Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2023, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Vergaberecht: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschuss (20/6483) billigte das Parlament gegen das Votum der AfD-Fraktion die Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (20/6118, 20/6262 Nr. 2). Damit sollen die nationalen Vergaberechtsregelungen, die Sektorenverordnung, die Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit angepasst werden. Mit der Umsetzung sollen unter anderem die Datenerhebung und das Monitoring bei der Bekanntmachung für öffentliche Aufträge vereinfacht werden. Zudem soll ein integriertes Datenregister im Bekanntmachungsservice es interessierten Unternehmen erlauben, einfach und individuell nach europaweiten öffentlichen Ausschreibungen zu suchen.

Pandemiebedingte Lernrückstände: Keine Mehrheit fand hingegen ein CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Kinder und Jugendliche beim Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen und der Milderung von psychosozialen Folgen nicht allein lassen“ (20/3489). Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hatte zur Abstimmung, bei der sich die AfD-Fraktion enthielt und alle übrigen Fraktionen gegen die Vorlage votierten, eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/3501). In ihrem Antrag forderten die Unionsabgeordneten, die Bundesregierung solle in Kooperation mit den Ländern ein Förderprogramm entwickeln, damit Kinder und Jugendliche pandemiebedingte Lernrückstände aufholen können und psychologische Folgen abgemildert werden. Ein solches Programm solle die nahtlose Anschlussförderung an das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sicherstellen, die Ende des Jahres ausläuft. Alternativ schlug die Union vor, das bestehende Aktionsprogramm für die Jahre 2023 und 2024 zu verlängern.

Petitionen: Darüber hinaus stimmte das Parlament zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 315 bis 324 (20/6445, 20/6446, 20/6447, 20/6448, 20/6449, 20/6450, 20/6451, 20/6452, 20/6453, 20/6454).

Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit

Darunter befand sich eine Petition mit der Forderung, der Bundestag solle einen Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland beschließen. Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland nehme drastisch zu, heißt es in der Eingabe. Immer öfter seien vollbeschäftigte Personen nicht mehr in der Lage, sich Wohnraum leisten zu können, da Mieten und Mietnebenkosten fortlaufend anstiegen. 

Das geforderte Maßnahmenpaket solle vor allem die Länder in die Lage versetzen, mit effektiven Mitteln gegen Obdachlosigkeit vorzugehen und Wohnungslosigkeit frühzeitig vorzubeugen. Beispielhaft wird in der Petition eine finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen beim Ausbau bestehender und Neubau weiterer Obdachlosen- und Notunterkünfte angeführt. Außerdem müsse eine regelmäßige Anpassung von Wohngeld und Sozialleistungen an die tatsächliche Lage der Betroffenen vorgenommen und der soziale Wohnungsbau gestärkt werden, schreibt der Petent.

Die vom Petitionsausschuss in der Sitzung am 19. April 2023 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Eingabe dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „soweit ein nationaler Aktionsplan aufzusetzen und die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 umzusetzen ist“, sowie das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition – mit der erwähnten Einschränkung – „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

„Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ gebildet

„Die Wohnungsfrage ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit“, schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Viele Menschen sorgten sich angesichts steigender Mieten und Wohnkosten. Diese Sorgen nehme die Bundesregierung sehr ernst, heißt es in der Antwort unter Verweis auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte „ambitionierte wohnungspolitische Programm“, an dessen Umsetzung bereits „unter Hochdruck“ gearbeitet werde.

Zentrales Ziel sei der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr - 100.000 davon sollen öffentlich gefördert werden. Dazu sei unter der Federführung des BMWSB ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt gebildet worden, schreibt der Petitionsausschuss. Das angestrebte zusätzliche Angebot an Wohnraum werde zunehmend entlastend auf die Mietwohnungsmärkte wirken. Darüber hinaus sei, wie vom Petenten gefordert, vorgesehen, „einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen, um bis zum Jahr 2030 Wohnungslosigkeit zu überwinden“. 

Unterbringung von Wohnungslosen Ländersache

Was die in der Petition geforderte finanzielle Unterstützung für Notunterkünfte angeht, so verweisen die Abgeordneten auf die fehlende Zuständigkeit des Bundes. Bei der Unterbringung von Menschen ohne Wohnung handle es sich um eine kommunale Aufgabe im Bereich der Gefahrenabwehr – die Unterbringung von Wohnungslosen nach Polizei- und Ordnungsrecht sei ausschließlich Sache der Länder.

Mit Blick auf das Wohngeld macht der Petitionsausschuss auf die Reform aus dem Jahr 2020 aufmerksam. Dadurch seien auch zahlreiche zusätzliche Haushalte erneut oder erstmalig wohngeldberechtigt geworden. 

Bundeshilfen für den sozialen Wohnungsbau

Aufgrund des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum sei dem Bund im Jahr 2019 durch Einfügung des neuen Artikels 104d in das Grundgesetz wieder eine Mit-Finanzierungskompetenz im Bereich des sozialen Wohnungsbaus eingeräumt worden, heißt es weiter.

Die Vorschrift erlaube es dem Bund, die Länder mit Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. „Seit dem Jahr 2020 stellte der Bund hierfür jährlich jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung.“ Im Programmjahr 2022 seien die Bundesfinanzhilfen auf zwei Milliarden Euro verdoppelt worden, schreibt der Petitionsausschuss. (hau/eis/27.04.2023)

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