Initiative zur Genfer Flüchtlingskonvention beraten
Die Genfer Flüchtlingskonvention war am Freitag, 23. Mai 2023, das Thema einer Beratung im Bundestag. Die Fraktion Die Linke hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen – Asylrecht in der Europäischen Union sichern“ (20/6902) vorgelegt. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) für den Erhalt und die Stärkung des individuellen Rechts auf Asyl einzusetzen und „insbesondere verpflichtenden Grenzverfahren und der Ausweitung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten-Regelungen klar zu widersprechen“.
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass Ende April dieses Jahres eine „geeinte Positionierung der Bundesregierung zur GEAS-Reform“ bekannt geworden sei. Die Bundesregierung unterstütze Pläne der EU-Kommission zur Einführung verpflichtender Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Das werde „zur massenhaften (faktischen) Inhaftierung von Schutzsuchenden führen“. Asylsuchende sollten für die Dauer der Verfahren an den Grenzen rechtlich als noch nicht eingereist gelten. Um diese „Fiktion der Nicht-Einreise“ durchsetzen zu können, müssten die Betroffenen interniert werden, wie es derzeit in den geschlossenen Auffanglagern auf den griechischen Ägäis-Inseln geschehe.
Außerdem befürworte die Bundesregierung Pläne der EU-Kommission „für eine stark ausgeweitete Drittstaatenregelung“, schreibt die Fraktion weiter. Asylsuchende „könnten dann pauschal auf vermeintlich sichere Drittstaaten verwiesen werden, ohne dass ihre Schutzbedürftigkeit inhaltlich geprüft wird“. (sto/25.05.2023)