Entwurf zum Übereinkommen über die Verhütung von Meeresverschmutzung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Unionsfraktion „zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972“ (20/6177) beraten. Nach der Aussprache überwies das Parlament die Initiative gemeinsam mit einem CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten“ (20/6178) in die Ausschüsse. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Gesetzentwurf der Union
Die CDU/CSU-Fraktion will die in Deutschland bislang verbotene Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund ermöglichen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Nach dem Willen der Union sollen die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf (20/6177) soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.
Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion will die Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid (CO2) im Meeresuntergrund voranbringen. In einem Antrag (20/6178) drängt sie die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) einzuleiten.
Konkret fordert sie, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Ergänzung von Artikel 6 des London Protokolls zu ratifizieren. Einen Vorschlag dafür habe die Union bereits mit einem eigenen Gesetzentwurf (20/6177) vorgelegt, heißt es im Antrag. Weiter solle die Bundesregierung die Erklärung der vorläufigen Anwendung von Artikel 6 des London Protokolls „gemäß Beschluss von 2019“ vor der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) abgeben und unverzüglich Gespräche mit für die CCS- und CCU-Technologie offenen Partnerländern aufnehmen. Für den grenzüberschreitenden CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Meeresuntergrund solle die Bundesregierung außerdem die notwendigen Änderungen in nationales Recht umsetzen, schreiben die Abgeordneten. (sas/vom/30.03.2023)