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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Gesetzentwurf zur Unter­stützung und Entlastung in der Pflege überwiesen

Ohne Aussprache hat der Bundestag zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 24. Mai 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (20/6869) an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Entwurf ist identisch mit dem gleichlautenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/6544), der sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet.

Darin ist vorgesehen, Pflegebedürftige mit einer weiteren Pflegereform zu entlasten und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. Zum 1. Juli 2023 soll der Pflegebeitrag um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angehoben werden, was Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen soll. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent. Die Bundesregierung soll außerdem dazu ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.

Höhere Pflegebeitragssätze

Der Pflegebeitragssatz soll ebenfalls zum 1. Juli 2023 nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert werden. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte steigen. Für Mitglieder ohne Kinder gilt künftig ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent. Bei einem Kind sinkt der Beitragssatz auf 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Bei Familien mit fünf oder mehr Kindern liegt der Beitrag künftig bei 2,4 Prozent.

In der häuslichen und stationären Pflege will die Regierung die finanziellen Belastungen begrenzen. So sollen das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben werden.

Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen

Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert werden. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige nach dem Willen der Regieerung künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen und nicht nur einmalig.

Gestaffelt angehoben werden sollen mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, desto höher der Zuschlag. Bei einer Verweildauer bis zu einem Jahr sollen die Zuschläge von fünf auf 15 Prozent erhöht werden, bei einer Verweildauer zwischen einem und zwei Jahren von 25 auf 30 Prozent, bei einer Verweildauer zwischen zwei und drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und bei einer Verweildauer von mehr als drei Jahren von 70 auf 75 Prozent.

Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Neu strukturieren und systematisieren will die Regierung die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Schließlich soll die Reform auch zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen. So soll in der stationären Pflege die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Vorgesehen ist ferner ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen im Volumen von rund 300 Millionen Euro soll ausgeweitet und bis Ende des Jahrzehnts verlängert werden. (vom/pk/24.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/6544 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
    PDF | 1 MB — Status: 25.04.2023
  • 20/6869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
    PDF | 527 KB — Status: 17.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/6869 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt für Entlastung in der Pflege

Nach einer erneut kontroversen und teils hitzig geführten Debatte über die Zukunft der Pflegeversorgung hat der Bundestag die jüngste Pflegereform verabschiedet. Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, einer Entlastung von Pflegebedürftigen zugestimmt. In namentlicher Abstimmung wurde ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/6544) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (20/6869) wurde indes für erledigt erklärt. Mit der Reform sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entlastet und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) stabilisiert werden. Ein dazu von der Fraktion Die Linke zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgelegter Änderungsantrag (20/6985) zur Finanzierung der häuslichen Pflege wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Abgelehnt wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und Die Linke ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (20/4669). Ebenfalls keine Mehrheit fand eine Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Pflege stabil finanzieren“ (20/6546) gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6983) zugrunde. Zu den Gesetzentwürfen hat der Haushaltsausschuss zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6984) eingebracht. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht bereits zum 1. Juli 2023 eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Der Arbeitgeberanteil liegt paritätisch bei 1,7 Prozent. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Pflegebeitragssatz nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte steigen. Für Mitglieder ohne Kinder gilt künftig ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent.

In der häuslichen und stationären Pflege werden die Leistungen erhöht. So werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben. Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen und nicht nur einmalig. Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, umso höher der Zuschlag. Neu strukturiert und systematisiert werden die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 18 SGB XI.

Änderungen im Ausschuss

In den Beratungen hat sich der Gesundheitsausschuss auf einige Änderungen verständigt. Insgesamt billigte der Ausschuss zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, darunter die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.

Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss die Verordnung dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung. Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten. Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.

Minister hebt Leistung der Angehörigen hervor 

In der Schlussberatung würdigten Redner aller Fraktionen den herausragenden Einsatz pflegender Angehöriger, ohne die die Versorgung nicht zu leisten wäre. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erinnerte daran, dass Deutschland zu den Ländern mit der ältesten Bevölkerung gehöre, was für die Pflege eine besondere Herausforderung sei. Technische Hilfsmittel seien keine Lösung, denn Pflege habe auch mit Zuwendung und Nächstenliebe zu tun. Der Minister betonte, in der sozialen Pflegeversicherung gebe es keine Effizienzreserven. Ohne die Leistung der Angehörigen wäre die Pflegeversorgung nicht zu schultern.

Lauterbach räumte weiteren Reformbedarf ein, warnte aber zugleich davor, die Pflegeversicherung kaputt zu reden. Deutschland habe eine Absicherung in der Pflege, auf die andere Länder verzichten müssten. Die Pflegeversicherung sei trotz aller Defizite großartig, das dürfe nicht kleingeredet werden. „Das ist die Perle unseres Sozialstaates.“ Die Pflege sei auch nicht kaputtgespart worden, sondern die Ausgaben in der Pflege verdoppelten sich alle acht Jahre, das Geld sei richtig angelegt.

Der Minister kündigte für nächstes Jahr Vorschläge für eine breitere Finanzierung der Pflege an. Was die aktuelle Reform betrifft, sagte er: „Es ist keine Schande, mit wenig Geld gute Gesetze zu machen.“

CDU/CSU: Die Koalition fährt auf Sicht

Auch Diana Stöcker (CDU/CSU) sieht in der Pflegeversorgung eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen des Landes, die letztlich alle betreffe, denn alle Menschen hätten ältere Familienmitglieder, für die sie verantwortlich sind. Sie warf der Regierung vor, eine halbherzige Reform vorgelegt zu haben. „Sie hätten mit Ihrem Gesetzentwurf die Chance zu einem großen Wurf gehabt.“ Die Pflegestärkungsgesetzes der vergangenen Legislatur hätten weiterentwickelt werden können, sagte sie und fügte hinzu: „Das, was Sie uns vorlegen, ist keine Reform, sondern ein dürftiges auf Sicht fahren.“

Die Union erkenne zwar an, dass das Entlastungsbudget nun doch komme, allerdings komme es spät. Das sei den pflegenden Angehörigen kaum zu vermitteln. Stöcker mahnte: „Diese pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Sie brauchen dringend Entlastung.“ Zu begrüßen seien die Modellvorhaben zur Förderung von Unterstützungsmaßnahmen für Pflege im Quartier. Die Kommunen könnten vor Ort am besten den Handlungsbedarf beurteilen und Konzepte entwickeln. Allerdings brauche eine wirkliche Pflegereform ein nachhaltiges und generationengerechtes Konzept. Die Koalition bleibe mit ihrer Reform weit hinter den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zurück.

Grüne: Die Reform nur ein Anfang

Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass die jetzige Reform nur ein Anfang ist. Das Land stehe in der Pflege vor riesigen Herausforderungen, die schon seit Jahrzehnten absehbar gewesen seien. Alte Menschen seien immer öfter auf Unterstützung angewiesen. Die besondere Situation in der Pflege bestehe darin, dass die Nachfrage steige, es jedoch zu wenige Fachkräfte gebe. Insofern könne das Gesetz nur ein Schritt von mehreren sein.

Die pflegenden Familien müssten mehr Aufmerksamkeit bekommen, ohne sie wäre die Versorgung längst zusammengebrochen. Deswegen seien in der Reform Entlastungen vorgesehen. Schulz-Asche versprach: „Es ist heute nur ein Anfang einer weitreichenden Pflegereform.“ Jahrelang verpasste Reformen müssten nachgeholt werden.

AfD: Anhebung der Leistungsbeträge ist zu gering

Auch die AfD hält eine viel weiter reichende Reform für unerlässlich. Thomas Dietz (AfD) kritisierte in der Debatte die aus seiner Sicht zu geringe Anhebung der Leistungsbeträge. Die erste Erhöhung der Pflegeleistungen seit 2017 stehe in keinem Verhältnis zur offiziellen Inflation. Seiner Ansicht müssen die pflegenden Angehörigen wesentlich stärker unterstützt werden. „Dieses Gesetz ist eine Notoperation an einem schwer kranken Patienten, dem deutschen Pflege- und Gesundheitssystem.“ Über Jahrzehnte habe die Politik dabei zugesehen, wie dieser Patient an seine Belastungsgrenze komme.

Dietz rügte, es gebe einen Mangel an Investitionen und motivierten Fachkräften. Stattdessen würden Fachkräfte aus Ländern rekrutiert, die ein schwächeres Gesundheitssystem hätten. „Das ist unsoziales Verhalten und entspricht nicht unserem Verständnis von Fairness und Nachhaltigkeit.“

FDP: Umlageverfahren stößt an seine Grenzen

Nicole Westig (FDP) verteidigte die Reform und hob die zahlreichen Verbesserungen hervor. Sie räumte ein, dass die Verhandlungen nicht einfach gewesen seien und verwies auf die angespannte Finanzlage. „Wir mussten Prioritäten setzen, obwohl wir gerne mehr ermöglicht hätten.“

Die jetzt auf den Weg gebrachten Reformen kosteten viel Geld, daher müssten die Beiträge erhöht werden. Die FDP habe dem zugestimmt, um etwa Steuererhöhungen auszuschließen. Sie fügte hinzu, das Umlageverfahren in der Pflegeversicherung stoße an seine Grenzen. „Um die Pflege gerecht zu finanzieren, müssen wir umsteuern.“ Die Möglichkeiten dazu würden derzeit von Experten geprüft.

Linke fordert gerechte und nachhaltige Finanzierung

Ates Gürpinar (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, sich einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der Pflege seit Jahren zu verweigern. Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege verdiene den Namen nicht, denn das nötige Geld werde von den Beitragszahlern genommen, darunter vielen armen Menschen.

Angesichts der hohen Inflation würden Leistungen faktisch gekürzt. Menschen würden belastet, nicht entlastet. „Es ist absurd, was Sie da tun.“ Die Dynamisierung der Pflegeleistungen komme so spät, dass jetzige Pflegefälle davon gar nicht mehr profitieren könnten. Dabei lägen die Lösungen durchgerechnet auf dem Tisch. Gürpinar forderte: „Lassen Sie uns jetzt umsteuern.“

SPD: Die Reform stellt wichtige Weichen

Dagmar Schmidt (SPD) erinnerte daran, dass von den Pflegeregelungen ganz konkret mehr als zehn Millionen Menschen betroffen seien, als Pflegebedürftige oder Angehörige. Die Pflege sei ein fundamentaler Wert der Daseinsvorsorge, der auch finanzielle Wertschätzung verdiene.

Sie räumte ein, dass mehr von den Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag hätten umgesetzt werden können, gleichwohl würden mit der Reform wichtige Weichen gestellt, durch die Familien entlastet würden, etwa über das Pflegeunterstützungsgeld. Die Reform sei jedoch nur ein erster Schritt, weitere müssten folgen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4669) eine Entlastung der Pflegeversorgung von bürokratischen Vorgaben. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, wieder eine Regelung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ohne Hausbesuch nach Aktenlage durch einen Gutachter zu ermöglichen.

Beratungseinsätze sollten ohne Bezug zur Covid-19-Pandemie oder sonstige Befristung wieder per Telefon, digital oder per Videokonferenz stattfinden können. Hausbesuche sollte es nur geben, wenn Pflegebedürftige dies wünschten oder sich aus Sicht der Pflegeversicherung nach telefonischer, digitaler oder per Videokonferenz stattgefundener Beratung im Einzelfall die Notwendigkeit ergebe. Auch die Häufigkeit der routinemäßigen Beratungseinsätze sollte verringert werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (20/6546) eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Die Bundesregierung lege einen Gesetzentwurf vor, der auf Kosten der Beitragszahler die Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren versuche. Neben der finanziellen Sanierung der Pflegeversicherung brauche es auch bessere Leistungen für die Versicherten und bessere Löhne für die Beschäftigten in der Pflege.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, zur Gegenfinanzierung von sofortigen Leistungsverbesserungen übergangsweise Steuermittel des Bundes einzusetzen. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze sollten abgeschafft werden. Die Beiträge der Pflichtversicherten müssten auf alle Einkommensarten, also auch auf Kapitaleinkommen, ausgeweitet werden. Privat Pflegeversicherte sollen vollständig in das System der sozialen Pflegeversicherung einbezogen werden.

Das Pflegegeld, ambulante Sachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie Zuschläge für langfristige stationäre Leistungen sollten um 20 Prozent angehoben werden. Alle Leistungen müssten zudem künftig jährlich entlang der aktuellen Teuerungsrate dynamisiert werden, heißt es in dem Antrag. (pk/26.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/4669 - Antrag: Pflegeversicherung - Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten
    PDF | 171 KB — Status: 29.11.2022
  • 20/6544 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
    PDF | 1 MB — Status: 25.04.2023
  • 20/6546 - Antrag: Gute Pflege stabil finanzieren
    PDF | 185 KB — Status: 25.04.2023
  • 20/6869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
    PDF | 527 KB — Status: 17.05.2023
  • 20/6983 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/6544 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6869 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4669 - Pflegeversicherung - Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten d) Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6546 - Gute Pflege stabil finanzieren
    PDF | 907 KB — Status: 24.05.2023
  • 20/6984 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/6544, 20/6983 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6869, 20/6983 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
    PDF | 205 KB — Status: 24.05.2023
  • 20/6985 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/6544, 20/6983 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
    PDF | 163 KB — Status: 24.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/6985 abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/6544 (Beschlussempfehlung 20/6983 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
10:46:37: Beginn der Abstimmung
11:04:53: Ende der Abstimmung
Gesamt: 654 Ja: 377 Nein: 275 Enthaltungen: 2
Gesetzentwurf 20/6544 angenommen

Beschlussempfehlung 20/6983 Buchstabe b (Gesetzentwurf 20/6869 für erledigt erklären) angenommen
Beschlussempfehlung 20/6983 Buchstabe c (Antrag 20/4669 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/6983 Buchstabe d (Antrag 20/6546 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-pflegeentlastung-freitag-947958

Stand: 19.06.2025