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  • 1. Lesung
  • Anhörung (DigiG)
  • Anhörung (GDNG)
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Bundesregierung ver­spricht Digitalisierungs­offensive

Die Bundesregierung will das Gesundheitssystem mit digitalen Angeboten systematisch ausbauen und damit die Versorgung der Bevölkerung verbessern. Über Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, im Plenum beraten. Den Abgeordneten lagen dazu die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG, 20/9048) und „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG, 20/9046) vor. 

Die beiden jetzt vorgelegten Gesetzentwürfe zur Digitalisierung seien der Einstieg in eine umfassende Modernisierung der Leistungen, erklärten Redner der Ampel-Fraktionen. Während die Union die geplanten Reformen für grundsätzlich sinnvoll hält, meldeten Redner von AfD und Linke erhebliche Sicherheitsbedenken an, was die Nutzung der Patientendaten angeht. Beide Regierungsvorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. 

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Das Digitalgesetz der Bundesregierung (20/9048) sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits 2024 verbindlich werden. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Allerdings wird die freiwillige Anwendung bisher selten genutzt, daher wird auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. 

Das Ziel ist den Angaben zufolge eine vollumfängliche, weitgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Der erste Anwendungsfall sei der digital gestützte Medikationsprozess. Als nächste Anwendungen sollen die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordatenbefunde folgen. Das E-Rezept wird dem Entwurf zufolge ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert. Die Nutzung soll über eine ePA-App stark vereinfacht möglich sein. Die Telemedizin wird fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Insbesondere Videosprechstunden sollen künftig umfassender eingesetzt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Aufhebung der Mengenbegrenzungen vor. Ferner zielt die Reform auf die stärkere Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Der Leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet werden, um beispielsweise auch telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) ist das Ziel verbunden, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut. Mit der Novelle sollen bürokratische Hürden gesenkt und die Forschung gestärkt werden. Auch für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte wird ein Opt-Out-Verfahren eingeführt, um die Daten aus der Akte zu Forschungszwecken besser nutzbar zu machen. 

Regierung: Daten sind unerlässlich 

Gesundheits-Staatssekretär Edgar Franke (SPD), der für den erkrankten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Gesetzentwürfe einführte, erinnerte an die Corona-Pandemie und die Entwicklung von Impfstoffen in Rekordzeit. Zur Wahrheit gehöre jedoch auch, dass viele wichtige Daten zu dem Impfstoff damals aus Israel gekommen seien und nicht aus Deutschland. Forschung sei ohne effektive Daten kaum noch möglich. Und Deutschland stehe nicht gut da im internationalen Vergleich. Um gegen zunehmende Volkskrankheiten gewappnet zu sein, seien Daten unerlässlich.

Franke betonte, die Digitalisierung werde die Arbeit erleichtern und die Versorgung verbessern. Mit der ePA könne die Krankengeschichte von Patienten systematisch erfasst werden. Damit werde Zeit für die Patienten gewonnen und Bürokratie reduziert. Ärzte und Fachangestellte könnten sich auf das Wesentliche konzentrieren. Derzeit scheitere die Datennutzung häufig an unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auf den verschiedenen politischen Ebenen. „Am Ende sehen manche den Wald vor lauter Bäumen nicht.“ Nun werde durch einheitliche Regelungen die nötige Klarheit geschaffen. Es sei überfällig, in der Digitalisierung eine Aufholjagd zu beginnen.

CDU/CSU teilt Reformziele

Erwin Rüddel (CDU/CSU) machte deutlich, dass die Unionsfraktion die Reformziele grundsätzlich teilt. Er forderte jedoch einige Änderungen an den Vorlagen. Fragwürdig ist aus seiner Sicht die Aufnahme unstrukturierter Daten in die ePA, weil diese Daten nicht systematisch durchsucht und ausgewertet werden könnten. Wichtig sei auch die konsequente Weiterentwicklung der Telemedizin.

In der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, wie offen die Menschen gegenüber dieser neuen Technik seien. Die Gleichwertigkeit der Telemedizin zu analogen Leistungen dürfte nicht auf Videosprechstunden begrenzt werden. Rüddel betonte: „In einer Welt, die sich ständig weiter entwickelt, ist die Integration digitaler Technologien im Gesundheitswesen ein unumgänglicher Fortschritt, der das Potenzial hat, das Leben von Millionen zu verbessern.“ Es gelte allerdings auch: „Gesundheitsschutz muss dem Datenschutz auf Augenhöhe begegnen.“

Grüne: Meilenstein nach überfälliger Modernisierung

Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in den Vorlagen einen Meilenstein bei der überfälligen Modernisierung des Gesundheitswesens. Die Gesetzentwürfe werden nach seiner Überzeugung dazu beitragen, die Versorgung kranker Menschen und die Forschung deutlich zu verbessern. „Wir bringen Deutschland zurück auf die Überholspur, anschlussfähig an ein modernes Gesundheitswesen.“ Deutschland habe  bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen viele Jahre verloren. „Wir laufen der Entwicklung im Schnitt 15 Jahre in Europa hinterher, damit ist jetzt Schluss.“

Mit der ePA bekämen Patienten quasi eine Datenbrille und könnten sehen, was über sie gespeichert sei und dann selbst entscheiden, wer noch Einblick in die Daten erhalte. Der Alltag „mit Zettelwirtschaft aus der Mottenkiste“ werde in das digitale Zeitalter überführt. Als Beispiele nannte er den digitalen Mutterpass, den digitalen Impfpass, das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Deutschland hole in der Digitalisierung jetzt auf.

AfD: Estland als Vorbild bei Nutzung von Gesundheitsdaten

Eher skeptisch äußerten sich Redner von AfD und Linksfraktion und stellen die Datensicherheit in den Vordergrund. Barbara Benkstein (AfD) sagte, es gehe im Kern um die Sicherheit und den Schutz der Patientendaten sowie um den Nutzen für die Patienten. Bei der ePA sei der „Pferdefuß“, dass Patienten der angestrebten Datennutzung aktiv widersprechen müssten.

Sie forderte eine bessere Aufklärung der Bevölkerung zu dem Thema. Deutschland könne im Umgang mit Gesundheitsdaten von Estland lernen, dort müssten alle Zugriffe auf Gesundheitsdaten begründet werden. Bei Missbrauch drohten Strafen. So funktioniere digitale Sicherheit im Gesundheitsbereich.

Linke warnt vor Missbrauch von Gesundheitsdaten

Ähnliche Bedenken äußerte Kathrin Vogler (Die Linke), die einen Missbrauch von Gesundheitsdaten befürchtet. „Den gläsernen Patienten lehnen wir aus guten Gründen ab.“ Digitalisierung sei gut, wenn sie Forschung und Prävention stärke und die Behandlung der Patienten optimiere. Dafür seien verständliche und zuverlässige Strukturen nötig, die den Prinzipien von Datenschutz und Datensparsamkeit gerecht würden. Patienten müssten immer selbst entscheiden können, wer ihre Daten nutzen dürfe. Sie warnte in dem Zusammenhang vor einer möglichen Stigmatisierung von Patienten mit bestimmten Krankheiten. 

Die Selbstbestimmung der Patienten dürfe nicht ausgehebelt werden. Das geplante Opt-Out-Verfahren bei der ePA sei unverantwortlich. Sie fügte hinzu: „Es gibt ein unermessliches kommerzielles Interesse an diesen unseren Gesundheitsdaten.“ Am Ende sei kaum noch kontrollierbar, was mit den Daten passiere. Sie warnte die Koalition: „Bei Ihrem Gesundheitsdaten-Bullerbü gibt es offenbar keine Datenlecks und keine Hacker, aber das hat mit der Realität doch nichts zu tun.“

FDP: Einstieg in die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die FDP-Fraktion sieht hingegen mit den jetzigen Reformen erst den Einstieg in die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Maximilian Funke-Kaiser (FDP) erinnerte an den 20-jährigen Vorlauf der elektronischen Patientenakte, ein Versprechen, das nun endlich eingelöst werde. Die Nutzung der ePA werde vereinfacht, der Funktionsumfang erweitert.

Die Digitalisierung dürfe aber nicht stehenbleiben, machte der FDP-Politiker klar, und sprach als Zielvorstellung von einem „persönlichen Gesundheitsdatenraum“ in der Zukunft. Die Digitalisierung stehe für die Neugestaltung der gesamten Prozesse. Datenschutz und Datennutzung seien dabei keine Gegensätze.

SPD: Das Leben für Patienten einfacher machen

Zuversichtlich äußerte sich auch Matthias David Mieves (SPD), der in seiner Rede auf das Schicksal von Patienten einging, die von einer Digitalisierung konkret profitieren würden. Es gehe bei den Reformen auch darum, das Leben für Patienten einfacher zu machen.

So beklagten manche Patienten, dass sie bei einer Krebsbehandlung immer wieder die gleichen Tests absolvieren müssten, das sei unangenehm und koste Zeit. Damit könne jetzt Schluss sein. Die Testergebnisse könnten künftig in der ePA gespeichert und von Ärzten abgerufen werden. Damit werde Zeit geschaffen für das, worauf es wirklich ankomme.

Antrag der Linken

Zur Beratung im Plenum stand außerdem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ (20/8798), der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Darin fordert die Linksfraktion begleitende Regelungen zugunsten der Versicherten bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).

Das Versagen bei der Einführung der ePA dürfe nicht durch die automatische Zuweisung einer ePA (Opt-out) kompensiert werden, sondern bedürfe weitreichender Verbesserungen, heißt es in ihrem Antrag. Eine Opt-out-Regelung für die ePA könne den informierten Einstieg in die Vorteile der digitalen Aktenführung deutlich erleichtern, schreiben die Abgeordneten. Das höhere Maß an Verbindlichkeit durch die Opt-out-Variante müsse jedoch durch eine Reihe von Regelungen flankiert werden, die das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringern in die ePA stärken.

Gefordert wird unter anderem, dass auch für Menschen ohne Smartphone oder Onlinezugang oder mit eingeschränkten Nutzungskompetenzen der Widerspruch gegen eine elektronische Patientenakte sehr einfach möglich sein müsse. Einen Opt-out bei der Weitergabe der persönlichen Gesundheitsdaten dürfe es nicht geben. Lese- und Schreibrechte an Dritte müssten immer aktiv gegeben werden. Eine zentral entwickelte ePA-App muss nach Ansicht der Linken zudem unabhängig von Krankenkassen zu beziehen sein. Außerdem müsse die ePA spätestens mit Einführung der Opt-out-Lösung einen erlebbaren Mehrwert für Versicherte und Leistungserbringer bieten. Dafür müsse sie mit strukturierten Daten bestückt werden können. (pk/hau/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dr. Edgar Franke

Dr. Edgar Franke

© Edgar Franke/ Tino Basoukos

Franke, Dr. Edgar

Parlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Benkstein, Barbara

AfD

Maximilian Funke-Kaiser

Maximilian Funke-Kaiser

© Maximilian Funke-Kaiser/Stefan Trocha

Funke-Kaiser, Maximilian

FDP

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

Matthias David Mieves

Matthias David Mieves

© Matthias Mieves/ Photothek Media Lab

Mieves, Matthias David

SPD

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

Anna Christmann

Anna Christmann

© DBT/Inga Haar

Christmann, Dr. Anna

Bündnis 90/Die Grünen

Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Kay-Uwe Ziegler/ Nikolaus Becker

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Ruppert Stüwe

Ruppert Stüwe

© Photothek

Stüwe, Ruppert

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8798 - Antrag: Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen
    PDF | 191 KB — Status: 12.10.2023
  • 20/9046 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    PDF | 1 MB — Status: 01.11.2023
  • 20/9048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
    PDF | 1 MB — Status: 01.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9048, 20/9046, 20/8798 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Sachverständige fordern einfache Regelungen im Digitalgesetz

Zeit: Mittwoch, 15. November 2023, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die geplante digitale Transformation im Gesundheitswesen wird von Experten im Grundsatz sehr begrüßt. Allerdings werden einzelne Regelungen kritisch hinterfragt, vor allem die aus Sicht einiger Gesundheitsexperten zu kleinteiligen Vorgaben und zu kurze Umsetzungsfristen, wie eine Anhörung zum Digitalgesetz der Bundesregierung (20/9048) ergeben hat. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 15. November 2023, sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Beraten wurden außerdem ein Antrag der AfD mit dem Titel „Medizinbürokratismus stoppen – Behandeln statt verwalten“ (20/4670) und eine Vorlage der Linksfraktion zur elektronischen Patientenakte (20/8798).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit der Einführung verbindlicher Standards beschleunigen. Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden, das elektronische Rezept (E-Rezept) wird 2024 verbindlich. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Allerdings wird die freiwillige Anwendung bisher eher selten genutzt, daher wird auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen.

Das Ziel ist den Angaben zufolge eine vollumfängliche, weitgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Der erste Anwendungsfall sei der digital gestützte Medikationsprozess. Als nächste Anwendungen sollen die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordatenbefunde folgen. Das E-Rezept wird dem Entwurf zufolge ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert. Die Nutzung soll über eine ePA-App stark vereinfacht möglich sein.

Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen

Die Telemedizin wird fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Insbesondere Videosprechstunden sollen künftig umfassender eingesetzt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Aufhebung der Mengenbegrenzungen vor. Eingeführt werden außerdem „Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken“.

Ferner zielt die Reform auf die stärkere Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Der Leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet werden, um beispielsweise auch telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen.

GKV kritisiert zu kurze Umsetzungsfristen

Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Opt-Out-Regelung notwendig, um die ePA als zentrale Datendrehscheibe zu etablieren, die Autonomie der Patienten zu stärken und den Akteuren notwendige Informationen alltagsnah zur Verfügung zu stellen. Allerdings sei die Frist zur Bereitstellung der ePA zu kurz. Die Einführung eines unreifen ePA-Produkts würde zu einer mangelhaften Akzeptanz führen. Die Frist sollte daher auf den 1. Juli 2025 festgesetzt werden.

Nach Ansicht der GKV ist die geplante Möglichkeit für Krankenkassen, auf Wunsch der Versicherten bis zu zehn Dokumente pro Jahr in die ePA einzustellen, aufwendig, teuer und datenschutzrechtlich kaum umsetzbar. Alternativ könnten Versicherte eigenständig Dokumente scannen und in die ePA einstellen.

Videosprechstunden sind nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ein sinnvolles ergänzendes Angebot, der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt sei jedoch nach wie vor der Goldstandard der Versorgung. Eine Begrenzungsregelung für Videosprechstunden sei daher im Sinne der Patienten. Kritsch gesehen wird assistierte Telemedizin durch Apotheken, von der keine Entlastung der ärztlichen Praxen zu erwarten sei. Hingegen biete die Telepharmazie (Videoberatung der Apotheken) erhebliches Potenzial.

Vdek verweist auf Kostenbelastung

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sprach sich dafür aus, auch die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen als Videobehandlung zu ermöglichen. Fraglich sei der Versorgungsnutzen bei der assistierten Telemedizin durch Apotheken. Hier seien Modellprojekte sinnvoller als eine flächendeckende Einführung.

Der Ersatzkassenverband wies zudem auf die höheren Kosten hin. So beinhalte der Gesetzentwurf eine erhebliche Kostenbelastung von 789 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026. Hinzu kämen laufende jährliche Kosten in Millionenhöhe. Nötig sei daher eine Finanzreform zur langfristigen und nachhaltigen Finanzierung der GKV.

BÄK betont nötige Praktikabilität für Versicherte 

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte die Opt-Out-Regelung bei der ePA, kritisierte aber die Zugriffsverwaltung, die an manchen Stellen so kleinteilig gestaltet sei, dass die nötige Praktikabilität und Überschaubarkeit für die Versicherten nicht gewährleistet werde. Es müsse sichergestellt sein, dass die ePA von Versicherten mit komplexen chronischen Erkrankungen möglichst schnell einen Überblick für die behandelnden Ärzte biete.

Der Gesetzentwurf sehe überdies eine Reihe von Fristen vor, die überwiegend als unrealistisch einzuschätzen seien. Die angedrohten Sanktionen für Ärzte beim E-Rezept seien zudem kein sinnvolles Instrument. Überdies seien Vorgaben, die dazu führten, dass Krankenkassen Kenntnis von Behandlungsdaten ihrer Versicherten erlangten, abzulehnen.

DKG: Durchsetzung des Rechts auf Interoperabilität geht zu weit

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die geplante Verbesserung der Interoperabilität als entscheidenden Faktor für die Beschleunigung der Digitalisierung.

Die Durchsetzung des Rechts auf Interoperabilität durch die Krankenkassen gehe aber zu weit. Die Leistungserbringer unter Androhung hoher Bußgelder zur Interoperabilität zu zwingen, sei das falsche Signal.

Vzbz: Widerspruch muss einfach möglich sein

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) kann die ePA der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung große Impulse geben. Daher unterstützte der Verband ausnahmsweise das Opt-Out-Verfahren.

Erfolgsfaktor des Prinzips sei neben dem erlebbaren Nutzen das Vertrauen der Versicherten. Es müsse gewährleistet sein, das die technische Infrastruktur für eine reibungslose Nutzung der ePA bereitstehe. Ein Widerspruch gegen die ePA müsse einfach, selbsterklärend und barrierefrei möglich sein. Versicherte, die der ePA widersprechen, müssten vor Diskriminierung im Versorgungsalltag geschützt werden.

Befüllung der ePA

Mehrere Sachverständige gingen in der Anhörung auf die Art der Befüllung der ePA ein und wiesen auf die Bedeutung strukturierter Daten hin. Unstrukturierte Daten seien am Ende für die Ärzte nicht hilfreich.

Der Einzelsachverständige Ferdinand Gerlach warnte, es wäre unverantwortlich, Daten aus der ePA löschen zu dürfen. Die unvollständige Akte wäre für Ärzte dann keine zuverlässige Grundlage. Das gelte auch für die Ausblendung von Daten. Möglich sei hingegen eine Verschattung von Informationen, wenn der Versicherte dies wolle.

Gerlach sagte, mit der ePA bekämen Versicherte erstmals zu sehen, wo über sie Gesundheitsdaten gespeichert seien und wer darauf zugreife. So könne auch Missbrauch besser erkannt und verfolgt werden. Er forderte eine Aufklärungskampagne über die Risiken der Nichtnutzung der ePA. (pk/15.11.2023)

Dokumente

  • 20/4670 - Antrag: Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
    PDF | 163 KB — Status: 29.11.2022
  • 20/8798 - Antrag: Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen
    PDF | 191 KB — Status: 12.10.2023
  • 20/9048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
    PDF | 1 MB — Status: 01.11.2023

Tagesordnung

  • 92. Sitzung am Mittwoch, den 15. November 2023, 14:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 92. Sitzung vom 15.11.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • AOK-Bundesverband
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V.
  • Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg)
  • GKV-Spitzenverband
  • Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
  • Bundeszahnärztekammer/Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • BKK-Dachverband
  • Bundesärztekammer
  • Bundesverband Medizintechnologie e. v. (BVMed)
  • Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)
  • Deutscher Pflegerat e. V.
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V.
  • Verband Digitale Gesundheit
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • Dr. Kristina Spöhrer
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • BMC Managed Care
  • bitkom
  • BAG Selbsthilfe
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag 1 bis 5 der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) - BT-Drucksache 20/9048
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten begrüßen systematische Nutzung der Gesundheitsdaten

Zeit: Mittwoch, 15. November 2023, 17.45 bis 18.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die von der Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken. Allerdings wiesen die Fachleute in einer Anhörung über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, 20/9046) auf die Notwendigkeit hin, die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen und die Versicherten über deren Verwendung selbst entscheiden zu lassen. Von Ärzten kritisch gesehen wird die geplante Auswertung von Versichertendaten der Kranken- und Pflegekassen mit Hinweisen an die Versicherten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwochabend, 15. November 2023, sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden. Hierzu wird eine unabhängige Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen soll die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht werden, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.

Die im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM vorliegenden Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen sollen breiter und schneller nutzbar gemacht werden. Geplant ist zudem die Verknüpfung von Daten des FDZ mit Daten der klinischen Krebsregister der Länder. Für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) wird ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren (Widerspruchsverfahren) eingeführt, um die Daten aus der Akte zu Forschungszwecken besser nutzbar zu machen. Es soll eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet werden.

Vzbz: Entscheidend sind Datenschutz-Vorkehrungen

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die datengestützte Verbesserung der Versorgungsqualität grundsätzlich im Interesse der Bürger. Entscheidend seien angemessene Vorkehrungen für den Datenschutz. Ferner müsse Verbrauchern zu jedem Zeitpunkt die souveräne Entscheidung ermöglicht werden, für welche Zwecke ihre Daten zur Verfügung gestellt werden.

Der Verband unterstütze im Grundsatz auch die grenzüberschreitende Datennutzung und eine Anbindung an den entstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), der mit dem Gesetz vorbereitet werde. Die Weiterverarbeitung der Gesundheitsdaten von Versicherten durch ihre Kranken- und Pflegekassen bedürfe ihrer expliziten Zustimmung (opt-in).

BÄK warnt vor Verunsicherung von Patienten und Ärzten

Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisierte die den Kranken- und Pflegekassen eingeräumte Möglichkeit, auf Basis von Leistungsdaten individuelle Auswertungen vorzunehmen. Aus diesen Daten könnten keine validen Aussagen zur Früherkennung seltener Erkrankungen, Krebsrisiken oder schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen abgeleitet werden.

Die BÄK warnte vor einer Verunsicherung von Patienten und Ärzten und schlug vor, zunächst in Pilotprojekten zu prüfen, ob diese Datenauswertung sinnvoll sei. Die BÄK regte zudem an, für den Zugang zu Gesundheitsdaten durch kommerziell forschende Unternehmen ein Entgelt zu erheben, damit die Dateninfrastruktur nicht nur aus Beitragsmitteln finanziert werden müsste.

BPtK: Eingriff in Kompetenz von Psychotherapeuten und Ärzten

Auch die Psychotherapeutenkammer (BPtK) forderte, es müsse sichergestellt werden, dass Gesundheitsdaten nicht für Eingriffe in die heilkundliche Versorgung verwendet würden. Eine Leistungsempfehlung der Kranken- und Pflegekassen stelle einen systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Kompetenz von Psychotherapeuten und Ärzten dar. Über die Art der Behandlung entschieden Psychotherapeuten und Ärzte auf Grundlage einer individuellen Diagnostik. Solche Leistungsempfehlungen stünden der Trennung von Versicherung und Versorgung entgegen und gefährdeten das Wohl der Versicherten.

Ablehnend äußerte sich in der Anhörung auch ein Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

AOK: Wichtiger Beitrag zur Entwicklung neuer Therapieformen

Der AOK-Bundesverband begrüßte hingegen ausdrücklich die Möglichkeit der Krankenkassen für datengestützte Auswertungen zum individuellen Gesundheitsschutz der Versicherten. Anders als Leistungserbringer verfügten Krankenkassen über Informationen zu allen verordneten Arzneimitteln und könnten so mögliche schwerwiegende Wechselwirkungen aufdecken. Positiv zu bewerten sei auch die Verknüpfung von Daten aus dem Forschungszentrum mit jenen aus den Krebsregistern. Damit könne ein wichtiger Beitrag zur Erforschung und Entwicklung neuer Therapieformen geleistet werden.

Auch andere Kassenvertreter warben in der Anhörung nachdrücklich für die Auswertung der Abrechnungsdaten und die Kontaktmöglichkeit zu den Versicherten. Als Beispiele wurden unvollständige Impfungen angeführt oder wichtige Hinweise für Schwangere oder Diabetiker. In manchen Fällen ließe sich so auch viel Leid verhindern.

Caritas: Widerspruchsrechte nach Maßnahmen differenzieren

Der Deutsche Caritasverband forderte, die Widerspruchsrechte müssten differenziert nach den Maßnahmen, über die Krankenkassen ihre Versicherten informieren könnten, ausgestaltet werden. Manche Versicherten wollten vielleicht ihr individuelles Krebsrisiko kennen, aber nicht ihr Risiko für eine seltene Erkrankung.

Sinnvoll wäre es zudem, das Risiko von Pflegebedürftigkeit einzubeziehen und entsprechende Daten der Pflegekassen zu nutzen, um Präventionspotenziale auszuschöpfen. Schließlich sollte den Versicherten ermöglicht werden, Widerspruchsrechte für die Übermittlung von individuellen Daten aus der ePA auch auf analogem Weg geltend zu machen.

Weitere Register in Datenauswertung einbeziehen

Der Einzelsachverständige Christian Karagiannidis vom Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sprach sich dafür aus, neben dem Krebsregister auch andere qualitativ hochwertige Register in die Datenauswertung einzubeziehen, etwa das Traumaregister, das Reanimationsregister und das DIVI-Intensivregister. (pk/16.11.2023)

Dokumente

  • 20/9046 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    PDF | 1 MB — Status: 01.11.2023

Tagesordnung

  • 93. Sitzung am Mittwoch, den 15. November 2023, 16:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 93. Sitzung vom 15.11.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundespsychotherapeutenkammer e. V.
  • AOK-Bundesverband
  • Deutscher Caritasverband
  • Verband der Diganosticia-Industrie
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
  • Bundeszahnärztekammer/Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • BKK-Dachverband
  • Bundesärztekammer
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • Innovationsverbund öffentliche Gesundheit - Bianca Kastl
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)
  • Prof. Dr. Sylvia Thun
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
  • Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.(TMF)
  • Bundesverband Managed Care e. V. (BMC)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • GKV-Spitzenverband
  • Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
  • BAG-Selbsthilfe
  • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
  • AOK-Bundesverband, BKK-Dachverband, Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, diverse Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) (20/9048) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU/CSU angenommen. Darüber hinaus wurde ein zweiter vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (20/9046) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Union angenommen. 

Die Novellen zielen darauf ab, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und für die Forschung besser nutzbar zu machen. Beide Vorlagen waren in der parlamentarischen Beratung noch an zahlreichen Stellen verändert und ergänzt worden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung hatte der Gesundheitsausschuss 33 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für das GDNG  und für das Digitalgesetz gebilligt. Der Abstimmung lag zudem jeweils einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit des Haushaltsausschusses hat zu den Gesetzentwürfen (20/9789, 20/9786) vor. Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein von der CDU/CSU zum Digitalgesetz vorgelegter Entschließungsantrag (20/9790). Ein von der AfD zur Abstimmung gestellter Antrag mit dem Titel „Medizinbürokratismus stoppen – Behandeln statt verwalten“ (20/4670) wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ebenfalls abgelehnt. Die Entscheidung fiel auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/9788). 

Nutzung von Gesundheitsdaten

Mit dem Digitalgesetz soll die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA), die derzeit kaum genutzt wird, für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die freiwillige digitale Anwendung nicht nutzen möchte, muss widersprechen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll schon 2024 verbindlich werden. Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

In der Schlussberatung äußerten sich Redner der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP überzeugt, dass mit den Digitalgesetzen das Gesundheitssystem insgesamt entscheidend gestärkt werden könne. Auch die Union befürwortet die Digitalisierung im Grundsatz, kritisiert aber die jetzt vorgesehene Umsetzung an einigen Stellen. Redner der bisherigen Linksfraktion äußerten Bedenken gegen die Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten an Dritte und sehen vor allem die Nutzung von Daten durch Pharmakonzerne kritisch. Auch die AfD-Fraktion befürchtet einen möglichen Missbrauch von Daten.

Minister: Quantensprung für die Digitalisierung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach in der Schlussberatung von einem Quantensprung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Grundlage dafür sei schon vor 20 Jahren geschaffen worden, seither sei die Digitalisierung aber kaum vorangekommen. Der Minister versprach eine deutliche Verbesserung der Versorgung durch die neuen digitalen Angebote sowie mehr Sicherheit für die Patienten. Derzeit seien etwa Befunde oder Laborwerte verteilt auf verschiedene Einrichtungen, die Folge seien Doppeluntersuchungen, Fehldiagnosen und insgesamt eine suboptimale Therapie. Mit der ePA werde sich das ändern, zum Vorteil der Patienten und behandelnden Ärzten.

Das Ziel sei eine bessere, effizientere Medizin. Als Beispiel nannte Lauterbach die Telemedizin, die ausgebaut werden soll. Damit würden Arztpraxen entlastet und eine bessere Versorgung ermöglicht. Das GDNG greife „wie ein Zahnrad“ in das Digitalgesetz und ermögliche die gezielte Nutzung der Daten, die aus der ePA, den Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Registern in einem datengeschützten Raum zusammengeführt würden. Diese Daten könnten ausgewertet werden für Studien und Künstliche Intelligenz (KI) sowie eine bessere Behandlung von Patienten im Rahmen der personalisierten Medizin. Lauterbach wertete dies als „Durchbruch“ zu einer ganz neuen Medizin. 

CDU/CSU fordert Ausbau der Telemedizin

Der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel (CSU/CSU) sagte, die Union unterstütze die Digitalisierung. „Beide Gesetzentwürfe weisen in die richtige Richtung.“ Die digitale Transformation im Gesundheitswesen werde endlich angegangen. Eine gut gemachte Digitalisierung biete viele Chancen im Gesundheitswesen und berge das Potenzial für eine verbesserte Patientenversorgung, Effizienzsteigerung und Fortschritte in der medizinischen Forschung. Allerdings bemängelte er, dass auch unstrukturierte Daten in die ePA aufgenommen würden, die nicht systematisch durchsucht, ausgewertet und genutzt werden könnten.

Die Union habe sich zudem einen stärkeren Ausbau der Telemedizin erhofft mit Telemonitoring, Telediagnostik und Telekonsilen. Das E-Rezept müsse für alle Beteiligten praxistauglich, effizient und zeitsparend eingesetzt werden können. Ferner bräuchten nicht nur Krankenhäuser Unterstützung, sondern auch niedergelassene Ärzte. Rüddel brachte dazu ein „Praxiszukunftsgesetz“ ins Gespräch. Sinnvoll sei die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Jedoch sei die gemeinwohlorientierte Datennutzung nicht überzeugend, weil der Begriff die Gefahr der politisch motivierten Interpretation beinhalte. 

AfD: Reform birgt erhebliche Risiken

Skeptisch zur Datennutzung äußerte sich auch Kay-Uwe Ziegler (AfD). Nach seiner Ansicht ist die Gesundheitspolitik mit den Digitalgesetzen an einem „kritischen Wendepunkt“ angekommen. Die Reform berge erhebliche Risiken. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie Daten missbraucht und unterschlagen werden könnten. 

Er machte erneut Zweifel deutlich an der Wirksamkeit der Corona-Impfkampagne und betonte mit Blick auf die Bundesregierung: „Man darf ihnen keine Gesundheitsdaten anvertrauen.“ Daten, die zum Schutz der Menschen gebraucht werden, würden „regelmäßig verschleiert, unterdrückt oder gar nicht erst erfasst“. Zudem dienten Gesundheitsdaten dazu, der Pharmaindustrie Geschäfte in Milliardenhöhe zu ermöglichen. Was gemeinwohlorientierte Zwecke seien, bleibe ebenfalls „im Nebel“.

Grüne: Ein überfälliges digitales „Update“

Redner der Koalitionsfraktionen werteten die Digitalreform als Meilenstein in der Gesundheitspolitik. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dem überfälligen digitalen „Update“ werde ein Rückstand von 15 Jahren mit verpassten Digitalisierungsbemühungen aufgeholt. Es gehe um eine bessere Versorgung und mehr Datentransparenz. 

Dahmen schilderte die aktuellen Nöte von Ärzten im medizinischen Alltag aus eigener Erfahrung. Mediziner müssten Informationen zusammensuchen, in alten Aktenordnern und Medikamentenlisten blättern, Befunde abtippen und ausdrucken. „Diese Zustände sind unhaltbar.“ Damit werde nun Schluss gemacht. Die notwendigen Daten würden an einem Ort zentral und übersichtlich zusammengeführt. Skepsis und Zögerlichkeit seien unangebracht, zumal mit der systematischen Datenaufbereitung mehr Transparenz für Patienten erreicht werde.

FDP: Datenhoheit bleibt bei den Menschen

Auch Andrew Ullmann (FDP) hob die Vorzüge der Reform hervor und plädierte in Anspielung auf das im Ausland verbreitete Image von Deutschland für „german Mut“ statt „german Angst“. Mit den Gesetzen sei die Chance verbunden, das Gesundheitssystem auf eine neue Stufe zu heben. 

Die ePA fördere die Therapiesicherheit, die Telemedizin eine flexible Versorgung. Es würden klare Regelungen und Standards im Umgang mit Gesundheitsdaten eingeführt. Ein Schlüsselfaktor seien die Forschungsmöglichkeiten. Die Welt stehe an der Schwelle zu einer revolutionären Entwicklung in der Medizin durch KI. Das sei ein Segen für Patienten und Leistungserbringer. Er versicherte: „Die Datenhoheit bleibt bei den Menschen.“

SPD: Zeitgewinn durch Digitalisierung

Matthias Mieves (SPD) verwies auf den enormen Zeitgewinn, der mit der Digitalisierung verbunden sein könne. Die Zeit, die Ärzte und Pfleger für die Patienten hätten, sei ein kostbares Gut, das derzeit oft mit Bürokratie und Doppelarbeit verschwendet werde. Die Telemedizin bringe insbesondere für Patienten auf dem Land, die weite Strecken zum Arzt fahren müssten, neue Möglichkeiten.

In der ePA sei die Medikation ersichtlich, das könne gefährliche Wechselwirkungen bei Medikamenten verhindern. Der SPD-Politiker widersprach auch dem Vorwurf, „gläserne Patienten“ zu schaffen. Die Daten seien alle schon da und lägen irgendwo herum, aber die Patienten hätten keine Kontrolle darüber. Die ePA führe zu Kontrolle und Transparenz und letztlich zu informationeller Selbstbestimmung. 

Elektronische Patientenakte ab 2025

Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zugleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Umfangreicher genutzt werden sollen die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). 

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

Antrag der AfD-Fraktion

Nach Ansicht der Abgeordneten sollte eine Regierungskommission für Bürokratieabbau eingerichtet werden mit der Vorgabe, mindestens 50 Prozent der Dokumentationspflichten zu reduzieren und die ärztliche Arbeitszeit für Bürokratie auf höchstens 20 Prozent zu begrenzen. 

Überdies sollte im Zuge der Digitalisierung jede neue Anwendung, beispielsweise das elektronische Rezept (E-Rezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder die elektronische Patientenakte (ePA) dahingehend überprüft werden, ob sie den Verwaltungsaufwand reduziert und nur dann eingeführt werden, wenn dies sichergestellt ist. (pk/hau/ste/14.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Kay-Uwe Ziegler/ Nikolaus Becker

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Matthias David Mieves

Matthias David Mieves

© Matthias Mieves/ Photothek Media Lab

Mieves, Matthias David

SPD

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

Melis Sekmen

Melis Sekmen

© Hyp Yerlikaya

Sekmen, Melis

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Lars Lindemann

Lars Lindemann

© Lars Lindemann/ Harry Schnitger

Lindemann, Lars

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

fraktionslos

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/4670 - Antrag: Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
    PDF | 163 KB — Status: 29.11.2022
  • 20/9046 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    PDF | 1 MB — Status: 01.11.2023
  • 20/9048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
    PDF | 1 MB — Status: 01.11.2023
  • 20/9786 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9046, 20/9785 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    PDF | 188 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/9788 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9048 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4670 - Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
    PDF | 1 MB — Status: 13.12.2023
  • 20/9789 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9048, 20/9788 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
    PDF | 196 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/9790 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9048, 20/9788 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
    PDF | 146 KB — Status: 13.12.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9048 (Beschlussempfehlung 20/9788 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/9790 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/9788 Buchstabe b (Antrag 20/4670 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/9046 (Beschlussempfehlung 20/9785: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-digitalisierung-gesundheitswesen-973138

Stand: 13.05.2025