Arbeit Selbstständige Existenzsicherung von Frauen
Der Bundestag hat am Freitag, 17. März 2023, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Selbstständige Existenzsicherung von Frauen fördern“ beraten. Minijobs sollen nach dem Willen der Fraktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden (20/5876). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Linken
Besonders Frauen seien von der Minijobregelung und der Arbeit im Niedriglohnsektor betroffen, heißt es in dem Antrag. Knapp 80 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Deutschland könnten mit ihrem Einkommen langfristig nicht die Existenz für sich und ein Kind sichern. Bei 38 Prozente liege das Einkommen unter dem Existenzminimum, schreibt die Fraktion. Durch diesen „ökonomischen Missstand“ könnten Abhängigkeiten von „staatlichen Transferleistungen, Familienangehörigen“ und nicht zuletzt Partnerinnen beziehungsweise Partnern entstehen. Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen, sei daher ein erster Schritt für „die ökonomische und gesellschaftliche Selbstständigkeit von Frauen“.
Aktuell sind Minijobs, bei denen die Beschäftigten unter 520 Euro monatlich verdienen, nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Außerdem zahlen Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erhalten dadurch bei Jobverlust auch kein Arbeitslosengeld. (des/hau/17.03.2023)