Abgesetzt: Forderung nach Erbschaftsteuer wird beraten

Die Erbschaftsteuer ist Thema einer Debatte im Parlament. (picture alliance / imageBroker | Schoening Berlin)
Die Fraktion Die Linke hatte einen Antrag mit dem Titel „Erbschaftsteuer – Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen“ angekündigt, der am Freitag, 22. April 2023, auf im Bundestag beraten werden sollte. Die gut 40-minütige Debatte, bei der auch ein Antrag der AfD, der die Abschaffung der Erbschaftssteuer fordert (20/6388), überwiesen werden sollte, wurde jedoch abgesetzt.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert eine Abschaffung der Erbschaft- und der Schenkungsteuer. In ihrem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um Substanzsteuern handle. Solche Substanzsteuern seien ungerecht, weil sie nicht die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berücksichtigen, sondern ausschließlich ein bestimmtes Vermögen besteuern würden.
Bisher sei das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer für die Länder mit 11,1 Milliarden Euro für das Jahr 2021 vernachlässigbar gewesen. Allerdings werde das Aufkommen aus diesen Steuern in Folge höherer Bewertungen von Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022 massiv steigen. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise werde es zu signifikanten Erhöhungen der Erbschaftssteuer kommen. In Einzelfällen seien Steigerungen bis zum 21-fachen der heute zu zahlenden Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erwarten. (hau/hle/18.04.2023)