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  • 1. Lesung (abgesetzt)
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Gesundheit

Abgesetzt: Entwurf zur Legalisierung von Cannabis in erster Lesung

grüne blühende Marihuana-Pflanze auf einem Feld.

Erwachsenen soll der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum gestattet werden. (© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt)

Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, 20/8704) sollte ursprünglich am Freitag, 13. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Die Beratung der Initiative wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. 

Gegen die Legalisierungspläne spricht sich die CDU/CSU-Fraktion aus. Ihr dazu angekündigter Antrag mit dem Titel „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken“ sollte in der 40-minütigen Debatte ebenfalls beraten werden. Im Anschluss sollten die beiden Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Vorgesehen sind der legale Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene. Ermöglicht werden der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Vorlage der Bundesregierung. Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten. Um insbesondere Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis. (pk/10.10.2023)

Dokumente

  • 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.10.2023

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung debattiert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/8704, 20/8763) beraten. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Initiative gemeinsam mit einem CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken“ (20/8735) und einem AfD-Antrag mit dem Titel „Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten“ (20/8869) in die Ausschüsse. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Gesundheitsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Vorlage.

Der Entwurf zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

25 Gramm für den Eigenkonsum erlaubt

Erwachsenen ist danach künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

Begrenzte Ausgabe von Cannabis

An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung geht in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (20/8763) auf dessen Änderungsvorschläge ein. Die Länderkammer befürchtet unter anderem hohe finanzielle Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben. Als Beispiel angeführt wird die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelt auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum ist nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung teilt die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der Unterrichtung hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, heißt es in dem Antrag (20/8735) der Fraktion. Insbesondere junge Menschen bis 25 Jahre seien durch den Konsum von Cannabis gefährdet, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Die klinische Forschung belege ungünstige Einflüsse intensiven Cannabiskonsums auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Problemlösen, Denkleistung und Intelligenz. Bei vulnerablen Personen bestehe ferner ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und illegalen Drogen. Cannabiskonsum könne bei vulnerablen Personen Psychosen auslösen und den Verlauf schizophrener Psychosen verschlechtern.

Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht. Zu erwarten sei ein immenser Vollzugs- und Überwachungsaufwand. Vorgaben für den privaten Eigenanbau oder die Einhaltung von Konsumverbotszonen dürften kaum kontrollierbar sein. Die Abgeordneten fordern, das Vorhaben zur Legalisierung von Cannabis zu beenden. Dafür sollte eine geeignete Institution, wie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, mit einer langfristig angelegten Präventionskampagne beauftragt werden, um auf die Risiken beim Konsum von Cannabis aufmerksam zu machen. Ferner sollten die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

Antrag der AfD

Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, heißt es in einem Antrag (20/8869 der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt. Die Adoleszenz stelle eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuteten darauf hin, dass sich der Konsum von Cannabis nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken könne.

Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend bestehe das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken. Medizinalcannabis genieße in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) würde das Medizinalcannabis entmystifizieren, indem es ergebnisoffen Nutzen sowie Risiken objektiviere und den Erstattungspreis senke. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vollständig aufzugeben und Medizinalcannabis dem AMNOG-Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln zu unterziehen. (vom/pk/18.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

© Melanie Bernstein/Marina Polovinkina

Bernstein, Melanie

CDU/CSU

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Burkhard Blienert

Burkhard Blienert

© Burkhard Blienert/ SPD

Blienert, Burkhard

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.10.2023
  • 20/8735 - Antrag: Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken
    PDF | 157 KB — Status: 10.10.2023
  • 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 203 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/8869 - Antrag: Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten
    PDF | 170 KB — Status: 17.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8704, 20/8763, 20/8735, 20/8869 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Ärzteverbände lehnen Legalisierung von Cannabis ab

Zeit: Montag, 6. November 2023, 17.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Ärztefachverbände lehnen die geplante Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ab. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung über das Cannabisgesetz der Bundesregierung (20/8704) insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Droge. Andere Sachverständige würdigten hingegen den mit der Reform einhergehenden Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik und forderten teilweise eine noch weitergehende Freigabe von Cannabis. Die Experten äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 6. November 2023, sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts (Tetrahydrocannabinol) auf zehn Prozent zulässig. In einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten. Um insbesondere Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

Gesundheitliche und soziale Folgen für Jugendliche

Die BÄK erklärte, die formulierten Ziele des Gesetzentwurfs würden mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht. Vielmehr würden Cannabiskonsumprävalenzen und cannabisbedingte gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme weiter zunehmen. Es sei keine realistische Erwartung, dass Kinder und Jugendliche vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden könnten. Die Regelungen zum Gesundheitsschutz, zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Prävention führten nur zu einem erheblichen Kontrollaufwand bei ohnehin überlasteten Behörden. Der Konsum von Cannabis gehe mit gravierenden gesundheitlichen und sozialen Folgen einher, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für Heranwachsende. Die BÄK wertete die geplante Legalisierung als relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation in Deutschland.

Ähnlich argumentierte der Verband der Kinder- und Jugendärzte. Es sei anzuerkennen, dass Kinder und Jugendliche auch künftig keinen Cannabis besitzen und konsumieren dürften. Der BVKJ gehe jedoch davon aus, dass die Freigabe von Cannabis für Erwachsene schwerwiegende negative Auswirkungen auf Jugendliche und Heranwachsende haben werde. Es sei nicht erkennbar, dass die vorgesehenen Schutzvorkehrungen kontrollierbar und durchsetzbar seien.

Skeptisch äußerte sich auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die von Cannabis als einer nicht harmlosen Droge sprach. Cannabis könne, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und berge insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Das Ziel müsse daher sein, die Suchtprävention zu stärken und gesundheitliche Schäden durch Drogen bestmöglich zu reduzieren. Strenge Jugendschutzregelungen seien bei jeder Droge unerlässlich, ob Cannabis, Alkohol oder Tabak. Der Verband erklärte zugleich, es sei fraglich, dass mit dem straffreien Besitz einer bestimmten Menge Cannabis und der legalen Abgabe die notwendige Entstigmatisierung des Konsums erreicht werde, damit Konsumenten sich früher Unterstützung suchen könnten.

Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis

Die Neue Richtervereinigung (NV) begrüßte das Anliegen des Entwurfs, weil eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr zu rechtfertigen sei. Allerdings sollte die Vorlage optimiert werden. So seien Kriterien, anhand derer der Grenzwert der nicht geringen Menge für Cannabis bestimmt werden könne, weder dem Gesetzeswortlaut noch dem Schutzzweck zu entnehmen. Sollten im Eigenanbau aus drei Pflanzen mehr als 25 Gramm Cannabis gewonnen werden, drohe eine normsinnwidrige Kriminalisierung von Erntenden. Es sei für Konsumenten zudem kaum erkennbar, ob sie sich gerade innerhalb einer 200-Meter-Kosumverbotszone befänden.

Der Deutsche Richterbund befürchtet nach der Freigabe eine deutliche Verschlechterung der Lage. Von einer Entlastung der Justiz könne keine Rede sein, denn der Handel mit Cannabis und die unerlaubte Einfuhr stünden weiter unter Strafe. Darüber hinaus würden neue Straftatbestände geschaffen, die mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand verbunden seien. Zu rechnen sei mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des Schwarzmarktes. Auch der Kinder- und Jugendschutz werde geschwächt, weil der herabgesetzte Strafrahmen für Dealer weniger abschreckend wirke. Es müsse mit einem stark erhöhten Konsum durch Jugendliche rechnet werden.

Kommerzielle Nutzung und Eigenkonsum

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne Einbeziehung der Wirtschaft spürbar zurückdrängen lasse. Große Teile des illegalen Marktes seien nach kommerziellen Zielen ausgerichtet, es würden dabei alle Mittel genutzt, um dauerhafte Abhängigkeitsverhältnisse zu schaffen. Zugleich unterliege der Markt keinen bürokratischen Beschränkungen. Nur Akteure der Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit „wettbewerbsfähig“ zu illegalen Marktakteuren werden. Die Nutzungsmöglichkeiten für Industriehanf seien vielfältig, es sei an der Zeit, dieses Potenzial zu heben. Für Patienten stelle der Entwurf eine massive Verschlechterung dar, weil die Abstandsregeln auch für sie gälten, gab der Verband zu bedenken. Die Einnahme von Cannabis als Medizin werde in dem Punkt mit dem Konsum von Cannabis als Genussmittel gleichgestellt. Das sei unverantwortlich.

Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen straffrei zu ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es jedoch, den Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen zu verbieten, mit der Begründung, keine geselligen Orte mit erhöhten Konsumanreizen schaffen zu wollen. Zudem seien die Auflagen für die Vereinigungen zu kleinteilig und bürokratisch. Für Patienten, die Medizinalcannabis verschrieben bekommen, sollte der Erlaubnisvorbehalt der Krankenkassen abgeschafft werden. Das forderten in der Anhörung auch andere Experten.

Gelegenheitskonsum sowie Verkehrssicherheit

In der Anhörung machten Sachverständige deutlich, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Cannabis-Konsumenten wie bisher nicht sinnvoll sei und negative Auswirkungen mit sich bringe. Besser seien Hilfen für die Reduzierung des Konsums. Ein Sprecher des Deutschen Hanfverbandes (DHV), gab zu Bedenken, dass nur rund zwölf Prozent der Konsumenten als Intensivnutzer gälten, die anderen Nutzer seien Gelegenheitskonsumenten. Es sollte daher möglich sein, Cannabis legal weiterzugeben.

Ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte ein Präventionspaket zugunsten der Verkehrssicherheit mit der Festsetzung eines niedrigen THC-Grenzwertes. Die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr würden bisher vernachlässigt. (pk/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.10.2023

Tagesordnung

  • 87. Sitzung am Montag, den 6. November 2023, 17:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 87. Sitzung vom 06.11.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Branchenverband der Cannabiswirtschaft e. V.
  • Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Deutsches Krebsforschungsforum
  • Neue Richtervereinigung
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
  • Akzept e. V.
  • Dr. Bernd Werse
  • Bundesärztekammer
  • Schildower Kreis
  • Verband der Cannabis Versorgenden Apotheken e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
  • Grüne Hilfe Netzwerk e. V.
  • Deutscher Richterbund
  • Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V.
  • Dr. Jakob Manthey
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
  • PHAGRO - Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.
  • GKV-Spitzenverband
  • Dr. Constantin von der Groeben
  • Deutsche Polizeigewerkschaft
  • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V.
  • Gemeinsame Stellungnahme dgkjp, bagkjpp,dgkj, bkjpp
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
  • Gewerkschaft der Polizei - Bundesvorstand
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände e. V.
  • Dachverband Deutscher Cannabis Social Clubs
  • Deutscher Hanfverband
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Nach langem Ringen: Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung

Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763) gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 404 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10426) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10427) vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss hatte in einer teils turbulenten und emotionalen Sitzung am Mittwoch, 21. Februar, noch einige Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen.

Anträge der CDU/CSU (20/8735) und der AfD (20/8869), die beide den Stopp der geplanten Legalisierung forderten, fanden beide keine Mehrheit. Gegen den Antrag der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen des Hauses, für den Antrag der Union stimmte auch die AfD. Auch zu diesen Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (20/10426).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

Privater Cannabis-Anbau

Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

Begrenzte Ausgabe von Cannabis

An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten. 

Stellungnahme des Bundesrates

In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht (20/8704). Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung (20/8763) hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, hieß es in dem Antrag (20/8735) der Fraktion. Insbesondere junge Menschen bis 25 Jahre seien durch den Konsum von Cannabis gefährdet, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Die klinische Forschung belege ungünstige Einflüsse intensiven Cannabiskonsums auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Problemlösen, Denkleistung und Intelligenz. Bei vulnerablen Personen bestehe ferner ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und illegalen Drogen. Cannabiskonsum könne bei vulnerablen Personen Psychosen auslösen und den Verlauf schizophrener Psychosen verschlechtern.

Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht. Zu erwarten sei ein immenser Vollzugs- und Überwachungsaufwand. Vorgaben für den privaten Eigenanbau oder die Einhaltung von Konsumverbotszonen dürften kaum kontrollierbar sein. Die Abgeordneten forderten, das Vorhaben zur Legalisierung von Cannabis zu beenden. Dafür sollte eine geeignete Institution, wie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, mit einer langfristig angelegten Präventionskampagne beauftragt werden, um auf die Risiken beim Konsum von Cannabis aufmerksam zu machen. Ferner sollte die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

Antrag der AfD

Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hieß es in dem Antrag der Fraktion (20/8869). Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt. Die Adoleszenz stelle eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuteten darauf hin, dass sich der Konsum von Cannabis nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken könne.

Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend bestehe das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken. Medizinalcannabis genieße in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) würde das Medizinalcannabis entmystifizieren, indem es ergebnisoffen Nutzen sowie Risiken objektiviere und den Erstattungspreis senke. Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vollständig aufzugeben und Medizinalcannabis dem AMNOG-Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln zu unterziehen. (pk/ste/23.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Gruppe Die Linke

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.10.2023
  • 20/8735 - Antrag: Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken
    PDF | 157 KB — Status: 10.10.2023
  • 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 203 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/8869 - Antrag: Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten
    PDF | 170 KB — Status: 17.10.2023
  • 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten
    PDF | 1 MB — Status: 21.02.2024
  • 20/10427 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763, 20/10426 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
    PDF | 183 KB — Status: 21.02.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8704, 20/8763 (Beschlussempfehlung 20/10426 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen


namentliche Abtimmung zu Gesetzentwurf 20/8704, 20/8763 (Beschlussempfehlung 20/10426 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
15:00:34: Beginn der Abstimmung
15:21:38: Ende der Abstimmung
Gesamt: 634 Ja: 404 Nein: 226 Enthaltungen 4
Gesetzentwurf 20/8704, 20/8763 angenommen

Beschlussempfehlung 20/10426 Buchstabe b (Antrag 20/8735 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/10426 Buchstabe c (Antrag 20/8869 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376

Stand: 17.05.2025