Fragestunde

Fragestunde am 29. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 29. März 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/6141), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

30 der insgesamt 59 Fragen und damit gut die Hälfte wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit elf Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Allein 18 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit 15 Fragen und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat mit acht Fragen. Vier Fragen sollte das Auswärtige Amt beantworten, drei Fragen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium der Verteidigung waren mit jeweils zwei Fragen gefordert. Eine Frage ging an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Dr. Martin Plum beim Innenministerium, auf welcher Rechtsgrundlage nach Kenntnis der Bundesregierung die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ durch wen herausgegeben beziehungsweise veröffentlicht wird.

Der bayerische Abgeordnete der Linken Ates Gürpinar fragte das Bundesministerium für Gesundheit, ob es von der Bundesregierung politisch gewollt ist, dass „private Krankenhauskonzerne Profite mit der Versorgung von Patienten erwirtschaften, die aus Beitragsgeldern der Krankenversicherung finanziert werden“. Gürpinar wollte wissen, inwiefern die Bundesregierung beabsichtigt, diese Möglichkeiten mit der geplanten Krankenhausreform einzuschränken.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erfahren, wie die Bundesregierung den Internetausbau im ländlichen Raum voranbringen möchte.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium der Justiz, ob die Bundesregierung angesichts der auch in Flächenstaaten wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern um rund zehn Prozent jährlich steigenden Angebotsmieten die Gültigkeit der Mietpreisbremse auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten, statt wie bisher nur auf als angespannte Wohnungsmärkte identifizierte Gebiete.

Zusatzfragen sind möglich

Abgeordnete können vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller oder andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/29.03.2023)

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