Einspruch gegen Ordnungsruf mehrheitlich abgelehnt
Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD hat das Parlament am Freitag, 12. Mai 2023, einen Einspruch des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen, der ihm in der Plenarsitzung am Vortag erteilt worden war. Die sitzungsleitende Vizepräsidentin Aydan Özoğuz (SPD) hatte Brandner zur Ordnung gerufen, weil dieser während der Debatte zu Tagesordnungspunkt 10 am Mittwoch, 10. Mai, Die Linke als eine Partei bezeichnet hatte, „die Mauermörder in ihren Reihen hat“.
Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Legt der Abgeordnete Einspruch ein, muss der Bundestag darüber entscheiden, ohne dass eine Debatte geführt wird. Der Ordnungsruf ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. (irs/12.05.2023)