Debatte zu Fahrgastrechten und -pflichten im Eisenbahnverkehr
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr beraten. Nach rund halbstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf (20/5628) zur weiteren Beratung in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung schreibt, lässt ihr Gesetzentwurf das „hohe Niveau des Schutzes der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr unverändert“. Darüber hinaus mache er von Regelungsoptionen der genannten EU-Verordnung Gebrauch, die den Schutz der Fahrgäste weiter erhöhten. Die Regelungen zur Anwendung der Verordnungen sollen in der Eisenbahn-Verkehrsordnung konzentriert werden, heißt es weiter. Wie bisher soll die EU-Verordnung den Angaben zufolge mit geringen, den „besonderen Bedingungen geschuldeten Abweichungen“, auch im Schienenpersonennahverkehr gelten. Die besonderen Fahrgastrechte der Eisenbahn-Verkehrsordnung sollen erhalten bleiben, heißt es.
Für Menschen mit Behinderungten oder eingeschränkter Mobilität ist vorgesehen, eine zentrale Anlaufstelle gesetzlich zu verankern, bei der sie ihren Bedarf an Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen anmelden können, unabhängig davon, mit welchen Zügen sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssten sich daran beteiligen, so die Regierung. Die Deutsche Bahn AG betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale bereits eine solche Einrichtung, die jedoch auf freiwillien Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Bahnhofsbetreibern beruhe. Durch die gesetzliche Grundlage ist laut Regierung die dauerhafte Existenz eienr zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.
Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen können. Die von manchen Eisenbahnunternehmenh geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und erscheint nach Aussage der Regierung „nicht mehr zeitgemäß“. (vom/02.03.2023)