Beratung über rechtssichere Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 9. Februar 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ (20/4888) debattiert. Im Anschluss der Debatte wurde Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Antrag der Union
In ihrem Antrag verweisen die Abgeordneten darauf, dass die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel, nach der Bankkunden einer AGB-Änderung zustimmen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2021 für rechtswidrig erklärt worden sei. Vielmehr sei laut Gericht eine Zustimmung notwendig. Aus Sicht der Fraktion erschwert dieses Urteil Banken, „regelmäßig erforderliche Änderungen ihrer AGB vorzunehmen, ohne dass hierfür – unter Berücksichtigung des Schutzes der Interessen von Bankkunden – eine Notwendigkeit besteht“.
Problematisch sei die aktuelle Rechtslage auch aus Sicht des Verbraucherschutzes. „Wenn Bankkunden bei künftigen AGB-Änderungen untätig bleiben oder ihre Zustimmung bewusst verweigern, droht ihnen nun die Kündigung ihres Kontos“, heißt es im Antrag. Beim Zustimmungsmodell bestehe daher die Gefahr einer Überforderung vieler Bankkunden. Es sei zudem sehr wahrscheinlich, dass die Banken den erheblich höheren Aufwand für die Einholung der Zustimmung in Form höherer Gebühren an ihre Kunden weitergeben werden.
Die Unionsfraktion fordert daher die Bundesregierung auf, die beschriebene Problematik zu beseitigen und Rechtssicherheit für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Geldinstituten und den Bankkunden zu schaffen. Hierzu sei eine ausdrückliche Klarstellung in Paragraf 675g BGB vorzunehmen, „dass dessen Regelung von Zustimmungsfiktionsklauseln ein gesetzliches Leitbild für die AGB-Kontrolle vorgibt“. (scr/hau/09.02.2023)