Forderung nach Digitalisierung von Formerfordernissen beraten
Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die „Digitalisierung von Formerfordernissen“ voranzutreiben. Ein entsprechender Antrag (20/8728) stand am Freitag, 13. Oktober 2023, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Ein ursprünglich zweiter angekündigter Antrag der Union mit dem Titel „Innovation ermöglichen, Investitionen erleichtern – Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Antrag der Union
In ihrem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass viele Gesetze besondere Formvorschriften vorsähen. Zwar gelte im Privatrecht grundsätzlich die Formfreiheit. „Jedoch enthalten sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch andere Gesetze gewisse Regelungen, die eine Ausnahme der Formfreiheit bilden und eine bestimmte Form vorschreiben“, heißt es weiter.
Die Union schlägt in dem Antrag nun insbesondere vor, bestimmte Schriftformerfordernisse abzubauen und stattdessen durch die Textform zu ersetzen. (hau/13.10.2023)