Petitionen

Gemeinsames Petitions­portal des Bundes und der Länder freigeschaltet

Abbildung einer Deutschlandkarte mit den Wappen der Bundesländer und des Bundestages

Das gemeinsame Petitionsportal bietet einen Überblick über die Internetauftritte der Petitionsausschüsse der Parlamente in Bund und Ländern. (DBT)

Das gemeinsame Petitionsportal des Bundes und der Länder ist seit Montag, 17. April 2023, freigeschaltet. Damit existiert ein Internetauftritt, der die Petitionsausschüsse gebündelt darstellt und den Bürgern einen einfachen Zugang ermöglicht. Denn Petitionen sind ein wichtiges Instrument, um Anliegen an die Parlamente heranzutragen. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.

Alle, die von diesem Recht Gebrauch machen, haben die Gewähr, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden. Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Jedem Petenten wird – unabhängig davon, ob seinem Anliegen (ganz oder teilweise) entsprochen werden kann–das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.


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