Anträge zur Reform der Arbeitsvermittlung überwiesen
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Verschiebebahnhof Arbeitsagentur verhindern – Vermittlung stärken, statt Arbeitslosigkeit verwalten“ (20/9135) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, beraten hat. Nach der Debatte wurde der Antrag in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss soll darüber hinaus auch die Federführung für einen Antrag der AfD mit dem Titel „Arbeitsvermittlung reformieren – Echtes Fördern und Fordern in die Praxis umsetzen“ (20/9152) übernehmen. Auch diese Vorlage war Gegenstand der Debatte im Plenum.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion will verhindern, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem „Verschiebebahnhof“ wird. Die Arbeitsvermittlung müsse gestärkt werden, statt Arbeitslosigkeit nur zu verwalten. Das schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/9135). Darin verweisen sie auf den zwar inzwischen aufgegebenen Plan der Ampel-Regierung, junge Arbeitslose unter 25 Jahren statt von den Jobcentern von den Arbeitsagenturen betreuen zu lassen. Aber dennoch plane Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) weiterhin Einsparungen auf Kosten der Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung, kritisieren die Abgeordneten. „Denn nun sollen Weiterbildung und Rehabilitation von Bürgergeldbeziehern von den Arbeitsagenturen betreut werden. Dabei sollen unverändert 900 Millionen Euro im Jahr eingespart werden.“
Die Unionsfraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, die BA nicht mit neuen Aufgaben zu belasten, die zu Lasten der Beitragszahler gehen. Stattdessen sollten die Weiterbildung und Rehabilitation von Langzeitarbeitslosen weiter im Rechtskreis des SGB II durchgeführt werden. Außerdem dürften die Mittel zur Eingliederung in Arbeit nicht gekürzt werden, die Regierung müsse und sich klar zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik bekennen. Die persönliche Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen solle intensiviert und der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern verbessert werden, heißt es in dem Antrag.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/9152) eine Reform der Arbeitsvermittlung. Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die Jobcenter Probleme hätten, Arbeitslose in Stellen zu vermitteln und die Vermittlungsquote der Jobcenter im Jahr 2022 auf nur sechs Prozent gesunken sei. Die Arbeitgeber hätten nur ein geringes Vertrauen in die Vermittlungskompetenzen der BA und der Jobcenter. Deshalb meldeten sie weniger als die Hälfte der offenen Stellen dorthin, heißt es in dem Antrag.
Mit der Einführung des Bürgergelds sei jedoch nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt, sondern der Vorrang der Vermittlung abgeschafft worden. Der frühere Grundsatz „Fördern und Fordern“ sei weitgehend aufgegeben worden, kritisiert die AfD.
Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Bürgergeld) einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung einzuräumen. Auch soll die Vergütung privater Arbeitsvermittler für die nachhaltige Arbeitsvermittlung in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden auf 3.600 Euro angehoben werden. Die Vergütung für die nachhaltige Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, die länger als 5 Jahre ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren, in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden soll auf 4.800 Euro steigen. Das Bürgergeld für volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll nach einer sechsmonatigen Karenzzeit grundsätzlich an die Teilnahme an „Bürgerarbeit“ im Umfang von 15 Wochenstunden geknüpft werden, sofern nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden besteht. (che/hau/09.11.2023)