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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Keine Unterstützung für Unionsantrag zu Klimaaktivisten

Die Forderung von CDU/CSU nach einer härteren Gangart gegen Klima-Aktivisten wird von den meisten anderen Fraktionen abgelehnt. Abgeordnete der Regierungskoalition warfen der Unionsfraktion in der ersten Lesung des Antrags „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“ (20/4310) am Donnerstag, 10.November 2022, vor, sich profilieren zu wollen und zu ignorieren, dass der Rechtsstaat sehr wohl in der Lage sei sich gegen Straftaten zu schützen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
SPD, Grüne und FDP verurteilten in der Debatte übereinstimmend die Aktionen der Klimaschützer und Klimaschützerinnen auf Straßen und in Museen, betonten aber, dass es Sache der Richter und Richterinnen und nicht der Politik sei, darüber zu urteilen. Die Linke nahm die Aktivisten und Aktivistinnen in Schutz, während die AfD die im Antrag vorgesehenen Strafverschärfungen als nicht zielführend kritisierte.

CDU/CSU: Klimaprotest wird immer radikaler

Andrea Lindholz (CDU/CSU) sagte zur Begründung des Antrags, die Beispiele der letzten Wochen hätten gezeigt, dass der Klimaprotest immer radikaler werde und es sich dabei nicht um politischen Aktionen, sondern um Straftaten handle. Ziel sei, möglichst viel Aufmerksamkeit zu erreichen.

Es würden rote Linien überschritten, und dies sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Rechtsstaat habe hierauf aber keine Antwort. Klimaschutz sei wichtig, aber rechtfertige keine Straftaten, die ihm nur schadeten. Mit Geldstrafen werde man sie aber nicht verhindern.

SPD: Aktionen haben nichts mit Klimaschutz zu tun

Sonja Eichwede (SPD) betonte, die jüngsten Protestaktionen hätten große Aufmerksamkeit erzeugt, aber nichts mit Klimaschutz zu tun. Sie seien „kein legitimes Protestmittel“. Ein Fernziel wie der Klimaschutz rechtfertige sich nicht durch ein konkretes Tatziel der Störung des Straßenverkehrs oder der Sachbeschädigung.

Der Antrag der Unionsfraktion sei jedoch ein „populistischer Ruf“ nach strafrechtlichen Verschärfungen, der weder den Ermittlungsbehörden helfe, noch weitere Straftaten verhindern könnte. Er vermittle den Eindruck, dass der Rechtsstaat nicht handlungsfähig wäre, dies sei falsch und fahrlässig.

Grüne: Dem Klimaschutz wird ein Bärendienst erwiesen

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, ihre Fraktion lehne Protest und Aktionsformen, die dazu geeignet seien, die Sicherheit von Menschen zu gefährden, mit aller Entschiedenheit ab. Das gelte unabhängig davon, ob der Grund für den Protest berechtigt sein mag oder nicht. Es werde auch nicht besser, wenn Proteste unter dem Label Klimaschutz liefen. Ganz im Gegenteil erweise die „Letzte Generation“ dem Klimaschutz einen Bärendienst und streue all denen Sand ins Getriebe, die sich ernsthaft und aufrichtig für eine wirksame Klimaschutz einsetzen. Die gefährlichen Aktionen der sogenannten Letzten Generation seien klimapolitisch kontraproduktiv, rechtsstaatlich hochproblematisch und damit „vollkommen inakzeptabel“.

Der Antrag der Union sei aber mindesten genauso so hart amThema vorbei, wie die Proteste, für die sie jetzt eine Strafverschärfung fordere. Sie habe geradezu nach einer Gelegenheit gesucht, von ihrem eigenen Scheitern in der Klimapolitik ablenken zu können und diffamiere nicht nur die „Letzte Generation“ sondern die gesamte Klimaschutzbewegung.

FDP: Antidemokratische, totalitäre und autoritäre Haltung

Konstantin Kuhle (FDP) würdigte die Errungenschaften friedlicher Klimaproteste, die Radikalisierung und die Militanz der Klimaaktivisten in den letzten Wochen und Monaten bewirke jedoch genau das Gegenteil. Das führe dazu, dass sich die gesellschaftliche Mitte vom Thema des Klimaschutzes abwende. Die sogenannte Letzte Generation mache aus dem Thema Klimaschutz „ein radikales Nischenthema“. Die Aktivisten und Aktivistinnen zerstörten, was Luisa Neubauer und Greta Thunberg mühsam aufgebaut hätten. Ihre Haltung sei antidemokratisch, totalitär und autoritär.

Zum Antrag sage Kuhle, das Strafrecht sei das Ultima-Ratio-Instrument des Rechtsstaates. Er warf der Union vor, der Haltung anzuhängen, dass man jedes gesellschaftliche Problem und jedes neue Phänomen automatisch mit schärferem Strafrecht lösen könne. Das geltende Recht sehe für die Straftaten der Demonstranten entsprechende Verfahren und Strafen vor. Zudem entschieden Richter und Richterinnen über eine Strafbarkeit und nicht die Abgeordneten des Bundestages.

Linke: Kriminalisierung politischer Meinungsäußerungen

Clara Bünger (Die Linke) warf der Union vor, Personen, die sich für den Erhalt der menschlichen Lebensgrundlagen einsetzten, mit Verbrechern und Terroristen gleichzusetzen. Die Antragsteller gäben vor, es gehe ihnen um den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, eigentlich gehe es der Union aber um die größtmögliche Kriminalisierung politischer Meinungsäußerungen, die nicht mit ihren eigenen übereinstimmen. Es sollten Menschen inhaftiert werden, die politisch links stehen. Das sei kein demokratischer Vorschlag, solche autoritären Anwandlungen seine ein ernsthafte Gefährdung der Debattenkultur und der Demokratie. Gefordert sei nicht das Strafrecht, sondern eigene politische Ideen.

Bünger warf der Koalition vor, auf die Drohgebärden der CDU/CSU einzugehen. Die Innenministerin habe unterstellt, dass vorsätzlich Rettungswege versperrt wurden. Sie kenne keine Klimaaktivistin, die sich mit dem Vorsatz der Versperrung von Rettungswegen auf die Straße geklebt hat. Statt Klimaproteste infrage zu stellen, sollte die Bundesregierung endlich Maßnahmen ergreifen, um den Klimawandel zu stoppen.

AfD: „Letzte Generation“ begeht gezielten Rechtsbruch

Thomas Seitz (AfD) beschuldigte die „Letzte Generation“ des gezielten Rechtsbruchs. Es gehe nicht um zivilen Ungehorsam. Die „grüne RAF“ sei „mitten in der Entstehung“. Angesichts des zunehmenden Extremismus brauche es dringend ein Verbot dieser Organisation. Der vorliegende Antrag helfe bei der Bekämpfung der Klima-Extremisten definitiv nicht. Handwerklich schlechter gehe es kaum.

„Wenn schon Populismus, dann bitte doch richtig“, sagte Seitz. Es handele sich um wenig durchdachte Überlegungen, die nicht zielführend seien. Eigentlich müsse man über einen Verbrechenstatbestand nachdenken, um wirklich abzuschrecken.

Antrag der CDU/CSU

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, den Strafrahmen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Paragraf 315 StGB) von drei Monaten bis zu fünf Jahren anzuheben, „um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden“. Aktuell ist auch eine Geldstrafe möglich. Zudem soll nach Willen der Fraktion der Tatbestand so ausgestaltet werden, „dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“. 

Weiter verlangt die Fraktion, das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen in Paragraf 323c Absatz 2 StGB auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Aktuell ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Der Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung in Paragraf 240 Absatz 4 StGB) soll ferner um weitere Regelbeispiele ergänzt werden: „Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen - etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt“, führte die Fraktion aus.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung

Um „Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes sowie die weiteren in § 304 StGB genannten Gegenstände besser vor mutwilligen Beschädigungen durch Straftäter zu schützen“, soll nach Auffassung der Union zudem der Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung angepasst werden. „Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden“, heißt es in dem Antrag.

Zudem fordert die Unionsfraktion, Kettenbewährungsstrafen grundsätzlich zu unterbinden. Dazu soll laut Antrag Paragraf 56 StGB so ausgestaltet werden, so dass „Straftäter, gegen die wegen einer Straftat innerhalb laufender Bewährungszeit erneut eine Freiheitsstrafe aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verhängt wird, künftig grundsätzlich keine erneute Bewährungsstrafe bekommen können“. (mwo/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Jung, Ingmar

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Jung, Ingmar

CDU/CSU

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Matthias Helferich

Matthias Helferich

© Matthias Helferich

Helferich, Matthias

fraktionslos

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Dr. Christiane Schenderlein

Dr. Christiane Schenderlein

© Dr. Christiane Schenderlein/ Chris Gonz

Schenderlein, Dr. Christiane

CDU/CSU

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4310 - Antrag: Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen - Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen
    PDF | 168 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4310 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Experten lehnen Forderung nach härteren Strafen für Klima-Proteste ab

Zeit: Mittwoch, 18. Januar 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Die von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag geforderten schärferen Strafen für Klima-Protestaktionen auf Straßen und in Museen sind nach Ansicht vieler Sachverständiger unnötig. In einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 18. Januar 2023, betonten die Expertinnen und Experten mehrheitlich, die vorhandenen Rechtsmittel reichten in diesen Fällen, die außerdem vom Versammlungsfreiheitsparagrafen des Grundgesetzes gedeckt seien, aus.

Bei der Anhörung unter der Leitung der Ausschussvorsitzenden Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ging es um einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“ (20/4310). Hintergrund sind die Klima-Proteste der „Letzten Generation“. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten in den vergangenen Monaten unter anderem Straßen blockiert und in Museen Kunstwerke attackiert. 

Grundrechtsgewährleistungen strikt beachten

Wie Prof. Dr. Clemens Arzt vom Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in seinem Fazit resümierte, ist es aus seiner Sicht nicht erkennbar, weshalb es mit Blick auf Klimaaktivistinnen und -aktivisten einer Strafrechtsverschärfung bedürfe. Dem Thema eines unzureichenden Klimaschutzes in Deutschland werde dies nicht gerecht. Straßenblockaden könnten bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen mit verfassungsrechtlich zulässigen Maßnahmen nach dem Versammlungsrecht beschränkt werden, wobei die Grundrechtsgewährleistungen strikt zu beachten seien und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hohes Gewicht zukomme. In dem Antrag würden Kernelemente des Rechts auf Protest ganz klar verkannt, und es werde versucht, Protest durch seine Einordnung in Extremismus aus dem Schutzbereich des Artikel 8 zu verdrängen.

Stefan Conen vom Deutscher Anwaltverein sagte daran anknüpfend, der Antrag scheine ein auf eine bestimmte politische Bewegung abzielender Ruf nach Strafverschärfung zu sein. Wenn sich eine Bewegung dem Ziel des Klimaschutzes verschreibe, sei dies etwas - Strafbarkeit vorausgesetzt - das eher nach Strafmilderung rufe. Eine Strafverschärfung sei für ihn dogmatisch verfehlt. Er könne nur abraten von hektischer Gesetzgebung.

Klimaschutzrechtliche Hintergründe

Dr. Johannes Franke, Assessor aus Hamburg, ging in seinem Statement auf die klimaschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Hintergründe ein, die gegen den Antrag sprächen. Verfassungsrechtlich maßgeblich sei der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Es werde deutlich, so Franke, dass die Bundesregierung gegenwärtig rechtswidrig handele, in dem sie gegen das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verstoße, das Verwaltung und Regierung an Recht und Gesetz, also auch an das Klimaschutzgesetz binde. Hinzu komme, dass die Aktionen in aller Regel durch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt seien. Die Aktivisten und Aktivistinnen übten ihre Grundrechte aus, um einzufordern, dass sich der Staat an die eigenen Regeln sowie an die Verfassung hält, um die Grundrechte und Freiheitschancen aller zu schützen. In dieser Konstellation komme seines Erachtens sogar eine strafrechtliche Rechtfertigung des Notstands in Betracht.

Der Berliner Rechtsanwalt Adrian Furtwängler vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein geht davon aus, dass mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Strafbarkeit der Sitzblockaden in den meisten Fällen nicht gegeben sein dürfte. Die im Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Ausdruck gebrachte pauschale Bewertung der Sitzblockaden als „radikale“ und „aggressive“ Protestform, welche nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stünde, zeugt nach Ansicht Furtwänglers von einem rechtspolitischen Willen, den weitreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit und das rechtsstaatlich-liberale Verständnis von Versammlungen als wesentliches Funktionselement der Demokratie einzuschränken.

Kriminalwissenschaftlich nicht haltbar

Prof. Dr. Katrin Höffler, Strafrechtlerin von der Universität Leipzig, erklärte in ihrer Stellungnahme, aus strafrechtlicher Perspektive sei der Antrag systemwidrig. Aus kriminologischer Perspektive seien die enthaltenen Änderungen nicht geboten und sogar schädlich. Von einer Annahme des Antrags sei aus kriminalwissenschaftlicher Sicht daher entschieden abzuraten. Wie Höffler ausführte, muss Kriminalpolitik nicht nur vor dem Hintergrund, dass das Strafrecht das schärfste Schwert des Staates ist, sondern auch mit Blick darauf, dass Strafen teuer ist evidenzbasiert und rational erfolgen. Da sich gezeigt habe, dass Verschärfungen weder dogmatisch geboten noch kriminalpräventiv gerechtfertigt sind, sei der Verlockung, durch Einführung neuer, härterer Strafen einige Rufe in der Bevölkerung kurzfristig zu befriedigen, unbedingt zu widerstehen.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., erklärte, dass die im Antrag beschriebenen Aktionen grundsätzlich nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der strafrechtlichen Literatur mehrere Straftatbestände erfüllten. Das allgemeine Anliegen des Antrags halte er daher für plausibel. Er sei aber nach seiner Ansicht nicht geeignet, die Zielsetzung zu verwirklichen. Eine anlassbezogene Maßnahmen-Gesetzgebung sollte gerade im Strafrecht vermieden werden. Das geltende Recht sowie die Rechtspraxis hielten in jeder Hinsicht ausreichende Mittel vor, die im Antrag beschriebenen rechtswidrigen Demonstrations-Handlungen sachgerecht zu ahnden.

Zurückhaltendes Vorgehen angemahnt

Dr. Nils Lund von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sieht in dem Antrag positive Aspekte. Sollte dem Gesetzgeber rechtspolitisch daran gelegen sein, die für die Blockade des öffentlichen Straßenverkehrs verhängten Strafen maßvoll zu erhöhen, stellten die im Antrag vorgeschlagenen Regelbeispiele ein probates Mittel dar. Die Neugestaltung des Straftatbestands des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wäre zu begrüßen, um bestehende Lücken zu schließen. Weitere Strafverschärfungen erschienen aus praktischer Sicht nicht notwendig.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, begrüßte, dass sich der Bundestag mit den derzeitigen Entwicklungen des Klimaaktivismus und damit verbundenen Gesetzesübertretungen auseinandersetze. Bei der Anpassung strafrechtlicher Normen sei es jedoch angebracht, zurückhaltend vorzugehen. Es müsse verhindert werden, dass unverhältnismäßige, untaugliche oder nicht notwendige Gesetzesänderungen - zumal Verschärfungen - zustande kommen. Im Gegensatz zur grundsätzlichen Haltung des Antrags sehe die GdP keine wesentliche Gesetzeslücke, erklärte Hüber. Entschieden warne die GdP zudem vor einer möglichen Beschneidung von verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten.

Legale Möglichkeiten des Protests ausschöpfen

Dagegen bewertete die Stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Sabine Schumann, den Antrag positiv. Der demokratische Rechtsstaat kenne umfangreiche Möglichkeiten des Protests und der Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess. Nirgends sei es erforderlich, zu diesem Zweck Straftaten zu begehen, die Menschenleben und Kulturgüter gefährden. Durch die Forderung nach härterer Bestrafung werde auch nicht die richterliche Unabhängigkeit berührt, die ein unschätzbar hohes Verfassungsgut sei.

Ähnlich argumentierte Dr. Patrick Liesching,  Bundesvorsitzender des Vereins zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten WEISSER RING. Er erklärte, keine noch so anerkennenswerte Grundüberzeugung dürfe zur Billigung von in ihrem Namen begangenen rechtswidrigen Regelverstößen oder gar Straftaten führen. Bleibe der Rechtsstaat hier untätig oder auch nur unklar, drohe er zu erodieren. Der Antrag zielt aus der Sicht Lieschings nicht auf eine Neukriminalisierung bislang zulässiger Protestformen ab. Die Neugestaltung bestehender Straftatbestände sei — insbesondere aus der Perspektive von Kriminalitätsopfern — zu begrüßen.

Antrag der Union

Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, den Strafrahmen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Paragraf 315 StGB) von drei Monaten bis zu fünf Jahren anzuheben, „um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden“. Aktuell ist auch eine Geldstrafe möglich. Zudem soll nach Willen der Fraktion der Tatbestand so ausgestaltet werden, „dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“.

Weiter verlangt die Fraktion, das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen in Paragraf 323c Absatz 2 StGB auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Aktuell ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Der Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung (Paragraf 240 Absatz 4 StGB) soll ferner um weitere Regelbeispiele ergänzt werden: „Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt“, führte die Fraktion aus. 

Kunstwerke und Kulturgüter

Um „Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes sowie die weiteren in Paragraf 304 StGB genannten Gegenstände besser vor mutwilligen Beschädigungen durch Straftäter zu schützen“, soll nach Auffassung der Union zudem der Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung angepasst werden. „Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden“, heißt es in dem Antrag.

Zudem fordert die Unionsfraktion, Kettenbewährungsstrafen grundsätzlich zu unterbinden. Dazu soll laut Antrag Paragraf 56 StGB so ausgestaltet werden, dass „Straftäter, gegen die wegen einer Straftat innerhalb laufender Bewährungszeit erneut eine Freiheitsstrafe aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verhängt wird, künftig grundsätzlich keine erneute Bewährungsstrafe bekommen können“. (mwo/scr/18.01.2023)

Dokumente

  • 20/4310 - Antrag: Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen - Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen
    PDF | 168 KB — Status: 08.11.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 38. Sitzung - 18. Januar 2023, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Clemens Arzt
  • Stellungnahme Prof. Dr. Thomas Fischer
  • Stellungnahme des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
  • Stellungnahme Gewerkschaft der Polizei
  • Stellungnahme Prof. Dr. Katrin Höffler
  • Stellungnahme Weisser Ring e.V.
  • Stellungnahme Dr. Nils Lund
  • Stellungnahme Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Parlament weist Forderung nach härteren Strafen für Klimaaktivisten zurück

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“ (20/4310) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Zur Abstimmung hatte der federführende Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/6481).

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Mit Verschärfungen im Strafrecht wollte die Unionsfraktion auf die Klima-Proteste der „Letzten Generation“ reagieren. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten in jüngster Zeit unter anderem Straßen blockiert und in Museen Kunstwerke attackiert. Die Fraktion forderte die Bundesregierung unter anderem dazu auf, den Strafrahmen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Paragraf 315 des Strafgesetzbuches) von drei Monaten bis zu fünf Jahren anzuheben, „um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden“. Derzeit sei auch eine Geldstrafe möglich.

Zudem sollte nach Willen der Abgeordneten der Tatbestand so ausgestaltet werden, „dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“. Weiter verlangte die Fraktion, das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen im Paragrafen 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Derzeit sei eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

Nötigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung

Der Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung im Paragrafen 240 Absatz 4 des Strafgesetzbuches sollte ferner um weitere Regelbeispiele ergänzt werden: „Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt“, führte die Fraktion aus.

Um Kunstwerke und Kulturgüter „als Teil unseres kulturellen Erbes“ sowie die weiteren im Paragrafen 304 des Strafgesetzbuches genannten Gegenstände besser vor mutwilligen Beschädigungen durch Straftäter zu schützen, sollte nach Auffassung der Union der Straftatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung angepasst werden. „Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden“, heißt es in dem Antrag.

Darüber hinaus forderte die Unionsfraktion, Kettenbewährungsstrafen grundsätzlich zu unterbinden. Dazu sollte laut Antrag Paragraf 56 des Strafgesetzbuches so ausgestaltet werden, dass „Straftäter, gegen die wegen einer Straftat innerhalb laufender Bewährungszeit erneut eine Freiheitsstrafe aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verhängt wird, künftig grundsätzlich keine erneute Bewährungsstrafe bekommen können“. (vom/scr/27.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Anikó Glogowski-Merten

Anikó Glogowski-Merten

© FDP Kreisverband Braunschweig/Michael Ciecimirski

Glogowski-Merten, Anikó

FDP

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Simona Koß

Simona Koß

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek

Koß, Simona

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4310 - Antrag: Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen - Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen
    PDF | 168 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/6481 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4310 - Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen - Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen
    PDF | 172 KB — Status: 20.04.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/6481 (Antrag 20/4310 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 14.05.2025