Anträge zur Unabhängigen Patientenberatung überwiesen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 22. September 2023, mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) befasst. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kollaps der Patientenberatung verhindern“ (20/8410) und ein Antrag der Unionsfraktion (20/8211), in dem diese fordert, bewährte Fachkräfte bei der UPD mit Hilfe einer Übergangslösung zu halten, wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert Korrekturen an den Übergangsregelungen für die UPD in neuer Trägerschaft. Der Aufbau der Stiftungsstruktur sei durch Koalitionsstreit und fehlende Umsetzung des Gesetzes soweit verhindert worden, dass an eine lückenlose Weiterführung der Beratung ab 1. Januar 2024 nicht zu denken sei, heißt es im Antrag der Fraktion. Hier müsse dringend die Notbremse gezogen werden, die Fristen für den Stiftungsaufbau müssten verlängert werden. Nur so könne der Zusammenbruch der Beratung sowie das Scheitern der wichtigen Patientenstiftung abgewendet werden.
Wie schon in der Vergangenheit drohe wertvolle Infrastruktur und vor allem das Know-how von qualifiziertem Personal verloren zu gehen, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung weigere sich, der aktuellen UPD-Belegschaft Sicherheiten für ihre Weiterbeschäftigung zu geben. Die Beschäftigten hätten bereits eine Kündigung erhalten und würden geradezu genötigt, sich andere Arbeitsstellen zu suchen. Als „Geburtsfehler“ der neuen Patientenstiftung sieht die Linksfraktion ferner die geplante maßgebliche Finanzierung der UPD durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da die GKV zugleich häufigster Beratungsgegenstand in der UPD sei. Die Gründe lägen offenbar in der Haushaltspolitik. Der GKV-Spitzenverband selbst habe eine Steuerfinanzierung für die UPD gefordert.
Die Abgeordneten fordern konkret, die Frist zur Aufnahme der Beratungstätigkeit durch die Patientenstiftung auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Den Mitarbeitern der UPD sollten Zusicherungen für eine Beschäftigung beim Aufbau der Stiftung gegeben werden, um damit wertvolles Know-how für die neue UPD zu erhalten. Schließlich müsse die aktuelle Fehlkonstruktion geheilt und eine Steuerfinanzierung der UPD-Stiftung und damit eine institutionelle Unabhängigkeit der UPD vorgesehen werden.
Antrag der Union
Nach dem beschlossenen Trägerwechsel drohten eine mehrmonatige Unterbrechung der Beratungstätigkeit und der dauerhafte Verlust bewährter Fachkräfte der UPD zum Schaden ratsuchender Bürger, heißt es im Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Nach einer Entscheidung vom März 2023 soll die UPD ab 2024 unter dem Dach einer Stiftung bürgerlichen Rechts organisiert werden. Die Unionsfraktion befürchtet, dass bisherige Mitarbeiter in der Übergangsphase des Trägerwechsels mangels klarer Perspektiven verloren gehen könnten.
So werde die Beratungshotline voraussichtlich zum 8. Dezember 2023 abgeschaltet, heißt es in dem Antrag. Auch die Vor-Ort-Beratungsstellen und der Internetauftritt der bisherigen UPD würden vor Ende Dezember 2023 ihre Tätigkeit einstellen. Ein großer Teil der bisherigen Berater sei bereit, ihre Tätigkeit für die neue UPD über den 31. Dezember 2023 hinaus fortzusetzen, der UPD-Betriebsrat beklage jedoch fehlende Perspektiven und Angebote. Die jetzige UPD gGmbH sei bereit, im Rahmen einer weiteren Übergangsregelung unter Voraussetzungen wie bisher ihre Tätigkeit für ein Jahr fortzusetzen.
Der stockende Ablauf der Stiftungsgründung zeige die Grundproblematik der Finanzierung durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf, die unvereinbar sei mit einer größtmöglichen Unabhängigkeit der Patientenberatung. Experten plädierten für eine Steuerfinanzierung. Die Abgeordneten fordern eine einjährige Übergangsregelung, um den Aufbau der Stiftung zu ermöglichen und den bewährten Beratern der bisherigen UPD eine verlässliche Weiterbeschäftigungsperspektive zu bieten und dadurch die Kontinuität der Beratung abzusichern. (pk/21.09.2023)