Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:

Gemeinsame Agrarpolitik: Die Abgeordneten des Bundestages haben den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften“ (20/6315) angenommen. Für die Vorlage haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gestimmt, dagegen votierte die CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Hierzu hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Beschlussempfehlung (20/7242) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sei notwendig, weil es durch die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) und die damit einhergehende Ablösung der Verordnung (EU) Nr. 1306 / 2013 durch die Verordnung (EU) 2021 / 2116 zu einer Änderung von Regelungen gekommen sei, die dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienten. Die Verordnung (EU) 2021 / 2116 enthalte weniger Regelungen, die unmittelbar gegenüber dem Antragsteller angewendet werden könnten, und verpflichte den Mitgliedstaat stärker als bisher, seine nationalen Verwaltungssysteme entsprechend auszugestalten. Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes werden Verweise in den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes aktualisiert, die „den Anbau und den Verkehr mit Nutzhanf“ betreffen. Zudem hat sich der zulässige THC-Gehalt seit dem 1. Januar 2023 geändert und beträgt nun 0,3 Prozent statt wie zuvor 0,2 Prozent.

Schacholympiade: „Unterstützung der Bewerbung einer deutschen Stadt für eine Schacholympiade ab 2028“ lautet der Titel eines Antrags der AfD (20/6001), der mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Sportausschusses (20/6953). Die Abgeordneten der AfD haben die Bundesregierung aufgefordert, jeweils in enger Kooperation mit dem Deutschen Schachbund (DSB) initiativ die Bereitschaft einer deutschen Stadt zur Ausrichtung einer Schacholympiade ab 2028 zu sondieren, in Frage kommende und Bereitschaft signalisierende Städte zu einer möglichen Ausrichtung zu ermuntern und bei mehreren Interessenten die Einigung auf eine Bewerberstadt zu moderieren. Zudem soll sie die Bewerbung kommunikativ und organisatorisch begleiten sowie ein Finanzierungskonzept, ein technisches Konzept zur Übertragung und ein Schutzkonzept entwickeln, Zur Begründung ihres Antrags verweisen die Abgeordneten der AfD darauf, dass Schach im 21. Jahrhundert zu einem Aktiven- wie Zuschauersport im Internet geworden sei. Auf einschlägigen Plattformen im Internet könnten Spieler gegen ihresgleichen und auch Großmeister antreten. Die Partien der großen Turniere würden live übertragen und von Sachverständigen kommentiert. Durch die Übertragung im Netz würden Millionen Spielbeobachter, sogenannte Kiebitze, weltweit in die Turniere eingebunden, sie könnten mit den Kommentatoren kommunizieren und über die laufenden Partien diskutieren. Das gelte speziell für eine Schacholympiade, die „zu einer hybriden Veranstaltung par excellence geworden“ sei.

Wahleinsprüche: Einstimmig angenommen hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 (20/7200). Dabei geht es um die Zurückweisung von 46 Wahleinsprüchen wegen Unzulässigkeit beziehungsweise wegen Unbegründetheit, teilweise als Schlussentscheidungen nach vorangegangenen Teilentscheidungen zum Berliner Wahlgeschehen anlässlich der Bundestagswahl (20/4000). 

Streitsachenübersicht: Einstimmig angenommen haben die Abgeordneten die Übersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (20/7370). Der Bundestag hat damit beschlossen, von einer Stellungnahme und/oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der Drucksache anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Petitionen: Darüber hinaus hat das Parlament über fünf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 367 bis 371 (20/7237, 20/7238, 20/7239, 20/7240, 20/7241).

Weiterbetrieb der Atomkraftwerke für zehn Jahre

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die deutschen Atomkraftwerke „zur Sicherung der Energieversorgung“ für mindestens zehn Jahre weiter zu betreiben. Zur Begründung heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 131809), die Energieversorgung nur mit erneuerbaren Energien könne kurzfristig nicht gewährleistet werden. Der beschleunigte Bau von Windkraftanlagen führe, im Gegensatz zur Nutzung bereits bestehender Atomkraftwerke, durch die zusätzlich verbrauchten Ressourcen zu weiterer Naturzerstörung und erhöhtem CO2-Ausstoß.

Die ungelöste Entsorgung ist aus Sicht des Petenten kein Gegenargument, da sich durch den Weiterbetrieb das schon bestehende Problem nicht grundlegend verändere. „Die zusätzlich erzeugten, abgebrannten Brennstäbe vergrößern die schon bestehende Gefahrenlage nur unwesentlich“, heißt es in der Petition.

Abschluss des Petitionsverfahrens empfohlen

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 14. Juni 2023 mit dem Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, bei Ablehnung von CDU/CSU- und AfD-Fraktion, verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. In der Begründung der Beschlussempfehlung heißt es, der Angriff Russlands auf die Ukraine habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.

Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, seien neben der Reduzierung des Gasverbrauchs Maßnahmen erforderlich gewesen, die im Winter 2022/2023 zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems beigetragen und gleichzeitig dafür gesorgt hätten, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt.

Befristeter Weiterbetrieb zur Energieversorgungssicherheit

Mit dem 19. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes seien die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen worden, „um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungssicherheit, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten“.

In der Vorlage heißt es weiter, auf Grund der mit der Nutzung der Kernenergie verbundenen Risiken müsse eine besonders sorgfältige und zielgenaue Ausgestaltung erfolgen, nicht zuletzt um dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a Grundgesetz) Rechnung zu tragen. Ergebnis dieser Abwägung sei es gewesen, lediglich einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb zuzulassen.

„Anliegen konnte nicht entsprochen werden“

Vor diesem Hintergrund sieht die Ausschussmehrheit der Begründung zufolge keinen Anlass, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Es wird empfohlen, „das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem mit der Petition verfolgten Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. (hau/ste/22.06.2023)

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