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  • 1. Lesung
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Gesundheit

Unterstützung für Reform der unabhängigen Patienten­beratung

Die geplante neuerliche Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wird im Grundsatz auch von Teilen der Opposition unterstützt. Neben den Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP befürwortete am Donnerstag, 26. Januar 2023, in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes (20/5334) der Bundesregierung auch die Linksfraktion die Neuaufstellung der Patientenberatung. Allerdings werden in der Opposition die geplanten Stiftungsstrukturen ebenso hinterfragt wie die Finanzierung durch die Krankenkassen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die UPD soll ab 2024 in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in einem Gesetzentwurf. Der zweiköpfige Vorstand wird von einem Stiftungsrat bestellt, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll.

Bei der Ausgestaltung des Vorstands der Stiftung komme den in der Verordnung nach Paragraf 140g SGB V genannten oder nach der Verordnung anerkannten maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen eine wesentliche Rolle zu, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Sie schlagen dem Stiftungsrat zwei Personen zur Berufung in den Vorstand vor.

Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen. 

Seit Januar 2016 betreibt die private Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen. Der GKV-Spitzenverband hatte sich 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten für die Neuvergabe entschieden. Zugleich wurde die Förderphase von fünf auf sieben Jahre verlängert. Die Fördermittel wurden von 5,2 auf 9,0 Millionen Euro jährlich erhöht. Finanziert wird die UPD durch den GKV-Spitzenverband und anteilig die PKV.

Die jüngste Förderphase endete mit dem Jahresende 2022. Das bisherige Vergabeverfahren wurde mit Blick auf die angestrebte Neustrukturierung bereits 2021 aus dem Gesetz gestrichen. Für das Jahr 2023 gilt eine Übergangsregelung nach den bisherigen Rahmenbedingungen.

Minister betont Bedeutung unabhängiger Beratung

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem wichtigen Gesetzentwurf, weil damit die Perspektive der Patienten eingenommen werde. Diese Perspektive werde oft vergessen. Eine unabhängige Beratung sei für viele Menschen wichtig, wenn es etwa darum gehe, schnell eine Entscheidung zu treffen über eine Behandlung oder Operation. In dem Fall müsse es Möglichkeiten für eine Beratung geben ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten. Die Stiftung solle zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bieten, unabhängig Informationen einzuholen.

Das Beratungsangebot werde auf Dauer finanziert, die Struktur sei gemeinsam mit den Fachverbänden entwickelt worden, betonte Lauterbach. „Das ist ein Konsensergebnis.“ Die jetzt vorgesehene Lösung knüpfe nahtlos an die laufende Patientenberatung an und solle 2024 beginnen. Die Mitarbeiter der jetzigen UPD würden möglichst in die neue Struktur überführt.

Lauterbach kündigt weitere Neuregelungen an

Der Minister kündigte an, dass zusammen mit dem UPD-Gesetz zwei weitere dringende Regelungen verabschiedet werden sollen. Dies betreffe die bereits angekündigte Entkoppelung der Kinderärzte von der Budgetierung. Die Ärzte erhielten rückwirkend eine Vergütung für das vierte Quartal 2022 in Höhe von insgesamt 49 Millionen Euro. Als erste Arztgruppe würden die Kinderärzte komplett aus dem Budget herausgenommen, sagte Lauterbach. Die Kinderärzte könnten somit künftig ohne Budgetnot behandeln und machen, was sie medizinisch für richtig hielten.

Mit der zweiten Regelung werde ein altes Unrecht beseitigt, fügte der Minister hinzu. So sollen für Männer, die Sex mit Männern haben, künftig bei Blutspenden dieselben Regeln gelten wie bei anderen Spendern. Die bisherige besondere Rückstellung für diese Personengruppe bei Blutspenden habe zu einer unnötigen Diskriminierung geführt.

Union verweist auf offene Finanzierungsfragen

Hubert Hüppe (CDU/CSU) sagte in der Beratung, die Union stehe für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung. Entscheidend dafür seien die Qualifikation und Motivation des Personals. Es sei daher nicht sinnvoll, dass die Leistungen der UPD immer neu ausgeschrieben würden. Patienten und Mitarbeiter bräuchten Sicherheit, auch müsse die Kompetenz erhalten bleiben.

Hüppe warf der Bundesregierung vor, die Reform nicht schnell genug anzugehen. Da die neue UPD schon 2024 starten solle, sei der Zeitdruck wieder groß. Er wies auf die von der GKV angekündigte Klage gegen die Finanzierung hin, auch die PKV lehne das Finanzierungsmodell ab. Diese offenen Finanzierungsfragen hätten vorher geklärt werden müssen. Wenn die Finanzierung nicht stehe, sei der Übergang gefährdet. Zudem könnten die erfahrenen Mitarbeiter womöglich nicht gehalten werden.

AfD übt Kritik an UPD-Beratung

Bedenken an der Finanzierung kamen auch von der AfD-Fraktion. Dr. Christina Baum (AfD) kritisierte, dass die neue UPD zu 93 Prozent aus Beitragsmitteln und zu 7 Prozent aus Mitteln der PKV finanziert werden solle. Das sei „eine unglaubliche Frechheit“. Sie forderte, die Beratungsleistung aus Steuermitteln zu finanzieren. Die jetzt geplante Kostenverteilung sei ein Missbrauch von Beitragsmitteln.

Baum wies darüber hinaus auf Mängel in der Beratung hin. So habe die UPD auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 insgesamt 170.000 Beratungen registriert, so die AfD-Abgeordnete und fügte hinzu: „Das selbstgesteckte Ziel der 225.000 Beratungen wurde bisher immer verfehlt.“ Auch habe die UPD mitnichten auf Probleme und Missstände hingewiesen, etwa zur Frage der Unverhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen oder dem Impfzwang, argumentierte Baum. Sie stellte außerdem die Staatsferne infrage, da im Stiftungsrat staatliche Stellen vertreten sein sollen.

Grüne für mehr Sichtbarkeit der UPD

Rednerinnen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP machten deutlich, dass die UPD eine zwar wichtige, aber weitgehend unbekannte Einrichtung sei. Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Abkürzung UPD wecke bei einem Großteil der Deutschen vermutlich die Assoziation an einen Paketdienst. „Das müssen wir ändern, und auch dafür machen wir diese Reform.“ Für die Neuaufstellung der UPD forderte sie eine gute Mischung aus digitalen und telefonischen Angeboten sowie niedrigschwelligen regionalen Beratungen, damit die UPD für alle Menschen mehr Sichtbarkeit bekomme und Patienten in ihren Rechten gestärkt würden.

Das Stiftungsmodell sei gewählt worden, um die UPD dauerhaft unabhängiger und staatsferner zu gestalten. Getragen werde die UPD künftig von mehreren Patientenorganisationen, die heute schon staatsfern agierten und ein gutes Beratungs-Know-how mitbrächten. Zur Finanzierung sagte die Grünenabgeordnete: „Ich finde es weiterhin richtig, die GKV und PKV mit in die Verantwortung zu nehmen, denn letztlich ist die UPD ein Service für Beitragszahler und für Versicherte.“ Steuermittel wären hingegen in den schwierigen Haushaltslagen und schwankender Konjunktur nicht der richtige Weg. Sie schloss allerdings Änderungen an den Strukturen im Beratungsverfahren nicht aus.

FDP: Solider Rahmen für gute Beratung

Auch Katrin Helling-Plahr (FDP) ging auf den geringen Bekanntheitsgrad der UPD ein, obwohl die Beratung so wichtig sei. Als Beispiele nannte sie Mädchen oder Frauen, die über Verhütungsmethoden aufgeklärt werden wollten oder Fragen rund um die Pflegeleistungen. „Es ist dringend notwendig, dass Menschen mit solchen Fragen schnell und niederschwellig und kompetent Beratung erfahren.“

Eine Stiftung sei die richtige Rechtsform, um die UPD schlagkräftig und zukunftsfest aufzustellen. Die wichtigsten Akteure seien in der künftigen Struktur beteiligt: „Das ist ein solider Rahmen für gute Beratung.“ Allerdings sollte die Beratung nach Ansicht der FDP-Abgeordneten angepasst werden. Die UPD habe in der Vergangenheit 88 Prozent der Beratung telefonisch geleistet. Künftig sollte die UPD verstärkt digitale Beratungen anbieten.

Linke kritisiert Finanzierung durch Krankenkassen

Die Linksfraktion signalisierte Zustimmung mit Einschränkung. Kathrin Vogler (Die Linke) sagte: „In unserem komplizierten und von wirtschaftlichen Interessen durchsetzten Gesundheitssystem brauchen Patienten Orientierung.“ In vielen Situationen könne die UPD Rat und Orientierung geben. Es sei gut, dass die damals privatisierte UPD endlich wieder in die Hände von Patientenorganisationen gelange. „Die wissen am besten, wo der Schuh drückt.“

Auch Vogler stellte die Finanzierung durch die Krankenkassen infrage, zumal viele Menschen wegen Problemen mit eben diesen Kassen eine Beratung wollten. Besser wäre aus ihrer Sicht eine Finanzierung aus Steuermitteln mit 20 Millionen Euro pro Jahr. Nachbesserungsbedarf gebe es auch bei den Gremien, sagte sie in Anspielung auf staatliche Vertreter im Stiftungsrat.

SPD: Bürger zu mündigen Patienten ermächtigen

Nur wer seine Rechte und Ansprüche kenne, könne diese auch durchsetzen, betonte Martina Stamm-Fibich (SPD). Es gehe in der Debatte um die Frage, „wie wir Bürgerinnen und Bürger am besten durch das komplizierte Gesundheitssystem lotsen können“. Wie sie dazu ermächtigt werden könnten, den Leistungserbringern und Krankenkassen auf Augenhöhe entgegenzutreten und das zu bekommen, was ihnen als Patientinnen oder Patienten per Gesetz zustehe. Die Grundlage dieser „Ermächtigung zu mündigen Patienten“ sei eine „zielgruppengerechte, niedrigschwellige und kostenfreie Beratung“, die an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sei, so Stamm-Fibich.

Nach den Worten der SPD-Abgeordneten hat sich die UPD in den vergangenen Jahren „leider nicht so entwickelt, wie wir uns alle das vorgestellt haben“. Sie hoffe, dass die neue UPD als „Orientierungshilfe zur Stärkung der Patientenkompetenz und -souveräntität“ beitragen könne. Dazu müsse sie jedoch auch bekannter werden. (irs/pk/26.01.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Hubert Hüppe

Hubert Hüppe

© Hubert Hüppe/René Golz

Hüppe, Hubert

CDU/CSU

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

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Vogler, Kathrin

Die Linke

Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

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Stamm-Fibich, Martina

SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

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Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Tessa Ganserer

Tessa Ganserer

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Ganserer, Tessa

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

Martin Sichert

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Sichert, Martin

AfD

Lars Lindemann

Lars Lindemann

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Lindemann, Lars

FDP

Heike Baehrens

Heike Baehrens

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Baehrens, Heike

SPD

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

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Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

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Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Jürgen Lenders

Jürgen Lenders

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Lenders, Jürgen

FDP

Heike Engelhardt

Heike Engelhardt

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Engelhardt, Heike

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/5334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    PDF | 341 KB — Status: 23.01.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Antrag 20/5334 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Kritik an geplanter Neustrukturierung der Patientenberatung

Kai Kirchner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zeigt am 22.02.2012 in Erfurt Prospekte für die Beratungssuchenden.

Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. (© picture alliance / ZB | Martin Schutt)

Zeit: Mittwoch, 1. März 2023, 14.45 bis 16.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die geplante Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) stößt bei Sozialverbänden auf Kritik. Mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als dem wesentlichen Geldgeber sei die Unabhängigkeit der Beratung nicht gewährleistet, erklärten mehrere Sozialverbände in einer Anhörung über den Gesetzentwurf (20/5334) der Bundesregierung. Auch die GKV selbst lehnt ein solches Finanzierungsmodell ab und spricht von einem Konstruktionsfehler.

Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 1. März 2023, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die UPD soll dem Entwurf zufolge neu strukturiert und in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen. Der zweiköpfige Stiftungsvorstand soll von einem Stiftungsrat bestellt werden, der aus 13 Mitgliedern besteht. Der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen. 

VdK: UPD aus Steuermitteln finanzieren

Der VdK befürwortet die Stiftungslösung, sieht aber die Rolle der GKV kritisch. Mit der GKV als Geldgeberin und Stifterin sei die Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Die UPD berate viele Menschen in Anliegen, die GKV-Leistungen beträfen, häufig gehe es um Ansprüche gegenüber Kostenträgern. Es sei widersinnig, eine Beratung zu schaffen, die durch einen Akteur finanziert werde, gegen den sich ein Großteil der Beratungsvorgänge richte. Der VdK sprach sich dafür aus, die UPD aus Steuermitteln zu finanzieren und verwies auf die von der GKV erwogene Klage gegen die Finanzierung. Ein solches Verfahren könne die Neuaufstellung der UPD blockieren. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) teilt die Bedenken zur Finanzierung.

Ähnlich argumentierte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der ebenfalls für eine Finanzierung aus Steuermitteln plädierte, um die gebotene Unabhängigkeit der Stiftung zu gewährleisten. Zudem bedürfe es für die Stiftungsarbeit zwingend einer Trennung in strategische Steuerung und operative Umsetzung sowie einer Anbindung der Patientenorganisationen an den Stiftungsvorstand.

Gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe

Der GKV-Spitzenverband erklärte, die Patienten- und Verbraucherberatung sei zuvorderst eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Die Bereitstellung von Informations- und Beratungsangeboten, die unabhängig von bestehenden Versicherungsverhältnissen auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet seien, der gesamten Bevölkerung zugutekämen und öffentliche Informationsfunktionen wahrnähmen, seien eine versicherungsfremde Leistung, die aus Steuermitteln finanziert werden müsse. 

Der GKV-Spitzenverband solle der Vorlage zufolge künftig die UPD-Stiftung wesentlich finanzieren und als Stifter für die Errichtung der neuen UPD zuständig sein, ohne maßgeblich an der Umsetzung der Patientenberatung beteiligt zu sein. So habe die GKV faktisch und rechtlich keine hinreichenden Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der Verwendung der eingesetzten Beitragsmittel. Der GKV-Spitzenverband erhalte somit nicht die verfassungsrechtlich erforderlichen Mitwirkungsrechte und lehne dieses Konstrukt ab. Zudem sei nur rudimentär erkennbar, wie das Beratungsangebot hinsichtlich der Strukturen, aber auch der Steuerung und Organisation ausgestaltet sein solle.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Rolf Rosenbrock widersprach und erklärte, die Finanzierung durch die GKV mit einem Zuschuss der PKV sei sachgerecht, weil Information und Beratung unzweifelhaft zum Leistungsumfang einer sozialen Krankenversicherung gehörten. Der Gesundheitsforscher geht davon aus, dass die Stiftungskonstruktion geeignet ist, ein unabhängiges, staatsfernes und dauerhaftes Informations- und Beratungsangebot zu gewährleisten. Er plädierte allerdings dafür, dass die Patientenorganisationen ihre Vertreter im Stiftungsrat selbst bestimmen dürfen.

In der Anhörung machten Sachverständige nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken geltend, sondern äußerten auch Zweifel, ob die Zeit zur Umsetzung der geplanten Struktur bis Jahresbeginn 2024 ausreicht. Der Zeitplan sei zumindest ambitioniert, hieß es. Ein Vertreter der jetzigen UPD warnte unterdessen vor einem Personalverlust in der Beratung. Mitarbeiter orientierten sich bereits um, weil sie keine klare Perspektive erkennen könnten. Sollte sich dies nicht zeitnah ändern, sei das Beratungsangebot womöglich nicht aufrecht zu erhalten. Es sei ohnehin schwierig, geeignetes Personal für die UPD zu finden und zu schulen. (pk/01.03.2023)

Dokumente

  • 20/5334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    PDF | 341 KB — Status: 23.01.2023

Tagesordnung

  • 56. Sitzung am Mittwoch, den 1. März 2023, 14:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 56. Sitzung vom 1. März 2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
  • GKV-Spitzenverband
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Rosenbrock
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD
  • Interessensvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e. V.
  • Sozialverband Deutschland
  • Bundesärztekammer
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe)
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Gesundheit

Unabhängige Patienten­beratung Deutschland wird umstrukturiert

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 16. März 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD, 20/5334) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/6014) gebilligt. CDU/CSU und AfD votierten gegen die Initiative, Die Linke enthielt sich.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht hatte (20/6042). 

Regierungsentwurf in der Ausschussfassung

Die UPD soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Der Gesundheitsausschuss beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. März 2023, einige Änderungen an der Struktur der Stiftung. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.

Fachfremde Regelungen

Zu den insgesamt 17 Änderungsanträgen, die der Ausschuss billigte, gehören einige fachfremde Regelungen. So soll bei Blutspenden künftig eine Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), vermieden werden. Demnach sollen mögliche Ausschlüsse oder Rückstellungen von der Blutspende nur aufgrund des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens möglich sein, nicht mehr aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung. Auch werden die Vorgaben zur Altersgrenze durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit ersetzt.

Ferner wird die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen. Die Leistungen dieser Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt. Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, wird außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert.

Präzisierung seitens des Bundesrates 

Der Bundesrat hatte einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gefordert. Das geht aus einer Unterrichtung (20/5662) der Bundesregierung hervor.

Der Bundesrat legt unter anderem Wert darauf, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmte diesem Ergänzungsvorschlag im Gesetzentwurf zu. (pk/eis/irs/16.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

Hubert Hüppe

Hubert Hüppe

© Hubert Hüppe/René Golz

Hüppe, Hubert

CDU/CSU

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

Stefan Schwartze

Stefan Schwartze

© Stefan Schwartze/ Raimund Hild

Schwartze, Stefan

SPD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    PDF | 341 KB — Status: 23.01.2023
  • 20/5662 - Unterrichtung: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland - Drucksache 20/5334 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 171 KB — Status: 15.02.2023
  • 20/6014 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/5334, 20/5662 - Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    PDF | 1 MB — Status: 15.03.2023
  • 20/6042 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/5334, 20/5662, 20/6014 - Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    PDF | 160 KB — Status: 15.03.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/5334 und 20/5662 Artikel 1a in Ausschussfassung in 2. Lesung angenommen
  • Gesetzentwurf 20/5334 und 20/5662 Artikel übrige Teile in Ausschussfassung in 2. Lesung angenommen
  • Gesetzentwurf 20/5334 und 20/5662 (Beschlussempfehlung 20/6014: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/6042 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Stand: 23.05.2025