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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: 

Pflichtversicherung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Anpassung an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021 / 2118 (20/8094) vorgelegt. Die Initiative wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen, heißt es darin. Die Umsetzung der Richtlinie solle im Wege einer 1:1-Umsetzung erfolgen, soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgehe, und möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. Weiter heißt es im Entwurf, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu werde im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen. Um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch künftig nicht von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sein müssen, würden zudem Anforderungen für einen möglichen alternativen Versicherungsschutz für den Motorsportgebrauch eines Fahrzeugs eingeführt. Die neuen Vorgaben der Richtlinie betreffend Bescheinigungen über den Schadenverlauf und die hiermit im Zusammenhang stehenden Pflichten der Versicherungsunternehmen würden umgesetzt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungswünschen formuliert. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung fast alle Vorschläge ab, sie werde allerdings prüfen, schreibt sie, ob die Anwendung der Strafvorschriften des Pflichtversicherungsgesetzentwurfs im Falle des unzulässigen Gebrauchs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt, ab dem 23. Dezember 2023 gelten soll.

Fahrzeuge: Aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe sollen für die Anrechnung auf die Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ausgeschlossen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8295) zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vor. Paraffinische Dieselkraftstoffe böten hinsichtlich Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in modernen Fahrzeugen keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Dieselkraftstoffen und sollten deshalb nicht gefördert werden, heißt es in der Gesetzesvorlage, die zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde.

Entlastung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes vorgelegt (20/8296), mit dem sich federführend der Haushaltsausschuss befassen wird. 

Suchtstoffe: Einen Regierungsentwurf über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe (20/8297) wird der Ausschuss für Inneres und Heimat federführend weiterberaten.

Verwaltungsverfahren: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) vorgelegt (20/8299). Der Ausschuss für Inneres und Heimat wird die Vorlage federführend weiterberaten. 

Sportvereine: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen“ (SportVereinsEntLG, 20/8412) vorgelegt. Bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen wird der Finanzausschuss die Federführung übernehmen. Das bisherige „Vereinssteuerrecht“ bedürfe hinsichtlich der steuerlichen Belastungen einer Reform, um die Investitionskraft der Vereine zu stärken und dem bundesweiten Investitionsstau an Sportstätten von insgesamt circa 42 Milliarden Euro abbauen zu können, so die Fraktion. In dem Entwurf heißt es, die Steuererleichterungen dienten als Kompensation der finanziellen Notlage zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Politik sowie der durch die Rechtsprechung und die konjunkturelle Lage entstandenen wirtschaftlichen Schäden. Die sich verschärfende wirtschaftliche Notlage der Sportvereine werde sich zwangsläufig auch auf die Qualität der Angebotsstruktur im Freizeit- und Breitensport auswirken. Angesichts eines bereits bestehenden milliardenschweren Sanierungs- und Investitionsbedarfs könne dieser für den gesamten Sport zunehmende Substanzverlust nur gestoppt werden, wenn eine wirtschaftliche Entlastung die Sportvereine in den Stand versetzt, Investitionspotentiale entwickeln und freisetzen zu können. Der Entwurf sieht dafür unter anderem die Aufhebung der generellen Verpflichtung zur Abgabe von Steuerklärungen für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenze vor. Auch solle die Freigrenze für Umsätze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhöht und die Beträge für eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung (gem. Paragraf 19 UStG) ausschließlich für Vereine von bisher 22.000 Euro im vorherigen Geschäftsjahr auf 500.00 Euro und im aktuellen Jahr von bisher 500.00 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem solle eine vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für Sportvereine für den „ideellen“ Vereinsbereich und den „Zweckbetrieb“ des Vereins (ausschließlich der Bereiche „Vermögensverwaltung“ und „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“) eingeführt werden.

Sprachpolitik: Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/8419) auf, der Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland und insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und dafür die notwendigen Mittel bereitzustellen. Es liege im Interesse Deutschlands, im Ausland und insbesondere in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache anzubieten, betonen die Abgeordneten in der Initiative, die der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen hat. Konkret sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Kapazitäten des Goethe-Instituts im Kontext der Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland aus- und aufzubauen. Alle bildungspolitischen Programme, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben in Verantwortung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollten zudem zugunsten der Förderung der deutschen Sprache in durchgängige Bildungsbiografien mit starkem Deutschlandbezug eingebettet werden. In den Programmen der Deutschen Welle solle unter Einsatz auch innovativer Projekte der hohe Stellenwert der deutschen Sprache als Vermittlungsinstrument und Kulturträger erhalten bleiben.

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten: Angesichts einer erwarteten Deckungslücke von rund fünf Millionen Euro im Haushalt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg (SPSG) im kommenden Jahr fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Berlin und Brandenburg „eine auskömmliche Finanzierung“ der Stiftung in den kommenden Jahren zu gewährleisten. Zudem müsse durch eine Aufstockung der Mittel sichergestellt werden, dass alle Schlösser, Häuser und Gärten der SPSG für den Besucherverkehr offengehalten werden können und dass der Park Sanssouci in Potsdam auch weiterhin ohne Eintrittsgebühren begehbar bleibt, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Fraktion (20/8420), der zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde. Auch müsse das Sicherheitskonzept der SPSG so ausgebaut werden, dass Akten von Vandalismus weitestgehend vorgebeugt werden kann. Die AfD-Fraktion weist darauf hin, dass nach Angaben der SPSG die Bildergalerie im Park Sanssouci sowie das Schloss Glienicke in Berlin-Zehlendorf im kommenden für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen. Die Stiftung begründe dies mit gestiegenen Kosten aufgrund von Inflation, Energie- und Baukosten sowie Tarifaufwüchsen bei der Bezahlung der Angestellten. Sollte es keinen Aufwuchs bei den Zuwendungen an die SPSG im Jahr 2025 geben, drohe nach Angaben der Stiftung nicht nur eine längerfristige Schließung der Bildergalerie und des Schlosses Glienicke, sondern auch die Schließung weiterer Häuser.

Waldumbau: An den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwies das Parlament einen AfD-Antrag mit dem Titel „Waldumbau mit guter Pflanzenqualität zusätzlich erweitern“ (20/8421). Darin verlangt die Fraktion eine stärkere Einbeziehung der Waldbesitzer, Förster und Jäger in den geplanten Waldumbau. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Weiterbildungsveranstaltungen zu fördern, um mögliche Interessenkonflikte auszuräumen. Darüber hinaus sollen in der geplanten Waldstrategie 2050 der Bundesregierung die in den letzten Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für die wichtigsten Hauptbaumarten erarbeiteten Ansätze und Ergebnisse der Forstpflanzenzüchtung weitergeführt werden. Zudem sollten bundesländerübergreifend neue Versuchsflächenserien mit einheitlich konzipiertem Versuchsaufbau mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren angelegt werden. Vor allem sollten klimaresiliente Baumarten wie Esskastanie, Schwarzkiefer, Große Küstentanne oder Libanonzeder sowie Zerr- und Flaumeiche im Rahmen von Herkunftsversuchen mit einbezogen werden.

Generalhotel: Die AfD-Fraktion spricht sich gegen den Abriss des sogenannten Generalshotels auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) aus. In einem Antrag (20/8422) fordert sie die Bundesregierung auf, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anzuweisen, den Abriss unverzüglich zu stoppen und ein Moratorium von zwei Jahren zu verfügen. Zudem müsse ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, um das Gebäude dauerhaft als historisches Denkmal und Lernort zu erhalten, und eine Million Euro im Haushalt für die Erhaltung der Bausubstanz bereitgestellt werden. Die AfD verweist darauf, dass das 1950 fertiggestellte Generalshotel ab 1996 als Denkmal geschützt worden sei. Das Bauwerk verkörpere die frühe Ostmoderne auf dem Staatsgebiet der DDR. Der Abriss des Generalshotels sei 2011 gegen das Votum der Landesdenkmalpflege im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beschlossen worden, da an dem Ort ein separates Flughafengebäude für die Bundesregierung entstehen sollte. Wegen der geänderten Zweckbestimmung, sprich der Unterbringung der Flugbereitschaft der Bundesregierung, könnte sich eine neue Rechtslage ergeben haben, die eine erneute Prüfung der Zulässigkeit des Abrisses notwendig mache, heißt es im Antrag, der federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird.

Iran: Die Union fordert die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/8407). „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen.“ Die Abgeordneten fordern sie unter anderem auf, „sich endlich aktiv und wahrnehmbar in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen“. Auch sollten die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem solle die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Iran noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. (joh/ahe/eis/irs/mis/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8295 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
    PDF | 248 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8296 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)
    PDF | 274 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums - Suchtstoffe
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023
  • 20/8299 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
    PDF | 430 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8407 - Antrag: Ein Jahr Iran-Revolution - An Jina Mahsa Amini erinnern und den Freiheitskampf der Menschen im Iran aktiv unterstützen
    PDF | 179 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8412 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen (SportVereinsEntLG)
    PDF | 268 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8419 - Antrag: Implementierung der deutschen Sprache als sprachpolitische Strategie im vernetzten Ansatz der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung
    PDF | 173 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8420 - Antrag: Die historischen Bauten und Anlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für den Publikumsverkehr offenhalten
    PDF | 168 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8421 - Antrag: Waldumbau mit guter Pflanzenqualität zusätzlich erweitern
    PDF | 159 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8422 - Antrag: Generalshotel retten - Denkmäler schützen und nicht zerstören
    PDF | 150 KB — Status: 19.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Digitalisierungsschub in der Ver­waltung im Prinzip begrüßt

Zeit: Montag, 16. Oktober 2023, 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich – trotz einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail – bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 16. Oktober 2023. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ (20/8299). Danach sollen bewährte Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden.

„Eile beim Gesetzgebungsverfahren“ beklagt

Dr. Katharina Goldberg von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg befand, die vorgesehene Überführung digitaler Prozesse von einem zeitlich begrenzten geltenden Gesetz in das Verwaltungsverfahrensgesetz sei grundsätzlich zu begrüßen. Sie verband dies mit Fragen. So müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, Erklärungen zur Niederschrift abzugeben – mit Blick auf Personen, die sich weder schriftlich noch elektronisch äußern möchten oder können.

Dr. Gisela Meister-Scheufelen von der Universität Potsdam meinte, es sei sehr zu begrüßen, dass der Bundestag die wichtigen Themen der Digitalisierung der Verwaltung und der Beschleunigung von Planungsverfahren jetzt legislativ umsetzen wolle. Der Gesetzentwurf weise jedoch mehrere Qualitätsmängel auf. Er müsse überarbeitet werden. Sie beklagte eine unnötige Eile beim Gesetzgebungsverfahren.

Beteiligung der Kommunen

Dr. Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schlug in dieselbe Kerbe: Er mahnte die Rückkehr zu einem Gesetzgebungsverfahren an, in dessen Rahmen ein ausreichend bemessener Zeitraum zur Beteiligung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden solle. Er begrüßte, dass die Digitalisierung weiter befördert werden solle. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zum Plansicherstellungsgesetz seien zum größten Teil positiv gewesen, weshalb keine Bedenken gegen eine dauerhafte Regelung bestünden.

Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, erklärte, der Gesetzentwurf erreiche zwar sei Ziel, mehr digitale Kommunikation mit und von den Behörden zu ermöglichen. Er leide aber darunter, dass es sich lediglich um eine weitere Insellösung für einen Teilbereich des Rechts handle. Sein Vorschlag: die Geltungsdauer des Plansicherstellungsgesetzes verlängern und die gewonnene Zeit für die Entwicklung und Umsetzung eines klaren, einfachen und für alle Bereiche des Rechts geltenden digitalen Kommunikationskonzepts nutzen.

Regelungen zur Entfristung der Beschäftigungsduldung

Prof. Dr. Alexander Tischbirek von der Universität Regensburg wertete den Gesetzentwurf als wichtigen Zwischenschritt für eine Konsolidierung und Verstetigung der Verwaltungsdigitalisierung, wie sie zuletzt durch das Plansicherstellungsgesetz erreicht worden sei. Dieser Zwischenschritt mache weitere Reformbemühungen bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren nicht obsolet.

Dr. Barbara Weiser vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück konzentrierte sich auf Regelungen zur Entfristung der Beschäftigungsduldung bezogen auf Asylsuchende und Personen mit einer Duldung. Dies sei ausdrücklich zu begrüßen, da so verhindert werden könne, dass Personen, die sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert haben, ausreisen müssten.

Auslegung von Unterlagen im Internet

Tom Witschas vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen sagte, die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung könne nun unter Bezugnahme auf die Erfahrungen mit dem Plansicherstellungsgesetz zukunftsgerichtet ausgestaltet werden. Doch der Gesetzentwurf sei zu zögerlich und schöpfe den heute schon vorhandenen Werkzeugkasten der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ansatzweise aus.

Verena Wolf vom Verband der Chemischen Industrie, Landesverband Nord, legte ein Augenmerk auf den Schutz von Daten und Informationen im Kontext von Industrieanlagen und Unternehmensinnovationen. Dem müsse mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es müsse bei Genehmigungsverfahren und der Auslegung von Unterlagen – künftig auch im Internet – der weltweite und unbegrenzte Zugriff auf sensible Informationen und Dokumente verhindert werden.

Prof. Dr. Jan Ziekow von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer verwies darauf, dass die Auslegung von Unterlagen im Internet obligatorisch werden solle. Zusätzlich müsse es auch an ein oder zwei Orten eine Auslegung von Unterlagen geben für eine Bevölkerungsgruppe ohne digitale Zugänge. Der mit dem Plansicherungsgesetz eingesetzte Digitalisierungsschub werde mit dem Gesetzentwurf klug und mit Augenmaß umgesetzt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bewährte Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Dauerrecht überführt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, mit dem wesentliche Regelungen des PlanSiG in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden sollen. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurde der Vorlage zufolge sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten. Die bis Ende 2023 befristeten Regelungen des PlanSiG „ermöglichten aus Anlass der Pandemie verstärkt die digitale Durchführung notwendiger Verfahrensschritte, setzen für ihre Anwendung jedoch keine konkrete pandemische Lage voraus“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Bewährt hätten sich vor allem digitale Instrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere digitale Möglichkeiten der Bekanntmachung, der Auslegung von Dokumenten und der in verschiedenen Verfahrensstadien erforderlichen Erörterung, heißt es in der Vorlage ferner. Diese Instrumente sollten zur Anwendung außerhalb der Krisensituation zur dauerhaften, rechtssicheren Nutzung zur Verfügung stehen.

Auf Grund der Erfahrungen mit dem PlanSiG soll laut Bundesregierung die bislang zusätzlich und als Soll-Vorschrift geregelte öffentliche Bekanntmachung im Internet nunmehr zwingend und als Wirksamkeitsvoraussetzung vorgegeben werden. Zur Einsicht auszulegende Dokumente seien vorrangig über das Internet zugänglich zu machen. Zudem sollen die Onlinekonsultation sowie die Video- und Telefonkonferenz als bewährte Formate der elektronischen Ersetzung von Erörterungen, mündlichen Verhandlungen und Ähnlichem aus dem PlanSiG in das Verwaltungsverfahrensgesetz überführt werden.

Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, im Verwaltungsverfahrensrecht als weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber Behörden besondere elektronische Postfächer zuzulassen, insbesondere das besondere elektronische Anwaltspostfach. Für schriftformbedürftige Erklärungen von Behörden soll als zusätzliche Möglichkeit des elektronischen Schriftformersatzes das qualifizierte elektronische Siegel zugelassen werden. (fla/sto/17.10.2023)

Dokumente

  • 20/8299 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
    PDF | 430 KB — Status: 11.09.2023

Tagesordnung

  • 54. Sitzung am Montag, dem 16. Oktober 2023, 16.30 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • 20(4)310 - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 208653
  • 20(26)79-9 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 8653

Protokolle

  • Protokoll - 54. Sitzung - 16. Oktober 2023, 16.30 Uhr - Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 16. Oktober 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 16. Oktober 2023, 16.30 Uhr - Verwaltungsverfahrensrecht

Stellungnahmen

  • 20(4)315 A - Stellungnahme Tom Witschas, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V., Berlin - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 B - Stellungnahme Dr. Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V., Osnabrück - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 C - Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 D - Stellungnahme Prof. Dr. Alexander Tischbirek, Universität Regensburg - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 E - Stellungnahme Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Dozentin an der Universität Potsdam, Ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrates Baden-Württemberg - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 F - Stellungnahme Dr. Katharina Goldberg, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 G - Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunales Spitzenverbände, Berlin - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)315 H - Stellungnahme Verena Wolf, Verband der Chemischen Industrie, Landesverband Nord e. V., Laatzen - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023
  • 20(4)272 - Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer - Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksachen 20/8299, 20/8653 - 16. Oktober 2023

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Nutzung digitaler Instrumente bei Planungs­verfahren bleibt weiter möglich

Digitale Instrumente zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen auch künftig rechtssicher genutzt werden können. Entsprechende Regelungen, die aufgrund der erschwerten Bedingungen während der Corona-Pandemie befristet möglich gemacht wurden, wurden nun mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (20/8299, 20/8653, 20/8819 Nr. 7) verstetigt.

Für das Gesetz stimmten am Freitag, 20. Oktober 2023, die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktion der AfD. CDU/CSU und Die Linke votierten gegen die zuvor im parlamentarischen Verfahren in Teilen noch geänderte Initiative (20/8878).

Regelungen in Dauerrecht überführt

Der Gesetzentwurf sieht vor, Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in Dauerrecht zu überführen. Wesentliche Regelungen des PlanSiG werden nun in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden.

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurde der Vorlage zufolge sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten. Die bis Ende 2023 befristeten Regelungen des PlanSiG „ermöglichten aus Anlass der Pandemie verstärkt die digitale Durchführung notwendiger Verfahrensschritte, setzen für ihre Anwendung jedoch keine konkrete pandemische Lage voraus“, schrieb die Bundesregierung weiter.

„Digitale Instrumente haben sich bewährt“

Bewährt hätten sich vor allem digitale Möglichkeiten der Bekanntmachung, der Auslegung von Dokumenten und der in verschiedenen Verfahrensstadien erforderlichen Erörterung, hieß es in der Vorlage ferner. Diese Instrumente sollen nun zur Anwendung außerhalb der Krisensituation zur dauerhaften, rechtssicheren Nutzung zur Verfügung stehen.

Auf Grund der Erfahrungen mit dem PlanSiG soll laut Bundesregierung die bislang zusätzlich und als Soll-Vorschrift geregelte öffentliche Bekanntmachung im Internet nunmehr zwingend und als Wirksamkeitsvoraussetzung vorgegeben werden. Zur Einsicht auszulegende Dokumente seien vorrangig über das Internet zugänglich zu machen. Zudem sollen die Onlinekonsultation sowie die Video- und Telefonkonferenz als bewährte Formate der elektronischen Ersetzung von Erörterungen, mündlichen Verhandlungen und Ähnlichem aus dem PlanSiG in das Verwaltungsverfahrensgesetz überführt werden.

Zulassung elektronischer Postfächer

Daneben sieht das Gesetz vor, im Verwaltungsverfahrensrecht als weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber Behörden besondere elektronische Postfächer zuzulassen, vor allem das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Für schriftformbedürftige Erklärungen von Behörden soll als zusätzliche Möglichkeit des elektronischen Schriftformersatzes das qualifizierte elektronische Siegel zugelassen werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme (20/8653), dass mit den Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren weiter vorangetrieben wird. Zugleich wies er unter anderem darauf hin, dass die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht ohne Auswirkung auf die Abgabenordnung und das Sozialverfahrensrecht (Sozialgesetzbücher I und X) bleiben könnten.

„Es wäre jedenfalls nicht unmittelbar einsichtig, warum insbesondere im allgemeinen Sozialverfahrensrecht etwa andere Regelungen für die elektronische Kommunikation und die Ersetzung der Schriftform gelten sollten als im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht“, hieß es in der Stellungnahme weiter. (vom/ste/sto/20.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern und für Heimat

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8299 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
    PDF | 430 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8653 - Unterrichtung: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) - Drucksache 20/8299 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 208 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8819 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 18. September bis 9. Oktober 2023)
    PDF | 173 KB — Status: 13.10.2023
  • 20/8878 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8299, 20/8653, 20/8819 Nr. 7 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
    PDF | 258 KB — Status: 18.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Benner, Lukas (B90/Grüne), Höferlin, Manuel (FDP), Kreiser, Dunja (SPD), Renner, Martina (Die Linke), Wittmann, Mechthilde (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 20/8299 und 20/8653 (Beschlussempfehlung 20/8878: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 24.06.2025