Fragestunde

Fragestunde am 26. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 26. April 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/6494), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

27 der insgesamt 49 Fragen und damit mehr als die Hälfte wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit zwölf Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit acht Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Allein 21 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Auswärtigen Amt mit jeweils fünf Fragen. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit beantworten. Je zwei Fragen richteten sich an das Bundesministerium des Innern und für Heimat und an das Bundesministerium der Verteidigung. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Jens Spahn beim Bundesbauministerium, welche Auswirkungen auf das Tempo des Wohnungsneubaus die Bundesregierung durch die Wärmewende in den Jahren 2024 und 2025 erwartet. Spahn bat um die Angabe konkreter Neubauziele und um Bezugnahme unter anderem auf die Faktoren Fachkräfte, Verfügbarkeit von Wärmepumpen und Lieferketten für Rohstoffe.

Die niedersächsische Abgeordnete der Linken Heidi Reichinnek fragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung, wann nach Kenntnis der Bundesregierung die Lehrpläne für den Sexualkundeunterricht in den einzelnen Bundesländern letztmalig überarbeitet wurden, nachdem sie 2003 von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung analysiert worden waren.

Der Thüringer AfD-Abgeordnete Stephan Brandner fragte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, wie viel Prozent des Individualverkehrs mit dem Kfz nach Kenntnis des Bundesministers für Digitales und Verkehr aufgrund der Einführung des 9-Euro-Tickets eingespart werden konnten.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesfinanzministerium, in welcher Höhe die Bundesregierung privates Wohneigentum fördert und wie sie sicherstellt, dass diese Förderung auch Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen erreicht.

Zusatzfragen sind möglich

Abgeordnete können vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller oder andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/26.04.2023)

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