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Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Nitrat: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Verursacherprinzip beachten – Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen“ (20/4883) vorgelegt. Die Vorlage soll im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend weiterberaten werden. In dem Antrag wird verlangt, dass die Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept vorlegt „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“. Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, heißt es in dem Papier. 

Zahntechnikerhandwerk: Ein weiterer von der Unionsfraktion eingebrachter Antrag trägt den Titel „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen- und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen“ (20/4884). Nach Ansicht der Fraktion dürften die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit seien betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Derzeit sei die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben, die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen und eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen. Der Antrag soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. 

NS-Vergangenheit: „Wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ehemaliger Bundestagsabgeordneter“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/4896). Die Federführung bei den Beratungen soll der Ausschuss für Kultur und Medien übernehmen. Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen etwaige personelle und strukturelle Kontinuitäten zwischen Staat und Verwaltung des NS-Regimes, der NSDAP und anderen nationalsozialistischen Organisationen einerseits und dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten und seinen Verwaltungsmitarbeitern andererseits untersucht und dokumentiert werden. Der Antrag fordert, eine Kommission aus ausgewiesenen und anerkannten Historikern mit der Untersuchung zu beauftragen und die Finanzierung für zunächst zwei Jahre im Bundeshaushalt zu verankern. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden. Zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages zwischen 1949 und den 1990er Jahre seien Mitglieder der NSDAP oder hätten das Regime in sonstiger Weise unterstützt, heißt es in dem Antrag. Prominente Beispiele seien der spätere Bundespräsident Walter Scheel, der spätere Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, der spätere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und der spätere Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Theodor Oberländer gewesen. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieser personellen Kontinuitäten stehe jedoch bislang aus.

Direktvermarktung: Ein weiterer von der AfD-Fraktion eingebrachter Antrag trägt den Titel „Regionale Verarbeitungskapazitäten fördern – Landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen“ (20/4899). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.  Laut Vorlage sollen unter anderem „Initiativen, die zur besseren Vermarktung regionaler Agrarprodukte führen“ gegründet werden, außerdem soll die Zusammenarbeit mit den Bundesländern dazu intensiviert werden. 

(irs/eis/ste/15.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/4883 - Antrag: Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen
    PDF | 142 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4884 - Antrag: Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen- und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen
    PDF | 154 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4896 - Antrag: Wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ehemaliger Bundestagsabgeordneter
    PDF | 165 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4899 - Antrag: Regionale Verarbeitungskapazitäten fördern - Landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen
    PDF | 151 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Mehr Spenderorgane durch erweiterte Möglichkeiten zur Organlebendspende

Zeit: Mittwoch, 26. April 2023, 14.45 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheits- und Rechtsexperten sehen in der erweiterten Zulassung von Organlebendspenden eine Möglichkeit, die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen. Die sogenannte Überkreuz-Lebendspende zwischen geeigneten Spendern und Empfängern sei allerdings auch mit medizinischen Risiken für Spender und Empfänger verbunden, machten Sachverständige in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der AfD-Fraktion (20/4565) deutlich. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 26. April 2023, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, sogenannte Cross-over-Lebendspenden zu erlauben und damit die Überlebenschancen von Dialysepatienten zu verbessern. Die Alternative zum Warten auf ein postmortal entnommenes Organ sei die Lebendspende. Die in Deutschland erlaubte Nierenlebendspende an nahestehende Personen scheitere oft an Unverträglichkeiten.

Abhilfe würde die Überkreuz-Lebendspende schaffen, bei der zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschen könnten. Die Abgeordneten fordern eine gesetzliche Regelung, um Überkreuz-Lebendspenden von Nieren zu ermöglichen.

Risiken der Nierenlebendspende

Ralf Zietz von der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende erläuterte mögliche Nebenwirkungen bei Spendern. Die Hälfte der Spender sei nach der Spende selbst nierenkrank. Manche Spender litten zudem auch längerfristig unter dem sogenannten Fatigue-Syndrom. Risiken und mögliche Folgen der Nierenlebendspende erlaubten im Grunde keine Ausweitung der Spende. Die Verbundenheit zwischen Spender und Empfänger sei Voraussetzung, um mögliche Folgen emotional abzufedern.

Die Cross-over-Lebendspende erfülle diese Voraussetzungen zunächst nicht. Gleichwohl könne eine Nierenlebendspende die derzeit lange Wartezeit auf ein Organ verkürzen, die Lebensqualität steigern und das Leben verlängern. Zietz hob in der Anhörung den nötigen Spenderschutz hervor und forderte eine gezielte Aufklärung. Er warnte vor einer Verharmlosung der möglichen gesundheitlichen Folgen einer Organspende.

Internationaler Behandlungsstandard

Aus rechtlicher Sicht spricht nach Ansicht des Juristen Thomas Gutmann von der Universität Münster nichts gegen die Zulassung der Überkreuz-Lebendspende. Gutmann plädierte dafür, die Beschränkung des Spenderkreises nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 Transplantationsgesetz (TPG) zu streichen.

Die Cross-over-Lebendspende gehöre heute international zum Behandlungsstandard. Es gebe keine Hinweise darauf, dass eine Streichung des Paragrafen das Risiko des Organhandels erhöhen würde. Befürchtungen, wonach durch Cross-over-Lebendspenden, Poolspenden und nicht gerichtete (altruistische) Lebendspenden verdeckte kommerzielle Vermittlungstätigkeiten entstünden, hätten sich in keinem westlichen Staat bestätigt.

Warteliste für eine Spenderniere

Nach Angaben des Nephrologen Klemens Budde von der Berliner Charité warten derzeit mehr als 11.000 Patienten auf eine Spenderniere. Daher müssten auch Nieren von gesunden Verwandten und Bekannten für Transplantationen herangezogen werden. Finde sich dort kein geeigneter Spender, könne eine Überkreuz-Lebendspende eine Alternative darstellen. 

Solche Überkreuz-Lebendspenden würden seit geraumer Zeit in vielen europäischen Ländern genutzt und seien gesetzlich geregelt. Auch deutsche Bürger hätten in der Vergangenheit von solchen Spendenmöglichkeiten im Ausland profitiert. In Deutschland seien Überkreuz-Lebendspenden oder ein Ringtausch durch das erforderliche Näheverhältnis praktisch fast ausgeschlossen. Erfahrungen hätten überdies gezeigt, dass die Fragen nach der persönlichen Verbundenheit als inquisitorisch empfunden würden.

Datentechnische und leistungsrechtliche Folgewirkungen

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes schränkt die erforderliche persönliche Verbundenheit die Lebendspende erheblich ein. In rund 40 Prozent der Fälle sei die Spender- und Empfängerkonstellation nicht kompatibel. Allerdings entstünden durch Lebendspenden gesundheitliche Risiken bei gesunden Menschen.

Auch würde bei einer Cross-over-Lebendspende aus einer überschaubaren Paarentscheidung eine weniger übersichtliche Gruppenentscheidung. Das hätte datentechnische, organisatorische und leistungsrechtliche Folgewirkungen.

Restriktionen in Deutschland sehr streng

In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass die Restriktionen in Deutschland im internationalen Vergleich sehr streng sind. Als Argument für die Lebendspende führten Experten an, dass damit jeweils ein postmortales Spenderorgan frei werde.

Ein Sprecher der Bundesärztekammer zeigte sich in der Anhörung offen für eine liberalere gesetzliche Regelung. Es sei sinnvoll, Cross-over-Lebendspenden zu ermöglichen, um zu besseren Ergebnissen in der Organspende zu kommen. (pk/26.04.2023)

Dokumente

  • 20/4565 - Antrag: Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
    PDF | 158 KB — Status: 22.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 65. Sitzung am Mittwoch, den 26. April 2023, 14:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 65. Sitzung am 26.04.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständiger Ralf Zietz
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Thomas Gutmann
  • GKV-Spitzenverband
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Klemens Budde
  • Bundesverband der Organtransplantierten e. V.
  • Deutschen Gesellschaft für Nephrologie

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 06.12.2025