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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Energie

Diskussion über Einbau intelligenter Strom­messgeräte

Die Koalition will den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Ein dazu von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/5549) wurde am Freitag, 10. Februar 2023, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energieüberwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die intelligenten Systeme sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten und seien somit ein wichtiger Baustein der Energiewende, machen die Koalitionsfraktionen deutlich. Der Einbau intelligenter Strommesssysteme – sogenannter Smart-Meter – solle künftig unbürokratisch und schneller möglich sein. Er soll den Angaben zufolge künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Der Gesetzentwurf sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, sollen dem Entwurf zufolge das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers erhalten. (hau/10.02.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 866 KB — Status: 07.02.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/5549 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Experten uneins über den geplanten schnelleren Einbau intelligenter Strommessgeräte

Zeit: Mittwoch, 15. März 2023, 11 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Mit dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) planen die Ampelfraktionen den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranzubringen. Die intelligenten Systeme sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Der Einbau sogenannter Smart-Meter soll unbürokratisch und schneller möglich sein. Parallele Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollen zudem das Angebot von dynamischen Stromtarifen ausweiten.

Am Mittwoch, 15. März 2023, hat sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie in einer öffentlichen Anhörung  mit dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP befasst. Allgemeiner Tenor: Im Prinzip richtig, aber an der einen und anderen Stelle sehen die Sachverständigen doch Anlass für Nachbesserungen.

Handlungsbedarf beim Eichrecht

Strom werde der zentrale Energieträger der Zukunft sein, bis 2045 werde sich der Strombedarf verdoppeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde der Dringlichkeit einer beschleunigten Digitalisierung der Stromnetze auf Verteilnetzebene Rechnung getragen und die Grundlage für den massentauglichen Rollout intelligenter Messsysteme als einem wichtigen Baustein für eine zukunftsfähige Netzinfrastruktur gelegt, stellte Mark Becker–von Bredow, Bereichsleiter Elektrifizierung und Klima bei ZVEI eingangs fest. Die Kosten für die moderne Messeinrichtung beim Endkunden zukünftig auf höchstens 20 Euro zu begrenzen, stärke die Akzeptanz bei den Endverbrauchern. Handlungsbedarf sehe er unter anderem beim Eichrecht, da brauche es Änderungen, die einen agilen Rollout und die schnelle Umsetzung von Software-Updates unterstützen.

Derzeit würden für Software-Updates der Smart Meter Gateways (SMGW) zusätzliche Freigaben durch die jeweils verantwortlichen Landeseichbehörden erforderlich. Hier wäre noch einmal zu prüfen, ob zur Beschleunigung solcher Updates bei bereits installierten Smart Meter Gateways analog zu Neugeräten die ohnehin vorhandenen Zertifikate der BSI und Baumusterprüfbescheinigungen der PTB ausreichend seien, sagte Becker-von Bredow.

„Gute Ansätze aber unnötige Kosten“

„Gute Ansätze“ bescheinigte Tobias Boegelein, Softwareentwickler bei Bits & Bäume dem Gesetzentwurf. Diese würden jedoch nicht konsequent zu Ende gedacht. So entstünden unnötige Kosten und Elektroschrott bei der Installation der Smartmeter Gateways. Diese sollen die Konsumenten dazu bewegen, Strom aus den Netzen abzunehmen, wenn dieser aus erneuerbarer Energie und damit günstig verfügbar sei. Die dafür vorgesehenen dynamischen Tarife aber sollen sich nach dem bundesweit gehandelten Börsenstrompreis richten – das sei sozial ungerecht, denn schon jetzt verbrauchten finanziell starke Haushalte sehr viel mehr Strom und würden somit auch am meisten profitieren, so Boegelein.

Sinnvoller sei es zudem, eine Regelung voranzutreiben, die es ermöglicht, Tarife regional zu gestalten, sodass Anreize geschaffen würden, den vor Ort nachhaltig produzierten Strom direkt zu verbrauchen oder zu speichern. Kritisch sieht Boegelein auch den Umstand, dass  die geplante Nutzungsaufzeichnung von Privathaushalten in Viertelstundenabschnitten detaillierte Schlüsse zu Personen und Lebensstilen zulasse – das sei nicht nötig und somit völlig unverhältnismäßig. 

„Marktbedingungen nicht berücksichtigt“

Was soll das Gesetz bewirken, fragte sich Alwin Burgholte, Professor an der Jade Hochschule Wilhelmshaven – und zitierte: „Das Gesetz ist erforderlich, um die für die Energiewende notwendige Digitalisierung des Energiesystems zu beschleunigen, zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit beim Smart-Meter-Rollout zu stärken“. Das bedeute, so Burgholte, es gelte „ausschließlich die politischen Interessen zur Umsetzung der Energiewende zu befriedigen und dieses in einer nicht zu realisierenden kurzen Übergangsfrist“. Technische Fakten und Marktbedingungen würden nicht berücksichtigt. Das sei auch der Grund, warum viele Betriebe nicht mehr in Deutschland investierten, sondern ins Ausland abwandern.

Burgholte wies darauf hin, dass es immer wieder sogenannte Dunkelflauten gebe, Zeiten also, in denen zu wenig Wind und Sonne verfügbar sei. Derzeit könnten in diesen Zeiten nur konventionelle Kraftwerke und Importe die Stromversorgung sichern. Die erforderlichen großen Speicher im Gigawattstundenbereich (GWh) für Wind- und Solarleistung seien nicht verfügbar und auch für die nächsten zehn Jahre nicht absehbar.

Idee aus dem Jahre 2007

Eine Beschleunigung der Digitalisierung im Energiesektor sei aus seiner Sicht dringend nötig, sagte hingegen Felix Dembski, Vice President Regulatory der sonnen GmbH. Die Idee stamme aus dem Jahr 2007, damals hieß die Kanzlerin Merkel und der Wirtschaftsminister Glos. Seitdem sei in der Theorie viel, in der Praxis wenig passiert.

Der vorliegende Gesetzentwurf räume eine Reihe von Stolpersteinen aus dem Weg. Allein die drohende Pflicht, nahezu sämtliche digitale Kommunikation über das SMGW abwickeln zu müssen, bereite ihm Sorgen, der Zwang, zukünftig nahezu jeden Datenaustausch mit Anlagen über das Smart Meter Gateway abwickeln zu müssen. Das SMGW sei technisch gar nicht darauf vorbereitet, eine solche kaum abzuschätzende Menge an Daten zu übermitteln.

Kritik an „deutschem Sonderweg“

Thomas Seltmann, Referent Solartechnik & Speicher beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sprach von einem „Sonderweg“, den Deutschland mit dem Ansatz eingeschlagen habe, die Übertragung von Messdaten mit der Steuerung eines dezentralen Stromsystems verpflichtend über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes intelligentes Messsystem zu koppeln.

Diesen Weg halte der BSW für nicht sinnvoll. „Nach unserem Wissen wurde dies bislang nicht erprobt“, so Seltmann. Auch scheinen ihm die 900 grundzuständigen Messstellenbetreiber weder organisatorisch noch fachlich dafür aufgestellt, einen Großteil der digitalen Kommunikation aller Erneuerbare-Energie-Anlagen im Land abzuwickeln.

Verbraucherzentrale begrüßt Preisdeckel

Die Digitalisierung stelle neben der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren  Energien einen Eckpfeiler der Energiewende dar, sagte Dr. Thomas Engelke; Leiter Team Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Nutzung von SMGW biete die Möglichkeit, Stromnetze besser zu nutzen, Stromerzeugung und -verbrauch besser zu koordinieren und den Energieverbrauch sowie die Kosten für die Verbraucher zu senken. Gleichzeitig fallen bisher für die privaten Haushalte Kosten für den Betrieb der Smart Meter zwischen 23 Euro und 100 Euro jährlich sowie gegebenenfalls für den Austausch von Zählerschränken an. Diese Kosten konnten bisher in der Regel nicht eingespart werden – sie rechneten sich nicht. Engelke begrüßte deshalb, dass die Bundesregierung nun plane die Kosten gerechter zu verteilen. Der vzbv fordert, die Preisobergrenzen frühestens im Jahr 2027 zu erhöhen und dies um maximal zwei Prozent pro Jahr, und die bei den Netzbetreibern anfallenden Kosten sollten aus Steuergeldern finanziert und nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.

Dr. Ernesto Garnier, CEO und Gründer von Einhunder Energie begrüßt die Gesetzesinitiative. Ausgehend von dem Umstand, dass die Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren mit Photovoltaikanlagen (PV) weit hinter den Erwartungen zurückliege – anstelle von bis zu 3 Gigawatt Zubau bei PV-Mieterstrom, die seit Gesetzesänderung 2017 förderfähig gewesen wären, seien es Stand Mitte Februar 2023 gerade einmal 116 Megawatt – stellte Garnier sich die Frage: Was ist zu tun, um die städtischen Dachflächen für mehrere Gigawatt PV zu nutzen und so auch die lokale Belastung des Verteilnetzes durch Wärmepumpen und Ladesäulen abzufedern? Seine Antwort: Es braucht eine deutliche Vereinfachung, die sich aufwands- und kostensenkend auswirkt. Und die mit Strommarkt, Verteilnetz sowie Messstellenbetrieb intelligent zusammenspielt. Dazu schlage er zwei Ergänzungen des GNDEW vor, die eine erhebliche Beschleunigung des PV- und Wärmepumpen-Rollouts in Quartieren mittels Digitalisierung ermöglichen würden – ohne systemische Mehrkosten oder Subventionen: Mit dem virtuellen Summenzähler überflüssige Messtechnik einsparen und mit der Eingrenzung der Anlagenzusammenfassung Steuertechnik einsparen.

Messstellenbetreiber fürchten Mehrkosten

Kritische Töne kamen auch von Seiten der Messstellenbetreiber. Oliver Pfeifer, Grundsätze und Strategie Messstellenbetrieb Netze BW bereiten vor allem die Kosten Sorgen. Die bislang ungeregelte Erstattung der von den Netzbetreibern zu übernehmenden Kosten für die intelligenten Messsysteme und die fehlende Auskömmlichkeit der gesetzlich geregelten Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb mache zentrale Anpassungen am Gesetzentwurf notwendig. Pfeifer nannte die Ermöglichung eines zielgerichteten Rollouts durch Priorisierung auf Pflicht-Einbaufälle, da hier der Systemnutzen am größten sei, die konsequente Umsetzung von Vereinfachungen etwa durch Anpassungen im Eichrecht, die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung für die Bundesnetzagentur zur unmittelbaren Berücksichtigung der zusätzlichen neuen Kosten in den Erlösobergrenzen der Netzbetreiber und die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit bei den Messstellenbetreibern.

Dem schloss sich Friedrich Rojahn, Geschäftsführer der Solandeo GmbH an. Er machte drei Verbesserungsvorschläge. Erstens: Preisobergrenzen (POG) müssten realitätsnah sein, auf Basis von aktuellen, realistischen Kostenanalysen. Momentan sollen aber im Wesentlichen POG Anwendung finden, die auf einer Studie aus 2013 (aktualisiert 2014) basieren. Zweitens: Im Entwurf des GNDEW würden die verpflichtenden Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers erheblich ausgeweitet – darunter die Steuerung von dezentralen Anlagen. Dies stelle eine wesentliche, zusätzliche Dienstleistung insbesondere für den Netzbetreiber dar. Diese Kosten für netzdienliche Zusatzleistungen würden jedoch nicht vom Netzbetreiber getragen beziehungsweise über die Netzentgelte umgelegt. Drittens: Noch wichtiger als eine Preisregulierung im Messwesen wäre es, dafür zu sorgen, dass Messstellenbetreiber auf eine breite Auswahl von Technologielieferanten zurückgreifen können. Angesichts von nur vier zertifizierten Herstellern von Smart Meter Gateways und einer vergleichbar kleinen Anzahl von Softwareanbietern für die Gateway Administration (GWA) sei das seit Jahren nicht der Fall.

Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit

Sehr ähnlich ließen sich Marco Sauer,  Head of Regulatory Affairs & Business Development der Theben AG und Rainer Stock, Bereichsleiter Netzwirtschaft, Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) ein. Sauer nannte als wichtigste Anpassungen am GNDEW „die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit für den Messstellenbetreiber“ (die heute geltenden Preisobergrenzen sollten schnell überprüft und justiert  werden – nicht erst 2024, sondern noch 2023); und „die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit für den Verteilnetzbetreiber“. Das GNDEW verweise allgemein auf die Anreizregulierung, wodurch dem Grunde nach die Kosten in die Erlösobergrenzen der Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung eingingen. Dort unterlägen sie aber den Erlösvorgaben, würden also nur mit Zeitversatz und nur unvollständig refinanziert, obwohl der Verteilnetzbetreiber keinen Einfluss auf diese Kosten habe.

Rainer Stock vom VKU kritisierte eben diese  Punkte als problematisch, „die aus dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren ausgeklammert wurden“: Zwar ermögliche das GNDEW zum Beispiel alle vier Jahre eine Anpassung der Preisobergrenzen (POG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), nehme jedoch selbst keine Anpassung an ihnen vor. Genauso werde auch eine Anerkennung der durch die Aufteilung der POG für die Netzbetreiber entstehenden Kosten nicht geregelt, sondern der Bundesnetzagentur überlassen und damit in Umfang und Zeitpunkt offengelassen. Gleiches gelte auch für weiterhin offene eichrechtliche Fragen bezüglich des Umgangs mit Softwareaktualisierungen von Smart Meter Gateways, die mit den Landeseichämtern geklärt werden müssten.  

Gesetzentwurf der Koalition

Die intelligenten Systeme sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten und seien somit ein wichtiger Baustein der Energiewende, machen die Koalitionsfraktionen deutlich. Der Einbau intelligenter Strommesssysteme – sogenannter Smart-Meter – solle künftig unbürokratisch und schneller möglich sein. Er soll den Angaben zufolge künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung. 

Der Gesetzentwurf sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, sollen dem Entwurf zufolge das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers erhalten. (mis/hau/15.03.2023)

Dokumente

  • 20/5549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 866 KB — Status: 07.02.2023

Tagesordnung

  • 55. Sitzung am Mittwoch, dem 15. März 2023, 11:00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 - öffentlich

Protokolle

  • 55. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)296 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. em. Alwin Burgholte, Jade Hochschule Wilhelmshaven
  • 20(25)297 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
  • 20(25)300 Stellungnahme des Sachverständigen Marco Sauer, Theben AG
  • 20(25)302 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Ernesto Garnier, EINHUNDERT Energie GmbH
  • 20(25)303neu Stellungnahme des ZVEI e.V.
  • 20(25)301 Stellungnahme des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)305 Stellungnahme des Sachverständigen Felix Dembski, sonnen GmbH
  • 20(25)306 Stellungnahme des Sachverständigen Oliver Pfeifer, Netze BW GmbH
  • 20(25)307 Stellungnahme des Sachverständigen Friedrich Rojahn, Geschäftsführer der Solandeo GmbH
  • 20(25)308 Stellungnahme des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.
  • 20(25)309 Zusammenstellung der Stellungnahmen
  • 20(25)304neu Stellungnahme Tobias Boegelein, Bits & Bäume

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Einbau intelligenter Strom­messgeräte beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, das Gesetz „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/5549) beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Die Systeme sollen helfen dabei, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der AfD und Die Linke. In diesem Zuge wurde zudem eine Entschließung mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Linksfraktion angenommen.

Ein wortgleicher Entwurfe der Bundesregierung (20/6006) wurde in Kenntnis der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung für erledigt erklärt. Die Einbringung von wortgleichen Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung in die Beratungen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Bundestages wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung und somit ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/6457) vor. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Entschließungsanträge, die die AfD-Fraktion (20/6458) und die Unionsfraktion (20/6459) zu dem Entwurf vorgelegt haben.

Grüne feiern „eine gute Nachricht“

„Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“, sagte die Grünenabgeordnete Dr. Ingrid Nestle in ihrem Eingangsstatement. Viele Regierungen der Vergangenheit hätten das versucht, es sei ihnen aber nicht gelungen.

Deshalb sei es eine erfreuliche, eine gute Nachricht, dass nun der Weg frei sei, um den Rollout voranzubringen. Der sieht unter anderem vor, dass bis 2030 jeder Haushalt einen intelligenten Strommesser hat.

Union mit Kritik an einzelnen Regelungen

„Sie haben uns als konstruktive Opposition an Ihrer Seite“, sagte Maria-Lena Weiss und stellte die Zustimmung der Union zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Aussicht. Man teile die angestrebten Ziele, es brauche den Rollout jetzt, er sei zentral für das Gelingen der Energiewende.

Um aber diese Ziele zu erreichen, wäre mehr nötig gewesen, sagte Weiss. Was die Union vor allem kritisiere, sei die fehlende Wirtschaftlichkeit für die Messstellenbetreiber. Für die fehle es an Planungssicherheit, sie hätten kaum einen Anreiz, den Rollout voranzutreiben.

SPD erklärt die neuen Möglichkeiten

Robin Mesarosch (SPD) erklärte, „wir leben in einem Land, wo der Strom aus der Steckdose kommt“ – das werde auch so bleiben. Politik aber müsse vorausschauend sein. Und absehbarerweise werde sich zum Beispiel die Zahl  der Elektroautos in Deutschland vervielfachen. Wenn die alle gleichzeitig mit Strom betankt würden, bräuchte das Milliarden Kilowattstunden.

Ein intelligentes Stromnetz werde es möglich machen, das zu entzerren und die Batterien dann aufzuladen, wenn viel, also günstiger Strom im Netz sei. 

AfD befürchtet „lückenlose Überwachung“

Marc Bernhard (AfD) sieht mit dem Einbau der intelligenten Messgeräte vor allem die Gefahr einer lückenlosen Überwachung verbunden. Die gesammelten Daten erlaubten tiefste Einblicke in das Privatleben eines jeden Bürgers, sagte Bernhard.

Er verwies zudem darauf, dass Erfahrungen in Großbritannien zeigten, dass die Kosten der Einrichtung des Systems die möglichen Einsparungen deutlich überträfen.

Linke hat Zweifel am erhofften Spar-Effekt

Eine Sorge, die Klaus Ernst (Die Linke) teilt. Die Ziele des Gesetzentwurfs – Effizienz, Kostensenkungen – seien richtig, der Entwurf „nett gemacht, toll“. Aber, sagte Ernst, im Konkreten sei doch fraglich, ob am Ende der Einzelne wirklich etwas spare, und ob die Deckelung der Kosten für Verbraucher auf 20 Euro wirklich langfristig garantiert sei.

Was den Datenschutz angehe, so frage er sich, wie verhindert werden solle, dass, vor allem in Verbindung mit anderen Daten, am Ende nicht doch der „gläserne Bürger“ stehe.

FDP sieht Ähnlichkeiten zum Smartphone

Konrad Stockmeier (FDP) äußerte die Vermutung, dass es mit den smarten Messgeräten sein werde, wie mit dem Smartphone: Als das erste Handy auf den Markt kam, habe sich niemand vorstellen können, was daraus wird und dass es binnen kürzester Zeit zum Leben eines jeden gehören würde.

Genau das werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passieren, denn die Digitalisierung werde es mit sich bringen, dass Haushalte und Unternehmen als Prosumer (Produzenten und Konsumenten) proaktiv partizipieren und mitgestalten können.   

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt es, die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs (sogenannter Smart-Meter-Rollout) gehe nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende notwendig sei. Gründe dafür seien unter anderem aufwendige Verwaltungsverfahren bei der Rollout-Freigabe. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, den Smart-Meter-Rollout und die Digitalisierung der Netze unter Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beschleunigen, könne nur über eine Änderung der Rahmenbedingungen erreicht werden. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde der Smart-Meter-Rollout beschleunigt und entbürokratisiert sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Das Smart-Meter-Gateway bleibe als sichere Kommunikationsplattform für die Energiewende erhalten, der Rechtsrahmen werde jedoch an die neuen Herausforderungen und die technische Weiterentwicklung angepasst. Der Rollout werde entschlackt, um ihn insgesamt noch stärker am Beschleunigungsziel des Koalitionsvertrages und dem forcierten Tempo der Energiewende auszurichten.

So solle beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Änderungen und Entschließungen im Ausschuss

Ein im Ausschuss für Wirtschaft und Energie angenommener Änderungsantrag sah vor allem redaktionelle Anpassungen vor. Ein darüber hinaus verabschiedeter Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP sieht unter anderem eine für Smart-Meter-Gateways unbefristete Eichfrist vor.

Ein hingegen abgelehnter Entschließungsantrag von CDU/CSU forderte, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Smart-Meter-Rollout nicht durch mangelnde Wirtschaftlichkeit beim Messstellenbetreiber weiter verzögert werde. (mis/hau/20.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Edgar Naujok

Edgar Naujok

© Edgar Naujok

Naujok, Edgar

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/5549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 866 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/6006 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 319 KB — Status: 15.03.2023
  • 20/6457 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/5549 - Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6006 - Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 804 KB — Status: 19.04.2023
  • 20/6458 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/5549, 20/6457 - Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 164 KB — Status: 19.04.2023
  • 20/6459 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/5549, 20/6457 - Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
    PDF | 154 KB — Status: 19.04.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/5549 (Beschlussempfehlung 20/6457 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/6457 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/6459 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/6458 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/6457 Buchstabe c (Gesetzentwurf 20/6006 für erledigt erklären) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (DGS)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 17.05.2025