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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Bauwesen

Ausweitung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/5663) beraten. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regierung betrachtet ihren Gesetzentwurf als Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens will sie das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Geplant sei, das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden einzuführen.

Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge, dass in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Bei erneuter Beteiligung soll im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Planänderungen oder -ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Gemeinden sollen in diesem Fall die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen.

Fristverkürzungen auf einen Monat

Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sollen die Gemeinden künftig nur noch die von einer Änderung oder Ergänzung betroffenen Teile der Öffentlichkeit und berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligen – es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Gemeinde zu einer längeren Verfahrensdauer. Die bisherigen „Kann-Regelungen“ sollen laut Regierung damit in „Soll-Regelungen“ geändert werden. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Mit dem Gesetzentwurf sollen darüber hinaus Teile des Planungssicherstellungsgesetzes in das Baugesetzbuch übernommen werden. Das Planungssicherstellungsgesetz soll grundsätzlich auch für Verfahren nach dem Baugesetzbuch gelten. Das Planungssicherstellungsgesetz, das während der Corona-Pandemie ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglichen sollte, stellt nach Darstellung der Regierung alternative Verfahrensschritte zur Verfügung, ohne dass die Beteiligten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

Veröffentlichung im Internet statt Auslegung

Paragraf 3 des Planungssicherstellungsgesetzes gelte für Verfahren, heißt es weiter, in denen eine Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen angeordnet ist, auf die nicht verzichtet werden könne. Diese Voraussetzung werde vom Baugesetzbuch mit der nun vorgeschlagenen Änderung des dortigen Paragrafen 3 Absatz 2 nicht mehr erfüllt, weil künftig die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden soll.

Damit sehe das Baugesetzbuch den vom Planungssicherstellungsgesetz vorgesehenen Ersatz durch Veröffentllichung im Internet als Dauerregelung vor. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung habe Paragraf 3 des Planungssicherstellungsgesetzes somit keinen Anwendungsbereich mehr. Soweit die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes im Übrigen für das Baugesetzbuch von Bedeutung sind, soll es laut Regierung bei der geltenden Rechtslage verbleiben. (vom/02.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

© Tobias Koch

Ferlemann, Enak

CDU/CSU

Kassem Taher Saleh

Kassem Taher Saleh

© Kassem Taher Saleh/ Stefan Kaminski

Taher Saleh, Kassem

Bündnis 90/Die Grünen

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/5663 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 299 KB — Status: 15.02.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Hennig-Wellsow, Susanne (Die Linke) Cademartori, Isabel (SPD)
  • Überweisung 20/5663 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bauwesen

Experten: Bauleitplanung noch stärker digitalisieren

Zeit: Montag, 13. März 2023, 12.30 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/5663) stößt bei Sachverständigen im Wesentlichen auf positive Resonanz. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen meldeten sie am Montag, 13. März 2023, im Detail aber auch Änderungs- und Ergänzungsbedarf an.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens will die Regierung das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Geplant ist, das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden einzuführen.

In bestimmten Fällen soll eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben können. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

„Maschinenlesbare Austauschformate fehlen“

Dr. Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sagte, die digitalisierte Beteiligung als Regelverfahren entspreche einer langfristigen Forderung des Handwerks, wobei man sich noch um die Einführung von Standards der Digitalisierung kümmern müsse. Für eine Übergangszeit könnten bewährte Verfahren wie Aushang oder Veröffentlichung im Amtsblatt noch wichtig sein, weil sonst die Gefahr bestünde, dass wichtige Planungen nicht oder zu spät bemerkt würden und eine zu späte Konfliktbewältigung die Folge wäre. Dies gelte aber nicht für die Träger öffentlicher Belange.

Tine Fuchs vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) nannte die Beschleunigung ein wichtiges Anliegen, um Wohnraum zu schaffen und den Umbau der Städte voranzutreiben. Die Vorschläge gehen ihr aber nicht weit genug. Allgemein gültige digitale Standards, maschinenlesbare Austauschformate, fehlten, um die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern. Wichtig sei zu erfahren, „an welcher Stelle das Verfahren steht“. Zudem empfahl sie, die Möglichkeit für Kommunen, Fristen aus wichtigem Grund verlängern zu können, zu streichen. Fuchs plädierte auch dafür, die Vier-Wochen-Fristen für die Behördenbeteiligung und die Öffentlichkeitsbeteiligung parallel statt hintereinander ablaufen zu lassen, um dadurch Zeit zu gewinnen.

„Digitale Prozessketten etablieren“

Dr. Kai-Uwe Krause vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Hamburg forderte gesetzliche Rahmenbedingungen zur Digitalisierung des Planaufstellungsverfahrens. Die Formate seien nicht kompatibel. Es gehe darum, digitale Prozessketten zu etablieren, darin bestünde die „eigentliche Beschleunigung“. Die Länder seien bereits sehr aktiv, auch vorhandene Pläne und nicht nur die neuen digital zu erstellen. Ziel muss es seiner Ansicht nach sein, eine deutschlandweite Vernetzung und eine niederschwellige Information auf der Basis von Standards anzubieten.

Rolf Lührs, Geschäftsführer der Demos E-Partizipation GmbH, die sich damit beschäftigt, Tools für die digitale Planungsbeteiligung zur Verfügung zu stellen, wünschte sich ebenfalls, noch weitere Schritte zu gehen. Pdfs als Planungsunterlagen seien zwar besser als die Planauslegung in den Ämtern, doch könne man sie nicht auswerten und durchsuchen wie etwa maschinenlesbare Formate. Lührs plädierte dafür, den Datenaustauschstandard XPlanung weitreichend zu nutzen, um digitale Informationen zur Verfügung zu haben. Eine Überforderung der Kommunen sah Lührs darin nicht.

„Demokratische Teilhabe sicher gewährleisten“

Moritz Maikämper von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) befürwortete, die Träger öffentlicher Belange ausschließlich digital einzubeziehen. Einiges spreche dafür, die Digitalisierung als Prozesskette zu denken. Den Bund sieht Maikämper in der Pflicht, die Standardsetzung sicherzustellen, auch um Kosten zu sparen. Aus seiner Sicht sollte es weiterhin möglich sein, Stellungnahmen auch auf analogem Weg abzugeben. Zweigleisigkeit sei bis auf Weiteres notwendig, um die demokratische Teilhabe sicher zu gewährleisten.

Judith Nurmann, bodenpolitische Sprecherin des Vereins Architects for Future, bezeichnete den Fachkräftemangel in den Behörden als „Sand im Getriebe“. Wichtig sei, dass das Gesetz so schlicht wie möglich und so konkret wie nötig wird. Schlüsselbegriffe sollten konkretisiert, „Interpretationslöcher“ geschlossen werden. Problematisch nannte sie die geplante Fristverkürzung von drei Monaten auf einen Monat. Sie teilte die Befürchtung, dass sich diese kontraproduktiv auswirkt, weil Genehmigungen vorsorglich versagt werden könnten, um eine „Genehmigungsfiktion“ zu vermeiden.

Gegen Fristverkürzung auf einen Monat

Auch aus Sicht von Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erhöht die pauschale Fristverkürzung die Fehleranfälligkeit der Verfahren. Es gehe um deren Qualität und Rechtssicherheit von Verfahren. Sie empfahl, zunächst neue Personalstellen zu schaffen und die Ausbildung zu stärken. Dr. Kay Ruge, Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Landkreistages, sah in der personellen Ausstattung ebenfalls den zentralen Baustein zur Prozessbeschleunigung.

Dr. Stefan Sellschopp befürwortete die Digitalisierung der Bauleitplanung, wandte sich aber gegen eine Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nicht jeder Bürger habe Internetzugang. Fehlende Akzeptanz führe zu Unzufriedenheit und „gefühlter Verschlechterung der Lebensumstände“. Die geplante Fristverkürzung nannte Sellschopp „eher kontraproduktiv“.

„Auf private Planungsbüros zurückgreifen“

Für Anne-Kathrin Tögel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die Verkürzung der Frist zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen bewertete sie positiv. Die Behörden sollten optional auf private Planungsbüros zurückgreifen können.

Der Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens im Bauleitplanverfahren auf ein digitales Regelverfahren und der Beseitigung von Redundanzen bei der Änderung des Planverfahrens stimmte sie ausdrücklich zu. (vom/13.03.2023)

Dokumente

  • 20/5663 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 299 KB — Status: 15.02.2023

Tagesordnung

  • 36. Sitzung am Montag, 13. März 2023, 12.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll 36. Sitzung vom 13. März 2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung am 13. März 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände für die öffentliche Anhörung am 13. März 2021 - A-Drs. 19(24)114-A
  • Stellungnahme Anne-Kathrin Tögel (Referatsleiterin für Stadtentwicklung und Flächenpolitik, DIHK) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-B
  • Stellungnahme Tine Fuchs (Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-C
  • Stellungnahme Dr. Kai-Uwe Krause (Digitalisierung Planen und Bauen, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-D
  • Stellungnahme Dr. Stefan Sellschopp für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-E
  • Stellungnahme Dr. Carsten Benke (Referatsleiter Abteilung Wirtschaft, Energie und Umwelt, Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023, - A-Drs. 20(24)114-F
  • Stellungnahme Rolf Lührs (Geschäftsführer DEMOS E-Partizipation GmbH) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-G
  • Stellungnahme Judith Nurmann (Bodenpolitische Sprecherin der Architects for Future Deutschland e. V.) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-H
  • Stellungnahme Moritz Maikämper (Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e. V.) für die öffentliche Anhörung am 13. März 2023 - A-Drs. 20(24)114-I
  • Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung - A-Drs. 20(26)40-5

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bauwesen

Baurechtsänderungen zum Katastrophen­schutz befürwortet

Geplante Änderungen des Baurechts im Hinblick auf den Katastrophenschutz, die Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Unterbringung von Flüchtlingen sind am Montag, 17. April 2023, bei Sachverständigen auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Im Detail empfahlen sie in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen an der ein oder anderen Stelle jedoch Präzisierungen.

Erweiterung des Gesetzentwurfs zur Digitalisierung der Bauleitplanung

Die Koalitionsfraktionen planen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanung und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/5663), zu dem im Bauausschuss bereits am 13. März eine Anhörung stattfand, zu erweitern. Dazu haben sie einen Änderungsantrag vorgelegt, der Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht.

So soll zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 eine Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch aufgenommen werden. Bereits unmittelbar nach der Katastrophe war der Paragraf 246c des Baugesetzbuches beschlossen worden, der vorsah, dass in den betroffenen Gemeinden bestimmte mobile bauliche Anlagen und Einrichtungen vorübergehend errichtet werden konnten, ohne dass dabei die Vorgaben des Bauplanungsrechts eingehalten werden mussten. Diese Vorschrift lief Ende 2022 aus.

Die Koalition schlägt nun einen Paragrafen 246c als Anschlussregelung in dem Sinne vor, dass allgemein in Katastrophenfällen eine Wiederaufbauklausel zur Verfügung steht, die dauerhaft anwendbar ist und eine schnelle Versorgung, etwa mit Wohnraum, ermöglicht.

Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Darüber hinaus soll der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien künftig als „Allgemeinwohlgrund“ im Baugesetzbuch aufgeführt sein, um von den Vorgaben eines Bebauungsplans befreit werden zu können. Erneuerbare-Energien-Vorhaben sollen durch weitere Änderungen im Gesetz und in der Baunutzungsverordnung leichter zulässig werden. So soll es eine Außenbereichsprivilegierung zugunsten der energetischen Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen) geben, in die auch Gartenbaubetriebe einbezogen werden sollen. Erleichtern will die Koalition zudem die Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnen- und Windenergie vor allem in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten.

Schließlich sollen auch die Sonderregelungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Kommunen um drei Jahre bis Ende 2027 verlängert werden. Um die Gemeinden zu entlasten, soll die Errichtung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum ohne entsprechende Bauleitplanung möglich sein.

„Verlängerung der Befristung reicht nicht aus“

Tine Fuchs, Abteilungsleiterin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beim Zentralen Immobilien-Ausschuss (ZIA), trat dafür ein, die die Sonderregelung zur Flüchtlingsunterbringung in das allgemeine Bauleitplanverfahren zu überführen. Die Verlängerung der Befristung reiche nicht aus, kein einziges befristet genehmigtes Gebäude sei je wieder abgerissen worden. Die Definition sogenannter „Wiederaufbaugebiete“ im Katastrophenfall hielt sie für zu unbestimmt.

Den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßte Fuchs, doch sollten „Flächenkonkurrenzen“ zwischen Gewerbe, Wohnen und erneuerbaren Energien vermieden werden. Wichtiger erscheine, den Aufbau von erneuerbaren Energien auf Dächern und als Nebenanlagen zu Gebäuden zu erleichtern.

Gebietskulisse und „angepasste Bauweise“

Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, sagte, die kommunalen Bauämter müssten nach Katastrophen zwei- bis dreistellige Millionenbeträge umsetzen und seien damit überfordert. Zur Gebietskulisse des Wiederaufbaus riet Jaeckel, diese weiter zu fassen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Jaeckel unterstützte die Entsiegelung von Flächen, um künftige Schadenereignisse zu verhindern.

Dr. Boas Kümper von der rechtswissenschaftlichen Fakultät und dem Zentralinstitut für Raumplanung der Universität Münster sah Präzisionsbedarf bei der Frage, was nach Katastrophen unter „angepasster Bauweise“ zu verstehen ist und vermisste den Hinweis darauf, dass „nicht angepasste Bauweise“ unterbunden werden müsse. Seiner Ansicht nach sollte eine Ergänzung der Verordnungsermächtigung in Betracht gezogen werden, um einem nicht-katastrophenangepassten Wiederaufbau entgegenwirken zu können.

Flächenkonkurrenzen im Außenbereich befürchtet

Hilmar von Lojewski, Beigeordneter und Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr des Deutschen Städtetages, hielt es für richtig, die „Befreiungsspielräume“ für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erweitern. Kritisch sah er jedoch die Außenbereichsprivilegierung. Was die Digitalisierung angehe, müsse man schrittweise vorankommen, sie könne nicht per Gesetz verordnet werden.

Nadine Schartz, zuständig für Umwelt und Klimaschutz, Bauen und Wohnen, Abfallwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft beim Deutschen Landkreistag, argumentierte ähnlich. Die vorgesehene Privilegierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Außenbereich führe dort zu Flächenkonkurrenzen. Wenn in Gewerbe- oder Industriegebieten freie Flächen dafür zur Verfügung gestellt werden sollten, müssten an anderer Stelle wieder Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Andere Freiflächen würden für die Landwirtschaft gebraucht. Daher wünsche sich der Deutsche Landkreistag, den Fokus bei erneuerbaren Energien auf den Innenbereich zu richten. Schartz empfahl, das Baurecht nicht zu überfrachten und die kommunale Planungshoheit nicht weiter einzuschränken.

Konfliktpotenziale beim Hochwasserschutz

Prof. Dr. Michael Reinhardt, Professor für öffentliches Recht an der Universität Trier, bemängelte, dass der Begriff der hochwasserschutzangepassten Bauweise nicht konkretisiert sei. Für „nicht unproblematisch“ hielt er es, dass Landesregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Anwendung eines Bundesgesetzes auszusetzen. Konfliktpotenzial bietet für ihn auch die Handhabung von Hochwasserschutz und Naturschutzrecht. Aus seiner Sicht wäre es geboten, eine Abwägung zugunsten des Bevölkerungsschutzes vorzustrukturieren.

Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), begrüßte die vorgesehene Katastrophenregelung, die für die Handlungsfähigkeit der Gemeinden hilfreich sei. Für wünschenswert hielt er jedoch eine präzisere Festlegung der Wiederaufbaugebiete. Die Gesetzesvorlage sage auch nichts darüber, wann Ersatzflächen benötigt werden und wie der Katastrophenschutz bodenrechtlich umgesetzt werden kann.

Probleme im Vollzug befürchtet

Dr. Gernot Schiller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, hielt es für richtig, die Wiederaufbauklausel auf alle Katastrophenfälle, nicht nur bei Hochwasser, zu erweitern. Problematisch fand er die fehlende Festlegung des Katastrophenfalls. Rechtliche Probleme gebe es nicht, so Schiller, nach Ablauf der Genehmigung gebe es eine Rückbaupflicht und gegebenenfalls eine Beseitigungsanordnung. Im Vollzug seien jedoch Probleme zu befürchten.

Georg Seitz, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, berichtete, den Katastrophenfall könne man nicht verallgemeinern. Die Feuerwehr handele im Vorhinein, im Zweifelsfall würden Turnhallen und Gebäude „okkupiert“, alles gehe auf persönlicher Ebene. (vom/17.04.2023)

Dokumente

  • 20/5663 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 299 KB — Status: 15.02.2023

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bauwesen

Gesetz zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren angenommen

Der Bundestag hat am am Donnerstag, 15. Juni 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (20/5663) gebilligt. Für das zuvor im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderte Gesetz (20/7248) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD votierte gegen die Initiative, Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag (20/7249), den die AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte, fand keine Mehrheit im Plenum. 

Ebenfalls abgelehnt mit allen übrigen Stimmen des Hauses wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch“ (20/6174). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/7248) vor. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umstellen und die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne verkürzen. Es gelte, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, „damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, heißt es in dem Gesetz.

Konkret soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt werden. Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen sollen verhindert werden, indem in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sollen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Änderung im Ausschuss

In der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 14. Juni, wurde eine Änderung der Regierungsvorlage beschlossen, die unter anderem die Aufnahme einer Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch als Folge der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 vorsah. Danach können die Länder im Katastrophenfall Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen im Wiederaufbaugebiet oder einer Nachbargemeinde dringend erforderliche bauliche Anlagen und Einrichtungen fünf Jahre lang zugelassen werden können, auch wenn sie den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder eines Bebauungsplans nicht entsprechen. Dies soll es ermöglichen, die Bevölkerung bis zum geordneten Wiederaufbau ausreichend zu versorgen.

Zudem ist im Außenbereich eine Privilegierung von Vorhaben zur energetischen Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen bis 2,5 Hektar) vorgesehen, in die auch Gartenbaubetriebe einbezogen werden. Erleichtert werden soll überdies der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnen- und Windenergie vor allem in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten. Auch der Bedarf an Anlagen für soziale Zwecke wie Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen, Einrichtungen zur Behinderten- und Altenbetreuung und Unterkünfte für Obdachlose soll eine Befreiung rechtfertigen können.

Schließlich ist vorgesehen, die Sonderregelungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Kommunen um drei Jahre bis Ende 2027 zu verlängern. Um die Gemeinden zu entlasten, soll die Errichtung der Unterkünfte bis dahin ohne entsprechende Bauleitplanung möglich sein. Dabei sollen nicht nur die Flüchtlingsunterkünfte selbst betroffen sein, sondern auch Anlagen zur Versorgung von Flüchtlingen, etwa zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Flüchtlinge, zur Betreuung geflüchteter Kinder, Jugendlicher und Familien sowie gesundheitliche Beratungsstellen.

Antrag der Unionsfraktion

Um schneller und unbürokratischer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, sollten Sonderregelungen des Baugesetzbuches verlängert werden, verlangte die CDU/CSU-Fraktion. „Damit die Kommunen die anhaltenden großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können“, sei es angezeigt, jene Befristungsregelungen, die als Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 eingeführt wurden und bis Ende 2024 gelten, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern, hieß es in dem Antrag.

Zudem sollten im Rahmen des Baugesetzbuches flexible Sonderregelungen für den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Unterkünfte geschafft werden. (nki/joh/hau/vom/ste/15.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Elisabeth Kaiser

Elisabeth Kaiser

© Photothek Media Lab

Kaiser, Elisabeth

Parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

© Tobias Koch

Ferlemann, Enak

CDU/CSU

Anja Liebert

Anja Liebert

© Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski

Liebert, Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Isabel Cademartori

Isabel Cademartori

© Photothek Media Lab

Cademartori, Isabel

SPD

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Christina-Johanne Schröder

Christina-Johanne Schröder

© Christina-Johanne Schröder/Claus G. Pagel

Schröder, Christina-Johanne

Bündnis 90/Die Grünen

Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

Claudia Tausend

Claudia Tausend

© Claudia Tausend/Marion Hogl

Tausend, Claudia

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5663 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 299 KB — Status: 15.02.2023
  • 20/6174 - Antrag: Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen - Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch
    PDF | 167 KB — Status: 28.03.2023
  • 20/7248 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5663 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6174 - Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen - Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch
    PDF | 531 KB — Status: 14.06.2023
  • 20/7249 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/5663, 20/7248 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 167 KB — Status: 14.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/5663 (Beschlussempfehlung 20/7248 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/7249 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/7248 Buchstabe b (Antrag 20/6174 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 19.06.2025