• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Bericht des Ausschusses I
  • Bericht des Ausschusses II
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Recht

Keine Unterstützung für Forderung nach IP-Adressen-Speicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. September 2022, erstmals über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. In ihrem Antrag, der von den anderen Fraktionen scharf kritisiert wurde, bezieht sich die Unionsfraktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung und begrüßt, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle.

Das Gericht habe gesetzgeberischen Handlungsspielraum zur Speicherung von IP-Adressen festgestellt. Dieser müsse nun unverzüglich zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie umgesetzt werden, so die Unionsfraktion. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung trifft, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können und der eine sechsmonatige Speicherverpflichtung vorsieht. Der Schutz der Kinder habe überragende Bedeutung, wird in dem Antrag betont. Diesem Anspruch müsse der Staat auch im digitalen Zeitalter gerecht werden. Die bisherigen Vorschläge der Ampel im Koalitionsvertrag blieben jedoch dahinter zurück.

CDU/CSU hält anlasslose Speicherung für zulässig

Für die Unionsfraktion begründete Andrea Lindholz (CDU/CSU) den Antrag. Die Speicherung der IP-Adressen sei dringend notwendig. Sie sei meistens der einzige Ermittlungsansatz, um Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Der EuGH habe klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine befristete anlasslose Speicherung von IP-Adressen zulässig sei, und genau dies werde in dem Antrag gefordert. Sicherlich seien sich alle Fraktionen einig, dass es sich bei sexuellem Kindesmissbrauch um schwere Kriminalität handele, sagte Lindholz.

Der sogenannte Quick-Freeze-Vorschlag der FDP, der besage, dass man erst bei einem konkreten Verdacht eine IP-Speicherung zulassen soll, sei nur ein Placebo. Ermittlern zufolge würden mit diesem Vorgehen viele Ermittlungen ins Leere laufen. Daten, die bereits gelöscht worden seien, könnten nicht mehr eingefroren werden. Bundesinnenministerin Faeser habe inzwischen die Notwendigkeit der IP-Adressen-Speicherung erkannt. Umso beschämender sei es, dass sich die FDP und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) dagegen aussprächen. Am Ende müsse Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein Machtwort sprechen.

SPD: Es gibt keine einfache Lösung

Sonja Eichwede (SPD) warf der Unionsfaktion vor, komplexe Probleme immer wieder mit einfachen Lösungen beantworten zu wollen. Diese gebe es aber nicht. Gerade in einem Rechtsstaat bräuchten die Probleme differenzierte Antworten, denn sowohl die Grundrechte der Kinder und die der gesamten Bevölkerung müssten geschützt werden. Für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder würden technische Lösungen gebraucht, aber auch eine Stärkung der Prävention. Der wichtigste Punkt dabei sei die Rechtssicherheit und die Effektivität dieser Instrumente. Dies habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben.

Die anlasslose Speicherung sei laut EuGH nicht rechtssicher, deshalb wolle die SPD sehr schnell eine anlassbezogene Speicherung schaffen, um die Aufklärung von schweren Straftaten zu gewährleisten. Gebraucht werde ein Ausgleich zwischen den betroffenen Freiheitsrechten und der Sicherheit sowie eine solide Verhältnismäßigkeitsprüfung und eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs, Daran arbeiteten sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Justizministerium. Die Bundesregierung arbeite bereits jetzt an einem Rezept für Quick-Freeze und werde schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen.

AfD: Union stellt Menschen vorsorglich unter Staatsaufsicht

Fabian Jacobi (AfD) warf CDU/CSU und SPD vor, bezogen auf das Internet Vorstellungen zu entwickeln, die in die Richtung gingen, alle Menschen vorsorglich unter Staatsaufsicht zu stellen. Speziell die CDU habe zu dem Vorhaben einer allgemeinen und anlasslosen Überwachung im Internet „ein fast schon fetischistisches Verhältnis entwickelt“.

Kaum habe das EuGH die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, komme der Antrag, die Lücken zu nutzen, die der EuGH nach Lesart der CDU dafür gelassen habe. Dass der EuGH der Meinung sei, eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen sei unter bestimmten Bedingungen mit den Vorschriften der EU vereinbar, bedeute nicht, das man automatisch das Maximum ausreizen müsse. Eine freiheitliche Gesellschaft behandle ihre Bürger nicht vorsorglich wie Straftäter, sagte Jacobi.

Grüne warnen vor Scheindebatte

Denise Loop (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, alle Abgeordneten eine das Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt effektiv schützen zu wollen. Dann höre es aber auch schon auf. Sie warf der Unionsfraktion vor, der Zeit meilenweit hinterher zu hinken. Denn anstatt Ideen voranzubringen, wie gesamtgesellschaftlich Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können, verfolge die Union die längst überholte Vorratsdatenspeicherung, jetzt in Form der IP-Adressen, die mit geltendem Grundrecht unvereinbar sei.

Hier werde eine Scheindebatte auf dem Rücken der Betroffenen geführt und die in dieser Form niemandem helfe. Dagegen sei dass Quick-Freeze-Verfahren ein effektives Instrument der Strafverfolgung, für das sich auch der Deutsche Kinderschutzbund ausspreche.

Linke: Voraussetzungen nicht erfüllt

Anke Domscheit-Berg (Die Linke) warf der CDU vor, erneut nichts aus einem EuGH-Urteil gelernt zu haben. Es stimme, das der EuGH kleine Spielräume gelassen habe, aber die mit Überwachungsmaßnahmen verbundenen Voraussetzungen - „geeignet, angemessen und verhältnismäßig“ - würden mit dem Antrag nicht erfüllt. Es sei eine absolute  Zumutung, ein EuGH-Urteil so auszureizen, dass es eine Massenüberwachung ermöglicht.

Wenn es der CDU tatsächlich um den Schutz von Kindern vor Gewalt ginge, sagte Domscheit-Berg, dann hätte sie in 16 Jahren Regierungszeit mehr dafür tun können, um mit Prävention derartige Gewalttaten zu verhindern. Sie sie froh über die klare Absage an jede Form der Überwachung im Koalitionsvertrag der Ampel, und sie hoffe, diese bleibe auch dabei.

FDP kritisiert Länderminister

Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der EuGH habe einen Meilenstein für die Bürgerrechte markiert. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei mit europäischen Grundrechten unvereinbar. Das Urteil zeige, dass eine Massenüberwachung nicht zur europäischen  Werteordnung passt. Deswegen müsse die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus deutschen Gesetzen gestrichen werden. Die Haltung der Innen- und Justizminister auf deren Konferenz in München verstehe er nicht, sagte Kuhle. Seit 15 Jahren wisse man, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig sei. Die Aufklärungsquote sei relativ hoch.

Bundesjustizminister Buschmann habe ein Angebot gemacht, wie man die Aufklärungsquote noch steigen könne, und statt sich darauf einzulassen, habe man es abgelehnt. Wer sich einer Diskussion über den Quick-Freeze-Ansatz verweigere, sei in Wahrheit das Sicherheitsrisiko, das er anderen vorwirft, zu sein. Deswegen sollte man schnellstmöglich in einer Diskussion einsteigen, um diesen Ansatz auf den Weg zu bringen. Die Ampelkoalition werde einen guten Kompromiss zwischen Sicherheit und Freiheit finden.

Antrag der Union

In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Vorratsdatenspeicherung fordert die Unionsfraktion eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“. In ihrem Antrag verlangt sie von der Bundesregierung, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt.

In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf solle zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus.

„IP-Adresse ist häufig die einzige Spur“

Zur Begründung führen die Unionsabgeordneten an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union. Da es keine Speicherpflicht gibt, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten.

Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, heißt es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (mwo/scr/irs/vom/29.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© Gereon Bollmann / privat

Bollmann, Gereon

AfD

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3687 - Antrag: IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 202 KB — Status: 27.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3687 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Speicherung von IP-Adressen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch debattiert

Den angeforderten Bericht des Rechtsausschusses gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687, 20/5889) hat der Bundestag am Freitag, 17. März 2023, beraten. Der Geschäftsordnung des Bundestages zufolge können Fraktionen zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Der vorliegende Bericht führt aus, dass der Ausschuss zu dem Antrag dem Grunde nach eine Anhörung beschlossen hatte. Die Terminierung ist in den vergangenen Sitzungen aber jeweils von der Tagesordnung abgesetzt worden.

FDP gegen „anlasslose Dauerüberwachung“

Für die FDP-Fraktion zeigte Dr. Thorsten Lieb Verständnis dafür, dass die Union dieses wichtige Thema diskutieren wolle. Lieb drückte, wie andere Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen, die Hoffnung aus, zeitnah einen Regierungsentwurf zum Thema diskutieren zu können.

Für seine Fraktion stellte er indes klar, dass es mit ihr „niemals eine anlasslose Dauerüberwachung in diesem Land“  geben werde. Es werde „niemals dazu kommen, dass wir Menschen unter Generalverdacht stellen“, so der Liberale.

Union: Ampel verhindert Schutz der Schwächsten

Für die CDU/CSU-Fraktion kritisierte Dr. Günter Krings, dass die Koalitionsmehrheit seit zehn Sitzungswochen die Behandlung des Antrags der Union sowie eine Anhörung dazu blockiere. Dies füge sich in eine Beschneidung parlamentarischer Mitwirkungsrechte und zeige ein wenig demokratisches Gebaren der Koalition.

Zum Skandal werde dieses Verhalten angesichts des Themas, monierte der Christdemokrat, die Ampelmehrheit verhindere den „Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft“. Die insbesondere von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) und der FDP-Fraktion favorisierte „Quick Freeze“-Lösung nannte Krings eine „Scheinlösung“. Daten, die nicht vorhanden seien, könne man auch nicht einfrieren.

SPD verweist auf erwarteten Regierungsantrag

Für die SPD-Fraktion betonte Carmen Wegge, dass der Bundestag bereits eine erste Beratung und eine „sachliche und fachliche Diskussion“ zu dem Antrag öffentlich geführt habe.

Die Ausschussmehrheit habe das Recht, über die Terminierung einer Anhörung zu befinden. Daran sei nichts „unredlich“ und es sei gerechtfertigt, Anträge zum selben Thema gemeinsam zu behandeln, sagte Wegge mit Blick auf die erwartete Vorlage der Bundesregierung: „Wir hoffen, dass wir als Parlament nicht mehr allzu lange darauf warten müssen.“

AfD: Schießt über das Ziel hinaus

Für die AfD-Fraktion kritisierte Stephan Brandner das Verhalten der Koalitionsfraktionen, im Ausschuss die Terminierung einer dem Grunde nach beschlossenen Anhörung zum Unionsantrag in jeder Sitzung von der Tagesordnung zu nehmen. So werde das Minderheitenrecht, eine Anhörung durchzuführen, ad absurdum geführt, sagte Brandner.

Als Grund für das Verhalten der Koalition vermutete er den Dissens zwischen Innenministerin und Justizminister in Fragen der Speicherung von IP-Daten. Inhaltlich beschied der AfD-Abgeordnete der Union, einen guten Zweck zu verfolgen, die Forderung nach einer anlasslosen Speicherung schieße aber über das Ziel hinaus.

Grüne: Kinder- und Grundrechtsschutz sicherstellen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führte Helge Limburg an, dass es der Union gar nicht darum gehe, ein tatsächliches Ermittlungsdefizit im Bereich der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder abzustellen, sondern darum, die gewünschte Überwachungsmaßnahme, nämlich die Speicherung von IP-Adressen, zu legitimieren.

Limburg verwies in diesem Zusammenhang auf einen Wandel in der von Befürwortern angeführten Begründung für die Vorratsdatenspeicherung seit 2006. Der Grünen-Abgeordnete kritisierte zudem die Unterstellung, dass jenen, die sich gegen einen Generalverdacht stellten, der Kinderschutz egal sei. Das sei „infam“ und „böswillig“. Die Koalition wolle vielmehr beides sicherstellen, Kinderschutz und Grundrechtsschutz, so Limburg.

Linke: Ausspielen von Kinderschutz gegen Grundrechte ist perfide

Für die Fraktion Die Linke kritisierte Anke Domscheit-Berg ebenfalls die Argumentation der Union. „Das Ausspielen von Kinderschutz gegen Grundrechte ist perfide“, sagte die Abgeordnete.

Statt etwa den massiven Ausbau der Prävention zu fordern, setze die Union auf eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen sämtlicher Internetnutzer. Dabei habe ein von der Union geladener Experte bei einer Anhörung im Digitalausschuss ganz andere Dinge, nämlich die personelle und ressourcenhaltige Ertüchtigung der Ermittlungsbehörden gefordert, führte Domscheit-Berg aus.

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur deutschen Vorratsdatenspeicherung fordert die Unionsfraktion eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“. In ihrem Antrag verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt.

In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf sollen zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus.

IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen– lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union.

Da es keine Speicherpflicht gibt, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten. (scr/hau/17.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Lenk, Barbara

AfD

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

Joana Cotar

Joana Cotar

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Cotar, Joana

fraktionslos

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3687 - Antrag: IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 202 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/5889 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3687 - IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 156 KB — Status: 03.03.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Rechtsichere Speicherung von IP-Adressen

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 20. September 2023, in einer 40-minütigen Debatte mit einem Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) befasst. Die Union machte von dem Recht Gebrauch, nach Paragraph 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Debatte zu einem Zwischenbericht im Plenum zu verlangen, wenn sich ein Ausschuss zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage noch nicht damit befasst hat.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“. Von der Bundesregierung wird verlangt, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom EuGH eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt.

In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf solle zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus.

Union: IP-Adresse häufig einzige Spur zum Täter

Zur Begründung führt die Unionsfraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird - vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen - lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union.

Da es keine Speicherpflicht gibt, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten.

Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, heißt es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (scr/hau/20.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Emilia Fester

Emilia Fester

© Emilia Fester/ Stefan Kaminski

Fester, Emilia

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3687 - Antrag: IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 202 KB — Status: 27.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Sachverständige uneins über Speicherung von IP-Adressen

Zeit: Mittwoch, 11. Oktober 2023, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

In einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/3687) mit dem Ziel, „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“ IP-Adressen anlasslos sechs Monate zu speichern, sind die Meinungen weit auseinander gegangen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine solche Speicherung im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung ermöglicht.

Staatliche Pflicht zum Schutz von Kindern

Der Augsburger Rechtsprofessor Dr. Ferdinand Wollenschläger führte in der Anhörung am Mittwoch, 11. Oktober 2023, aus, dass es in dieser Frage um einen Grundrechtekonflikt zwischen Freiheit und Sicherheit gehe. In der Abwägung beider Belange sei die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Regelung rechtlich möglich und, wie es in seiner schriftlichen Stellungnahme heißt, „auch erforderlich, da kein milderes, gleich wirksames Mittel ersichtlich ist“.

Anders als die vom EuGH beanstandete unterschiedslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrs- und -Standortdaten sei die Speicherung der IP-Adresse auch angemessen. Deutschland sei „völker-, unions- und verfassungsrechtlich verpflichtet, Kinder vor sexuellem Missbrauch effektiv zu schützen“.

Unterstützung aus Polizei und Justiz

Auch Vertreter der Strafverfolgungsbehörden befürworteten nachdrücklich die Zielsetzung des Antrags. Die stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Marina Hackenbroch, erklärte, sehr häufig würden Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet erst entdeckt, wenn die IP-Adresse des Urhebers schon nicht mehr feststellbar sei. Auch das Quick-Freeze-Verfahren, nach dem bei Verdacht auf eine Straftat die IP-Adresse gespeichert wird, nütze dann nichts mehr. Dies könne dazu führen, dass „andauernde Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht unterbunden werden können“. Für die Ermittler sei dies frustrierend und belastend.

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main plädierte eindringlich für „die Einführung einer EuGH-konformen Speicherung von IP-Adressen“. Diese würde die Verfolgung von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch „wesentlich vereinfachen und effektivieren“. Bei Straftaten im Internet sei die IP-Adresse der effektivste und oft der einzige Ermittlungsansatz.

„Quick-Freeze stellt keine Alternative dar“

Martina Link, Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, verwies anhand von Statistiken ihrer Behörde darauf, dass sich schon bei einer 14-tägigen Speicherung von IP-Adressen die Chance zur Identifizierung des Urhebers von jetzt 41 auf 80 Prozent verdoppeln würde. Insbesondere bei komplexen Ermittlungsverfahren, bei denen tatrelevante IP-Adressen erst später festgestellt werden, seien allerdings deutlich längere Speicherfristen erforderlich.

Auch der Deutsche Richterbund begrüßte das Ziel des Antrags ausdrücklich. Präsidiumsmitglied Dr. Oliver Piechaczek schrieb, aus Sicht der Strafverfolgungspraxis bestehe „das Bedürfnis, den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum auszunutzen“. Das im Referentenentwurf des Justizministeriums aus dem Jahr 2022 vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren stelle „keine Alternative zur allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen dar“.

Problematik dynamischer IP-Adressen

Dr. Sabine Witting, Assistenzprofessorin an der niederländischen Universität Leiden, weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die vorgeschlagene Speicherung nicht nur das Recht von Kindern auf Schutz vor sexualisierter Gewalt berühre, sondern auch deren Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Beides gelte es abzuwägen statt gegeneinander auszuspielen. Witting wies ebenso wie andere Sachverständige auf die Problematik dynamischer IP-Adressen hin, die von Providern mehrfach vergeben und nur in Verbindung mit weiteren Daten wie Portnummern und Zeitstempel einem konkreten Nutzer zugeordnet werden können. Deren Vorratsspeicherung bedeute eine höhere Eingriffsintensität und sei höchstrichterlich noch nicht geklärt.

Erhebliche Zweifel gebe es zudem an der Zulässigkeit der im Antrag geforderten Speicherungsdauer von sechs Monaten. Es fehle dafür eine evidenzbasierte Begründung, wie sie der EuGH fordere. Insgesamt bewertet Witting die im Antrag vorgeschlagene Regelung als „mit einem erheblichen Rechtssicherheitsrisiko verbunden und unverhältnismäßig“.

Teils starke Zweifel an Rechtmäßigkeit und Nutzen

Entschieden gegen die Zielsetzung des Antrags wandte sich Tom Jennissen vom Verein Digitale Gesellschaft. In seiner Stellungnahme schrieb er von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Grundgesetz und Grundrechtecharta garantierten Rechte. Zudem gebe es national und international keine belastbaren Daten, wonach die Speicherung von IP-Daten für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder großen Nutzen hätte, sagte Jennissen in der Anhörung. Wichtig sei vielmehr, „umfassend in Aufklärung, Unterstützung und Prävention zu setzen, statt mit einer allgemeinen Massenüberwachung das Vertrauen in staatliche Stellen weiter auszuhöhlen“.

Der Berliner Informatiker Hadmut Danisch äußerte in seiner Stellungnahme Zweifel, ob der Besitz von Kinderpornografie eine solche Bedrohung der Gesellschaft darstellt, wie sie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung gegeben sein müsse. Davon abgesehen mangele es Deutschland an den vom EuGH geforderten rechtsstaatlichen Qualitäten. So seien, wie er in der Anhörung sagte, die deutschen Strafverfolgungsbehörden „deutlich politisch infiltriert“. Danisch unterstellte der antragstellenden Fraktion, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch für sie nur ein Vorwand sei und es ihr tatsächlich „um die Verfolgung politisch Andersdenkender geht“.

Experte zum Antrag: Gefahren überwiegen Vorteile

Dr. Mayeul Hiéramente vom Deutschen Anwaltverein verwies darauf, dass eine anlasslose IP-Speicherung die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger betreffe, während kriminelle Nutzer vielfältige Möglichkeiten hätten, ihre Identität zu verschleiern. Zwar sei die vorgeschlagene Maßnahme dennoch für die Ziele der Strafverfolgung geeignet, die Frage sei aber, ob sie vertretbar und rechtspolitisch erwünscht ist. Hiéramente verwies zudem auf das Risiko, dass ein solches Gesetz vom EuGH erneut gekippt wird. Insbesondere die Sechs-Monats-Frist ist aus seiner Sicht europarechtswidrig. Für sie gebe es keine belastbare empirische Grundlage.

Auch Dr. Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vertrat die Ansicht, dass bei der vorgeschlagenen Regelung die Gefahren die Vorteile überwiegen. Es handele sich um eine „anlasslose Massenüberwachung“. Aus den gespeicherten Daten lasse sich sehr viel über die Person des Nutzers nachvollziehen. Zudem könnten IP-Daten von Dritten zweckentfremdet und zum Schaden von Personen eingesetzt werden. Dadurch könne es zu falschen Verdächtigungen kommen. Selbst wenn es sich bei der vorgeschlagenen Regelung um einen Grenzfall handele, sollte sich nach Ansicht Moinis die Gesetzgebung „nicht am Rande des Zulässigen bewegen“.

Skeptisch äußerte sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber. Der EuGH habe den Korridor des Zulässigen fest umrissen. Dieser müsse bei jeder Regelung „zwingend eingehalten werden“. Die vorgesehene Sechs-Monats-Frist ist nach Kelbers Einschätzung mit diesen Vorgaben „nicht vereinbar“. Er warne davor, ein Gesetz zu verabschieden, das ein weiteres „höchstrichterliches Stopp-Signal“ erhalte. Dies würde das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat weiter untergraben. (pst/11.10.2023)

Dokumente

  • 20/3687 - Antrag: IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 202 KB — Status: 27.09.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 68. Sitzung - 11. Oktober 2023, 12.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Hadmut Danisch
  • Stellungnahme Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.
  • Stellungnahme Digitale Gesellschaft e.V.
  • Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Stellungnahme Bundeskriminalamt
  • Stellungnahme Dr. Krause
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Richterbund e.V.
  • Stellungnahme Dr. Sabine Witting
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Abgesetzt: Speicherung von IP-Adressen zum Schutz vor Kindesmissbrauch

Auf einem Tisch liegen zwei Ordner, die beschriftet sind. Auf dem obersten Ordner steht Telefonnummern, Email-& IP-Adressen.

IP-Adress-Daten sollen die Ermittlungen bei sexuellem Missbrauch bei Kindern erleichtern. (© picture alliance / dpa | Andreas Gebert)

Der Bundestag hat die für Donnerstag, 30. November 2023, geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel “IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) von der Tagesordnung abgesetzt.

Antrag der Unionsfraktion

In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung fordert die Unionsfraktion in ihrem Antrag eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie“. Von der Bundesregierung verlangt sie einen entsprechenden Gesetzentwurf, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt.

In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf solle zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus.

„Unerträglicher Zustand muss sich ändern“

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union.

Da es keine Speicherpflicht gebe, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten.

Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, heißt es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (vom/scr/27.11.2023)

Dokumente

  • 20/3687 - Antrag: IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 202 KB — Status: 27.09.2022

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Antrag zur IP-Adressen-Speicherung zum Schutz vor Kindesmiss­brauch ab­gelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, der „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) wollte. Gemäß einer Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (20/9527) stimmten alle übrigen Fraktionen gegen die Initiative.

Antrag der Unionsfraktion

In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung forderte die Unionsfraktion in ihrem Antrag eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie“. Von der Bundesregierung verlangte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt.

In dem Entwurf sollte laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf sollte zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“.

„Unerträglicher Zustand muss sich ändern“

Zur Begründung führte die Fraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln“, erläuterte die Union. Da es keine Speicherpflicht gebe, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, forderten die Abgeordneten.

Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, hieß es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (scr/hau/19.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

fraktionslos

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/3687 - Antrag: IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 202 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/9527 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3687 - IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
    PDF | 188 KB — Status: 28.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/9527 (Antrag 20/3687 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-ip-adressen-936508

Stand: 13.06.2025