• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragte
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
    • Ausschüsse der 20. Wahlperiode (2021 - 2025)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verkehr

Entwurf will schnellere Genehmigungs­verfahren im Verkehrs­bereich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Juni 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (20/6879) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen.

Verkehrsminister: Fokus liegt auf der Schiene

Planungszeiten von sieben Jahren bei Radwegen und 20 Jahren bei Schienentrassen könne sich ein führender Standort wie Deutschland nicht leisten, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) zu Beginn der Debatte. Deshalb habe die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein großer Schritt zu schnelleren Genehmigungsverfahren gegangen werde.

Dazu soll laut Wissing ausgewählten Schienen- und Straßenbauprojekten ein überragendes öffentliches Interesse attestiert werden. Bei Abwägungsentscheidungen im Laufe des Genehmigungsverfahrens erhielten diese Infrastrukturprojekte so ein stärkeres Gewicht als bisher. Bei Straßenprojekten müsse es sich um Engpassbeseitigungen handeln, zudem sollen marode Brücken schneller ersetzt werden. Der besondere Fokus des Gesetzes, so der Minister, liege aber auf der Schiene. Die für den Deutschlandtakt benötigten Projekte wolle er gesetzlich verankern.

Union nennt Ampel-Entwurf einen „Papiertiger“

Felix Schreiner (CDU/CSU) zeigte sich enttäuscht von dem nach „monatelangem Streit in der Ampelkoalition“ vorgelegten Gesetzentwurf. „Wir haben ein Gesetz erwartet, mit dem die schnellere Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten wirklich vorangebracht wird.“ Vorgelegt worden sei aber lediglich „ein Papiertiger, der nie zum Fliegen kommen kann“, sagte Schreiner. In Deutschland gebe es kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.

Die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen könnten nicht ihre Wirkung entfalten. „Sie haben es nicht geschafft, die Systematik des LNG-Beschleunigungsgesetzes auf den Gesetzentwurf zu übertragen, weil sie von Grün und Rot wieder einmal ausgebremst wurden“, sagte der Unionsabgeordnete an Minister Wissing gewandt.

SPD: Wir verlieren zu viel Zeit

Detlef Müller (SPD) verwies auf die insgesamt vier Planungs- und Beschleunigungsgesetze der vergangenen Legislaturperiode. Dennoch, so konstatierte er, dauerten Infrastrukturvorhaben in Deutschland immer noch zu lange. „Insbesondere auf dem Weg zum Planfeststellungsbeschluss verlieren wir viel zu viel Zeit“, sagte Müller. „Diese Zeit haben wir nicht und dürfen wir uns auch nicht nehmen, wenn wir unsere klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor erreichen wollen.“

Daher brauche es die Deutschland-Geschwindigkeit auch im Verkehrsbereich. Die meisten der betroffenen Maßnahmen beträfen die Schiene und dabei die Umsetzung des Deutschlandtakts. Müller warnte vor einem Sankt-Florian-Prinzip. Grundsätzlich für die Verkehrswende zu sein und auch den Deutschlandtakt zu wollen, aber dann zu sagen: „Nicht bei mir“, helfe nicht und setze die Zukunftsfähigkeit Deutschlands aufs Spiel.

AfD: Infrastruktur ist in erbärmlichem Zustand

Dr. Dirk Spaniel (AfD) sagte mit Blick auf seine beiden Vorredner, die Infrastruktur in Deutschland sei in einem erbärmlichen Zustand. Verantwortlich dafür seien Union und SPD, die die Regierung in den letzten beiden Legislaturperioden gestellt hätten. „Das ist keine politische Ehrlichkeit“, urteilte er. Den Bundesverkehrsminister lobte der AfD-Abgeordneten dafür, die SPD weiter getrieben zu haben „als es die Union in den letzten Jahren geschafft hat“.

Kritik übte Spaniel an der „willkürlichen Projektauswahl“. Nur für wenige Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 solle das überragende öffentliche Interesse gelten. Wie schnellere Planung möglich ist, sei bekannt. Bei den Projekten der Deutschen Einheit sei dies gelungen, wie auch bei dem LNG-Gesetz. Wer diese Maßnahmen nicht flächendeckend anwendet, wolle gar keinen Ausbau und keine Modernisierung der Straßeninfrastruktur, sagte Spaniel.

Grüne: Klimaschutzlücke im Verkehr ist enorm

Es gelte zu entscheiden und zu priorisieren, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Wer gleichzeitig ganz viel beschleunigen will, der beschleunigt am Ende nichts“, so Gelbhaar. Daher müsse auch bei dem Gesetz noch priorisiert werden. Das Motto müsse lauten: nicht verzetteln, sondern nachschärfen. „Wir müssen die Projekte beschleunigen, die dem Schutz unserer Lebensgrundlage dienen“, betonte der Grünenabgeordnete. Klima, Umwelt und Natur gehörten dazu. „Die Klimaschutzlücke im Verkehr ist enorm“, sagte er.

Mehr Tempo brauche es beispielsweise bei der Elektrifizierung der Bahn. Schnell und massiv ausgebaut werden müsse auch die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Linke für mehr Personal in den Behörden

Zu sagen, man müsse nur die Bürokratie abbauen, um schneller planen und bauen zu können, sei seiner Fraktion zu populistisch, sagte Thomas Lutze (Die Linke). Schließlich hätten die Bürger Beteiligungs- und Klagerechte. Diese sollen nun durch das Gesetz gekürzt werden. „Bei dieser Form des Bürokratieabbaus, also dem Abbau der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, machen wir nicht mit“, machte er deutlich.

Das Grundproblem der langen Verfahrensdauer müsse gleichwohl im Auge behandelt werden. Um wirksam dagegen angehen zu können, müsse dafür Sorge getragen werden, „dass in den Behörden wieder genügend Personal vorhanden ist, damit die Anträge ordnungsgemäß und zeitnah bearbeitet werden können“.

FDP will „Beschleunigungsturbo“

Das auf den Weg gebrachte Gesetz verdiene durchaus seinen Namen, befand Bernd Reuther (FDP). Für seine Fraktion wolle er mit aller Deutlichkeit sagen: „Wir wollen einen Beschleunigungsturbo, der für alle Verkehrsträger gilt.“

Im parlamentarischen Verfahren, so kündigte er an, „werden wir dieses bereits sehr gute Gesetz noch einen Tacken besser machen“.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Regierungsentwurf sieht Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes enthalten Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfachen und beschleunigen, für erneuerbare Energie auf Bundesautobahnen, zur Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens, zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung, eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Bundesfernstraßen, Gebührenregelungen für anbaurechtliche Verfahren, Regelungen zur Abwicklung des Grunderwerbs sowie eine Regelung zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde bei ländergrenzenüberschreitenden Vorhaben.

Darüber hinaus soll die in der EU-Richtlinie 2021 / 1187 enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Auch will die Regierung Erleichterungen für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen schaffen.

Fernstraßenausbau und Eisenbahn

Im Fernstraßenausbaugesetz soll festgelegt werden, dass der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße, die in der neuen Anlage 2 aufgeführt ist und die mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ fest disponiert ist oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die planfestgestellten Verkehrsanlagen vorbehaltlich des Lärmschutzes treffen. Des Weiteren soll die in der genannten EU-Richtlinie enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt werden.

Schienenwegeausbau und Wasserstraßen

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz will die Regierung festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Zudem sollen die in der Anlage zu Paragraf 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes genannten Vorhaben im Ergebnis der Bewertung des potenziellen Bedarfs im Hinblick auf den für die Bedarfsfeststellung erforderlichen „räumlichen und sachlichen Umgriff“ konkretisiert sowie Anpassungen an den Projektfortschritt vorgenommen werden.

Die Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten, einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung sowie eine Erweiterung der Anlage 2 um Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

Brücken-Ersatzneubau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung

Ferner wird die in der genannten EU-Richtlinie enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren im Bundeswasserstraßengesetz, im Luftverkehrsgesetz und im Wasserhaushalsgesetz umgesetzt. Die Änderungen des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Investitionsgesetzes Kohleregionen betreffen Folgeänderungen sowie redaktionelle Anpassungen.

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung will die Regierung regeln, dass beim Ersatzneubau von Brücken der Bundesfernstraßen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Gleiches soll in bestimmten Fällen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen gelten. (hau/vom/22.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Volker Wissing

Volker Wissing

© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon

Wissing, Dr. Volker

Bundesminister für Digitales und Verkehr

Felix Schreiner

Felix Schreiner

© Felix Schreiner/ Tobias Koch

Schreiner, Felix

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

Bernd Reuther

Bernd Reuther

© Bernd Reuther/Maike Maier macamoca

Reuther, Bernd

FDP

Thomas Bareiß

Thomas Bareiß

© Tobias Koch

Bareiß, Thomas

CDU/CSU

Jürgen Berghahn

Jürgen Berghahn

© Jürgen Berghahn/ Annika Reipke

Berghahn, Jürgen

SPD

René Bochmann

René Bochmann

© Privat

Bochmann, René

AfD

Susanne Menge

Susanne Menge

© Susanne Menge/Ilker Evcan

Menge, Susanne

Bündnis 90/Die Grünen

Christoph Ploß

Christoph Ploß

© Tobias Koch

Ploß, Dr. Christoph

CDU/CSU

Isabel Cademartori

Isabel Cademartori

© Photothek Media Lab

Cademartori, Isabel

SPD

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Müller, Florian

CDU/CSU

Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

SPD

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/6879 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Expertenstreit um Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich

Zeit: Mittwoch, 20. September 2023, 14.30 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Bundesregierung Genehmigungsverfahren im Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen möchte, sind unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch, 20. September 2023, zum Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (20/6879) deutlich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, noch durch Rechtsverordnung festzulegende Fernstraßenbauvorhaben, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf (Engpassbeseitigung) ausgewiesen sind, mit einem aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz bekannten „überragenden öffentlichen Interesse“ auszustatten. Zudem sollen Ersatzneubauten von Autobahnbrücken vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) befreit werden.

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz will die Regierung festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Weitere Regelungen gibt es zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren.

Dissens bei Beschleunigung von Straßenbauprojekten

Greenpeace-Vertreterin Lena Donat begrüßte die Beschleunigung von Planungsverfahren für den Bereich Schieneninfrastruktur. Greenpeace spreche sich aber klar gegen eine Beschleunigung bei Straßenbauprojekten aus, betonte sie. Ein überragendes öffentliches Interesse sollten aus ihrer Sicht nur Projekte von existentieller Bedeutung erhalten. Autobahnprojekte, die durch zusätzliche CO2-Emissionen und die Zerstörung von Naturräumen, die Klimakrise und das Artensterben weiter beschleunigten und zudem keineswegs den Verkehrsfluss verbesserten, widersprächen grundsätzlich einem überragenden öffentlichen Interesse. Zudem würden diese Ausbauprojekte wichtige Planungs-, Bau- und Haushaltskapazitäten binden, die dringend für die Schiene benötigt würden.

Florian Eck, Geschäftsführer des Vereins Deutsches Verkehrsforum (DVF), sieht in dem Gesetzentwurf die einmalige Chance, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Erhalt-, Aus- und Neubau von Infrastrukturvorhaben signifikant zu beschleunigen. Am Wirtschaftsstandort Deutschland würden mehr denn je die Kapazitäten aller Verkehrsträger gebraucht. Daher müssten ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und Beschleunigungspotenziale für alle Verkehrsträger gehoben werden. Angesichts der Tatsache, dass die Wasserstraße im vorliegenden Entwurf eine sehr untergeordnete Rolle spiele, zeige sich hier deutliches Verbesserungspotenzial, befand er.

Christian Funke, Geschäftsführer des Vereins Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur, wies darauf hin, dass die Straße „Deutschlands absoluter Hauptverkehrsträger ist“ und auch in der Zukunft sein werde. Es sei daher wichtig, die Straße gleichwertig zu anderen Verkehrsträgern zu behandeln. Daher begrüße Pro Mobilität die Normierung der planfeststellungsfrei zu bauenden Ersatzbrücken. Problematisch sei es, so Funke, dass die Liste der 148 Straßenbauprojekte zur Engpassbeseitigung, die im Referentenentwurf noch als Anlage beigefügt gewesen sei, sich im Regierungsentwurf nicht mehr finde. Da nun die entsprechenden Projekte in einer Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) nur unter Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUV) aufgenommen werden sollen, könnten die Vorhaben durch ein Veto des BMUV in Zukunft unterlaufen werden, gab er zu bedenken.

Regelung zu Ersatzbrücken stößt auf geteiltes Echo

Unter anderem der geplante Verzicht auf die UVP bei Ersatzbrücken stieß auf Kritik der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß. Dem stünden nicht zuletzt unionsrechtliche Bedenken entgegen, sagte sie. Es sei nicht möglich, pauschal den Ersatzneubau von Brücken mit einer Erweiterung der Straße auf bis zu 1.500 Meter als Vorhaben ohne erhebliche Umweltauswirkungen einzuordnen, weil über das Habitatschutzrecht hinaus Belange des Artenschutzes und des Wasserrechts ohne weiteres bei einem Straßenausbau mit 1.500 Meter Länge betroffen sein könnten. Heß sprach zudem von einer inflationären Zuerkennung eines überragenden öffentlichen Interesses für alle möglichen „wünschenswerten“ Interessen. Straßenbauvorhaben dienten aber nicht der Lösung existentieller und verfassungsordnungsbedrohender Krisen.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), begrüßte wiederum die Regelung zu den Ersatzbrücken. Ein Bedarf an Genehmigungsfreistellung besteht allerdings auch für Tunnel und Strecken, die eine erhebliche Infrastrukturbedeutung aufwiesen, sagte er. Auch wäre aus seiner Sicht eine Integration der Errichtung und des Ausbaus von Pkw- und Lkw-Stellplätzen mit erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele begrüßenswert.

Zudem forderte er, auch die Projekte der Bundeswasserstraßen, die mit fest disponiert oder vordringlichem Bedarf – Engpassbeseitigung im Bedarfsplan gekennzeichnet sind, als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse und dem Dienst der öffentlichen Sicherheit dienend, einzustufen.

Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“

Ilja Nothnagel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bemängelte, dass der Gesetzesentwurf die Beschleunigungsmaßnahmen des LNG-Beschleunigungsgesetzes nur teilweise aufgreife. Durch die Beschränkung der Maßnahmen auf einzelne Infrastrukturvorhaben oder Genehmigungsverfahren werde die Chance vertan, die in allen Infrastrukturbereichen notwendige Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Das überragende öffentliche Interesse müsse daher für alle Verkehrsprojekte an Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Schienenwegen festgelegt werden. Richtig wäre es aus Sicht der DIHK auch, einen festen Stichtag, beispielsweise den Abschluss des Anhörungsverfahrens, als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu bestimmen, sowie einen vorzeitigen Baubeginn und die spätere Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „nach dem Vorbild des LNG-Beschleunigungsgesetzes“ für alle Verfahren zuzulassen.

Professor Manuel Brunner von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen forderte, die den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ betreffende Gleichsetzung des Ausbaus und der Änderung der Bundesfernstraßeninfrastruktur mit dem Bau und der Änderung im Bereich des Bundesschienenwegenetzes aufzugeben. Allenfalls für den Ausbau des Bundesschienenwegenetzes sei der Begriff aus verfassungsrechtlicher Sicht vertretbar, weil es dabei um den Klimaschutz gehe, für den der Staat laut Grundgesetz eine besondere Verantwortung habe. Doch auch dabei dürfe sich das „überragende öffentliche Interesse“ nicht auf das Konzept „Deutschlandtakt“ als solches beziehen. Nicht zuletzt, so Brunner, weil der Deutschlandtakt teils erheblicher Kritik aus der Fachöffentlichkeit im Verkehrsbereich ausgesetzt sei. (hau/20.09.2023)

Dokumente

  • 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023

Tagesordnung

  • 51. Sitzung, 20.09.2023, 14:30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 51. Sitzung vom 20. September 2023

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 20. September 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Deutschen Verkehrsforums e. V. (DVF)
  • Stellungnahme von Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e. V.
  • Stellungnahme von Greenpeace e. V.
  • Stellungnahme von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
  • Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB)
  • Stellungnahme der DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Manuel Brunner

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Schnellere Geneh­mi­gungs­verfahren im Verkehrs­bereich beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen. Einem hierzu von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (20/6879) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die drei Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke votierten gegen das zuvor im Verkehrsausschuss in weiten Teilen geänderte Gesetz (20/8922). 

Darüber hinaus nahm der Bundestag mit beinahe demselben Stimmverhältnis – einzig Die Linke hatte sich dieses Mal enthalten – eine Entschließung an. Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, die Umsetzung des sogenannten Deutschlandtaktes „infrastrukturell, finanziell, organisatorisch, eisenbahnrechtlich und europarechtskonform abzusichern“. Mit dem Deutschlandtakt sollen besser abgestimmte, schnellere und verlässlichere Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr erreicht werden. Die Öffentlichkeit solle hinsichtlich der anstehenden Trassenplanungen außerdem besser informiert und einbezogen werden, heißt es.

Entschließungsanträge von Union und AfD (20/8923, 20/8924) wurden mehrheitlich abgelehnt. Die Union forderte beispielsweise, das Instrument des vorzeitigen Bau- und Betriebsbeginns auf den Verkehrsbereich zu übertragen. Die AfD zielte auf eine Beschleunigung beim Bau von Autobahnprojekten.

Minister: Ohne Straßen gibt es kein Wachstum

Ein besonderer Fokus des Gesetzes liege auf der Schiene, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) zu Beginn der Debatte. Die betroffenen Schienenprojekte könnten zum einen davon profitieren, dass sie bei rechtlichen Abwägungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ geltend machen könnten. Zum anderen würden die für den Deutschlandtakt notwendigen Schienenprojekte gesetzlich verankert, „so dass direkt mit den Planungen begonnen werden kann“.

Wissing machte zugleich deutlich, dass die Straße nach wie vor der wichtigste Verkehrsträger sei. „Und das wird auch so bleiben“, fügte der Minister hinzu. Man werde alles tun, um so viel wie möglich auf die Schiene zu verlagern. Klar sei aber auch: „Ohne Straßen gibt es kein Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland.“ Der Gesetzentwurf sei ein Versprechen, sagte Wissing. Ein Versprechen, „dass Wachstum, Wohlstand und Teilhabe auch in Zukunft in Deutschland möglich sind“. 

Union: Gesetz bringt keine Vorfahrt für die Demokratie

Aus Sicht von Ulrich Lange (CDU/CSU) ist das im Gesetz beschriebene überragende öffentliche Interesse ein „unbestimmter Rechtsbegriff“. Es komme als auf die Abwägung im Einzelfall an. Dabei müsse aber das im Grundgesetz verankerte Staatsziel des Umweltschutzes zuallererst beachtet werden.

„Herzlichen Glückwunsch an alle Bürgerinitiativen, die Infrastruktur verhindern wollen“, sagte Lange. Eine Einzelfallbetrachtung sorge dafür, dass es eben keine Planungsbeschleunigung gebe. Benötigt werde vielmehr die Einschränkung des Verbandsklagerechtes. Das Gesetz bringe keine Vorfahrt für die Demokratie, keine Vorfahrt für Verkehrsprojekte und auch keine Vorfahrt für Deutschland, sagte der Unionsabgeordnete. 

SPD: Deutschland-Tempo ist möglich

Detlef Müller (SPD) zog hingegen ein positives Fazit des Gesetzgebungsverfahrens. „Was lange währt, wird endlich gut“, sagte Müller, der mit dem Gesetz auch einen zentralen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt sieht. Benötigt werde mehr Kapazität auf der Schiene.

„Wir dürfen bei Instandhaltung, Sanierung und beim Ersatzneubau zentraler Trassen im Verkehrsbereich keine Zeit verlieren, wenn wir Verkehrsinfarkte verhindern wollen“, sagte Müller. Zudem gelte es bei der Behebung von Engpässen – egal ob auf Straße oder Schiene – schneller voranzukommen. Die schnelle Umsetzung der LNG-Projekte im letzten Jahr habe gezeigt, dass das von Bundeskanzler Scholz ausgerufene „Deutschland-Tempo“ möglich sei. Es werde nun auch auf Verkehrsprojekte ausgedehnt. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sei es sogar gelungen, das überragende öffentliche Interesse auch auf Projekte des Schienenpersonennahverkehrs auszuweiten, sagte der SPD-Abgeordnete. 

AfD will Autobahn-Vorhaben vorantreiben

Die Eisenbahn, „das Lieblingskind der grünen Verkehrsplaner“, kommt laut Wolfgang Wiehle (AfD) in den Genuss all dessen, was dieses Gesetz zu bieten habe. Jedes einzelne Vorhaben aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) bekomme den Aufkleber des überragenden öffentlichen Interesses. Beim Straßenverkehr, „dem Lieblingsfeind der Grünen“, sehe das völlig anders aus, sagte er.

Zwar gehe aus der Verkehrsprognose der Bundesregierung hervor, dass auch im Jahre 2051 der Straßenverkehr den Löwenanteil des Verkehrs ausmachen werde – sowohl im Personen- als auch beim Güterverkehr. Dennoch bekomme nur eine streng begrenzte Liste von 138 Straßenbauprojekten die überragende Priorität. Äußerst wichtige Vorhaben, wie etwa die A20 in Schleswig-Holstein und die A8 in Baden-Württemberg, fehlen aus Sicht des AfD-Abgeordneten. Das beweise: „Die FDP darf in dieser Regierung zwar den Verkehrsminister stellen, aber die Grünen bestimmen die Richtung.“

Grüne: Es wurde zu wenig in Brücken investiert

Wenn man die Infrastruktur instand halte, so sagte Susanne Menge (Bündnis 90/Die Grünen), erspare man sich an vielen Stellen zukünftig „teure und klimaschädliche Neubauprojekte“. Die Instandhaltung sei aber in den zurückliegenden Dekaden versäumt worden. „Vor allem in den Erhalt von Brücken wurde über lange Zeit viel zu wenig investiert“, sagte die Grünenabgeordnete.

So habe sich eine Bugwelle an Sanierungsarbeiten aufgebaut, die für lange Zeit erhebliche personelle, materielle und finanzielle Ressourcen binden werde. Menge forderte eine klare Priorisierung bei Verkehrsprojekten. Die Zeiten, als mit der Gießkanne über das Land gezogen und jedem Ort eine Umgehungsstraße versprochen worden sei, seien vorbei, sagte sie. Das gelte auch für das Autobahnnetz. „Neue Autobahnen sind verkehrlich nicht notwendig und klimapolitisch überhaupt nicht mehr verantwortbar“, befand die Grünenabgeordnete.

Linke: Verheerendes Signal an die Klimaschutzbewegung

„Wer im 21. Jahrhundert noch Autobahnen baut und Standards für Umweltschutz schleift, hat den Schuss nicht gehört“, sagte Bernd Riexinger (Die Linke). Jahr für Jahr verfehle der Verkehrssektor krachend die Umweltziele. Die Beschleunigung von 138 Autobahnprojekten sei das Gegenteil von Klimaschutz, befand er.

Dass die Grünen dabei mitmachten, sei eine Bankrotterklärung und ein verheerendes Signal an die Klimaschutzbewegung. Obwohl SPD und Grüne für mehr Demokratie angetreten seien, beschränkten sie „so nebenbei“ wichtige Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und von anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden, kritisierte Riexinger. 

FDP: Infrastruktur steht für Wohlstand

Für Johannes Vogel (FDP) steht eine bessere Infrastruktur für „Entwicklung, Wohlstand und bessere Aufstiegschancen“. Nicht zuletzt deshalb, weil viele der hochinnovativen mittelständische Unternehmen im ländlichen Raum angesiedelt seien. In seinem Wahlkreis Sauerland sei derzeit zu beobachten, „wohin es führt, wenn wir Infrastruktur nicht rechtzeitig instand halten und ausbauen“.

Die seit 2021 nicht mehr nutzbare Rahmedetalbrücke sorge dafür, dass die Unternehmen in der Region keine Fachkräfte fänden. Es gebe weniger Wertschöpfung. „Der Verlust im Sauerland liegt bei einer Million Euro pro Tag“, sagte Vogel. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das beschlossene Gesetz zieht Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich.

Die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes enthalten Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfachen und beschleunigen, für erneuerbare Energie auf Bundesautobahnen und zur Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens. Außerdem enthalten sie Regelungen zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung. Eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Bundesfernstraßen, Gebührenregelungen für anbaurechtliche Verfahren, Regelungen zur Abwicklung des Grunderwerbs sowie eine Regelung zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde bei ländergrenzenüberschreitenden Vorhaben sind ebenfalls Bestandteil des Maßnahmenpakets.

Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren

Darüber hinaus wird die in der EU-Richtlinie 2021 / 1187 enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt. Auch sollen Erleichterungen für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen erreicht werden. Im Fernstraßenausbaugesetz wird festgelegt, dass der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße, die in der neuen Anlage 2 aufgeführt ist und die mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ fest disponiert ist oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die planfestgestellten Verkehrsanlagen vorbehaltlich des Lärmschutzes treffen. 

Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundeswasserstraßengesetz

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz wollte die Regierung festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. 

Die Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten, einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung sowie eine Erweiterung der Anlage 2 um Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung

Ferner wird die in der genannten EU-Richtlinie enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren im Bundeswasserstraßengesetz, im Luftverkehrsgesetz und im Wasserhaushalsgesetz umgesetzt. Die Änderungen des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Investitionsgesetzes Kohleregionen betreffen Folgeänderungen sowie redaktionelle Anpassungen.

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wollte die Regierung regeln, dass beim Ersatzneubau von Brücken der Bundesfernstraßen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Gleiches soll in bestimmten Fällen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen gelten. (vom/ste/aw/hau/20.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Volker Wissing

Volker Wissing

© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon

Wissing, Dr. Volker

Bundesminister für Digitales und Verkehr

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Susanne Menge

Susanne Menge

© Susanne Menge/Ilker Evcan

Menge, Susanne

Bündnis 90/Die Grünen

Bernd Riexinger

Bernd Riexinger

© Foto- und Bildstelle Bundestag

Riexinger, Bernd

Die Linke

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Felix Schreiner

Felix Schreiner

© Felix Schreiner/ Tobias Koch

Schreiner, Felix

CDU/CSU

Jürgen Berghahn

Jürgen Berghahn

© Jürgen Berghahn/ Annika Reipke

Berghahn, Jürgen

SPD

René Bochmann

René Bochmann

© Privat

Bochmann, René

AfD

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Müller, Florian

CDU/CSU

Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Troff-Schaffarzyk, Anja

SPD

Björn Simon

Björn Simon

© Björn Simon/ Patrick Liste

Simon, Björn

CDU/CSU

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Christoph Ploß

Christoph Ploß

© Tobias Koch

Ploß, Dr. Christoph

CDU/CSU

Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/8922 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6879 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
    PDF | 639 KB — Status: 18.10.2023
  • 20/8923 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6879, 20/8922 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
    PDF | 152 KB — Status: 18.10.2023
  • 20/8924 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6879, 20/8922 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
    PDF | 167 KB — Status: 18.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/6879 (Beschlussempfehlung 20/8922 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/8922 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/8923 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/8924 abgelehnt


Der Präsident gibt eine Erklärung zur Sturmflut in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ab, die heute vor der schlimmsten Sturmflut seit 100 Jahren stehen. Das Haus hofft, dass Sachschäden so gering wie möglich bleiben und Personenschäden nicht zu erwarten sind.

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-de-transeuropaeischer-verkehr-953404

Stand: 17.05.2025