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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Schweden: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/7307) zur Ratifizierung von Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Königreich Schweden in den Bundestag eingebracht. Laut Begründung erfolgt mit dem Vertragsgesetz die Umsetzung des am 18. Januar 2023 unterzeichneten Protokolls zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschafts- und Schenkungsteuern. Außerdem sichern sich beide Staaten gegenseitig Beistand in Steuerfragen zu. Insbesondere geht es bei den Änderungen des Abkommens um die Verankerung der Mindeststandards der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten für eine internationale Unternehmensbesteuerung. Diese soll vermeiden, dass Unternehmen gar keine oder verminderte Steuern zahlen. Weitere Beratung wird die Vorlage im Finanzausschuss erfahren.

Bankenverkehr: Ein von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr (20/7347) sieht dazu Änderungen in Paragraf 675g Absätze 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Er wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die CDU/CSU-Fraktion will es Banken ermöglichen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden zu ändern. Die Fraktion begründet ihren Entwurf mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Das Gericht hatte Ende April 2021 die bisherige Praxis, Änderungen der AGB über eine sogenannte Zustimmungsfiktion zu ermöglichen, für rechtswidrig erklärt. Wie die Fraktion ausführt, habe das BGH-Urteil „im praktischen Kundenverkehr vielerlei Folgen und Reaktionen hervorgerufen, die sich allesamt als negativ für beide Seiten (Bank und Kunde) als auch als unpraktisch erwiesen haben“. So würden regelmäßig vorzunehmende vertragliche Anpassungen ohne Zustimmungsfiktionsklausel deutlich erschwert, heißt es weiter. Nach Darstellung der Unionsfraktion verfolgt ihr Entwurf den Lösungsansatz, „dass die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion erreicht werden, wobei dem Kunden eine Art Überlegungsfrist, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss, eingeräumt wird“. Er könne frei entscheiden, ob er aktiv werden will. „Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet“, heißt es weiter.

Betreuungsvereine: Ein weiterer Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten“ (20/7352) stand auf der Tagesordnung. Federführend weiterberaten wird die Vorlage im Rechtsausschuss. In dem Antrag heißt es: „Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen.“ Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten. Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche Umsetzung“ des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, „um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“. 

Luftqualität: Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ (20/7354) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten. Die CDU/CSU-Fraktion dringt darin auf eine Verschiebung neuer EU-Vorschriften zur Luftqualität und fordert die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen über eine Änderung der Richtlinie 2008 / 50 / EG über Luftqualität und saubere Luft aus dem Jahr 2008 für einen Aufschub einzusetzen, damit Regelungsvorhaben wie etwa der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft oder die Elektromobilität erst Wirkung zeigen könnten. Außerdem soll die Bundesregierung sicherstellen, dass in der aktuellen Energiekrise Privathaushalte und Unternehmen durch die neuen Regelungen der Luftqualitätsrichtlinie nicht „unverhältnismäßig stark belastet“ werden, heißt es in der Vorlage. Weitere Forderungen der Unionsfraktion beziehen sich unter anderem auf die Technologieoffenheit in Bezug auf Heizsysteme, „bürokratiearme und für Kommunen tragbare Umsetzungen“ mit Blick auf die Erstellung von Luftreinhalteplänen sowie bezahlbare Preise für konventionelle Kraftstoffe. Auch solle die Bundesregierung für eine Verschiebung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Luftqualitätsgrenzwerte bis 2040 eintreten, deren methodische Herleitung durch Experten eingehend zu überprüfen und sich gegen die gesetzliche Möglichkeit von kommunalen Fahrverboten einsetzen. Die Anwendung von Ordnungsrecht müsse insgesamt „maßvoll und praxistauglich“ sein, fordern die Abgeordneten. Bei den Vorschriften zur Luftqualität müssten „Verhältnismäßigkeit, Technologieoffenheit und Machbarkeit im Vordergrund stehen“.

Benin-Bronzen: Die Unionsfraktion dringt auf die öffentliche Ausstellung der aus deutschen Sammlungen an Nigeria restituierten Benin-Bronzen. In einem Antrag (20/7252), der im Ausschuss für Kultur und Medien federführend beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, in diplomatischen Verhandlungen mit Nigeria die Ausstellung der Benin-Bronzen im Edo Museum of West African Art zu realisieren und so den Vorgaben für die Bereitstellung von vier Millionen Euro durch die Bundesrepublik Deutschland nachzukommen. Der Umstand, dass Nigerias Staatspräsident die Eigentumsrechte an den Benin-Bronzen ausschließlich an den Oba, den Nachfahren jener ehemaligen Königsfamilie, „die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen wie dem Sklavenhandel zur Entstehung der Bronzen beigetragen“ habe, sei „mehr als bedauerlich“ heißt es im Antrag. „Es ist die Umkehrung dessen passiert, was wir im Sinne der ursprünglichen Erklärung zum Umgang mit den in deutschen Museen und Einrichtungen befindlichen Benin-Bronzen von 2021 eigentlich versuchen - nämlich die Zugänglichmachung identitätsstiftender Kulturgüter für und die Eigentumsübertragung an die heutigen Herkunftsgesellschaften als Ganzes und nicht lediglich an einzelne Nachfahren.“ Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll die Bundesregierung zudem vor der Rückgabe weiterer Benin-Bronzen mit Expertise der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sicherstellen, dass die Objekte in Nigeria öffentlich zugänglich und vor Zerstörung oder illegalem Handel geschützt werden und hierbei die international Standards der Fürsorge für das Menschheitskulturerbe angelegt werden. Aufbauend auf der Benin-Dialogue-Group soll im Austausch mit anderen europäischen Staaten, insbesondere Frankreich und Großbritannien, eine gemeinsame Leitlinie für die Rückgabe abgestimmt werden. 

Wärmewende: Die AfD will mit einem Antrag die „Wärmewende stoppen und stattdessen die sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten“ (20/7356). Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „die Wahl zwischen verschiedenen Heizungssystemen dem Bürger zu überlassen“, zur Stromversorgung das Angebot an grundlastfähiger Kraftwerkskapazität unter Einbeziehung von Kohle- und Kernenergie auszuweiten, sämtliche Fördermaßnahmen „sogenannter erneuerbarer Energien“ sowie deren Privilegierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schnellstmöglich einzustellen und auf den kurzfristigen Ausstieg aus dem Treibhausgas-Emissionszertifikathandel der Europäischen Union (EU-ETS) sowie aus allen entsprechenden nationalen Bepreisungen (zum Beispiel BEHG) hinzuwirken.

Gebäudeheizungsarten: „Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten – Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren“ (20/7357) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags. Die weitere, federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie.

Afrika: Die AfD-Fraktion will den Kampf gegen die zunehmende Umweltverschmutzung durch Kunststoffmüll zu einem vorrangigen Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern machen. Zudem soll die Bundesregierung „das Narrativ einer deutschen Verantwortung für den Klimawandel und für daraus abgeleitete Umweltschäden sowie sonstige negative Auswirkungen in Afrika“ zurückweisen, fordert sie in einem Antrag (20/7360), der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. In der Begründung heißt es, in Afrika spiele sich derzeit eine Umweltkatastrophe ab, „die weder durch die These der vermeintlichen Verantwortung der Industrieländer für den vorgeblich fast nur anthropogen verursachten Klimawandel noch durch eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik eingedämmt werden kann“. Die zunehmende Umweltzerstörung und Entwaldung sowie die hochproblematische Handhabung des Kunststoffmülls gehören aus Sicht der AfD zu den Hauptursachen für Krankheiten, Armut und Hunger in Afrika. Vor diesem Hintergrund hält sie es für geboten, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nachhaltige Entsorgungssysteme zu fördern.

Afrika II: Bei den deutschen entwicklungspolitischen Investitionen im Rahmen der europäischen „Global-GatewayInitiative“ soll es nach dem Willen der AfD-Fraktion „zum Wohle Afrikas und der deutschen Wirtschaft“ vorrangig um wirtschaftliche Zusammenarbeit gehen. So sollten deutsche Rohstoffinteressen in Afrika, insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo, klar formuliert werden, fordert sie in einem Antrag (20/7358), der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. Innerhalb der EU soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass für Rohstoffinteressen entsprechende Korridore gefördert werden. Von „ideologisch begründeten Zielvorgaben bei Energieversorgungsprojekten“ soll sie absehen. Stattdessen sollten sich die Vorgaben an den strategischen energiepolitischen Entscheidungen der afrikanischen Partner ausrichten.

Kalte Progression: Ein Gesetzentwurf der AfD zur Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an die Folgen der kalten Progression (20/6144) wird federführend im Finanzausschuss beraten. In dem Gesetzentwurf der Fraktion heißt es, die Folgen der kalten Progression sollten durch eine neue Tarifformel im Einkommensteuergesetz in Zukunft vollständig für jedes Jahr abgebaut werden. Ziel sei es, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Damit könnten die derzeit entstehenden heimlichen Steuererhöhungen beseitigt werden. Der Entwurf sieht die automatische Anpassung der Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und eine automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz vor. Diese Normierung erfolge mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Ausgangspunkt dafür soll die Prognose des Verbraucherpreisindexes der Bundesregierung für das jeweils laufende Jahr sein. Etwaige Prognosefehler seien im Folgejahr zu berücksichtigen. Dieses Indexierungsverfahren stellt nach Ansicht der AfD-Fraktion sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolge.

Luftwaffe: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den spezialisierten Kräften der Luftwaffe und zur Sicherheit von Lufttransportmissionen Zulagen gewähren“ (20/7359) wird im federführenden Verteidigungsausschuss beraten. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Soldaten der Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe die in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) vorgesehene Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr in Höhe von bis zu 500 Euro monatlich zu zahlen. Bislang werde diese Zulage den Air Mobile Protection Teams nicht ausgezahlt, obwohl sie gemäß Definition ebenfalls spezialisierte Kräfte der Bundeswehr seien, heißt es in dem Antrag. Die spezialisierte Kräfte und die Spezialkräfte der Bundeswehr müssten ihre Kenntnisse in einer langwierigen Ausbildung erwerben, um den hohen Ansprüchen ihrer Einheiten zu genügen, heißt es im Antrag der AfD. Die Air Mobile Protection Teams würden als spezialisierte Kräfte der Bundeswehr ihren Teil zum Fähigkeitsspektrum der Streitkräfte leisten. Ihren hohen Wert hätten sie zuletzt in Afghanistan im August 2021 beim Evakuierungsflug aus Kabul unter Beweis gestellt. 

(ste/22.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6144 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an die Folgen der kalten Progression
    PDF | 200 KB — Status: 24.03.2023
  • 20/7252 - Antrag: Im Umgang mit den Benin-Bronzen Voraussetzungen für geordnete Rückführungen mit Augenmaß schaffen
    PDF | 151 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/7307 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. Januar 2023 zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen)
    PDF | 1 MB — Status: 19.06.2023
  • 20/7347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
    PDF | 197 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7352 - Antrag: Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten
    PDF | 153 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7354 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
    PDF | 148 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7356 - Antrag: Wärmewende stoppen - Die sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten
    PDF | 181 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7357 - Antrag: Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren
    PDF | 173 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7358 - Antrag: Deutsche entwicklungspolitische Investitionen im Rahmen der Global-Gateway-Initiative zum Wohle Afrikas und der deutschen Wirtschaft vorrangig auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit ausrichten
    PDF | 178 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7359 - Antrag: Den spezialisierten Kräften der Luftwaffe zum Schutz und zur Sicherheit von Lufttransportmissionen Zulagen gewähren
    PDF | 168 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7360 - Antrag: Entsorgung von Kunststoffmüll zum Gegenstand der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika machen - Die deutsche Abfallwirtschaft einbeziehen
    PDF | 166 KB — Status: 20.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

EU-Pläne zur Luftquali­tätsrichtlinie stoßen auf geteiltes Experten-Echo

Zeit: Mittwoch, 27. September 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Die Pläne der EU-Kommission für eine Überarbeitung der geltenden EU-Luftqualitätsrichtlinie stoßen auf ein geteiltes Echo der Experten, das zeigte eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 27. September 2023. Anlass für die Befassung mit dem Thema war ein Antrag CDU/CSU-Fraktion, in dem sie auf eine Verschiebung neuer EU-Vorschriften zur Luftqualität dringt (20/7354).

In der Anhörung teilten die Sachverständigen grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, die Luftqualität zu verbessern, doch hielten vor allem Vertreter aus Industrie und Wirtschaft die angestrebten schärferen Grenzwerte für zu streng. Die Auswirkungen könnten den Standort Deutschland gefährden, so ihr Urteil. Mediziner und Umweltverbände hingegen sahen in strengeren Vorschriften einen längst überfälligen Schritt, um Gesundheit und Umwelt vor Luftverschmutzung zu schützen.

Krankheiten durch Luftverschmutzung

So verwiesen Emma Bud von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth und Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe auf die jährliche Zahl rund 29.000  vorzeitigen Todesfällen aufgrund Feinstaub und weiteren 10.000 aufgrund erhöhter Stickstoffdioxidkonzentrationen in Deutschland. Krankheiten durch Luftverschmutzung seien kein individuelles gesundheitliches Problem, sondern verursachten auch immense volkswirtschaftliche Schäden, argumentierte Saar. Es brauche daher niedrigere Grenzwerte entsprechend der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die seit 2008 geltende EU-Luftqualitätsrichtlinie habe zwar in der Vergangenheit zu deutlichen Verbesserungen der Luftqualität geführt, sei aber nicht mehr ausreichend, so Bud. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung einsetzen. Orientieren sollten sich die EU-Mitgliedstaaten dabei  an der strengeren Verhandlungsposition des Europaparlaments. Eine Anpassung der Grenzwerte dürfe zudem nicht erst 2030, wie von der EU-Kommission geplant, erfolgen.

Sachverständige mahnen Übergangsfristen an

Demgegenüber warnten Wirtschaftsvertreter vor den Folgen strengerer und zu früh geltender neuer Vorschriften: Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) erinnerte an die Situation drohender Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Jahren 2018/2019. Dieses „Drama“ drohe sich zu wiederholen, wenn nicht „realistische Zeiträume“ zur Einhaltung von Grenzwerten eingeplant würden. Viele Unternehmen seien bei Nutzfahrzeugen und Wärmeerzeugung noch weit über das Jahr 2030 auf fossile Brennstoffe angewiesen. Daher seien die Ziele der EU-Kommission auch erst nach 2030 erreichbar.

Auch Peter Müller-Baum vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, und Puya Raad, der für den Industriekonzern Thyssenkrupp sprach, hielten die Zeitschiene zur Umsetzung für zu kurz und „überambitioniert“. Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung der Luftqualitätsrichtlinie  drohe die notwendige Klimatransformation der Industrie  zu behindern. Folge davon könnten Standortverlagerungen ins Ausland, Anlagenstilllegungen und der Verlust vieler „gut bezahlter“ Arbeitsplätze sein, sagte Raad. Noch deutlicher wurde Müller-Baum: Wenn Zulassungen von Anlagen mit Blick auf Emissionen erschwert oder gar verhindert würden, befördere das die „Deindustrialisierung Deutschlands“.

Planungsunsicherheit bei Behörden

„Zu einer angemessenen Übergangsfrist frühestens ab 2040“ für strengere Grenzwerte riet auch Annette Giersch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Sie machte deutlich, dass der BDI derzeit keine Notwendigkeit für eine „Revision“ der bestehenden und „sehr erfolgreichen“ europäischen Luftqualitätsrichtlinie sehe. Die EU verfolge eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben, die dazu beitrügen, die Luftqualität zu verbessern. Zugleich warnte Giersch  vor weitergehenden Klage- oder Schadensersatzvorschriften: Diese sorgten für Planungsunsicherheit bei Behörden und bedeuteten letztlich auch finanzielle Risiken für den Staat.

Diese Gefahr sah auch Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag. Sie betonte zwar, Städte und Kommunen unterstützten bereits Bemühungen für Gesundheitsschutz und bessere Luftqualität – etwa durch Tempolimits oder den Ausbau von Radwegen. Doch sie appellierte, die Kommunen nicht zu überfordern. Deren Möglichkeiten seien begrenzt und vielfach bereits ausgeschöpft. Sie rief  dazu auf, alle Sektoren in den Blick zu nehmen, um Emissionen „an der Quelle“ zu begrenzen. Zudem müssten „örtliche und überörtliche Bedingungen“ in Städten, wie etwa Fluss- oder Tallagen oder Schiffsverkehr berücksichtigt werden.

Diskussion über Verschärfung der Grenzwerte

Die Einzelsachverständigen Gerhard Scheuch und Martin Schraag sahen keinen Bedarf für eine Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe. Für die von Epidemiologen angeführten Gesundheitsprobleme, die auf Feinstaub zurückzuführen seien, gebe es nicht genügend Beweise, so der Aerosolphysiker Scheuch. Ohnehin erreiche die nicht vom Menschen verursachte Feinstaubkonzentration in vielen Gegenden der Welt Werte, die weit über dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzwert lägen. Martin Schraag von der Gesellschaft Fortschritt in Freiheit zog die Herleitung der von der WHO empfohlenen Grenzwerte in Zweifel: Es müsse geklärt werden, warum die Weltgesundheitsorganisation „plötzlich“ Ergebnisse etablierter Studien durch auf epidemiologischen Modellrechnungen beruhenden Studien „überschreibe“.

Demgegenüber erklärte die Epidemiologin Annette Peters, Direktorin des Helmholtz Zentrums München, dass die Novellierung der Grenzwerte aus Sicht der Gesundheitswissenschaft ein „längst überfälliger Schritt“ sei. Die wissenschaftliche Evidenz habe sich seit den Empfehlungen der WHO sogar noch weiter erhärtet. Große Studien in Europa und den USA untermauerten den Befund, dass Schadstoffkonzentrationen oberhalb der von der WHO empfohlenen Richtwerte das Mortalitätsrisiko steige. Peters betonte auch den Beitrag besserer Luftqualität auf die Eindämmung der Folgen des Klimawandels: Niedrigere Luftschadstoffbelastungen verringerten auch gesundheitliche Auswirkungen von Hitze.

Eindringlich warnte auch die Umweltmedizinerin Barbara Hoffmann von der Universität Düsseldorf vor den Folgen der weiterhin hohen „Krankheitslast“ durch Luftverschmutzung in Deutschland. Die Luftverschmutzung nur durch Feinstaub stehe auf Platz acht von 52 der wichtigsten Risikofaktoren, betonte Hoffmann. „Wir nehmen für kein anderes essentielles Lebensmittel eine derartige Krankheitslast in Kauf.“ Die Folgen seien sehr teuer, so die Sachverständige - für den Einzelnen und die Gesellschaft. Jedes Jahr entstünden  in der EU gesundheitsbezogene Kosten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro. Demgegenüber könne eine Verbesserung der Situation zu wirtschaftlichem Wachstum führen, hob Hoffmann hervor. Die EU-Kommission rechne bei schnellstmöglicher Angleichung an die WHO-Richtwerte mit einem Wachstum von 0,4 Prozent.

Antrag der Union

In einem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen über eine Änderung der Richtlinie 2008 / 50 / EG über Luftqualität und saubere Luft aus dem Jahr 2008 für einen Aufschub einzusetzen, damit Regelungsvorhaben wie etwa der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft oder die Elektromobilität erst Wirkung zeigen könnten. Außerdem solle die Bundesregierung sicherstellen, dass in der aktuellen Energiekrise Privathaushalte und Unternehmen durch die neuen Regelungen der Luftqualitätsrichtlinie nicht „unverhältnismäßig stark belastet“ werden, heißt es in der Vorlage.

Weitere Forderungen der Unionsfraktion beziehen sich unter anderem auf die Technologieoffenheit in Bezug auf Heizsysteme, „bürokratiearme und für Kommunen tragbare Umsetzungen“ mit Blick auf die Erstellung von Luftreinhalteplänen sowie bezahlbare Preise für konventionelle Kraftstoffe. Auch solle die Bundesregierung für eine Verschiebung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Luftqualitätsgrenzwerte bis 2040 eintreten, deren methodische Herleitung durch Experten eingehend zu überprüfen und sich gegen die gesetzliche Möglichkeit von kommunalen Fahrverboten einsetzen. Die Anwendung von Ordnungsrecht müsse insgesamt „maßvoll und praxistauglich“ sein, fordern die Abgeordneten. Bei den Vorschriften zur Luftqualität müssten „Verhältnismäßigkeit, Technologieoffenheit und Machbarkeit im Vordergrund stehen“. (sas/27.09.2023)

Dokumente

  • 20/7354 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
    PDF | 148 KB — Status: 20.06.2023

Tagesordnung

  • 50. Sitzung am Mittwoch, 27.09.2023, 11 Uhr - öffentliche Sitzung

Protokolle

  • Wortprotokoll 50. Sitzung, Öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Art. 23 Abs. 3 Grundgesetz zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa, BT-Drs. 20/7354

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag), A.-Drs. 20(16)197-K
  • Stellungnahme Emma Bud, ClientEarth gGmbH, A.-Drs. 20(16)197-F
  • Stellungnahme Prof. Dr. Annette Peters, Helmholtz Zentrum München, A.-Drs. 20(16)197-J
  • Stellungnahme Dr. Puya Raad, Thyssenkrupp Steel Europe AG, A.-Drs. 20(16)197-E
  • Stellungnahme Hauke Dierks, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), A.-Drs. 20(16)197-H
  • Stellungnahme Peter Müller-Baum, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA), A.-Drs. 20(16)197-D
  • Stellungnahme Dr. Gerhard Scheuch, A.-Drs. 20(16)197-A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Barbara Hoffmann Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, A.-Drs. 20(16)197-I
  • Stellungnahme Annette Giersch, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), A.-Drs. 20(16)197-C
  • Stellungnahme , Dipl.-Ing. Martin Schraag, Gesellschaft Fortschritt in Freiheit e. V., A.-Drs. 20(16)197-B
  • Stellungnahme Dorothee Saar, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), A.-Drs. 20(16)197-G

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Antrag zum Aufschub von EU-Vorschriften zur Luftqualität abgelehnt

Die CDU/CSU-Fraktion ist am Donnerstag, 9. November 2023, mit einem Antrag (20/7354) gescheitert, in dem sie die Bundesregierung aufgefordert hatte, sich bei den EU-Verhandlungen über eine Änderung der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft aus dem Jahr 2008 für einen Aufschub einzusetzen. Gegen die Initiative stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/9189) vor.

Antrag der CDU/CSU

Den Aufschub forderte die Union, damit Regelungsvorhaben wie etwa der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft oder die Elektromobilität erst Wirkung zeigen könnten. Außerdem sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass in der aktuellen Energiekrise Privathaushalte und Unternehmen durch die neuen Regelungen der Luftqualitätsrichtlinie nicht unverhältnismäßig stark belastet werden, hieß es in der Vorlage.

Weitere Forderungen der Unionsfraktion bezogen sich unter anderem auf die Technologieoffenheit in Bezug auf Heizsysteme, „bürokratiearme und für Kommunen tragbare Umsetzungen“ mit Blick auf die Erstellung von Luftreinhalteplänen sowie bezahlbare Preise für konventionelle Kraftstoffe. Auch sollte die Bundesregierung für eine Verschiebung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Luftqualitätsgrenzwerte bis 2040 eintreten, deren methodische Herleitung durch Experten eingehend zu überprüfen und sich gegen die gesetzliche Möglichkeit von kommunalen Fahrverboten einsetzen. Die Anwendung von Ordnungsrecht müsse insgesamt „maßvoll und praxistauglich“ sein, forderten die Abgeordneten. Bei den Vorschriften zur Luftqualität müssten „Verhältnismäßigkeit, Technologieoffenheit und Machbarkeit im Vordergrund stehen“. (sas/hau/ste/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Tessa Ganserer

Tessa Ganserer

© Tessa Ganserer/Stefan Kaminski

Ganserer, Tessa

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Tobias Holzweiler

Rinkert, Daniel

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/7354 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
    PDF | 148 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/9189 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7354 - Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
    PDF | 222 KB — Status: 08.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Gründer, Nils (FDP) Karliczek, Anja (CDU/CSU), Lenkert, Ralph (Die Linke)
  • Beschlussempfehlung 20/9189 (Antrag 20/7354 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-luftqualitaet-973176

Stand: 16.06.2025