Auswärtiges

Antrag zur russischen Wagner-Gruppe überwiesen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. Mai 2023, mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Russische Wagner-Gruppe jetzt auf die Terrorliste“ (20/6908) befasst. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den Auswärtigen Ausschuss. 

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die russische Wagner-Gruppe in der EU auf die Liste der terroristischen Vereinigungen zu setzen. „In ihren Einsätzen begeht die Wagner-Gruppe systematisch terroristische Akte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, schreiben die Abgeordneten. Dies beschränke sich nicht nur auf Russlands Krieg gegen die Ukraine, sondern betreffe auch Länder wie Syrien und Mali.

Die Gruppe müsse als das benannt werden, was sie sei: als „verlängerter Arm des Putin-Regimes“ und als „staatlich geförderte terroristische Vereinigung“. Das Europaparlament und die Parlamente von Frankreich und Litauen hätten bereits dafür gestimmt, die Gruppe als Terrororganisation einzustufen, Großbritannien plane, sie auf die britische Terrorliste zu setzen. „Es ist höchste Zeit, dass auch der Bundestag diesem Weg folgt“, schreiben die Abgeordneten. (aw/25.05.2023)

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