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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Soziales

Beratung über Anträge zu Anpassungen im Sozialgesetzbuch

Der Bundestag hat am Freitag, 22. September 2023, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (20/8344) beraten, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Die Initiative wurde gemeinsam mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Lebensleistung anerkennen – Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen“ (20/6275) und einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden“ im Parlament debattiert. Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss der Aussprache an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Infolge der Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechse, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die unterschiedlichen Freibetragsregelungen zum Schonvermögen beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe anzugleichen. Bei Sozialhilfeempfängern, die eine deutsche Staatsbürgerschaft hätten oder seit mindestens zehn Jahren in der Bundesrepublik lebten, solle der Vermögensschonbetrag künftig 15.000 statt wie bisher 10.000 Euro betragen. Bei allen anderen Sozialhilfeempfänger soll laut Antrag der Freibetrag von 10.000 Euro auf 5.000 sinken.

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/7642), die Schlechterstellung von Menschen in der Sozialhilfe bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu beenden. Es sei für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, weshalb Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (erwerbsunfähige Menschen) und Bürgergeldempfänger nach SGB II (erwerbsfähige Menschen) unterschiedlich behandelt werden würden, heißt es in dem Antrag.

Konkret fordern die Abgeordneten, dass beispielsweise auch für Sozialhilfeempfänger „der Schutz von selbstgenutztem und angemessenem Wohneigentum“ sowie ein Vermögensschonbetrag von 15.000 Euro gelten sollten. (des/sto/22.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

Mathias Papendieck

Mathias Papendieck

© Mathias Papendieck/ Christine Fiedler

Papendieck, Mathias

SPD

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Takis Mehmet Ali

Takis Mehmet Ali

© Photothek

Mehmet Ali, Takis

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6275 - Antrag: Lebensleistung anerkennen - Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen
    PDF | 183 KB — Status: 31.03.2023
  • 20/7642 - Antrag: Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden
    PDF | 173 KB — Status: 06.07.2023
  • 20/8344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 13.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8344, 20/6275 und 20/7642 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Lob und Kritik für Änderungen in Sozial­gesetzbüchern

Zeit: Montag, 16. Oktober 2023, 13.30 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Mit den geplanten umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 16. Oktober 2023, befasst. Grundlage der Anhörung waren zum einen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze (20/8344) und zum anderen zwei Anträge der AfD-Fraktion (20/6275) und der Fraktion Die Linke (20/7642).

Regierungsentwurf und Oppositionsanträge

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das Zwölfte Sozialgesetzbuch, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht vor, sowie Änderungen für Erwerbsminderungrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf.

Die AfD möchte unter anderem den Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe für deutsche Staatsbürger auf 15.000 Euro anheben, für alle anderen absenken. Die Linke fordert auch für Sozialhilfeempfänger den Schutz selbstgenutzten Wohneigentums.

Pro und Kontra der Sachverständigen

Einige Sachverständige kritisierten, dass trotz der Anpassungen die Ungleichbehandlung zwischen Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängern fortbesteht. Darauf ging unter anderem Andreas Aust vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. ein, der eine sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung beim Schonvermögen (also eigenes Vermögen, das nicht mit Sozialleistungen verrechnet wird) in Zweifel zog.

Margret Böwe vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. erläuterte: In der Sozialhilfe seien die Menschen meist über einen sehr langen Zeitraum, aus gesundheitlichen Gründen oft bis zum Lebensende. Da entstünden im Laufe der Jahre viele Kosten, für die das Polster des Schonvermögens höher sein müsste. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie der Deutsche Landkreistag verteidigten die grundsätzlich unterschiedlichen Systeme von Bürgergeld und Sozialhilfe, auch wenn sie einzelnen Anpassungen zustimmten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wiederum begrüßte, dass Beziehern einer Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs nunmehr gesetzlich möglich gemacht werden soll. „Das erlaubt uns, proaktiv auf die Betroffenen zuzugehen“, betonte deren Vertreter Jürgen Ritter. BDA-Vertreterin Susanne Wagenmann appellierte, man müsse mit der Wiedereingliederung möglichst früh ansetzen und zwar schon bevor eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird. (che/16.10.2023)

Dokumente

  • 20/6275 - Antrag: Lebensleistung anerkennen - Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen
    PDF | 183 KB — Status: 31.03.2023
  • 20/7642 - Antrag: Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden
    PDF | 173 KB — Status: 06.07.2023
  • 20/8344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 13.09.2023

Tagesordnung

  • 58. Sitzung am Montag, den 16. Oktober 2023, 13.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 58. Sitzung Wortprotokoll SGB XII/XIV

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. med. Jörg M. Fegert, Ulm
  • Schriftliche Stellungnahme - WEISSER RING e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Begleit­regelungen zum Bürgergeld­gesetz beschlossen

Mit der breiten Mehrheit der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, der auf Anpassungen des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze zielt (20/8344). Hintergrund ist die Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022, die die neuen Anpassungen notwendig werden ließ. Die AfD und Die Linke enthielten sich bei der Abstimmung über das im Ausschuss für Arbeit und Soziales noch umfassend geänderte Gesetz (20/9195). Ein von der Unionsfraktion eingebrachter Entschließungsantrag (20/9196) zu dem Entwurf fand keine Mehrheit im Plenum.

Ebenfalls abgelehnt mit den jeweils übrigen Stimmen des Hauses wurden auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Lebensleistung anerkennen – Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen“ (20/6275) und ein Antrag der Fraktion Die Linke „Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden“ (20/7642). Zur Abstimmung über die beiden Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (20/9195).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Infolge der Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetz.

Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar stellen

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechste, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen werden dem Gesetz zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag, die unterschiedlichen Freibetragsregelungen zum Schonvermögen beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe anzugleichen.

Bei Sozialhilfeempfängern, die eine deutsche Staatsbürgerschaft hätten oder seit mindestens zehn Jahren in der Bundesrepublik lebten, sollte der Vermögensschonbetrag künftig 15.000 statt wie bisher 10.000 Euro betragen. Bei allen anderen Sozialhilfeempfängern sollte laut Antrag der Freibetrag von 10.000 Euro auf 5.000 sinken.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in einem Antrag, die Schlechterstellung von Menschen in der Sozialhilfe bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu beenden. Es sei für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, weshalb Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (erwerbsunfähige Menschen) und Bürgergeldempfänger nach SGB II (erwerbsfähige Menschen) unterschiedlich behandelt werden würden, hieß es in dem Antrag.

Konkret forderten die Abgeordneten, dass beispielsweise auch für Sozialhilfeempfänger „der Schutz von selbstgenutztem und angemessenem Wohneigentum“ sowie ein Vermögensschonbetrag von 15.000 Euro gelten sollten. (des/sto/hau/ste/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Takis Mehmet Ali

Takis Mehmet Ali

© Photothek

Mehmet Ali, Takis

SPD

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Mathias Papendieck

Mathias Papendieck

© Mathias Papendieck/ Christine Fiedler

Papendieck, Mathias

SPD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6275 - Antrag: Lebensleistung anerkennen - Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen
    PDF | 183 KB — Status: 31.03.2023
  • 20/7642 - Antrag: Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden
    PDF | 173 KB — Status: 06.07.2023
  • 20/8344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 13.09.2023
  • 20/9195 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8344- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6275 - Lebensleistung anerkennen - Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/7642 - Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden
    PDF | 594 KB — Status: 08.11.2023
  • 20/9196 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8344, 20/9195 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
    PDF | 165 KB — Status: 08.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8344 (Beschlussempfehlung 20/9195 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/9196 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/9195 Buchstabe b (Antrag 20/6275 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/9195 Buchstabe c (Antrag 20/7642 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-sgb-973146

Stand: 22.06.2025