Abgesetzt: Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung
Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 2. März 2023, abgesetzt wurde die Debatte über zwei Anträge der Linksfraktion zur betrieblichen Mitbestimmung. Zu dem Antrag mit dem Titel „Zukunft, mitbestimmt – Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/5406) hatte die Fraktion einen weiteren Antrag mit dem Titel „Zukunft, mitbestimmt – Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte“ (20/5587) eingebracht.
Erster Antrag der Linken
In ihrem ersten Antrag (20/5406) verlangt die Linksfraktion mehr betriebliche Mitbestimmungsrechte bei der Transformation der Wirtschaft im Zuge von Digitalisierung und Klimawandel. „Die neue Wirtschaftsweise und Arbeitswelt wird nur demokratisch, sozial und ökologisch sein, wenn die Beschäftigten an diesem Umbauprozess aktiv beteiligt sind. Transformation muss mitbestimmt sein“, heißt es dazu.
Die Bundesregierung müsse deshalb einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vorlegen, der eine Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte einschließlich der Initiativrechte des Betriebsrates beinhaltet, fordert die Fraktion. Dazu gehörten unter anderem die Verankerung eines zwingenden Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei Maßnahmen und Regelungen, die zu höheren Umwelt- oder Klimabelastungen führen können, und eines Initiativrechts bei Maßnahmen und Regelungen, die Umwelt- oder Klimabelastungen des Unternehmens verringern, sowie ein Vetorecht bei unternehmerischen Maßnahmen, die eine Gefahr für die natürlichen Lebensgrundlagen darstellen.
Auch die Weiterentwicklung zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung und der Gleichstellung dienen, gehörten für die Linksfraktion dazu.
Zweiter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke will Betriebsratsneugründungen erleichtern und die Bedingungen für bestehende Gremien erleichtern. In ihrem zweiten Antrag (20/5587) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzulegen. In diesem solle unter anderem festgelegt werden, dass Arbeitgeber, sofern es in ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, auch wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, verpflichtet werden, auf jährlichen Versammlungen über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu informieren. Den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften solle die Möglichkeit gegeben werden, diese Versammlungen zu leiten, und den Beschäftigten solle ermöglicht werden, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen.
Außerdem müsse die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen verhindert werden, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können. Betriebsratsmitglieder mit sachgrundlos befristeten Verträgen sollte eine Rechtsanspruch auf Entfristung gegeben werden, ähnlich wie dies Auszubildenden zusteht, verlangt die Fraktion weiter. (vom/che/28.02.2023)