Antrag zu Arbeitsmarktintegration von Schutzberechtigten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitsmarktintegration Schutzberechtigter voranbringen – Gemeinnützige integrative Dienste einführen“ (20/8733) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion will mit verpflichtenden gemeinnützigen Diensten schutzberechtigter Flüchtlinge deren Arbeitsmarktintegration voranbringen. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, im Rahmen eines Integrationsprogramms „verpflichtende gemeinnützige unterstützende Tätigkeiten in Kommunen, sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge für erwerbsfähige, noch nicht erwerbstätige Personen mit rechtskräftig festgestelltem Schutzanspruch einzuführen“.
Diese praktischen Tätigkeiten sollen nach dem Willen der Fraktion so ausgestaltet werden, dass sie in Ergänzung zu bereits bestehenden Integrationsangeboten wahrgenommen werden können. Dabei soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge jederzeit einen Übergang aus dem Integrationsprogramm in reguläre Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ermöglichen und aktiv fördern sowie eine Begleitung durch eine verpflichtende Integrationsberatung gewährleisten.
Bestandteil des Integrationskonzeptes
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass in Deutschland in Folge der Asylzuwanderung mehr als 1,5 Millionen Menschen mit humanitären Aufenthaltsrechten lebten, deren Integration eine große Herausforderung sei. Ziel müsse es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung. In diesem Prozess nähmen der Spracherwerb und die Teilnahme am Ausbildungs- und Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Damit die Heranführung an den Arbeitsmarkt ein selbstverständlicher Bestandteil des Integrationsprozesses wird, brauche es einen niedrigschwelligen und verpflichtenden Ansatz.
Hierfür böten sich gemeinnützige Tätigkeiten als regelmäßiger Bestandteil des Integrationskonzeptes an, schreibt die Fraktion weiter. Dies könnten unterstützende Tätigkeiten in Einrichtungen der Daseinsvorsorge sein, „etwa Pflege- und Gartenarbeiten in öffentlichen Grünanlagen, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gemeinden oder unterstützende Tätigkeiten in der Jugend-, Kranken-, und Altenhilfe“. (sto/vom/19.10.2023)