Schutz von Banken und Sparkassen vor Ort
Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Banken und Sparkassen vor Ort schützen“ beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat (20/7353). Darüber hinaus hat sich das Plenum in erster Lesung mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme bewahren und Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsfonds verhindern“ (20/7355) befasst. Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Mit einem Antrag (20/7355) will die Fraktion der AfD unter anderem erreichen, dass die nationalen Einlagensicherungssysteme der Mitgliedsländer der Währungsunion im Rahmen der Bankenunion nicht vergemeinschaftet und damit die sogenannte dritte Säule der europäischen Bankenunion nicht vollendet wird. Außerdem fordert die AfD, dass die Bundesregierung dafür sorgt, dass Maßnahmen der Insitutssicherungssysteme (IPS) in Europa weiterhin Vorrang vor Maßnahmen einer Abwicklungsbehörde haben.
Die AfD stellt sich hinter die Forderungen verschiedener Institutssicherungssysteme und Haftungsverbünde in Europa, darunter jene der Volksbanken/Raiffeisenbanken und Sparkassen aus Deutschland, vom 26. April 2023 (Declaration and Call for Action of Institutional Schemes in Europe). Die Fraktion geht ferner auf Äußerungen des Europäischen Rechnungshofs zur Bankenaufsichtsfunktion der Europäischen Zentralbank (EZB) ein, die vergangene Woche im Finanzausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert wurden. (bal/vom/23.06.2023)