Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, über einige Vorlagen abgestimmt:

Subsidiarität: Gegen die Stimmen der Antragsteller wies das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion über eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon zur Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine, Ratsdok. 10899 / 23 ab (20/8535) zurück.

Petitionen: Darüber hinaus stimmte der Bundestag 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 396 bis 422 (20/8459, 20/8460, 20/8461, 20/8462, 20/8463, 20/8464, 20/8465, 20/8466, 20/8467, 20/84688, 20/84689, 20/8470, 20/8471, 20/8472).

Stärkung der Politik für und mit älteren Menschen

Eine der Petitionen fordert „angesichts des demografischen Wandels ein Leitgesetz zur Stärkung der Politik für und mit älteren Menschen“. Seniorenpolitik benötige auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen mehr Gewicht, heißt es in der Eingabe. Zwar fänden sich Aspekte einer zukunftsweisenden Seniorenpolitik in unterschiedlichen Bundesgesetzen. Zentraler Handlungsansatz für die kommunale Seniorenpolitik sei jedoch der Paragraf 71 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Verortung der Seniorenpolitik im Sozialhilferecht und die unzureichende Ausgestaltung dieser Norm würden der Bedeutung dieser Aufgabe allerdings nicht gerecht.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 21. September 2023 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss klar, dass ihm gute Lebensbedingungen für und mit älteren Menschen ein wichtiges Anliegen sind. Der demografische Wandel stelle, wie die Petentin zurecht betont, die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sei das ehrenamtliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger und gerade auch von Mitgliedern der älteren Generation von herausragender Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Beratungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Die Abgeordneten verwiesen auf bereits ergriffene unterschiedliche Maßnahmen der Bundesregierung, für eine Politik in dem vorgenannten Sinne zu sorgen. So sind nach Auffassung des Petitionsausschusses Beratungs- und Planungsansätze, wie zum Beispiel die Beratungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ihrer Facharbeitsgruppen, „ein geeignetes Instrument, eine seniorengerechte Politik weiterhin zu etablieren und fortzuentwickeln“. Die Schaffung entsprechender Strukturen vor Ort, also in den Kommunen, in denen die älteren Menschen leben, trage am besten zu einer generationenübergreifenden, solidarischen Kultur bei.

Durch einen periodisch erscheinenden Gleichwertigkeitsbericht, erstellt unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), sollen der Vorlage zufolge die Fortschritte bezüglich gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent gemacht werden. Dieses Monitoring solle als verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung aller Förderprogramme dienen.

Das BMFSFJ fördere zudem unter anderem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die sich für die Belange von Seniorinnen und Senioren bundesweit einsetzt, schreibt der Ausschuss. Ein Schwerpunkt der Forderungen sei der Impuls in Richtung der kreisfreien Städte und Landkreise, Strukturen zu schaffen, die erforderlich seien, um insbesondere Beratungs- und offene Hilfsangebote auf einem Mindeststandard erfüllen zu können.

Breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens nötig

Der Petitionsausschuss begrüßt diese und weitere Initiativen der Bundesregierung und hält angesichts der vielfältigen Herausforderungen des demografischen wie auch des digitalen Wandels die Frage eines bundesgesetzlichen Leitgesetzes, wie es die Petentin fordert, für einen Gesichtspunkt, „der es verdient, im Rahmen der weiteren politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse aufgegriffen und mit geprüft zu werden“. Nach dem Dafürhalten der Abgeordneten müsse eine entsprechende Gesetzesinitiative jedoch von einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens getragen werden

(eis/hau/28.09.2023)

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