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  • Anhörung (Union, Linke)
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Gesundheit

Hitzige Debatte über Krankenhaus-Transparenz­gesetz

Vor dem Hintergrund bundesweiter Proteste für den Erhalt von Krankenhäusern hat der Bundestag über die geplante große Krankenhausreform beraten. In der teilweise hitzig geführten Debatte gerieten am Donnerstag, 21. September 2023, vor allem Redner von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit gegenseitigen Vorwürfen immer wieder aneinander. Das erstmals beratene sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz (20/8408) soll den Bürgern helfen, sich in der Krankenhauslandschaft besser zurechtzufinden. Geplant ist die Veröffentlichung eines Transparenzverzeichnisses mit unabhängigen Informationen über die Leistungsbreite und Qualifikation eines Krankenhauses.

Minister: Diese Transparenz ist längst überfällig

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hob die Bedeutung der Novelle hervor und wies Vorwürfe im Zusammenhang mit der Finanzierung der Krankenhäuser durch den Bund in scharfer Form zurück. Die Proteste der Betreiber, Ärzte und Pfleger ließen ihn nicht kalt, gab er zu verstehen und versicherte: „Die befürchtete kalte Strukturbereinigung darf und wird nicht kommen.“ Er erinnerte zugleich an die umfangreichen Leistungen des Bundes für die Krankenhäuser in den zurückliegenden Pandemie-Jahren und betonte: „Wir haben als Bund in den letzten Jahren unserer Hausaufgaben immer gemacht.“

So sei in den vergangenen zehn Jahren der sogenannte Landesbasisfallwert um 30 Prozent gestiegen. In der Pandemie habe der Bund die Krankenhäuser mit 21 Milliarden Euro unterstützt. In der jüngsten Energiekrise seien weitere sechs Milliarden Euro hinzugekommen. Anders als der Bund seien die Länder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen, sie hätten in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 30 Milliarden Euro an Investitionsmitteln zugunsten der Krankenhäuser nicht bezahlt. Wenn die Länder jetzt den Bund für die teils schwierige Finanzlage mancher Krankenhäuser verantwortlich machten, grenze das an Heuchelei.

Lauterbach hob die Gesetzesnovelle als Einstieg in eine umfassende Reform der stationären Versorgung hervor. Die verbesserte Transparenz sei für viele Patienten ein entscheidender Faktor, wenn sie sich für eine Behandlung in einem Krankenhaus entschieden. So würden künftig Informationen über verfügbare Fachärzte und Pflegekräfte in den Kliniken, Komplikationsraten und Erfahrungen mit bestimmten Eingriffen veröffentlicht. Lauterbach betonte: „Diese Transparenz ist längst überfällig.“ Die große Krankenhausreform bestehe insgesamt aus vier Teilen, wovon das Transparenzgesetz der erste Baustein sei. Hinzu kämen eine Finanzreform mit Vorhaltepauschalen sowie Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Lauterbach versprach, Deutschland werde nach der großen Krankenhausreform eines der besten Krankenhaussysteme in ganz Europa haben.

Union: Krankenhäusern steht das Wasser bis zum Hals

Die Opposition warf dem Minister vor, zu spät und ohne Rücksicht auf die akuten Probleme der Krankenhäuser seine Reformpläne durchsetzen zu wollen. Tino Sorge (CDU/CSU) hielt dem Minister vor, sich der Realität zu verweigern und erinnerte an die Proteste der Klinikbetreiber und Beschäftigten von Krankenhäusern vom Vortag. Die Untätigkeit der Regierung sei ein krankenhauspolitischer Offenbarungseid. Statt den Kliniken mit ihren hohen Inflations- und Personalkosten schnell zu helfen, werde ein Transparenzgesetz vorgelegt.

Damit setze Lauterbach den zweiten Schritt vor dem ersten. Viele Kliniken hätten schon Insolvenz angemeldet, andere Häuser würden vermutlich folgen. Sorge sprach von einem fatalen Kontrollverlust. Nötig sei eine Strukturreform, aber keine kalte Strukturbereinigung, sagte Sorge und warb für das von der Union vorgeschlagene Vorschaltgesetz mit einer Brückenfinanzierung für Kliniken. Sorge warnte: „Den Häusern steht das Wasser bis zum Hals.“ Das Transparenzgesetz sei überdies ein bürokratisches Monster.

Grüne werben für nachhaltige Reform 

Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union daraufhin an ihre Verantwortung für die Gesundheitspolitik über so viele Jahre, in denen es einen Stillstand in der Krankenhauslandschaft gegeben habe. Die Union habe mit dazu beigetragen, die Kliniken „ausbluten“ zu lassen, die nunmehr Alarmstufe Rot ausriefen. „Sie haben nicht dafür gesorgt, dass die Kliniken gut aufgestellt sind.“

Auch der Grünen-Abgeordnete erwähnte die erheblichen Summen, die der Bund bereits in die Krankenhäuser investiert habe und fügte hinzu, es gehe nicht einfach weiter mit der Gießkanne. Nötig sei eine nachhaltige Reform, die längst hätte beschlossen werden müssen. Mit Blick auf die aktuelle Transparenznovelle sagte Dahmen, die notwendigen Daten seien fragmentiert verfügbar, sie müssten aber nun zusammengefügt werden.

AfD: Gesetz ist ein Bürokratiemonster

Thomas Dietz (AfD) attestierte der Bundesregierung eine völlig verfehlte Gesundheitspolitik, die nicht nur in der Krankenhausversorgung die nötige Transparenz vermissen lasse. Das jetzt vorgelegte Gesetz sei ein Bürokratiemonster. Dietz betonte: „Natürlich ist Transparenz im Gesundheitswesen notwendig, darüber sind wir uns einig.“ Es bestünden aber schon Formate der Transparenz, etwa der jährliche Qualitätsbericht der Krankenhäuser. Auf den Internetseiten der Kliniken könne sich jeder informieren.

Im Übrigen habe es in der Corona-Pandemie auch keine Transparenz gegeben. „Solange das nicht gewährleistet ist, gehört dieses Gesetz ganz einfach in die Tonne.“ Im Moment müsse es darum gehen, den Krankenhäusern das Überleben zu sichern. Wenn die Bundesregierung die Kliniken weiter in den Ruin treibe, könnten die Menschen künftig froh sein, wenn sie in Wohnortnähe überhaupt noch eine Klinik fänden.

FDP: Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte korrigieren

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) legte Wert auf die Feststellung, dass Deutschland über eine hochwertige Krankenhausversorgung mit einer Spitzenmedizin verfüge. Gleichwohl stehe der Handlungsbedarf außer Frage. So habe Deutschland zwar die größte Krankenhausdichte aller europäischen Länder, aber nicht immer eine hohe Versorgungsqualität.

Sie benannte Fehlanreize durch die Fallpauschalen (DRG) und den Personalmangel sowie Investitionsdefizite durch die Länder über Jahrzehnte.

Die Versäumnisse müssten dringend korrigiert werden. Es gehe darum, die Versorgung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Reform werde auf den Weg gebracht, um Insolvenzen von Krankenhäusern künftig zu verhindern.

Linke: Nahezu alle Kliniken schreiben rote Zahlen

Nach Ansicht der Linksfraktion mangelt es der Bundesregierung an Einsicht und Tempo. Ates Gürpinar (Die Linke) sagte: „Klinikschließungen sind an der Tagesordnung, nahezu alle Kliniken schreiben rote Zahlen.“ Wenn so einhellig für den Erhalt der Standorte demonstriert werde, sollte das Anlass zum Nachdenken sein.

Gürpinar wertete den Gesetzentwurf als Versuch der Gesichtswahrung durch den Minister. Die Vorlage diene nämlich eigentlich dazu, die von Lauterbach geforderten Krankenhaus-Level zu erhalten, die in den Beratungen von den Ländern abgelehnt worden seien. Lauterbach wolle die Level nun über das Transparenzgesetz doch noch durchsetzen, das sei peinlich. Er warnte vor einer kurzsichtigen Krankenhauspolitik. Wenn die Regierung jetzt nichts unternehme, werde es womöglich bald keine Kliniken mehr geben, denen Level zugeordnet werden könnten.

SPD: Startschuss für Krankenhausreform

Optimistisch äußerte sich hingegen Dr. Christos Pantazis (SPD), der von einem „guten Tag für eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung der Patienten“ sprach. Mit dem Gesetzentwurf werde der Startschuss gegeben für die weitgehendste Krankenhausreform der letzten 20 Jahre. Er betonte: „Wir wollen mit dieser Reform eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen, die auch noch in 20 oder 30 Jahren trägt.“

Das bisherige System von Qualität und Transparenz der Krankenhausbehandlung werde weiterentwickelt. Niemand dürfe sich an der Transparenz stören, die Bürger müssten gute und fundierte Entscheidungen treffen können. Das sollte im Gesundheitsbereich selbstverständlich sein. Pantazis betonte: „Wir wollen mehr Transparenz in Krankenhäusern wagen.“ 

Antrag der Union

Beraten wurde außerdem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ (20/8402). Darin warnt die Unionsfraktion vor einer kalten Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft und fordert ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Häuser. Die Krankenhäuser seien durch die Energiepreissteigerungen sowie durch die inflationsbedingten Mehrkosten in weiten Teilen zu einem finanziellen Notfall geworden, heißt es im Antrag der Fraktion. Dabei kritisierten die Krankenhäuser eine chronische Unterfinanzierung bei den Betriebskosten und bei den Investitionskosten, die sich in Teilen auf unzureichende Investitionsmittel einiger Länder zurückführen lasse. Krankenhäuser könnten Preissteigerungen nicht einfach an ihre Patienten oder an die Krankenkassen weitergeben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwarte Ende 2023 ein Defizit von rund zehn Milliarden Euro für alle deutschen Kliniken. Es drohten Insolvenzen, solange die geplante Krankenhausstrukturreform nicht greife und keine Brückenfinanzierung sichergestellt werde. Die Abgeordneten fordern neben einer Analyse des zusätzlichen Finanzbedarfs der Krankenhäuser ein Vorschaltgesetz, um Insolvenzen zu verhindern und die Stabilisierung der stationären Versorgung bis zu dem Zeitpunkt sicherzustellen, an dem die geplante Krankenhausreform ihre Wirkung entfalte. Dabei müsse sichergestellt werden, dass insbesondere Energiepreise und Personalkosten auch zeitgleich in die Verhandlungen über die Landesbasisfallwerte einfließen könnten. Auch diese Vorlage überwies das Parlament nach der Debatte an den federführenden Gesundheitsausschuss. (hau/pk/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Matthias David Mieves

Matthias David Mieves

© Matthias Mieves/ Photothek Media Lab

Mieves, Matthias David

SPD

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Johannes Wagner

Johannes Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stephan Kaminski

Wagner, Johannes

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Johannes Wagner

Johannes Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stephan Kaminski

Wagner, Johannes

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8402 - Antrag: Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern
    PDF | 157 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    PDF | 356 KB — Status: 19.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8408, 20/8402 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Antrag gegen Schließung von Krankenhäusern überwiesen

Der Bundestag hat am  Freitag, 7. Juli 2023, erstmals eine Vorlage der Fraktion Die Linke zum Thema „Krankenhausschließungen“ debattiert. Nach der Aussprache über den Antrag mit dem Titel „Keine Krankenhausschließungen aus wirtschaftlichen Gründen – Defizitausgleich als Vorschaltgesetz vor Krankenhausreform“ (20/7568) wurde die Initiative an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert einen Ausgleich für defizitäre Krankenhäuser über ein Vorschaltgesetz vor der geplanten Krankenhausreform. Selten oder nie sei die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser so schlecht gewesen wie derzeit, heißt es in ihrem Antrag. Bis zum Inkrafttreten der Reform dürften nicht unkontrolliert Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich wegbrechen.

Die Abgeordneten schlagen vor, die Defizite aller Krankenhausträger, die aus dem Betrieb von Plankrankenhäusern entstehen, bis zum finanzwirksamen Inkrafttreten einer umfassenden Krankenhausreform auszugleichen. Dazu sollten Mittel aus dem Gesundheitsfonds genommen werden, die dem Fonds dann über Bundesmittel erstattet werden könnten. Energiehilfen sollten in die Berechnung des Defizits einbezogen werden. (pk/hau/07.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Kay-Uwe Ziegler/ Nikolaus Becker

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Dirk-Ulrich Mende

Dirk-Ulrich Mende

© DBT/ Stella von Saldern

Mende, Dirk-Ulrich

SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/7568 - Antrag: Keine Krankenhausschließungen aus wirtschaftlichen Gründen - Defizitausgleich als Vorschaltgesetz vor Krankenhausreform
    PDF | 153 KB — Status: 04.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/7568 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Expertenkritik am Entwurf für das Krankenhaus­transparenz­gesetz

Zeit: Mittwoch, 27. September 2023, 15 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsfachverbände sehen das geplante Krankenhaustransparenzgesetz teilweise sehr kritisch. Insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt den Gesetzentwurf (20/8408) der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Form ab. Kritik kam aber auch von anderen Fachverbänden und bezog sich unter anderem auf die sogenannten Level zur Einteilung von Kliniken in Versorgungsstufen. Die Sachverständigen äußerten sich in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 27. September 2023, sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Ferner ist die Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen.

DKG: Novelle ist Etikettenschwindel

Die DKG lehnte den Entwurf ab und sprach von nicht zielführenden Vorschlägen. Mit dem Entwurf werde die fortgeschrittene Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser ignoriert und konterkariert. Die Novelle stelle keine Neu- oder Weiterentwicklung dar, sondern sei letztlich ein Etikettenschwindel. Mit Ausnahme der Darstellung nach Leistungsgruppen und Leveln würden alle für das Verzeichnis vorgesehenen Informationen bereits veröffentlicht. Mit den Leveln würden Patienten in die Irre geführt. Befördert werde eine Fehlsteuerung in die Standorte mit dem höchsten Level.

Ein DKG-Vertreter sprach in der Anhörung zudem von einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand und empfahl, es bei einer jährlichen Datenlieferung zu belassen.

Marburger Bund: Weder erforderlich noch verhältnismäßig

Ähnlich argumentierte der Ärzteverband Marburger Bund, der den Mehrwert des Verzeichnisses für die Patienten infrage stellte. Die Änderungen seien weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Angaben, die in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, fänden sich schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser: Fachabteilungen, Fallzahlen sowie ärztliches und pflegerisches Personal nach Qualifikation. Die Level könnten zu der falschen Schlussfolgerung führen, wonach für alle Erkrankungen die beste Versorgung in Level-3-Krankenhäusern zu finden sei.

Der Marburger Bund gab zu Bedenken, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser in der Öffentlichkeit womöglich zu wenig bekannt seien und regte an, diese bekannter zu machen. Der Zusammenhang zwischen der Herstellung von Transparenz und dadurch bewirkter Verbesserung der Qualität der Versorgung sei im Übrigen nicht belegbar. Die quartalsweise Datenübermittlung und Aufbereitung würde überdies einen Bürokratieschub auslösen.

BAG Selbsthilfe: Daten verständlich aufbereiten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen (BAG Selbsthilfe) unterstützt das Vorhaben und fordert dafür „hinreichend verfügbare und valide Daten“, die aussagekräftig und verständlich aufbereitet werden müssten.

Nach Ansicht des Verbandes ist mit einem erheblichen Aufwand für das IQTIG zu rechnen, der Zeitplan sei ehrgeizig, wenn nicht unrealistisch. Daher müsse das Institut zusätzliche Ressourcen erhalten, das gelte auch für das InEK, auf das ebenfalls zusätzliche Lasten der Datenaufbereitung zukämen. Der Verband sprach sich hinsichtlich der Datentransparenz für ein „lernendes System“ aus. Zudem sollten Behandlungsfehler ebenso transparent gemacht werden wie bestehenden Barrieren in der stationären Versorgung für Menschen mit Behinderungen.

DPR für Ausbau transparenter Strukturen

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte den Ausbau transparenter Strukturen, wies aber auf die schwierige Darstellung der Pflegeleistungen hin. Die rein quantitative Aufzählung von Fall- und Personenzahlen erlaube keine Rückschlüsse auf die klinikindividuelle Behandlungsqualität.

Ein Vergleich von Strukturdaten ohne Bezug zum Patientenmix sei abzulehnen. Der pflegerische Versorgungsbedarf sei nicht äquivalent zum medizinischen Versorgungsbedarf zu sehen.

Weisse Liste wirbt für eindeutige Handlungsempfehlungen

Ein Sprecher der Weissen Liste zur Unterstützung von Patienten machte in der Anhörung deutlich, dass es vor allem auf einfach und eindeutig dargestellte Informationen ankomme. Patienten liefen Gefahr, ein falsches Krankenhaus zu wählen, wenn die Daten nicht klar aufbereitet seien.

Als sinnvoll erwiesen hätten sich wenige, aber aussagekräftige Daten, die mit Symbolen unterlegt seien. Statt komplizierter Tabellen seien eindeutige Handlungsempfehlungen zu bevorzugen. Wesentlich seien zudem Hinweise auf zertifizierte Zentren, etwa Stroke Units.

APS: Erfahrungen von Patienten berücksichtigen

Ein Sprecher des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) sagte in der Anhörung, das Verzeichnis werde im Grundsatz begrüßt, es sei in der jetzt geplanten Form aber lückenhaft. So müssten auch die Patienten selbst befragt werden nach ihren konkreten Erfahrungen in einer Klinik. (pk/27.09.2023)

Dokumente

  • 20/8408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    PDF | 356 KB — Status: 19.09.2023

Tagesordnung

  • 82. Sitzung am Mittwoch, den 27. September 2023, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 82. Sitzung am 27. September 2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser
  • Marburger Bund
  • Deutscher Pflegerat e. V.
  • BAG Selbsthilfe
  • Deutscher Hebammenverband
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V.
  • AOK Bundesverband
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesärztekammer
  • Verband der Universitätsklinika Deutschland
  • Diakonie Deutschland
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
  • Kassenärzteliche Bundesvereinigung
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V.
  • Aktionsbündnis Patientensicherheit
  • GKV-Spitzenverband
  • Wissenschaftliches Institut der AOK
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Weisse Liste
  • Verband der privaten Krankenversicherung
  • Sozialverband Deutschland
  • Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH
  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Krankenhäuser fordern Soforthilfen und warnen vor Insolvenz

Zeit: Mittwoch, 18. Oktober 2023, 14.45 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die Krankenhäuser fordern Soforthilfen*, um angesichts drastisch gestiegener Kosten weitere Insolvenzen zu vermeiden. Verschiedene Klinikverbände machten in einer Anhörung über Anträge der Unions- und der Linksfraktion zur Sicherung der Krankenhäuser deutlich, dass ohne diese Hilfen in manchen Regionen die Versorgung auf dem Spiel stehe. Andere Experten sehen in allgemeinen Finanzhilfen jedoch keinen sinnvollen Beitrag zur angestrebten Krankenhausstrukturreform. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der Anhörung reichten zahlreiche Krankenhäuser Stellungnahmen ein und schilderten ihre wirtschaftliche Not.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (20/7568) einen Ausgleich für defizitäre Krankenhäuser über ein Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform. Selten oder nie sei die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser so schlecht gewesen wie derzeit, heißt es in dem Antrag. Bis zum Inkrafttreten der Reform dürften nicht unkontrolliert Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich wegbrechen.

Die Unionsfraktion warnt ebenfalls vor einer kalten Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft und fordert ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Häuser. Die Krankenhäuser seien durch die Energiepreissteigerungen sowie durch die inflationsbedingten Mehrkosten in weiten Teilen zu einem finanziellen Notfall geworden, heißt es im Antrag (20/8402) der Fraktion. Es drohten Insolvenzen, solange die Krankenhausstrukturreform nicht greife und keine Brückenfinanzierung sichergestellt werde.

Kosten durch Inflation, Energie und Tarifsteigerungen

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein Vorschaltgesetz zwingend notwendig, um die hohen Kosten durch Inflation, Energie und Tarifsteigerungen zu überbrücken. Weil über das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen eine vollständige Refinanzierung der Kostensteigerungen nicht möglich sei, kämen bundesweit immer mehr Kliniken in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die dauerhaft unvollständige Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen bedrohe die Krankenhäuser existenziell. Nötig sind aus Sicht der DKG eine Anpassung der Landesbasisfallwerte, die regelhafte Finanzierung der Tarifsteigerungen sowie ergänzende Finanzinstrumente, um die Sach- und Personalkostensteigerungen vollständig und zeitnah abzubilden.

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) warnte, die aktuelle Liquiditätslage der Krankenhäuser könnte sich negativ auf die weiteren diakonischen Hilfegelder auswirken. Dadurch könnte ein unerwünschter Dominoeffekt für die Stabilität der sozialen Infrastruktur entstehen. Die Folgen wären große Lücken in der gesundheitlichen und sozialen Versorgung. Der Verband forderte unter anderem, die gesetzliche Kappung des Orientierungswertes, der die prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten darstellt, aufzuheben und den Inflationsausgleich nachträglich in den Landesbasisfallwerten zu berücksichtigen.

„Wohnortnahe Patientenversorgung gefährdet“

Der Bundesverband der Deutschen Privatkliniken (BDPK) erklärte, die Krankenhäuser seien auf eine Refinanzierung der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch den Bund angewiesen. Es handele sich nicht um Staatshilfen oder Subventionen, sondern um eine notwendige Refinanzierung entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung. Ohne ein Vorschaltgesetz würden viele Häuser die Krankenhausreform nicht mehr erleben, die wohnortnahe Patientenversorgung wäre gefährdet.

Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erklärte, es sei unstrittig, dass die Kliniken mit vergleichsweise hohen Kostensteigerungen konfrontiert sind. Durch die unzureichende Investitionskostenfinanzierung der Länder fehlten zudem jährlich zwischen vier und fünf Milliarden Euro. Die Zahl der stationären Krankenhausfälle liege außerdem deutlich unterhalb des Niveaus von 2019, dies gehe mit einer schlechteren Bettenauslastung einher. Es sei jedoch nicht zielführend und wirtschaftlich, die Klinikkapazitäten dauerhaft von der Nachfrageentwicklung abzukoppeln. Eine mögliche Vorschaltgesetzgebung dürfe auch nicht dazu führen, dass Anreize für eine stationäre Behandlung von ambulant-sensitiven Fällen gesetzt würden.

Warnung vor „Mehrbelastung der Beitragszahler“

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte vor einer Mehrbelastung der Beitragszahler ohne Steuerungswirkung für eine bedarfsgerechte Mittelverteilung. Der Verband erinnerte daran, dass der Bund die pandemiebedingten Fallzahlrückgänge mit rund 21,5 Milliarden Euro ausgeglichen habe. Die Krankenhäuser bekämen 2023 und 2024 weitere Bundesmittel in Höhe von sechs Milliarden Euro als Energiehilfen. Darüber hinaus erhielten die Kliniken für die Jahre 2023 und 2024 für die Geburtshilfe und Pädiatrie zusätzlich jährlich 420 Millionen Euro. Nach Ansicht des Verbandes sollten in der Übergangsphase bis zur Krankenhausreform zielgenaue Instrumente erarbeitet werden, um bedarfsnotwendige Kliniken vor einem Ausscheiden aus der Versorgung zu bewahren. Der Fokus müsse auf der Bedarfsnotwendigkeit liegen.

Mehrere Sachverständige aus der Geschäftsführung von Krankenhäusern machten in der Anhörung die Eilbedürftigkeit von Entscheidungen zur finanziellen Stützung der Kliniken deutlich. So stünden in den nächsten Monaten mehrere kritische Termine an, beispielsweise die Zahlung des 13. Gehalts im November. Viele Krankenhäuser müssten überdies für einen längeren Zeitraum in Vorleistung gehen, dies könne Anfang 2024 problematisch werden. Sobald ein Schutzschirmverfahren für ein Krankenhaus publik werde, wüchsen die Sorgen bei Mitarbeitern, Patienten und in der Bevölkerung. Es komme vor, dass in solchen Phasen ganze Abteilungen von anderen Kliniken abgeworben würden, das sei ein regelrechter Ausverkauf, hieß es. (pk/18.10.2023)

* Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die ersten 15 Minuten der Anhörung nicht aufgezeichnet.

Dokumente

  • 20/7568 - Antrag: Keine Krankenhausschließungen aus wirtschaftlichen Gründen - Defizitausgleich als Vorschaltgesetz vor Krankenhausreform
    PDF | 153 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/8402 - Antrag: Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern
    PDF | 157 KB — Status: 19.09.2023

Tagesordnung

  • 85. Sitzung am Mittwoch, den 18. Oktober 2023, 14:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 85. Sitzung vom 18.10.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Prof. Dr. Tom Bschor
  • Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
  • Wissenschaftliches Institut der AOK WIdO
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V.
  • Prof. Dr. Boris Augurzky

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt für ein Krankenhaus-Transparenzverzeichnis

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (20/8408) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/8904) mit der Koalitionsmehrheit angenommen. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten gegen den Entwurf.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit einem Transparenzverzeichnis soll die Bevölkerung künftig über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert werden. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform und soll am 1. April 2024 freigeschaltet werden, wie aus dem Gesetz hervorgeht.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden.

Zuordnung zu Versorgungsstufen

Ferner ist die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten gewährleisten. Der Level 3U steht dabei noch einmal separat für Hochschulkliniken. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten können.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat nach Angaben der Koalitionsfraktionen keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Festlegung und Ausgestaltung von Leistungsgruppen soll einer künftigen Krankenhausreform vorbehalten bleiben. (vom/pk/ste/19.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    PDF | 356 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8904 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    PDF | 467 KB — Status: 18.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Grau, Prof. Dr. Armin (B90/Grüne) Pantazis, Dr. Christos (SPD) Ullmann, Dr. Andrew (FDP) Monstadt, Dietrich (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 20/8408 (Beschlussempfehlung 20/8904: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-de-krankenhaustransparenzgesetz-965042

Stand: 21.06.2025