Große Anfrage zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Juni 2023, eine halbe Stunde lang die Antwort der Bundesregierung (20/4940) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3783) zu den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beraten.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung könne aktuell noch keine konkreten Aussagen zu Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes machen, hieß es in ihrer Antwort auf die Große Anfrage. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führe „einen umfangreichen und im Ergebnis offenen Stakeholderprozess“ mit zahlreichen Akteuren der Wissenschaftslandschaft durch, um deren Expertise und Perspektiven in die Weiterentwicklung des Wissschaftszeitvertragsgesetzes einzubeziehen.
Auf dieser Grundlage werde im Anschluss ein Referentenentwurf erarbeitet. Davon unbenommen sehe der Koalitionsvertrag vor, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis einer Evaluation zu reformieren. Unter anderem sollen die Planbarkeit und die Verbindlichkeit in der sogenannten Postdoc-Phase deutlich erhöht und frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschaffen werden, hieß es in der Antwort weiter. (vom/scr/22.06.2023)