Abgesetzt: Gehaltsdeckel für Vorstände in öffentlichen Unternehmen des Bundes
Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 11. Mai 2023, abgesetzt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gehaltsdeckel für Vorstände und Geschäftsführung in Unternehmen und Anstalten des Bundes“ (20/6203). Nach knapp halbstündiger Debatte sollte der Antrag ursprünglich zur federführenden Beratung in den Haushaltsauschuss überwiesen werden.
Antrag der Linksfraktion
Die Höhe der Vergütung in der Leitungsebene von mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen sowie öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes solle auf ein „Bundeskanzlergehalt“ auf Basis von Paragraf 11 des Bundesministergesetzes (BMinG) begrenzt und vollumfänglich transparent gestaltet werden, fordern die Abgeordneten. Es sei nicht vermittelbar, dass die Leitung eines Unternehmens oder einer Anstalt im Besitz des Bundes besser bezahlt werde als die Führung des gesamten Landes, heißt es in dem Antrag.
Ebenso sei nicht vermittelbar, „dass die Gehälter in manchen Anstalten des öffentlichen Rechts vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden“. Nicht objektiv nachvollziehbar ist aus Sicht der Linksfraktion, inwieweit die Bundesbeteiligungen tatsächlich ein wirksames Instrument mit einem Nutzen für die Bevölkerung und zur Verfolgung gemeinnütziger Ziele sind. (hau/09.05.2023)