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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
  • Petition
Energie

Gesetzentwurf zum Ausbau der LNG-Gas-Infrastruktur beraten

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung vorgelegt (20/7279, 20/7365), der am Mittwoch, 21. Juni 2023, erstmals im Parlament beraten wurde. Anschließend überwiesen die Abgeordneten die Initiative in die Ausschüsse. Bei den Beratungen übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung.

„Einspeisung von LNG auch 2024 erforderlich“

Für 2024 sei selbst bei im Sommer 2023 vollständig gefüllten Gasspeichern mit Blick auf mögliche Extremwetterlagen die Einspeisung von LNG erforderlich, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. Um LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar. Dabei solle mit dem Gesetz eine zusätzliche Beschleunigung für einzelne Gasfernleitungen erreicht werden. Zudem sollten auch die Voraussetzungen für die Nachnutzung klarer gefasst und operationalisiert werden. Ziel sei es, die Nachnutzung dieser Standorte für ein Wasserstoffderivat rechtlich besser abzubilden und eine behördliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Zudem werden die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickelt, um insbesondere auch Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.

Zur Sicherung der Energieversorgung werde mit Mukran auf Rügen ein neuer Standort aufgenommen, bei dem sich eine Realisierbarkeit für den Import von LNG abzeichne und der perspektivisch weiterentwickelt werden könne für eine Nutzung der Infrastruktur des Hafens und der Leitungen mit Wasserstoff und dessen Derivaten. Das Energiewirtschaftsgesetz soll für das Planfeststellungsverfahren eine Konkretisierung der bisher schon angelegten Zulassung von Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen erhalten. Ferner werde zur Beschleunigung von Verfahren die Möglichkeit zur Konzentration erweitert.

Stellungnahme der Länder zum Regierungsentwurf

Die Bundesregierung unterrichtet (20/7365) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf. Demnach hat der Bundesrat zwei Vorschläge gemacht: Zum einen, den Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d zu streichen. Begründung: Es wird für folgerichtig erachtet, wenn neben Anbindungsleitungen an LNG-Anlagen auch die nachgelagerte Fernleitungsinfrastruktur vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst wird, um die jeweiligen Gasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können. Die benannten Vorhaben werden daher als Beitrag zur Versorgungssicherheit bewertet. Gleichwohl sollten jedoch die Beschleunigungsinstrumente des LNG-Beschleunigungsgesetzes entgegen der vorgesehenen Regelung in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d des gegenständlichen Gesetzentwurfs auch auf diese Leitung Anwendung finden können, da gerade die Anwendung dieser Beschleunigungsinstrumente Sinn und Zweck der Aufnahme in das LNG-Beschleunigungsgesetz sei.

Zum anderen schlägt der Bundesrat vor, Artikel 2 Nummer 3 dahingehend zu ändern, dass in Nummer 9 nach den Wörtern „werden können“ die Formulierung „dabei ist eine nachträgliche Integration in die Entscheidung zur Planfeststellung durch Planergänzungsverfahren möglich, solange die Entscheidung zur Planfeststellung gilt“ einzufügen. Begründung: Die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz sollten entsprechend der Systematik des Paragrafen 43 EnWG gefasst werden. Ansonsten würde sich hier durch einen Umkehrschluss eine abweichende Rechtsfolge für etwaige Planfeststellungsverfahren nach Abschluss des Verfahrens für die Anbindungsleitung ergeben. Insoweit sollte die nachträgliche Integration entsprechender Anlagen in die Planfeststellung vorgesehen werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Beides lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab. Zum ersten Punkt begründet sie das damit, dass dafür aufgrund der Leitungslänge und des Durchmessers eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wäre.

Zum zweiten Punkt schreibt sie, dass es sich bei dem Zusatz nicht um eine Klarstellung, sondern um eine konstitutive Änderung des EnWG handelt, die der sonstigen Systematik der Planergänzung widerspreche. (ste/mis/21.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Lisa Badum

Lisa Badum

© Lisa Badum / René Ruprecht

Badum, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

© Andreas Mattfeldt/Tobias Koch

Mattfeldt, Andreas

CDU/CSU

Carsten Schneider

Carsten Schneider

© photothek

Schneider (Erfurt), Carsten

Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/7279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 332 KB — Status: 16.06.2023
  • 20/7365 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 20/7279 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 164 KB — Status: 21.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/7279 und 20/7365 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

LNG-Standort Mukran auf Rügen unter Experten umstritten

Zeit: Montag, 3. Juli 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des LNG-Beschleunigungsgesetzes (20/7279) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Montag, 3. Juli 2023, bei mehreren Sachverständigen auf Kritik gestoßen. Mit der Regelung soll ein weiterer LNG-Anlagenstandort in Mukran auf Rügen festgeschrieben werden. Für die Konkretisierung der bereits im bisherigen LNG-Beschleunigungsgesetz angelegten Nachnutzung der LNG-Importinfrastruktur mit klimaneutralem Wasserstoff und dessen Derivaten sollen zudem die Genehmigungsvoraussetzungen klarer und operationalisierbar gefasst werden. Mit einer im Omnibusverfahren angehängten Änderung des Baugesetzbuches soll außerdem der Handlungsspielraum für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie erweitert werden.

Kritik von Anrainern

Auf deutliche Ablehnung stieß das Vorhaben bei Vertretern der Ostseegemeinde Binz. Dessen Tourismusdirektor Kai Gardeja sieht in den geplanten Anlagen einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Zudem sei ein massiver Einfluss auf den Tourismus und auf den wirtschaftlichen Standort Rügen zu erwarten, sagte er. 

Aus Sicht von Ronald Rambow, Tourismusunternehmer aus Binz, würde die „beliebte Urlaubsregion“ erheblich durch Lärm-, Schmutz- und Lichtemissionen beeinträchtigt werden. „Es verschandelt unsere schöne Natur und führt zu irreversiblen Eingriffen in das sensible Öko-System Ostsee“, warnte er.

Vorteil einer Off-Shore-Lösung

Für die Option eines Off-Shore-Terminals, 18 Kilometer vor der Küste Rügens, welches dann den Knotenpunkt Lubmin beliefert, sprach sich Karsten Fach, Senior Advisor bei der Marine Services GmbH in Hamburg aus. Erfahrungen damit gebe es unter anderem in Italien und vielfach im asiatischen Raum. Der Vorteil einer solchen Lösung bestehe darin, dass die Anlagen aufgrund der Erdkrümmung vom Strand aus nicht zu sehen und zu hören seien. Die technischen Unterlagen für eine solche Off-Shore-Lösung lägen vor, sagte er. Perspektivisch könnten dort auch Wasserstoff und Ammoniak angelandet werden.

Ulrich Ronnacker, Leiter Recht & Regulierung bei der Open Grid Europe GmbH, hält es für richtig, auch im Ostseeraum ein Terminal vorzusehen, da dort potente Leitungsstrukturen, die nach dem Ausfall der russischen Gaslieferungen nicht mehr benötigt werden, genutzt werden könnten, um bedeutende Erdgasmengen Richtung Süden transportieren zu können. Mit Hochdruck werde derzeit daran gearbeitet, das Fernleitungsnetz umzubauen, so der Sachverständige. Das LNG-Gesetz spiele dabei eine wichtige Rolle. „Wir begrüßen das sehr“, sagte Ronnacker.

Situation auf dem Gasmarkt

Jörg Selbach-Röntgen, Geschäftsführer der MET Germany GmbH, bewertete die Situation auf dem Gasmarkt nach wie vor als angespannt. Das gelte vor allem mit Blick auf die Preisstabilität. Selbach-Röntgen bemängelte den aktuell fehlenden Anteil an Langfristverträgen, die nötig seien, um Versorgungssicherheit und Preisstabilität zu erreichen. Erst durch langfristige Verträge sei es möglich, Preisvereinbarungen zwischen Produzenten, Händlern und Abnehmern zu finden, die Preisschwankungen am globalen Energiemarkt entgegenwirken, sagte er.

Aus Sicht von Felix Heilmann vom Vereine Dezernat Zukunft überschreiten hingegen die geplanten LNG-Importkapazitäten den klimakompatiblen Importbedarf deutlich. Unregulierte Reservekapazitäten brächten jedoch Klimarisiken mit sich, „insbesondere durch die Ermöglichung neuer LNG-Exportprojekte“, sagte er. Die globale LNG-Versorgungssituation werde sich auch ohne Investitionen in zusätzliche Exportterminals entspannen, so Heilmann.

Rechtsanwältin Cornelie Ziehm sah keinen energiewirtschaftlichen Bedarf für weitere, über die bereits jetzt in Deutschland in Betrieb befindlichen LNG-Vorhaben. „Wir haben keine Gasmangellage und werde diese auch im Winter 2023/2024 nicht haben“, sagte sie. Gesetzlich könne nicht mehr pauschal ein Bedarf „und erst recht nicht mehr gesetzlich pauschal ein beschleunigter Bedarf samt eines überragenden öffentlichen Interesses für den weiteren Neubau fossiler Gasinfrastruktur festgestellt werden“.

Umrüstbarkeit auf Wasserstoff und Ammoniak

Johann Killinger, geschäftsführender Gesellschafter der Hanseatic Energy Hub GmbH, ging auf die geforderte Umrüstbarkeit der Anlagen auf Wasserstoff und Ammoniak ein. Das Gesetz erfordere bereits heute einen detaillierten „Ammoniak-Ready-Nachweis.“ Dies sei insofern schwierig, weil es solche Dual-Use-Terminals noch nicht gebe und auch keine entsprechenden Normen oder Best-Practice existierten, sagte er. Mario Ragwitz, Leiter der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie, hält die neuen LNG-Terminals für mit den Klimazielen vereinbar, „wenn die Umrüstbarkeit auf klimaneutrale Energieträger sichergestellt werden kann“. Die Umrüstbarkeit auf klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivaten sei möglich, so der Experte. Die Umrüstbarkeit müsse daher ein ganz zentraler Bestandteil des Gesetzes sein.

Heinrich Nachtsheim, Referent für Energiepolitik beim Verband der Chemischen Industrie, befürchtet eine „De-Industrialisierung der Grundstoffchemie in Deutschland“. Zudem stelle der nichtleitungsgebundene Import von Ammoniak gegenüber der heimischen Produktion eine umwelt- und energiepolitisch ineffizientere Lösung dar, da sich der CO2-Fußabdruck über Umwandlungsprozesse von Wasserstoff in Ammoniak und retour zu Wasserstoff beziehungsweise die Logistik gegenüber der heimischen Produktion „eklatant verschlechtert“, sagte der Sachverständige.

Ausweisung von Windenergieflächen

Tilman Schwencke, Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußerte sich zur geplanten Änderung des Baugesetzbuches. Die Erweiterung des Spielraums der Gemeinden bei der Ausweisung von Windenergieflächen sei grundsätzlich begrüßenswert, sagte der Experte. Der in zeitlicher Hinsicht unklar begrenzte Anwendungsbereich der Regelung unterlaufe aber das Ziel, Rechtssicherheit für die Gemeinden zu schaffen.

Zudem verkompliziere das vorgesehene Zielabweichungsverfahren das Verfahren unnötig. Zielführend wäre laut Schwencke eine klare gesetzliche Regelung für die Ausweisung zusätzlicher Windenergie-Flächen durch die Gemeinden als nicht zuständige Planungsträger.  

„Einspeisung von LNG auch 2024 erforderlich“

Für 2024 sei selbst bei im Sommer 2023 vollständig gefüllten Gasspeichern mit Blick auf mögliche Extremwetterlagen die Einspeisung von LNG erforderlich, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. Um LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar. Dabei solle mit dem Gesetz eine zusätzliche Beschleunigung für einzelne Gasfernleitungen erreicht werden. Zudem sollten auch die Voraussetzungen für die Nachnutzung klarer gefasst und operationalisiert werden. Ziel sei es, die Nachnutzung dieser Standorte für ein Wasserstoffderivat rechtlich besser abzubilden und eine behördliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Zudem werden die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickelt, um insbesondere auch Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.

Zur Sicherung der Energieversorgung werde mit Mukran auf Rügen ein neuer Standort aufgenommen, bei dem sich eine Realisierbarkeit für den Import von LNG abzeichne und der perspektivisch weiterentwickelt werden könne für eine Nutzung der Infrastruktur des Hafens und der Leitungen mit Wasserstoff und dessen Derivaten. Das Energiewirtschaftsgesetz soll für das Planfeststellungsverfahren eine Konkretisierung der bisher schon angelegten Zulassung von Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen erhalten. Ferner werde zur Beschleunigung von Verfahren die Möglichkeit zur Konzentration erweitert.

Stellungnahme der Länder zum Regierungsentwurf

Die Bundesregierung unterrichtet (20/7365) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf. Demnach hat der Bundesrat zwei Vorschläge gemacht: Zum einen, den Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d zu streichen. Begründung: Es wird für folgerichtig erachtet, wenn neben Anbindungsleitungen an LNG-Anlagen auch die nachgelagerte Fernleitungsinfrastruktur vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst wird, um die jeweiligen Gasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können. Die benannten Vorhaben werden daher als Beitrag zur Versorgungssicherheit bewertet. Gleichwohl sollten jedoch die Beschleunigungsinstrumente des LNG-Beschleunigungsgesetzes entgegen der vorgesehenen Regelung in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d des gegenständlichen Gesetzentwurfs auch auf diese Leitung Anwendung finden können, da gerade die Anwendung dieser Beschleunigungsinstrumente Sinn und Zweck der Aufnahme in das LNG-Beschleunigungsgesetz sei.

Zum anderen schlägt der Bundesrat vor, Artikel 2 Nummer 3 dahingehend zu ändern, dass in Nummer 9 nach den Wörtern „werden können“ die Formulierung „dabei ist eine nachträgliche Integration in die Entscheidung zur Planfeststellung durch Planergänzungsverfahren möglich, solange die Entscheidung zur Planfeststellung gilt“ einzufügen. Begründung: Die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz sollten entsprechend der Systematik des Paragrafen 43 EnWG gefasst werden. Ansonsten würde sich hier durch einen Umkehrschluss eine abweichende Rechtsfolge für etwaige Planfeststellungsverfahren nach Abschluss des Verfahrens für die Anbindungsleitung ergeben. Insoweit sollte die nachträgliche Integration entsprechender Anlagen in die Planfeststellung vorgesehen werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Beides lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab. Zum ersten Punkt begründet sie das damit, dass dafür aufgrund der Leitungslänge und des Durchmessers eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wäre.

Zum zweiten Punkt schreibt sie, dass es sich bei dem Zusatz nicht um eine Klarstellung, sondern um eine konstitutive Änderung des EnWG handelt, die der sonstigen Systematik der Planergänzung widerspreche. (hau/mis/27.06.2023)

Dokumente

  • 20/7279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 332 KB — Status: 16.06.2023
  • 20/7365 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 20/7279 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 164 KB — Status: 21.06.2023

Tagesordnung

  • 72. Sitzung am Montag, den 3. Juli 2023, 11:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich
  • 1. Ergänzungsmitteilung zur 72. Sitzung am Montag, den 3. Juli 2023, 11:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich

Protokolle

  • 72. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)422 Stellungnahme des Verband der Chemischen Industrie e.V.
  • 20(25)424 Stellungnahme der Sachverständigen Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • 20(25)425 Stellungnahme der MET Germany GmbH
  • 20(25)428 Stellungnahme BDEW e.V.
  • 20(25)434 Stellungnahme des SV Kai Gardeja, Tourismusdirektor Ostseebad Binz
  • 20(25)427 Stellungnahme Dezernat Zukunft e.V.
  • 20(25)442 Zusammenstellung der Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag stimmt für den Ausbau der LNG-Gas-Infrastruktur

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 7. Juli 2023, für den Ausbau der LNG-Gas-Infrastruktur gestimmt. Nach namentlicher Abstimmung im Parlament sprachen sich 369 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung in einer vom Ausschuss geänderten Fassung (20/7279, 20/7365) aus. 300 Abgeordnete votierten dagegen, vier enthielten sich der Stimme. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7622) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurde ein von der Unionsfraktion vorgelegter Änderungsantrag (20/7629) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller. 

Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Urlaubsgebiete schützen – Energieversorgung sichern“ (20/7577) wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Energieausschuss überwiesen.

„Einspeisung von LNG auch 2024 erforderlich“

Für 2024 sei selbst bei im Sommer 2023 vollständig gefüllten Gasspeichern mit Blick auf mögliche Extremwetterlagen die Einspeisung von LNG erforderlich, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. Um LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar. Dabei solle mit dem Gesetz eine zusätzliche Beschleunigung für einzelne Gasfernleitungen erreicht werden. Zudem sollten auch die Voraussetzungen für die Nachnutzung klarer gefasst und operationalisiert werden. Ziel sei es, die Nachnutzung dieser Standorte für ein Wasserstoffderivat rechtlich besser abzubilden und eine behördliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Zudem werden die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickelt, um insbesondere auch Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.

Zur Sicherung der Energieversorgung werde mit Mukran auf Rügen ein neuer Standort aufgenommen, bei dem sich eine Realisierbarkeit für den Import von LNG abzeichne und der perspektivisch weiterentwickelt werden könne für eine Nutzung der Infrastruktur des Hafens und der Leitungen mit Wasserstoff und dessen Derivaten. Das Energiewirtschaftsgesetz soll für das Planfeststellungsverfahren eine Konkretisierung der bisher schon angelegten Zulassung von Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen erhalten. Ferner werde zur Beschleunigung von Verfahren die Möglichkeit zur Konzentration erweitert.

Stellungnahme der Länder zum Regierungsentwurf

Die Bundesregierung unterrichtet (20/7365) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf. Demnach hat der Bundesrat zwei Vorschläge gemacht: Zum einen, den Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d zu streichen. Begründung: Es wird für folgerichtig erachtet, wenn neben Anbindungsleitungen an LNG-Anlagen auch die nachgelagerte Fernleitungsinfrastruktur vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst wird, um die jeweiligen Gasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können. Die benannten Vorhaben werden daher als Beitrag zur Versorgungssicherheit bewertet. Gleichwohl sollten jedoch die Beschleunigungsinstrumente des LNG-Beschleunigungsgesetzes entgegen der vorgesehenen Regelung in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d des gegenständlichen Gesetzentwurfs auch auf diese Leitung Anwendung finden können, da gerade die Anwendung dieser Beschleunigungsinstrumente Sinn und Zweck der Aufnahme in das LNG-Beschleunigungsgesetz sei.

Zum anderen schlägt der Bundesrat vor, Artikel 2 Nummer 3 dahingehend zu ändern, dass in Nummer 9 nach den Wörtern „werden können“ die Formulierung „dabei ist eine nachträgliche Integration in die Entscheidung zur Planfeststellung durch Planergänzungsverfahren möglich, solange die Entscheidung zur Planfeststellung gilt“ einzufügen. Begründung: Die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz sollten entsprechend der Systematik des Paragrafen 43 EnWG gefasst werden. Ansonsten würde sich hier durch einen Umkehrschluss eine abweichende Rechtsfolge für etwaige Planfeststellungsverfahren nach Abschluss des Verfahrens für die Anbindungsleitung ergeben. Insoweit sollte die nachträgliche Integration entsprechender Anlagen in die Planfeststellung vorgesehen werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Beides lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab. Zum ersten Punkt begründet sie das damit, dass dafür aufgrund der Leitungslänge und des Durchmessers eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wäre.

Zum zweiten Punkt schreibt sie, dass es sich bei dem Zusatz nicht um eine Klarstellung, sondern um eine konstitutive Änderung des EnWG handelt, die der sonstigen Systematik der Planergänzung widerspreche. 

Antrag der AfD

Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung, den Fährhafen Mukran/Sassnitz als Standort für die Anlandung von LNG vorzusehen, äußert die AfD-Fraktion die Sorge, dass Sichtbarkeit und Betrieb der entsprechenden Infrastruktur touristische Aktivitäten, insbesondere auf der Insel Rügen, beeinträchtigen dürfte. In ihrem Antrag erklären die Abgeordneten, die Bundesregierung führe zwar die Notwendigkeit von Lieferkapazitäten ab dem Jahr 2024 an, versäume jedoch „in sträflicher Weise, die schwerwiegenden Fehler – auch eigener – der Energiepolitik, hier insbesondere die sogenannte Energiewende, zu korrigieren, um so die Gasnachfrage effizient zu senken“.

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf die Energierohstoffversorgung auf stabile und vielfältige Außenbeziehungen bestmöglich hinzuwirken und eine zuverlässige Versorgung mit kostengünstigen Energieträgern sicherzustellen, soweit technisch möglich und, mit Blick auf die mittelfristige Preiserwartung, vom Aufwand verhältnismäßig, eine erschöpfende Nutzung heimischer Kohle- und Erdgasvorkommen zu beleben, eine provisorische Laufzeitverlängerung für noch betriebsbereite Kernkraftwerke zu erteilen – und auf die Errichtung eines LNG-Terminals im Hafen von Mukran zu verzichten und noch einmal ergebnisoffen zu prüfen, wie Flüssiggas aus Übersee an den Pipeline-Übergabepunkt Lubmin angelandet werden könne. (mis/07.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

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Robert Habeck

Robert Habeck

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Martin Sichert

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Robert Habeck

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Habeck, Dr. Robert

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Leif-Erik Holm

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AfD

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Kruse, Michael

FDP

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Die Linke

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Bündnis 90/Die Grünen

Bärbel Bas

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Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/7279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 332 KB — Status: 16.06.2023
  • 20/7365 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 20/7279 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 164 KB — Status: 21.06.2023
  • 20/7577 - Antrag: Urlaubsgebiete schützen - Energieversorgung sichern
    PDF | 175 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7622 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7279, 20/7365 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 293 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7629 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7279, 20/7365, 20/7622- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 153 KB — Status: 05.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Abstimmung über GO-Antrag § 42
  • 10:11:11: Beginn Hammelsprung
  • 10:23:19: Ende Hammelsprung
  • GO-Antrag § 42 abgelehnt


Änderungsantrag 20/7629 abgelehnt

namentliche Abstimmung über Gesetzentwurf 20/7279 und 20/7365 (Beschlussempfehlung 20/7622: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
10:30:04: Beginn der namentlichen Abstimmung
10:55:45: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 675 Ja: 370 Nein: 301 Enthaltungen 4
Gesetzentwurf 20/7279 und 20/ 7365 angenommen

Überweisung 20/7577 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Petitionen

Streit um LNG-Terminal: Petitions­ausschuss vor Ort in Lubmin und Rügen

Das LNG-Verarbeitungsschiff Neptune liegt am LNG-Terminal im Industriehafen von Lubmin.

Das schwimmende LNG-Terminal „Neptune“ im Industriehafen von Lubmin. (© picture alliance/dpa | Stefan Sauer)

Vor der Urlaubsinsel Rügen soll ein Terminal für Flüssigerdgas entstehen – und zwar schnell. Zu schnell, sagen Kritiker. Und sorgen sich um Natur und Tourismus. Unbedingt notwendig, sagt die Bundesregierung. Nur so könne sich Deutschland gegen eine Gasmangellage wappnen. Zwar haben die Arbeiten für das erste Teilprojekt bereits begonnen, die Debatte aber läuft weiter. Gut so, meint der Juso-Vorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern Marvin Müller. Der 23-Jährige ist gegen die Pläne aus dem Wirtschaftsministerium und hofft auf Unterstützung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Der will sich die Situation an diesem Montag, 11. September 2023, aus nächster Nähe anschauen und hat sich deshalb auf den Weg nach Rügen gemacht. Hier, rund 300 Kilometer nördlich von Berlin, wollen Delegationsleiter Bengt Bergt (SPD) und die Abgeordneten Erik von Malottki (SPD), Andreas Mattfeldt (CDU/CSU), Simone Borchardt (CDU/CSU), Reginald Hanke (FDP), Leif-Erik Holm (AfD) und Christian Görke (Die Linke) Gegner und Befürworter des LNG-Projekts an einen Tisch holen. Sie wollen sich über die Vor- und Nachteile des geplanten Flüssigerdgas-Terminals informieren und sich ein eigenes Bild machen.

Denn: Die Arbeiten an dem Projekt mögen bereits begonnen haben, die Petition von Marvin Müller ist damit aber noch nicht vom Tisch, macht Bergt klar: „Wir sind Parlamentarier, wir sind nicht die Regierung. Wir sind als Petitionsausschuss mit eigener Stimme unterwegs und diskutieren das Thema auf eigener Ebene.“

Seismograph für die Stimmung im Land

Die Abgeordneten Reginald Hanke, Leif-Erik Holm, Andreas Mattfeldt (CDU/CSU), Christian Görke, Bengt Bergt und Erik von Malottki stehen vor einem Hafen.

Der Petitionsausschuss am Hafen von Mukran: Reginald Hanke (v.l.), Leif-Erik Holm, Andreas Mattfeldt, Christian Görke, Bengt Bergt und Erik von Malottki. (© DBT)

Der Petitionsausschuss gilt als eine Art Seismograph für die Stimmung in der Bevölkerung. Jedes Jahr erreichen ihn Tausende Bitten, Beschwerden und Anregungen mal aufgebrachter, mal besorgter Bürgerinnen und Bürger. Ob Corona-Impfpflicht, Tempolimit oder Laufzeit von Atomkraftwerken: Seine Mitglieder prüfen und beraten die Anliegen der Petenten, können vermittelnd eingreifen, wenn es etwa um Probleme mit Bundesbehörden geht.

Viel Schreibtischarbeit mit Stapeln voller Stellungnahmen, Gutachten und Gegengutachten. Ein paar Mal im Jahr aber fahren die Abgeordneten selbst zum Konfliktherd. So wie an diesem Tag zum Hafen von Mukran auf Rügen.

BMWK: Wir sind noch nicht aus der Krise

Der Industriehafen im Südosten der Urlaubsinsel ist Teil der Energie-Strategie der Bundesregierung und soll Deutschland unabhängig von russischen Gaslieferungen machen. Bis zum Stopp von Nord Stream 1 kam ein Großteil der hiesigen Gasimporte aus Russland. Das geplante LNG-Terminal mit zwei sogenannten Regasifizierungsschiffen (FSRU) vor Rügen soll nun helfen, die entstandene Lücke zu schließen, den Import zu diversifizieren und vor allem die Versorgung der ostdeutschen Bundesländer und Osteuropas sicherzustellen. „Wir sind noch nicht aus der Krise“, betont Dr. Philipp Steinberg, Leiter der Abteilung Wirtschaftsstabilisierung und Energiesicherheit im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Betreiber der beiden FSRU-Schiffe, die in Mukran stationiert werden sollen, ist die Deutsche ReGas. Die schwimmenden Terminals sollen importiertes Flüssigerdgas regasifizieren, also erwärmen und erneut in einen gasförmigen Zustand versetzen – bevor es dann ins deutsche Netz eingespeist wird. Ein solches Spezialschiff betreibt das Unternehmen bereits seit Ende 2022 im nahegelegenen Lubmin. Der Besuch dieser FSRU in der vorpommerschen Gemeinde ist für die Abgeordneten des Petitionsausschusses denn auch die erste Station ihres Ortstermins. Hier wollen sie sehen und hören, wie ein schwimmendes LNG-Terminal funktioniert. Und sie wollen verstehen, was die Pläne der Regierung für die Menschen und die Natur in der Region bedeuten. 

LNG-Schiff „Neptune“ in Lubmin

Es ist diesig an diesem Morgen und windstill. Nebel verhängt die Sicht, nur vereinzelt blitzen Sonnenstrahlen durch das Grau. „Neptune“ steht in weißen Großbuchstaben auf dem Heck des Schiffes, das hier im Hafen von Lubmin liegt. Etwa 280 Meter lang, 43 Meter breit. Blaurot schiebt sich das schwimmende Terminal rund 50 Meter hoch in den verhangenen Himmel. Vor der Brücke, die die Außentreppe mit dem Schiffsdeck verbindet, macht die Gruppe Halt. Bengt und seine Kollegen blicken sich um. Aus dem Inneren der FSRU dröhnt ein dumpfes Brummen. „Perspektivisch soll das Schiff mit Landstrom betrieben werden“, sagt Stephan Knabe, Aufsichtsratsvorsitzender der ReGas. „Dann wird es leiser.“ Und bis dahin, fügt er hinzu, sollen Schalldämpfer den Frequenzbereich minimieren.

Auf der Steuerbordseite führt ein schwarzes Rohr aus dem Schiff. Über die Verbindungsleitung wird das Gas an die 450 Meter entfernte Anlandestation transportiert und dort ins Ferngasleitungsnetz eingespeist, erklärt Knabe. Lubmin ist eine Art Pipeline-Knotenpunkt. „Der Standort ist wegen der vielen Leitungen, die von hier abgehen, total attraktiv.“ Der flache Greifswalder Bodden allerdings sei eine Herausforderung: Weil der für die großen Tanker zu niedrig ist, müssen kleinere Shuttleschiffe das LNG von einem Lagerschiff vor Rügen zur FSRU im Hafen von Lubmin transportieren.

Erst Flüssigerdgas, dann grüner Wasserstoff

Mit dem Umzug nach Mukran könnte auf einen solchen Shuttle-Verkehr verzichtet werden. Später soll die Infrastruktur dann für grünen Wasserstoff genutzt werden. Doch zunächst sollen über das Terminal etwa zehn bis 15 Milliarden Kubikmeter Erdgas in das deutsche Netz eingespeist werden. Dafür muss das Gas aber weiterhin zum Pipeline-Knotenpunkt Lubmin kommen, weshalb es eine Verbindung zwischen den beiden Häfen braucht – eine Ostsee-Leitung durch den Greifswalder Bodden.

Damit das Terminal möglichst noch in diesem Winter seinen Betrieb aufnehmen kann, nahm die Bundesregierung Mukran als Standort in das sogenannte LNG-Beschleunigungsgesetz (20/7279) auf. Das Gesetz ermöglicht, dass übliche Prüfverfahren etwa zur Umweltverträglichkeit verkürzt oder übersprungen werden.

Petent hofft auf „Schadensbegrenzung“

Ein Fehler, meint Marvin Müller. In seiner Petition hatte sich der Juso-Landesvorsitzende Mecklenburg-Vorpommern und Gemeindevertreter in Binz gegen die Aufnahme Mukrans in die Liste der LNG-Standorte ausgesprochen. Nun hofft er zumindest auf „Schadensbegrenzung“, vor allem was die Folgen der geplanten Pipeline auf Umwelt und Natur anbelange – und steht damit nicht allein. 

Naturschutzverbände warnen vor verheerenden Auswirkungen für die sensible Region. „Die Bauarbeiten finden allesamt in Meeresschutzgebieten statt, zerstören geschützte Lebensräume und gefährdeten ohnehin schon bedrohte, zum Teil streng geschützte Tierarten“ , sagt etwa der Nabu-Vertreter Prof. Henning von Nordheim. Er kritisiert: „Die Bundesregierung stellt hier ein aus Sicht des Nabu überflüssiges, marines LNG-Projekt über den Naturschutz, Umweltschutz und Klimaschutz.“ Außerdem gäbe es deutlich schonendere Alternativen der Projektausführung, ist der Meeresbiologe überzeugt, die seien aber nicht hinreichend geprüft und festgelegt worden. „Die Eingriffe müssten nicht so schlimm ausfallen, wie es jetzt passiert.“

Mit dem Gesetz werde nur der Prozess beschleunigt, materielle Schutzgüter würden nicht tangiert, hält Philipp Steinberg vom BMWK dagegen. Doch Kritik kommt nicht nur von Naturschutzverbänden. Auch die Opposition zeigt sich unzufrieden: Die Union unterstützt zwar grundsätzlich ein LNG-Terminal vor Rügen, plädiert aber für eine Off-Shore-Lösung 18 Kilometer vor der Küste, die AfD sorgt sich um den Tourismus, die Linke spricht von Überkapazitäten. Selbst aus den eigenen Reihen, von den Grünen, kam Kritik an den LNG-Plänen.

„Es fehlt an Sensibilität für Transformations-Erfahrungen“

Für Marvin Müller spielt neben den Folgen für die Umwelt noch ein anderer Punkt eine wichtige Rolle: Es fehle an Sensibilität für die Erfahrungen der Menschen in der Region. „Transformation ist nicht überall ein positiv aufgeladener Begriff.“ Damit gesellschaftliche Akzeptanz für solche Prozesse entstehen könne, sei es wichtig, „früh und ergebnisoffen“ mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten und auch andere Perspektiven gelten zu lassen, sagt er.

Dass der Petitionsausschuss jetzt die Region besucht, wo das LNG-Beschleunigungsgesetz bereits beschlossen und „das Kind in den Brunnen gefallen“ sei, bewertet der Juso-Landesvorsitzende trotzdem positiv: Er hofft auf Druck der Abgeordneten in Richtung der Ministerien – und einen Lerneffekt für kommende Projekte.

Die Debatte geht weiter

Der morgendliche Nebel an der Küste hat sich verzogen, als der Petitionsausschuss an seiner zweiten Station ankommt: dem Hafen von Mukran. Hinter bunten Containern lagern dicke gelbe Röhren, Fundamente für Offshore-Windräder. Kräne ragen von der Kaikante in den blauen Himmel. Von der Rampe einer Fähre rollen Autos. „Weiter links kommt dann die Baustelle“, erklärt Bengt Bergt. 

Der Hafen sieht friedlich aus, wie er unter dem wolkenlosen Himmel in der Nachmittagssonne glitzert. Die Debatte um seine Zukunft aber wird sich so schnell wohl nicht auflösen. Da sind sich an diesem Tag vermutlich alle einig. (irs/13.09.2023)

Dokumente

  • 20/7279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 332 KB — Status: 16.06.2023

Weitere Informationen

  • Petitionsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw37-ortstermin-petitionsausschuss-965642

Stand: 17.05.2025