Parlament

Bewerbungen für ein Aus­tausch­jahr in den USA bis 8. September möglich

Das gelbe Logo des PPP-Programms mit einer stilisierten Freiheitsstatue

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. (DBT/PPP)

Für ein Jahr in den USA leben? Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige. Dieses Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikanerinnen und -Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin. Die Bewerbungsfrist für das 41. PPP 2024/25 endet am Freitag, 8. September 2023.

Welche Schülerinnen und Schüler können sich bewerben?

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2024) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. 

Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).

Mehr dazu unter: Basisinformationen für Schülerinnen und Schüler

Welche Berufstätigen und Auszubildenden können sich bewerben?

Bewerben können sich auch junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2024) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können.

 Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Freiwillig geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Genauere Informationen hierzu erteilt die Organisation Cultural Vistas gGmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.

Mehr dazu unter: Basisinformationen für Berufstätige und Auszubildende

(eis/02.05.2022)

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