• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Wirtschaft

Debatte zur Wirk­sam­keit der Instrumente von Kartell­behörden

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und andere Gesetze (20/6824) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zielt laut Regierung darauf ab, dem Instrument der Sektoruntersuchung zu einer höheren Wirksamkeit zu verhelfen. Dieses Instrument ermögliche den Kartellbehörden, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen. Derzeit hätten viele Untersuchungen jedoch eine lange Verfahrensdauer, was sich negativ auf die Aktualität und Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auswirke und es erschwere, auf die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu reagieren, stellt die Regierung fest.

Neben einer zeitlichen Straffung des Verfahrens will sie die höhere Wirksamkeit der Sektoruntersuchung vor allem dadurch erreichen, dass das Bundeskartellamt die Befugnis erhält, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen.

Leichtere Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile

Einfacher werden soll den Angaben zufolge die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung für die Kartellbehörden. Dazu sollen die Nachweisanforderungen im Hinblick auf den konkret erlangten Vorteil abgesenkt werden. Damit könnten Kartellbehörden wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, leichter abgeschöpft werden, damit die Vorteile nicht bei den Unternehmen verbleiben, die die Verstöße begangen haben, schreibt die Regierung.

Um die EU-Verordnung 2022/1925 effektiv durchsetzen zu können, soll das Bundeskartellamt Untersuchungen mit Blick auf Verstöße gegen die Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung vornehmen können. Darüber hinaus sollen vor allem die Vorschriften zur Erleichterung der privaten Rechtsdurchsetzung in Kartellsachen dort, wo es geboten erscheine, auf diese Verordnungsartikel angewendet werden können, heißt es weiter. Nach Angaben der Bundesregierung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit einem „erheblichen“ jährlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt zu rechnen, in der Summe voraussichtlich circa 1,97 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden, heißt es im Gesetzentwurf. (vom/emu/26.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

© Gerald Ullrich/ Oliwia Wadhwa

Ullrich, Gerald

FDP

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
    PDF | 627 KB — Status: 16.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/6824 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Konträre Meinungen zu neuen Befug­nissen für das Bundes­kartellamt

Zeit: Mittwoch, 14. Juni 2023, 9 bis 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind von den acht Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch, 14. Juni 2023, äußerst konträr diskutiert worden. Während eine Mehrheit die Vorteile der Novelle unterstrichen, äußerten einige Fachleute Bedenken, dass dem Bundeskartellamt mit der Neuerung zu viele Möglichkeiten der Marktgestaltung eingeräumt würden.

Der Gesetzentwurf (20/6824) zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze sieht unter anderem vor, die Wirksamkeit von sogenannten Sektoruntersuchungen im Kartellrecht zu erhöhen. So sollen die Verfahren demnächst schneller ablaufen und das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine „erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen“. Mit der GWB-Novelle soll zudem unter anderem die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung vereinfacht werden. So blieben wirtschaftliche Vorteile, die durch Verstöße gegen das Kartellrecht entstanden sind, nicht bei den Unternehmen, die die Verstöße begangen haben, heißt es in dem Gesetzentwurf. 

Experte sieht keine Gefahr von Marktdesign

Pro. Dr. Jens-Uwe Franck, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, bewertete die nun vorgesehene Möglichkeit, Gewinne, die in Missachtung des Wettbewerbsrechts erwirtschaftet wurden, abzuschöpfen, als positiv: „Das scheint mir ein konzeptuell sinnvolles Instrument zu sein, wenn es eng ausgelegt wird“, sagte der eingeladene Fachmann. Es sei im nun vorliegenden Gesetzentwurf zwar nicht ausgeschlossen, dass theoretisch ein Betrag abgeschöpft wird, der größer ist als der, der unrechtmäßig erwirtschaftet wurde, so Franck. Er verwies jedoch auch auf die bereits bestehenden Härtefallregelungen und die Zehn-Prozent-Deckelung.

Mit der GWB-Novelle werde dem Bundeskartellamt zwar ein „weites Recht“ gegeben, die Gefahr von Marktdesign oder Preisfestschreibungen sehe er jedoch nicht, sagte der Sachverständige. 

„Es fehlt an nachvollziehbaren Maßstäben“

Prof. Dr. Stephan Wernicke, Bereichsleiter Recht bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer, hingegen sieht in dem Gesetzentwurf durchaus einen „Eingriff in das System“. Der Sachverständige sagte, er unterstütze zwar die Einrichtung einer Subsidiaritätsregel. Doch man dürfe auf der anderen Seite nicht die Intensität einer Sektoruntersuchung unterschätzen, die diese für die Unternehmen habe.

Wernicke bewertete den Gesetzentwurf zudem an einigen Stellen als nicht ausreichend ausformuliert. „Wir wollen den Gesetzestext ganz eindeutig haben“, sagte der Sachverständige. Es sei nicht klar formuliert, wann aus Sicht des Gesetzgebers Marktmacht in eine Störung umschlage. „Es fehlt im aktuellen Entwurf an nachvollziehbaren Maßstäben, an denen sich die Unternehmen orientieren können“, so Wernicke.

Experte: Regierung geht europäischen Sonderweg

Dr. Georg Boettcher, Experte für Kartellrecht bei der Siemens AG, äußerte sich ebenfalls zu den Belangen der Unternehmen in Deutschland. Aus seiner Sicht entstehe durch die GWB-Novelle eine „hohe Rechtsunsicherheit“ auf Seiten der Unternehmen. Diese seien einem Eingriff durch das Bundeskartellamt ausgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf gehe die Bundesregierung zudem einen europäischen Sonderweg. „Es gibt in der EU keine anderen vergleichbaren Regelungen“, sagte Boettcher.

Das Gesetz werde zudem nicht nur Großunternehmen treffen, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, die häufig in kleinen Branchen agierten. Das neue Gesetz werde Auswirkungen auf Unternehmensentscheidungen haben, prognostizierte Boettcher. Wenn Deutschland so ein scharfes Wettbewerbsrecht habe, könnte es dazu kommen, dass sich Unternehmen überlegen könnten, wo sie stattdessen hingehen wollen.

„strukturelle Wettbewerbsarmut in Deutschland“

Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sieht in dem durch den Gesetzentwurf gestärkten Wettbewerb hingegen einen Standortvorteil: Wenn sich Unternehmen darauf verlassen könnten, dass es in Deutschland keine Wettbewerbsnachteile gebe, spreche das für sie ja vielleicht genau für diesen Standort. „Ich glaube, wir brauchen diese Novelle, weil wir nicht immer hinterherlaufen wollen“, sagt Podszun. Es gebe hierzulande eine „strukturelle Wettbewerbsarmut“, die sich über Jahre und Jahrzehnte verfestigt habe, so Podszun.

Den Begriff der Wettbewerbsstörung weiter zu präzisieren als im Gesetzentwurf vorgesehen, halte er für nicht sehr hilfreich. Da man nicht absehen könne, wie sich Märkte entwickelten, sei es nicht erstrebenswert, „den Begriff bis ins Detail zu definieren“, sagte der Fachmann. 

Erweiterte Sektoruntersuchung

Prof. Dr. Heike Schweitzer, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin, hatte hierzu eine konträre Haltung: Es bestehe die Gefahr einer Aufladung des Begriffs Wettbewerbsstörung, wenn dieser nicht näher definiert würde, sagte die Sachverständige. Es sei zwar unbestritten, dass die herkömmlichen Wettbewerbsregeln nicht sämtliche Störungen adressieren, schreibt Schweitzer in ihrer schriftlichen Stellungnahme aus. „Für eine Rechtfertigung der in Paragraph 32f GWB-RegE vorgesehenen‚ erweiterten Sektoruntersuchung‘ reicht dies allerdings nicht aus.“

Prof. Dr. Martin Peitz, Professor für VWL und Angewandte Ökonomik an der Universität Mannheim, hingegen sah die Notwendigkeit einer erweiterten Sektoruntersuchung gegeben. Das Bundeskartellamt habe nach aktuellem Recht keine Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Wettbewerb signifikant gestört sei, aber kein nachweisbar missbräuchliches Verhalten vorliege. Zudem seien Sektoruntersuchungen auch dann eine gute Maßnahme, wenn die Wettbewerbsintensität durch Schocks wie internationale Krisen eingeschränkt werde und durch den Rückgang des internationalen Handels der Wettbewerb geschwächt würde, sagte Peitz.

Mundt: Es gibt Märkte die verkrustet sind

Dr. Kim Manuel Künstner, Anwalt für Kartellrecht und Partner in der Kanzlei Schulte Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, sagte, dass er im bisherigen GWB eine Lücke sieht. Die Einführung des Paragraphen 32f als Möglichkeit, nach einer Sektoruntersuchung Maßnahmen gegen betreffende Unternehmen zu ergreifen, bewertete der Sachverständige als ein „im Grunde richtiges Instrument“, da es sehr breit aufgestellt sei. Es sei jedoch auch zu beachten, dass dadurch die Verfahren länger und kostspieliger würden, so Künstner. In der Bilanz sei es jedoch richtig, „dass man sich mehr auf den Wettbewerbsprozess konzentriert“.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, konstatierte, dass sich ja alle einig seien, dass „es Märkte gibt, die verkrustet sind“. Zu den Befürchtungen der Kritikerinnen und Kritiker der Novelle sagte Mundt, dass es nicht darum gehe, von staatlicher Seite Märkte zu steuern und Preise festzulegen: „Es besteht kein Grund zur Sorge, dass das Bundeskartellamt ganze Industriezweige designt.“ Es gehe vielmehr darum, das Wettbewerbsprinzip des Entdeckungsverfahrens wieder möglich zu machen, sagte der Fachmann. Für nicht realisierbar hielt Mundt jedoch die vom Gesetzgeber anvisierte maximale Dauer der Sektoruntersuchung von 18 Monaten: „Das ist aus unserer Sicht ambitioniert. Unterschätzen Sie nicht die Dauer der Abläufe“, sagte er in Richtung der Abgeordneten. (emu/14.06.2023)

Dokumente

  • 20/6824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
    PDF | 627 KB — Status: 16.05.2023

Tagesordnung

  • 48. Sitzung am Mittwoch, dem 14. Juni 2023, 9.00 Uhr - öffentlich -

Protokolle

  • Wortprotokoll der 48. Sitzung am 14. Juni 2023

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 14. Juni 2023

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, Inhaber Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht - Universität Mannheim
  • Dr. Kim Manuel Künstner, RA und Partner bei Schulte Rechtsanwälte
  • Präsident Andreas Mundt, Bundeskartellamt
  • Prof. Dr. Martin Peitz, Professur für VWL , angewandte Ökonomik - Universität Mannheim
  • Prof. Dr. Heike Schweitzer, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und Ökonomik - Humboldt-Universität zu Berlin
  • Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht (KartR); Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht
  • Dr. Georg Boettcher, Chief Counsel Competition, Siemens AG, Legal and Compliance, Corporate Mergers & Acquisitions, Competition LC CMA CMP

Weitere Informationen

  • Wirtschaftsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Bundestag schärft Instrumente der Kartellbehörden

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 6. Juli 2023, für schärfere Instrumente für die Kartellbehörden gestimmt. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke votierten für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (20/6824). CDU/CSU und AfD stimmten gegen die Initiative. 

Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/7625), der zuvor noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen hatte. Sowohl einen Änderungsantrag der AfD (20/7627) als auch ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktionen (20/7628) erzielten keine Mehrheit im Parlament.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung zielt mit dem Gesetz darauf, die Wirksamkeit von Sektoruntersuchungen im Kartellrecht zu erhöhen. So sollen die Verfahren demnächst schneller ablaufen und das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine „erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen“. Bislang endeten Sektoruntersuchungen in der Regel nur mit einem Bericht der Kartellbehörde, schrieb die Bundesregierung im Entwurf.

Mit der Gesetzesänderung soll zudem unter anderem die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung für die Kartellbehörden vereinfacht werden. Dann können Kartellbehörden wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, leichter abschöpfen. So bleiben Vorteile, die durch Verstöße gegen das Kartellrecht entstanden sind, nicht bei den Unternehmen, die die Verstöße begangen haben.

Nach Angaben der Bundesregierung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit einem „erheblichen“ jährlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt zu rechnen, in der Summe voraussichtlich circa 1,97 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden, heißt es im Gesetzentwurf. Der Bundesrat will gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen erheben.

Änderungen im Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Änderungen bezogen sich unter anderem auf die Maßnahmen zur Sektoruntersuchung. So wurde in Paragraph 32 f, Absatz 2 der Schwellenwert für das Zielunternehmen von 500.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Dies bezieht sich auf die Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerber im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als 50 Millionen Euro und das zu erwerbende Unternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als eine Million Euro erzielt hat. Diese Anpassung sei erfolgt, „um die Balance zwischen dem Schutz des Wettbewerbs und dem bei den betroffenen Unternehmen sowie dem Bundeskartellamt entstehenden Aufwand zu wahren“, schrieben die Regierungsfraktionen in dem Änderungsantrag. 

Weiterhin wurde in Paragraph 32 f, Absatz 2 präzisiert, dass das Bundeskartellamt die Anmeldeverpflichtung von Unternehmenszusammenschlüssen um drei Jahre verlängern kann; wiederholte Verlängerungen um jeweils drei Jahre sind bis zu dreimal zulässig. Vorher lautete die Formulierung: „[...] kann das Bundeskartellamt die Anmeldeverpflichtung um drei Jahre verlängern; wiederholte Verlängerungen um jeweils drei Jahre sind zulässig.“ Auch geändert wurde Paragraph 32 f, Absatz 3; dieser lautet nun: „Das Bundeskartellamt kann durch Verfügung feststellen, dass eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs auf mindestens einem mindestens bundesweiten Markt, mehreren einzelnen Märkten oder marktübergreifend vorliegt, soweit die Anwendung der sonstigen Befugnisse nach Teil 1 nach den im Zeitpunkt der Entscheidung beim Bundeskartellamt vorliegenden Erkenntnissen voraussichtlich nicht ausreichend erscheint, um die Störung des Wettbewerbs wirksam und dauerhaft zu beseitigen.“ 

Erfahrungsbericht nach 10 Jahren

Mit der Formulierung „wirksam und dauerhaft“ wurde nachgeschärft; im ersten Entwurf lautete die Formulierung: „[...] um der festgestellten Störung des Wettbewerbs angemessen entgegenzuwirken.“ In der Begründung zu dieser Umformulierung hieß es im Änderungsantrag, dass dies der Subsidiarität der Abhilfemaßnahmen nach Satz 6 und Absatz 4 gegenüber den sonstigen Befugnissen nach Teil I dieses Gesetzes Rechnung trage. 

Es wurde zudem bei Paragraph 32 f Absatz 9 eingefügt. Dieser sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach Inkrafttreten dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat über die Erfahrungen mit den Regelungen des Paragrafen 32f berichtet. (emu/ste/06.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

© Gerald Ullrich/ Oliwia Wadhwa

Ullrich, Gerald

FDP

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

CDU/CSU

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
    PDF | 627 KB — Status: 16.05.2023
  • 20/7625 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6824 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
    PDF | 473 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7627 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6824, 20/7625 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
    PDF | 154 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7628 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6824, 20/7625 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
    PDF | 170 KB — Status: 05.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/7627 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/6824 (Beschlussempfehlung 20/7625: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/7628 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-pa-wirtschaft-11-gwb-novelle-951258

Stand: 24.06.2025