Fragestunde

Fragestunde am 15. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 15. März 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/5941), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

21 der insgesamt 51 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke waren mit jeweils 14 Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Allein 22 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit fünf Fragen. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium für Inneres und Heimat, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz beantworten. Jeweils drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium der Verteidigung. Antwort auf jeweils eine Frage erwarteten die Abgeordneten vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Fabian Gramling beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach dem aktuellen Stand der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Ausgestaltung des Härtefallfonds für Privathaushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Er wollte ebenfalls wissen, ab wann nach Kenntnis der Bundesregierung frühestens mit einem Start der Antragsstellung auf Härtefallhilfen in den Ländern zu rechnen ist.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft fragte das Bundeskanzleramt, warum die Bundesregierung nicht der Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber zur Abschaltung ihrer Social-Media-Kanäle folgt. Er wollte zudem wissen, ob die Bundesregierung im Falle eines Abschaltungsbescheides tatsächlich eine Klage in Betracht zieht.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Kathrin Vogler wollte vom Gesundheitsministerium erfahren, wie die Einführung der elektronischen Patientenakte für gesetzlich Versicherte finanziert werden soll und ab wann die Bundesregierung damit rechnet, dass sich mögliche Einsparpotenziale durch die elektronische Patientenakte auswirken können.

Die Berlin Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesverkehrsministerium, wie die Bundesregierung gewährleisten wird, dass der Zugang zum „Deutschlandticket“ für alle möglich sein wird, und zwar vor allem unabhängig von einer zuvor positiv bewerteten Bonitätsüberprüfung.

Zusatzfragen sind möglich

Abgeordnete können vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller oder andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.03.2023)

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