Sonderbericht zur besseren Rechtsetzung und zum Bürokratieabbau
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 6. November 2023, mit dem Thema Bürokratieabbau befasst. Grundlage der Beratung bildete die Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Sonderbericht zur besseren Rechtsetzung und zum Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode (20/9000). Im Anschluss überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss.
Sonderbericht der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung darin schreibt, sei ihr „bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ ein wichtiges Anliegen. Ziel des Berichtes sei es, darzustellen, was die Bundesregierung in diesen Bereichen bereits unternommen habe und noch unternehmen wolle. Unter anderem wird in dem Bericht auf das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV verwiesen, dessen Eckpunkte dem Bericht als Anlage beigefügt sind. Zudem fasst der Bericht überblickartig und in Politikfeldern gegliedert abgeschlossene, laufende und geplante Maßnahmen in den Bereichen zusammen. „Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren“, heißt es dazu.
Ferner gibt die Bundesregierung Auskunft über „Querschnittsmaßnahmen“ zur besseren Rechtssetzung und zum Bürokratieabbau, etwa den Digitalcheck, Praxischecks und Reallabore. Auch auf die deutsch-französische Initiative zum Bürokratieabbau wird in dem Bericht verwiesen. (scr/07.11.2023)