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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Energie

Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an EU-Vorgaben beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) beraten. Nach der Debatte wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut dem Gesetzentwurf hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Der vierte Klagepunkt betraf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers.

Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches soll laut Entwurf für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG gelten, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Verordnungsermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt werden. (mis/hau/06.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 19.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/7310 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Experten bewerten Anpassung des Energie­wirtschafts­rechts

Lächelnde Ingenieurin mit digitalem Tablet im Windpark.

Das Energiewirtschaftsrecht und die entsprechenden Rahmenbedingungen sollen angepasst werden. (© picture alliance / Westend61 | Uwe Umstätter)

Zeit: Mittwoch, 27. September 2023, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 27. September 2023,  im Rahmen einer Anhörung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) und einer Formulierungshilfe der Bundesregierung befasst. Neben dem Regulierungsthema ging es unter anderem um die Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau.

Anlass der Anpassung des Energiewirtschaftsrechts ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Der vierte Klagepunkt betrifft die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers. Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor bisherige  Verordnungsermächtigungen durch Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur zu ersetzen.

„Echte Zeitenwende“

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellte Paula Hahn eingangs fest, in Umsetzung des Urteils brauche es einen zukunftsfesten und von der EU-Kommission bestätigten europarechtskonformen Rechtsrahmen. Der Gesetzentwurf setze dies weitgehend um. Rechtsstaatlich seien aber dringend weitere Vorkehrungen zu treffen, die das behördliche Handeln absichern.

Stefan Rogat von der Netze BW GmbH sprach von „einer echten Zeitenwende“: Die bisherige normative Regelung, die auf Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung basierte, werde nun durch eine administrative Regulierung ersetzt, die auf Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur fuße. Legislative und Exekutive fielen damit zusammen. Deshalb plädierte Rogat für die Schaffung eines wissenschaftlichen Beirats, der für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Regulierungsentscheidungen sorgen könne.

Machtzuwachs für die Bundesnetzagentur

Auch Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sieht in der Neuregelung einen großen Machtzuwachs für die Bundesnetzagentur. Aus großer Macht ergebe sich eine Verantwortung, sagte Müller.

Das Vorgehen – Abschaffung der Verordnungsermächtigungen, Schaffung entsprechender Festlegungsbefugnisse der Bundesnetzagentur bei befristeter Fortgeltung der heutigen Regelungen in den Strom- und Gaszugangsverordnungen, den Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen und der Anreizregulierungsverordnung  - sei aber „unionsrechtlich nicht zu kritisieren.“

Forderungen nach mehr Einfluss für den Bundestag

Der Einfluss des Bundestags beschränke sich künftig darauf, dass 16 Parlamentsmitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur säßen, sagte Rechtsanwalt  Stefan Wollschläger (SPD) Rechtsanwalt und Partner, Becker Büttner Held (BBH). Die Funktionen des Beirats bestünden im Energiebereich im Wesentlichen daraus, die Bundesnetzagentur bei der Erstellung von Berichten zu beraten. Wollschlägers Forderung: „Im Rahmen der vom EuGH aufgestellten Grundparameter sollten die Rechte des Beirates gestärkt und ein Stellungnahmerecht in allgemeinen Festlegungsverfahren eingeführt werden.“

Volle Zustimmung gab es dafür von Andreas Zuber vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem es ebenfalls um die  Sicherung der parlamentarischen Checks-and-Balances im Regulierungsverfahren ging. Auch eine unabhängige Regulierungsbehörde dürfe nicht vollkommen der parlamentarischen Kontrolle entzogen sein, sagte Zuber. Deswegen sollten die Beteiligungsrechte des Beirats entsprechend den im Gesetzentwurf vorgesehenen Beteiligungsrechten für den Länderausschuss gestaltet werden.

Problem der Abregelungen

Christoph Maurer, Geschäftsführer der Consentec GmbH, konzentrierte sich in seiner Stellungnahme auf die Regelungen zur Vermeidung der Abregelung von erneuerbarem Strom durch zuschaltbare Lasten. Die netzbedingte Abregelung erneuerbarer Energien habe 2022 bei rund8 TWh gelegen. Damit könnten bereits heute erhebliche Teile des Potenzials zur Erzeugung erneuerbaren Stroms nicht genutzt werden.

Maurer nannte es „vorzugswürdig“, wenn möglichst große Anteile der von Netzengpässen betroffenen Strommengen nicht abgeregelt, sondern in der Nähe der Erzeugungsstandorte durch zusätzlichen Stromverbrauch sinnvoll genutzt würden.

Ausbau des Wasserstoffnetzes

Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der 8KU GmbH legte, sein Augenmerk auf den Ausbau des Wasserstoffkernnetzes. Der erfordere beträchtliche Investitionen, die im direkten Kapitalmarktwettbewerb mit den Ausbauten der Stromnetze und anderen Infrastrukturprojekten stehe.

Der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes sei deshalb im Hinblick auf dessen Auslastung mit erheblichen Risiken verbunden, die bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen seien: Nur dann fänden sich Unternehmen, die bereits seien zu investieren.

Beschleunigung des Netzausbaus

Für Tim Meyerjürgens als Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber 50hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW war der wichtigste Punkt neben der Regulierungsfrage die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen. Die  Übertragungsnetzbetreiber würden es zugleich sehr begrüßen, so Meyerjürgens, wenn die EU-Notfall-Verordnung verlängert würde, damit sichergestellt sei, dass fürs erste auch künftig keine UVP sowie Artenschutz-Prüfung durchzuführen seien.

René Mono von E.ON begrüßte die Möglichkeit zum vorausschauenden Netzausbau und unterstrich die Bedeutung dieses Regelungsvorschlages für die weitere Integration sowohl von Erneuerbare-Energien-Anlagen als auch von neuen Verbrauchseinrichtungen. Sicherzustellen sei hier aber insbesondere, „dass die anerkannten regulatorischen Kosten nicht nachträglich, etwa durch überzogene Effizienzanforderungen, neutralisiert werden.“

Herausforderung „Energiespeicherung“

Für Florian Valentin vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) steht außer Frage: Ohne Energiespeicher werde die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende zunehmend in Frage gestellt, ohne ausreichende Integration von Energiespeichern die Energiewende nicht gelingen. Die Einsicht habe sich auch durchgesetzt.

Aber: Mit den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen für den Betrieb und Einsatz von Energiespeichern seien die ambitionierten Speicher-Ausbau-Pläne nicht zu erreichen, sagte Valentin. Er rate dringend, bestehende Hürden wie zum Beispiel die nur vorübergehende Befreiung von Netzentgelten zu beseitigen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Der vierte Klagepunkt betraf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers.

Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf (20/7310) der Bundesregierung vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches gelte laut Entwurf für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Verordnungsermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt werden.

Bundesrat zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf Stellung genommen (20/8165). Darin begrüßt er die Anpassung des Energiewirtschaftsrechts und die darin vorgesehenen Rahmenbedingungen für den schnellen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Der Aufbau eines bundesweiten Wasserstoffnetzes sei von strategischer Bedeutung und eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Industrie und der Energiewirtschaft in Deutschland, heißt es darin.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, beim Aufbau einer geeigneten Wasserstoffinfrastruktur und eines Wasserstoff-Kernnetzes bis zum Jahr 2032 die regionalen Besonderheiten und Herausforderungen in den einzelnen Ländern und Regionen mit zu berücksichtigen. Eine enge Einbindung der Länder in die weiteren Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse sei unerlässlich. Weiter führt der Bundesrat aus, der aus den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes notwendige Kohleausstieg in Deutschland werde nur gelingen, wenn kurzfristig auch genügend gesicherte, flexibel einsetzbare Kraftwerkskapazität neu entstehe. „Hier sind H2-ready-Gaskraftwerke und H2-Speicherkraftwerke an bisherigen Kraftwerksstandorten, die durch vorhandene Stromnetzanbindung und überschaubare Genehmigungsanforderungen eine Chance für schnellen Kapazitätsaufbau böten, ein entscheidender Beitrag zur Versorgungssicherheit.“

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, dass H2-ready-Gaskraftwerke, die sich in der Planung befinden oder für die eine Genehmigung beantragt wurde, bei der Entwicklung eines Wasserstoff-Kernnetzes ebenso berücksichtigt werden. Wenn noch keine leitungsgebundene Infrastruktur vorhanden sei, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden könne, müsse der Bau von neuen Leitungsinfrastrukturen möglich sein. Der Neubau von Leitungsinfrastrukturen sei auf solche Standorte zu fokussieren.

In ihrer Gegenäußerung dankt die Bundesregierung dem Bundesrat für die Anmerkungen zum Gesetzentwurf allgemein betreffend das Wasserstoff-Kernnetz. Sie betont, dass die Länder nach dem Gesetzentwurf durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen werden und unterstreicht, dass H2-ready-Gaskraftwerke, die sich in der Planung befinden und die übrigen Voraussetzungen erfüllen, als Anschlusspunkte bereits durch den Gesetzentwurf erfasst seien. (mis/27.09.2023)

Dokumente

  • 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 19.06.2023
  • 20/8165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 20/7310 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 433 KB — Status: 30.08.2023

Tagesordnung

  • 78. Sitzung am Mittwoch, den 27. September 2023, 11:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 78. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften") des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 27. September 2023

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)472 Stellungnahme des Sachverständigen Tim Meyerjürgens, TenneT TSO GmbH
  • 20(25)473 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Stefan Rogat, Netze BW GmbH
  • 20(25)474 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 20(25)475 Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)476 Stellungnahme des BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.
  • 20(25)477 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Christoph Maurer, Geschäftsführer der Consentec GmbH
  • 20(25)478 Stellungnahme der 8KU GmbH
  • 20(25)479 Stellungnahme der E.ON SE
  • 20(25)480 Stellungnahme des Rechtsanwalts Stefan Wollschläger, Rechtsanwalt und Partner, Becker Büttner Held (BBH)
  • 20(25)481 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht
  • 20(25)483 Zusammenstellung der Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie
  • A-Drs. 20(25)470 Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Experten begrüßen geplanten Zuschuss zu den Übertragungs­netzkosten

Zeit: Montag, 6. November 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Montag, 6. November 2023, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem beabsichtigten Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 5,5 Milliarden Euro befasst. Die entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/7310, 20/8165), die die Bundesregierung plant, wurde von den geladenen Expertinnen und Experten ganz überwiegend begrüßt. Deutlich wurde der weitverbreitete Wunsch nach e ner dauerhaften Lösung für die kommenden Jahre. 

Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik des Netzbetreibers TenneT, die auf Vorschlag der Grünen-Fraktion sprach, hielt eingangs der Debatte noch einmal fest, dass die Strompreise weiterhin sehr hoch seien. Das belaste die Verbraucher wie auch die Übertragungsnetzbetreiber. Ohne den nun geplanten Zuschuss würden die absehbaren Kostensteigerungen – bis 2030 würden 150 Milliarden in den Netzausbau investiert – schon zeitnah eine Verdopplung des Kilowatt-Strompreises bedeuten. Deshalb begrüße sie den staatlichen Zuschuss, der Verbraucher bundeseinheitlich entlaste, ohne regionale Unterschiede.  

BDEW: Weitere Schritte nötig 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüße alle Maßnahmen, die helfen den Strompreis zu entlasten, sagte Andrees Gentzsch, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion sprach. Der geplante Zuschuss sei von enormer Wichtigkeit, bezahlbare Strompreise seien von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Die außergewöhnlich hohen Kosten der Netzbetreiber vor allem für Redispatch-Maßnahmen und die Beschaffung von Ausgleichsenergie (4,2 Milliarden im Jahr 2022) würden so – zumindest auf der Übertragungsnetzebene – nur teilweise in die Netzentgelte eingehen. Die Verbraucher würden entlastet.

Als wünschenswerte weitere Schritte nannte Gentzsch die Verlängerung der Preisbremsen, die Beibehaltung des abgesenkten Umsatzsteuer-Satzes und die Reduzierung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz.

„Zuschuss ist gut – Klimageld wäre besser“

Lion Hirth, Professor of Energy Policy bei der Hertie School, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion sprach, nannte den Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro als „sicher eine der besseren Optionen“. Besser noch aber wäre es, so sein Vorschlag, die Summe als Klimageld auszugeben. Das hätte aus seiner Sicht den Vorteil, dass Geringverdiener-Haushalte stärker entlastet würden als andere.

Hirth machte sich zudem dafür stark, Deutschland in Strompreiszonen aufzuteilen – in der Folge eines solchen Schrittes, würden die Netzentgelte sinken, sagte Hirth. 

„Ohne Zuschuss würde sich der Preis verdoppeln“

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz, nannte den Vorschlag geteilter Strompreiszonen eine „akademisch interessante Option, aber praktisch sehr teuer.“ Der geplante Zuschuss diene der Erfüllung von im allgemeinen im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber und stelle eine anteilige Finanzierung der Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2024 dar.

Als wesentliche Haupttreiber für den starken Anstieg der Übertragungsnetzkosten nannte Kapferer, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion sprach, die weiterhin krisenbedingt hohen Energiepreise. Ohne den hier beabsichtigten Zuschuss würde es zu einer Verdopplung der Übertragungsnetzentgelte von 3,12 ct/kWh in 2023 auf 6,68 ct/kWh in 2024 kommen, sagte er.

„Speicher-Ausbau nicht vernachlässigen“

In der Erwartung von Hanns Koenig vom Central Europe Aurora Energy Research, auf Vorschlag der Linken-Fraktion geladen, werde der Zuschuss kostensenkend wirken, aber darüber hinaus auch den Anstieg des Strompreises im letzten Jahr überkompensieren. Auch Koenig würde stärker zielgerichtete Subventionen – etwa in Form des Klimageldes – bevorzugen.

Zudem wünschte er dem im Energiewirtschaftsgesetz durchaus abgesprochenen Ausbau der Stromspeicherkapazitäten in Deutschland mehr Beachtung. 

„Kosten werden weiter steigen“

Letztlich komme der Zuschuss allen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden zugute und stelle somit eine Kompensation des Energiekostenanstiegs dar, sagte Marco Stoltefuß, der Leiter des Regulierungsmanagements bei Amprion, der auf Einladung der Union sprach. Mit Blick auf die Folgejahre gehe er aber weiterhin von hohen Netzkosten und damit hohen Netzentgelten aus.

Hauptkostentreiber sei das Engpassmanagement, das derzeit 40 Prozent der gesamten Netzkosten ausmache. „Engpassmanagementkosten sind dabei keine originären Netzkosten – sie sind vielmehr notwendige Transformationskosten auf unserem Weg zu einem dekarbonisierten Energiesystem“, sagte Stoltefuß und fügte hinzu, aus seiner Sicht müsse eine nachhaltige und längerfristige gesetzliche Lösung für die Problematik der weiterhin steigenden Kosten geschaffen werden.

Zuschuss auch für Verteilernetze gefordert

Dr. Andreas Zuber vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobte den „relativ geringen administrativen Aufwand“ der Gesetzesanpassung. Den wünsche er sich auch in anderen Fällen, sagte Zuber, der ebenfalls auf Anregung der Union sprach. Zuber wies darauf hin, dass alles, was über die Übertragungsnetzwerke gesagt wurde, auch für die Verteilernetze gelte. Alle im Rahmen der Langfristszenarien untersuchten Konstellationen gingen von einer Verdopplung der Kosten der deutschen Verteilungsnetze bis 2045 aus: Die Stadtwerke bewirtschafteten aktuell rund 803.000 Kilometer Stromverteilnetze und 339.000 Kilometer Gasverteilernetze.

Über 90 Prozent der Erneuerbaren-Energien-Anlagen speisen in die Netzebenen der Verteilnetzbetreiber ein. Die Energiewende finde in den Verteilnetzen statt, so Zuber, der deshalb anregte, gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen zu den regional sehr unterschiedlichen Verteilnetzentgelten einen vergleichbaren entlastenden Mechanismus auch für die Ebenen der Verteilnetzbetreiber zu schaffen. (mis/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 19.06.2023
  • 20/8165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 20/7310 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 433 KB — Status: 30.08.2023

Tagesordnung

  • 83. Sitzung am Montag, den 6. November 2023, 14:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 83. Sitzung (öffentliche Anhörung zum "Energiewirtschaftsrecht") des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 6. November 2023

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)498 Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen e.V.
  • 20(25)501 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 20(25)502 Stellungnahme des SV Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz Transmission GmbH
  • 20(25)504 Stellungnahme der Amprion GmbH

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag passt Energie­wirtschaftsrecht an EU-Vorgaben an

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“(20/7310, 20/8165, 20/8267 Nr. 1.20) angenommen. Gegen das zuvor im Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch geänderte Gesetz (20/9187) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Der Haushaltsschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/9188) vorgelegt.

Darüber hinaus nahmen die Parlamentarier mehrheitlich eine Entschließung an, in der unter anderem darauf gedrungen wird, Schwerlasttransporte für erneuerbare Energien und den Netzausbau zu beschleunigen. Die Bundesregierung soll dafür nun innerhalb von drei Monaten entsprechende Vorschläge vorlegen. Ein Entschließungsantrag der Union fand hingegen keine Mehrheit. Die Abgeordneten pochten unter anderem darauf, dass die Bundesnetzagentur „zügig ihren Vorschlag für eine faire Kostenverteilung der Verteilnetzentgelte vorlegt“ (20/9197).

Grüne wollen Sicherheit und Bezahlbarkeit

Die zurückliegenden Monate und Jahre hätten gezeigt, wie wichtig es sei, Entscheidungen zu treffen und zu handeln: „Die Energieversorgung bleibt nicht wie sie ist, wenn wir nichts tun“, sagte Ingrid Nestle von den (Bündnis 90/Die Grünen) eingangs der Debatte.

Deswegen lege die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf vor, der, wie Nestle aufzählte, unter anderem für die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sorge, den Ausbau eines Wasserstoffkernnetzes forciere, die Energiespeicherung erleichtere und Unternehmen ermögliche, mittels Direktleitungen erneuerbare Energien zu nutzen.

CDU/CSU: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Mark Helfrich (CDU/CSU) nannte die vorgelegte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes „den reinsten Gemischtwarenladen“, der damit ein Spiegelbild der Ampelkoalition sei. Zwei Jahre habe die Koalition gebraucht, um nach langem Hin und Her auf die Entscheidung des EUGH zu reagieren.

„Wenn nun wenigstens wegweisende Entscheidungen dabei herausgekommen wären“, so Helfrich, aber stattdessen habe man die BnetzA zu einer „Superbehörde“ gemacht, mit mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen, aber ohne Pflichten, ohne Checks und Balances. Dazu falle ihm nur ein: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

SPD: Mit der Novelle die Verantwortung übernommen

Markus Hümpfer (SPD) hob hervor, dass die Regierung mit der Gesetzesnovelle die Verantwortung übernehme und das EuGH-Urteil umsetze, das die fehlende Unabhängigkeit der BnetzA gerügt habe. „Verantwortung zu übernehmen heiße manchmal, Verantwortung (in diesem Fall des Bundestages) abzugeben an die Regulierungsbehörde (in diesem Fall der Bundesnetzagentur), die unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und über Legislaturperioden hinaus agieren könne.

Im Übrigen habe man mit Blick auf die BnetzA politische Leitlinien festgelegt, zu denen unter anderen das Ziel der Klimaneutralität gehöre, die Verteilung der Kosten, die Digitalisierung und ausgeweitete Berichtspflichten, also mehr Transparenz.

AfD: Mangel- und Planwirtschaft im Energiebereich

Karsten Hilse (AfD) warf der Ampel und insbesondere den Grünen vor, gelogen zu haben, als man sagte, Deutschland habe kein Stromproblem – und daraufhin die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke abschaltete. Jetzt fehle dem Land die gesicherte  Leistung der AKW, weshalb Deutschland “zu Höchstpreisen„ Strom importieren müsse, sagte Hilse.

Die Energiewende nannte er einen “Irrsinn„, begründet “mit der Lüge des menschengemachten Klimawandels„. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehne die AfD ab, er verstetige die Mangel- und Planwirtschaft im Energiebereich.

FDP: Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten verringern

Konrad Stockmeier (FDP) erinnerte die CDU/CSU-Abgeordneten daran, dass die Gesetzesnovelle nötig geworden sei, weil unionsgeführte Bundesregierungen nicht in der Lage waren, europäisches Recht sauber in deutsches Recht zu übertragen, um damit das Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Apropos “Gemischtwarenladen„ entgegnete er dem Abgeordneten Helfrich: “Ja, wir ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und schaffen einen weiteren ganz wichtigen Baustein„, um in der Energieversorgung die Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten weiter zu verringern.

Linke: Energieversorgung ist Daseinsvorsorge

Ralph Lenkert (Die Linke)  wünschte sich gesunde Flüsse zum Angeln, kühle Wohnungen im Sommer und eine funktionierende und bezahlbare Energiewende.

Dazu müsse die Regierung aber ins Nachdenken kommen und zum Beispiel die Stromsteuer auch für Privathaushalte streichen und Gewinnabschöpfung von Krisengewinnen großer Unternehmen nicht wie geplant auslaufen lassen. Im Übrigen sei die Linke der Auffassung, dass Energieversorgung Daseinsvorsorge sei und in staatliche Hand gehöre.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut dem Gesetzentwurf hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Der vierte Klagepunkt betraf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers.

Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht das nun beschlossene Gesetz vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches soll für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG gelten, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Verordnungsermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt werden. (mis/10.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 19.06.2023
  • 20/8165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 20/7310 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 433 KB — Status: 30.08.2023
  • 20/8267 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5. Juni bis 30. August 2023)
    PDF | 219 KB — Status: 08.09.2023
  • 20/9187 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 08.11.2023
  • 20/9188 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7310, 20/8165, 20/9187 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 209 KB — Status: 08.11.2023
  • 20/9197 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7310, 20/8165, 20/9187 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 150 KB — Status: 08.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/7310 und 20/8165 (Beschlussempfehlung 20/9187 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/9187 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/9197 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-de-energiewirtschaft-954938

Stand: 23.05.2025