Die AfD-Fraktion fordert eine Entlastung für berufstätige Pendler. In einem Antrag, der am Donnerstag, 17. November 2023, erstmals im Plenum beraten wurde, verlangt sie, die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent zu erhöhen und an die Preisentwicklung anzupassen. Die Vorlage (20/9318) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Zwei weitere Anträge der Fraktion wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt: Im ersten forderte die AfD eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent (20/8416). Im zweiten verlangten die Antragsteller eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages (20/2536). Die Abstimmungen erfolgten auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen, die in den federführenden Ausschüssen erarbeitet wurden (20/9278, 20/4464).
Neuer Antrag der AfD
Die AfD-Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Pauschalen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs ab dem 1. Januar 2024 vom ersten Kilometer an auf 50 Cent pro Entfernungskilometer erhöht werden. Weiterhin soll die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 Einkommensteuergesetz aufgehoben werden und die Mobilitätsprämie angepasst werden. So soll für Personen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, die bisherige Begrenzung auf Wege ab 21 Kilometer wegfallen.
Die Abgeordneten fordern außerdem, ab dem Jahr 2025 alle Pauschalen für die unterschiedlichen Verkehrsmittel automatisiert an das aktuelle Preisniveau anzupassen.
Erster abgelehnter AfD-Antrag
Mit einer dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent wollte die AfD-Fraktion die Überlebensfähigkeit des Gastgewerbes stärken. In ihrem ersten abgelehnten Antrag forderte die Fraktion darüber hinaus, das Gastgewerbe durch weniger Bürokratie zu entlasten und auf die Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen zu verzichten.
Gefordert wurde außerdem, den Tourismus nach Deutschland zu schützen. So sollten laut dem Antrag Reiseveranstalter und Agenturen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU nicht durch eine Drittland-Besteuerung dazu veranlasst werden, Deutschland aus dem Programm ihrer Reiseangebote zu nehmen.
Zweiter abgelehnter AfD-Antrag
Eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages forderte die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag. Der Solidaritätszuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den damals in einer schwierigen Haushaltslage befindlichen Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag jedoch an einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Deshalb sei der Zuschlag abzuschaffen.
Die AfD-Fraktion erinnerte an Äußerungen des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, dass der Zuschlag nach Ablauf des Solidarpakts II in Gänze verfassungswidrig und daher mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei. An dieser Ansicht ändere auch die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages nichts.
Die AfD-Fraktion erinnerte auch an frühere Äußerungen und Anträge der FDP-Fraktion sowie der CDU/CSU-Fraktion, die ebenfalls die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages befürwortet hätten. „Die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen im Deutschen Bundestag der 20. Legislaturperiode eine Mehrheit, mit der die Bundesregierung beauftragt werden kann, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sofort umzusetzen“, hieß es in dem Antrag. (hle/emu/irs/ste/16.11.2023)