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Armin Laschet: Der Europarat ist Hüter der Menschenrechte

Porträtaufnahme Armin Laschet

Armin Laschet (CDU/CSU), stellvertretender Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) (© picture alliance / Flashpic | Jens Krick)

Deutlich öfter als bisher sollten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder des Europarates zum Meinungsaustausch treffen, findet Armin Laschet (CDU/CSU), Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Europarat PV) und stellvertretender Leiter der deutschen Delegation zur Europarat PV anlässlich des bevorstehenden Gipfels im Mai. Es sei zudem naheliegend, diese Treffen, für die der französische Präsident eine neue „Europäische Politische Gemeinschaft“ ins Spiel gebracht hatte, „an den Europarat anzubinden und ihn damit aufzuwerten“, um die bewährten Institutionen mit Leben zu füllen. Über den bevorstehenden Gipfel, die Europa verbindenden Werte und deren Durchsetzung sowie die Kernaufgaben der Organisation spricht Laschet nach der zweiten Sitzungswoche der Europarat PV, die vom 24. bis 28. April 2023 in Straßburg stattfand, im Interview. Das Interview im Wortlaut:

Herr Laschet, die aktuelle Sitzungswoche der Versammlung geht dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitglieder des Europarates im Mai in Reykjavik unmittelbar voraus. Was fordern die Parlamentarier von den Regierungen?

Wir bereiten uns schon seit einigen Monaten auf das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates am 16. und 17. Mai 2023 in Reykjavik vor. Mit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine ist der Krieg nach Europa zurückgekehrt. Außerdem bedrohen populistische Bewegungen in einigen Mitgliedstaaten die Grundsätze, zu denen der Europarat sich verpflichtet. Das Treffen ist eine Gelegenheit, dass sich 46 Mitgliedstaaten zu den Werten bekennen, die den Europarat ausmachen: zu Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Demokratie. Ich bin optimistisch, dass der Europarat als Ganzes damit gestärkt wird und die Staats- und Regierungschefs auch konkrete Maßnahmen formulieren. Dazu gehört auch, dem Europarat die Ressourcen für seine Aufgaben zur Verfügung zu stellen.  

Was für einen Beitrag erwarten Sie von der Bundesregierung?

Außenministerin Annalena Baerbock hat in ihrer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hervorgehoben, der Europarat fungiere als „Frühwarnsystem“. Das bedeutet, es gibt Monitoringverfahren, ob und wie die Mitgliedstaaten ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten. Es ist wichtiger denn je, dieses Frühwarnsystem zu stärken. Dazu gehört ja auch, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte voll umgesetzt werden. Das Gipfeltreffen in Reykjavik ist eine sehr gute Gelegenheit, nicht umgesetzte Verpflichtungen anzusprechen und damit mehr Geschlossenheit unter den Mitgliedstaaten zu erreichen.

Was für Auswirkungen hat der russische Angriffskrieg in Osteuropa auf die Arbeit und auch auf die strategische Ausrichtung des Europarates?

Das Gute am Europarat ist ja, dass er wie keine andere internationale Organisation fast alle europäischen Staaten versammelt. Der russische Krieg gegen die Ukraine, die Lage der Menschen und die Flüchtlinge haben für den Europarat seit nun mehr als einem Jahr natürlich hohe Priorität. Das ist richtig so, denn das völkerrechtswidrige Verhalten Russlands stellt für uns alle eine Bedrohung dar. Dennoch ist diese Bedrohung für osteuropäische Staaten viel unmittelbarer als für Mitglieder, die geografisch etwas weiter westlich liegen. Jedes Mitglied des Europarates hat das Recht, eigene Themen zu platzieren. Es ist unsere Aufgabe, ausgewogen zu bleiben und allen Anliegen einen angemessenen Raum geben. Wer weiß, dass auch Aserbaidschan, Armenien, Georgien, die Türkei und die Staaten des Balkans Mitglied des Europarates sind, kann erahnen, dass es auch andere Konflikte gibt, die friedliche Lösungen brauchen.

Was sehen Sie als die künftigen Kernaufgaben des Europarates und der Versammlung?

Die Aufgaben des Europarates werden keine anderen sein als bisher. Der Europarat ist „Hüter der Menschenrechte“ und er tritt für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein, auch, weil wir Menschenrechte nur so gewährleisten können. Am 5. Mai1949 wurde der Europarat von zehn Staaten gegründet. Das Herzstück ist aus meiner Sicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Leider hat Russland einen anderen Weg genommen und musste ausgeschlossen werden. Aber dass sich 46 Staaten freiwillig verpflichten, Menschenrechte einzuhalten, ist ein hohes Gut. Das mag manchmal besser oder schlechter gelingen, aber diese Werte verbinden uns. Die Themen sind natürlich breiter geworden, wir sind heute offener für die Rechte von Menschen verschiedener sexueller Orientierung oder auch den Klimaschutz als Lebensgrundlage künftiger Generationen.

Wie soll der Europarat damit umgehen, wenn ein Mitglied Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dauerhaft nicht umsetzt?

Im Komitee der Ministerbeauftragten wird die Umsetzung der durch den Europäischen Gerichtshof ergangenen Urteile thematisiert. Darüber hinaus gibt es auf diplomatischer Ebene Gespräche, wenn ein Staat der Umsetzung nicht folgt. In der Parlamentarischen Versammlung tun wir das natürlich auch. Derzeit wird über einen Ausbau bestehender Sanktionsmechanismen diskutiert, wenn ein Urteil dauerhaft nicht umgesetzt wird. Dieser Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein möglicher Weg wäre ja, einem Mitgliedstaat das Stimmrecht zu entziehen. Das haben wir 2014 mit Russland getan, als die Krim annektiert wurde. Ich denke aber, dass es andere Wege geben muss. Solange Staaten im Europarat mitwirken, können wir Einfluss nehmen. Kritische Öffentlichkeit ist sehr wirksam.

Während der Sitzungswoche hat die Kommissarin für Menschenrechte des Europarates ihren jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Was sind für Sie darin die wichtigsten Punkte?

Dunja Mijatovic, die Kommissarin für Menschenrechte, hat in ihrem Bericht sehr eindrucksvoll die Menschenrechtsverletzungen russischer Streitkräfte gegenüber der ukrainischen Bevölkerung hervorgehoben. In einigen Mitgliedstaaten des Europarates beobachten wir zudem, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr sind. Dazu tragen auch populistische Bewegungen bei, die bei Wahlen Erfolg haben und so sogar an Regierungen beteiligt sind. Der Schutz von Menschenrechten setzt voraus, dass die vom Europarat beschlossenen Konventionen, vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention, umgesetzt werden. Der Europarat sollte die Zivilgesellschaft in seinen Mitgliedsstaaten dafür mehr sensibilisieren.

Was für eine Rolle kann der Europarat dabei spielen, wenn es darum geht, die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen in der Ukraine, beispielsweise vor einem Sondertribunal, zur Rechenschaft zu ziehen?

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits im Januar einstimmig die Einrichtung eines Sondertribunals gegen die Verantwortlichen des Krieges gegen die Ukraine in Russland und Belarus gefordert. Der Internationale Strafgerichtshof kann seine Gerichtsbarkeit in diesem Fall nicht ausüben, weil Russland nicht Vertragspartei des Römischen Statuts ist. Möglich wäre einmal eine Reform des Statuts, auch bei Angriffen von Nicht-Vertragsparteien tätig werden zu können oder aber ein Sondertribunal. Der Europarat kann diesen Prozess begleiten, indem er bei der Dokumentation von Kriegsverbrechen unterstützend tätig wird.

Eine Dringlichkeitsdebatte gab es zu der Lage ukrainischer Zivilisten, darunter Kinder, die von russischen Kräften verschleppt wurden. Was setzen die Parlamentarier dem entgegen?

Die Verschleppung von Zivilisten und insbesondere das damit verbundene Leid der Kinder bewegt uns sehr. Die Parlamentarische Versammlung hat eine Resolution beschlossen, die die Staats- und Regierungschefs des Europarates auf ihrem Treffen im Mai in Reykjavik auffordert, sich des Themas anzunehmen. Die Opfer brauchen Gerechtigkeit und die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Ich habe bereits erwähnt, dass der Europarat als Hüter der Menschenrechte auch die Dokumentation von Kriegsverbrechen unterstützt. Hilfen für verschleppte Zivilisten und insbesondere Kinder werden beispielsweise in den Aktionsplan des Europarates für die Ukraine „Resilience, Recovery and Reconstruction“ einfließen.

Am Rande der Sitzungswoche fand auch das traditionelle jährliche deutsch-französische Abendessen statt. Was haben Sie besprochen?

Wir haben intensive Kontakte mit den französischen Kolleginnen und Kollegen. Teilweise gehören die Mitglieder ja auch der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung an. Wir kennen uns also gut. Mit keinem Land arbeiten wir so eng zusammen. In diesem Jahr feiern wir den 60. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysee-Vertrages, der durch den Aachener Vertrag 2019 aktualisiert und konkretisiert wurde. Deutschland und Frankreich haben damit ihre Freundschaft besiegelt und gemeinsam Verantwortung für den europäischen Einigungsprozess übernommen. Diese Verantwortung spiegelt sich auch im Europarat wider. Es geht um gemeinsame Positionen, die wir vertreten, beispielsweise gegenüber Russland und zur Unterstützung der Ukraine oder bei der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Der französische Präsident Emmanuel Macron will eine neue „Europäische Politische Gemeinschaft“ ins Leben rufen, deren Mitglieder denen des Europarates entsprechen und die Aufgaben übernehmen soll, die auch vom Europarat bearbeitet werden könnten. Wozu eine solche Doppelung?

Die Staats- und Regierungschefs des Europarates treffen sich im Mai in Reykjavik zum vierten Mal. In der über 70jährigen Geschichte des Europarates ist das nicht sehr viel. Die Staats- und Regierungschefs der „Europäischen Politischen Gemeinschaft“ sollen sich zweimal jährlich treffen. Im Kern geht es um informelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. In Europa gibt es Mitglieder der EU und Staaten, die der EU beitreten wollen, Großbritannien hat die EU verlassen, andere Länder können oder wollen auf absehbare Zeit nicht in die EU. Sie alle eint, dass sie in Europa liegen, aber auch, dass sie dem Europarat angehören. Der Personenkreis ist identisch. Daher finde ich die Idee naheliegend, diese Treffen an den Europarat anzubinden und ihn damit auch aufzuwerten. Besser ist es, dass sich die Staats- und Regierungschefs des Europarates nicht nur alle 18 Jahre treffen, sondern zwei Mal jährlich und dies auch mit dem Europarat verbinden. Wir brauchen keine neue Institution, sondern müssen die Bewährten mit Leben füllen.

(ll/02.05.2023)

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