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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Klimaschutz

Erste Beratung zur Novelle des Bundes-Klimaschutz­gesetzes

Der Bundestag hat am Freitag, 22. September 2023, in erster Lesung über die Klimaschutzpolitik beraten. Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Freiheit statt Ideologie – Aufkündigung aller internationalen Klimavereinbarungen“ (20/8417) wurden im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt jeweils der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Novelle ist es laut Regierung, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen. Daher solle künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen sein. Statt wie bislang vergangene Zielverfehlungen in den Blick zu nehmen soll mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen besser als bisher überprüft werden können, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Diese Umstellung habe auch der Expertenrat für Klimafragen empfohlen.

Anders als bisher soll den Angaben zufolge künftig im Mittelpunkt stehen, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind, könnten die Klimaziele sozial gerecht und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden. Damit werde die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt.

Antrag der AfD

Für die AfD gilt: „Klimaschutz ist ein politischer Kampfbegriff, das Klima lässt sich nicht 'schützen', der menschliche Einfluss auf das Klima ist umstritten.“ So steht es im Antrag der Fraktion. Darin fordern die Abgeordneten der AfD die Bundesregierung auf, alle internationalen Abkommen und. Vereinbarungen, aus denen sich für die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen mit Bezug auf den „Klimaschutz“ oder die Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, schnellstmöglich und ersatzlos zu beenden und keine zukünftigen Verpflichtungen mehr hierzu einzugehen.

Alle Ausgaben im Bundeshaushalt mit Bezug zum Klimaschutz, mit besonderem Blick auf die hierfür an das Ausland getätigten Zahlungen, sowie alle direkten (Bundeshaushalt) oder indirekten (über staatliche oder halbstaatliche Zwischenorganisationen) Zahlungen an Nichtregierungsorganisationen, die einen Bezug zu Klima- und/oder Umweltschutz haben, vertragskonform, unverzüglich und ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen seien Maßnahmen zu treffen, sich an den allgemeinen Klimawandel anzupassen, welcher von natürlichen Faktoren dominiert werde, denn solche Maßnahmen seien „nicht nur erheblich wirksamer – ergo zielführender – sondern auch mit substanziell weniger Aufwand verbunden.“ (mis/hau/22.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Lisa Badum

Lisa Badum

© Lisa Badum / René Ruprecht

Badum, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

© DBT/ Stella von Saldern

in der Beek, Olaf

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Katrin Zschau

Katrin Zschau

© Maximilian König

Zschau, Katrin

SPD

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8290 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 391 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8417 - Antrag: Freiheit statt Ideologie - Aufkündigung aller internationalen Klimavereinbarungen
    PDF | 212 KB — Status: 19.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8290 und 20/8417 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Sachverständige kritisieren Bundes-Klimaschutzgesetz

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 8. November 2023, im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) sowie der Unterrichtung durch die Bundesregierung zum „Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung“ (20/8150) befasst. Von Seiten der Experten wurde massive Kritik an der geplanten Novelle geübt. Die Experten äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Das Klimaschutzgesetz (KSG) soll unter Auswertung der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen fortentwickelt werden. Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden.

Statt, wie bislang vergangene Zielverfehlungen in den Blick zu nehmen, soll mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen besser als bisher überprüft werden können, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Anders als bisher soll künftig im Mittelpunkt stehen, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird – unabhängig davon, in welchem Bereich er entsteht.

„Verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch“

Besonders heftig fiel die Kritik in den Stellungnahmen der Rechts-Sachverständigen aus. Der vorliegende Gesetzentwurf sei „verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch“, sagte Dr. Roda Verheyen, Vorstand von Green Legal Impact und Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts. „Keine Verschiebung von Reduktionslasten in die Zukunft und damit auf die nachfolgenden Generationen“ – das sei die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts gewesen, doch genau das passiere mit der geplanten Novelle. Die gegenwärtige und absehbare Klimapolitik des Bundes sei unzureichend, um den Reduktionspfad des KSG einzuhalten, sagte die auf Vorschlag der SPD geladenen Expertin und appellierte an die Abgeordneten: „Es ist zwingend erforderlich dieses Gesetz so nicht anzunehmen.“

Zu dem gleichen Ergebnis kam Prof. Dr. Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, der ebenfalls auf Einladung der SPD-Fraktion sprach. Müller bemängelte unter anderem auch, dass insbesondere die Beschränkung des Nachsteuerungsmechanismus auf den Zeitraum bis 2030 weder konsistent zu den Vorgaben für die Projektionsdaten noch sachgerecht sei. Dadurch werde das Bundes-Klimaschutzgesetz faktisch befristet.

Kritiker befürchten „Verantwortungsdiffusion“

Das Klimaschutzgesetz sei „nicht ansatzweise mit der 1,5 Grad-Grenze kompatibel, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Mit dem KGS gehe es offenbar darum, “säumige Ministerien vor schlechter Presse zu schonen und Klimablockadepolitik in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr in einer „mehrjährigen Gesamtrechnung“ zu verstecken. Müller-Kraenner sprach von drohender „Verantwortungsdiffussion“. Die Probleme des aktuellen Klimaschutzgesetzes würden auf diese Weise nicht gelöst, sondern verschärft, so der Experte, der auf Einladung der Fraktion Die Linke Stellung nahm.

Dem stimmte Tobias Pforte-von Randow vom Deutschen Naturschutzring zu. Der vorliegende Gesetzentwurf diene lediglich der Verschleierung ungenügender Klimaschutzbemühungen. Statt das Klimaschutzgesetz nachzuschärfen, Verfehlungen zu sanktionieren und den Expertenrat in seinen Kompetenzen zu stärken, würden mit dem KGS grundlegende Mechanismen dieser wichtigen Klimaschutzarchitektur abgeschafft werden. Der Experte, der auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach, äußerte die Hoffnung, das parlamentarische Verfahren eröffne nun die Chance, diesem Eindruck entgegenzuwirken und das Klimaschutzgesetz in seiner Substanz zu verteidigen und mit wenigen Eingriffen dauerhaft zu stärken.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach sich dezidiert gegen eine Aufweichung der Sektorziele aus und plädierte für eine Beibehaltung der derzeitigen Methodik, die eine gezielte Anreizwirkung zur Senkung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren habe. Dazu, führte die Expertin, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Anhörung teilnahm, aus, sollte eine Verrechnung der Emissionsentwicklungen zwischen Sektoren nur für die Sektoren zugelassen werden, die ganz überwiegend der EU-Klimaschutzverordnung unterliegen (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Sonstige/Abfallwirtschaft). Zur Vermeidung von Zielabweichungen sollte die Verrechnung von Über- und Untererfüllungen nur bis zu einer bestimmten Grenze zugelassen werden.

Prof. Dr. Gerald Haug, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina/Nationale Akademie der Wissenschaften, nannte die sektorübergreifende Klimaschutzpolitik genauso richtig wie die gemeinsame Verantwortung der Regierung, hatte aber ein großes Aber: Aus seiner Sicht, sagte der Experte, der auf Einladung der Unionsfraktion Stellung nahm, wäre es wünschenswert, wenn der Kanzler mit Blick auf das Kabinett eine klarere Führungsrolle dabei übernähme.

Verkehrs- und Gebäudebereich

Verkehr und Gebäude seien die Sektoren, die schon in der Vergangenheit ihre Ziele nicht erreicht hätten, sodass man nach europäischen Regeln Emissionszertifikate mit deutschem Steuerzahlergeld zukaufen musste, erklärte Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, der auf Einladung der Unionsfraktion sprach. 

Das werde zukünftig aber viel teurer, sagte Bals, Abschätzungen gingen von bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen aus. Eventuell drohten EU-Vertragsverletzungsverfahren und Strafzahlungen. Eine fehlende Strategie im Verkehrs- und Gebäudebereich wäre daher „grob fahrlässig“.

Kommunen fordern „faire“ Lastenverteilung

Am bestehenden Monitoring und Kontrollmechanismus für die Einhaltung der jeweiligen Klimaziele für alle Sektoren sowie der Pflicht, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorzulegen, muss festgehalten werden, forderte auch Tim Bagner vom Deutschen Städtetag. Wie Bagner und Nadine Schartz vom Deutschen Landkreistag forderte Alexander Kramer vom Deutschen Städte- und Gemeindebund Bund und Länder auf, für eine langfristige und hinreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.

Leon Krüger vom DGB unterstrich das Anliegen des Gewerkschaftsbundes, nicht nur auf die Klima-Aspekte der Transformation des Landes zu schauen, sondern das Thema soziale Sicherheit nicht außen vor zu lassen. Nach Auffassung des DGB ist es für die ökonomisch ausgewogene Flankierung wie auch die soziale Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen unerlässlich, die Bevölkerung über ein Klimageld zu entlasten und so klimaschutzbezogene Mehrbelastungen zu kompensieren, sagte Krüger, der auf Einladung der SPD-Fraktion sprach.

„Verbindlichkeit und Flexibilität an den falschen Stellen“

Dr. Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) sagte, der Reformbedarf für das KSG bestehe, weil dessen Steuerungsmechanismen zwar hohe Verbindlichkeit und Flexibilität aufwiesen, „aber an den jeweils falschen Stellen“. Jahresscharfe sektorale Emissionsminderungsziele und die Zuweisung von sektoraler ministerieller Verantwortlichkeit schafften eine Vielzahl von politischen Interventionspunkten – vor allem bei der Ausgestaltung der Sofortprogramme, die bisher das zentrale Instrument der Nachsteuerung sind. Es sei jedoch mehr als fraglich, ob dies auch zu höherer langfristiger Glaubwürdigkeit führe. „Denn Sofortprogramme schließen Lücken, die in der Regel überhaupt erst entstehen, weil die langfristigen und strukturellen Maßnahmen unzureichend sind“, sagte Pahle, der auf Einladung der FDP-Fraktion sprach.

Dr. Bernd Weber, Gründer und Geschäftsführer des Energy and Climate Policy and Innovation Council  warb für eine Verbindung von beidem: der sektorübergreifenden Betrachtung mit der vorausschauenden Planung.

Dipl.-Phys. Raimund Müller, der auf Einladung der AfD-Fraktion Stellung nahm, sagte: „Wir können den CO2-Gehalt nicht zurückdrehen. Wir müssen mehr in das Wohlergehen unserer Wirtschaft und Industrie investieren.“ Regenerative Energien könnten offensichtlich nur Segmente bedienen. Es brauche Alternativen. Er empfehle: Konzentration auf CO2-Verwertung und -Abscheidung, Erdgasförderung, Kernenergie und Aufforstung zur CO2-Bindung. (mis/08.11.2023)

Dokumente

  • 20/8150 - Unterrichtung: Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung
    PDF | 372 KB — Status: 28.09.2023
  • 20/8290 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 391 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8670 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 181 KB — Status: 06.10.2023

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Bundestag ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) verabschiedet. Für die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/11183) votierten die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zuvor hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn der Plenarsitzung durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Regierungsentwurf auf die Tagesordnung aufgesetzt wird. 

Mit Beschluss vom 25. April hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Klimaschutzänderungsgesetz am 26. April zu untersagen.

Grüne: Nicht reden, machen

„Über Klimaschutz muss man nicht reden, man muss ihn machen“, stellte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) eingangs fest. Mit den in Rede stehenden Veränderungen werde das Klimaschutzgesetz (KSG) „ausschließlich verschärft“.  

Als Grüne hätte sie sich mehr Eigenverantwortung der Sektoren gewünscht, aber wichtig sei doch, dass sie weiter Ziele erreichen müssen und aufs Ganze gesehen kein Gramm mehr CO2 emittiert werden dürfe als mit dem alten Gesetz.

CDU/CSU: Sie entreißen dem KSG das Herzstück

Andreas Jung (CDU/CSU) widersprach ihr energisch: „Sie entreißen dem KSG das Herzstück“, sagte Jung. „Sie nehmen dem Gesetz die Verbindlichkeit und machen es zu einem Papiertiger.“ 

Die Ampel verschaffe sich damit selbst einen Freibrief – denn danach müsse sie nichts mehr tun.

SPD: Erneuerbare sind Schlüssel für alles

Entscheidend seien nicht die Ziele, sondern die Maßnahmen zu ihrer Erreichung, sagte Dr. Matthias Miersch (SPD). 

Was heißt das konkret, fragte der Sozialdemokrat und gab sich selbst die Antwort: Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien sei der Schlüssel, um in allen Sektoren die Emissionsminderungsziele zu erreichen.

FDP:  Weg von der Planwirtschaft

Diese Bundesregierung bekenne sich nicht nur zu den Klimazielen, sagte Tobias Dürr (FDP), sondern die Ampel steige nach Jahren der Planwirtschaft um auf einen marktwirtschaftlichen, technologieoffenen Klimaschutz. 

So habe diese Koalition zum Beispiel „das absurde Verbot von synthetischen Kraftstoffen“ rückgängig gemacht.

AfD: Unnötiges Gesetz

Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse erklärte, Voraussetzung für ein Gesetz sei, dass es nötig sei und dass es sein Ziel erreicht. 

Beides sei beim Klimaschutzgesetz nicht der Fall. 

Linke spricht von einer „Lex Wissing“

Janine Wissler von der Gruppe Die Linke sprach von einem „schwarzen Tag für den Klimaschutz“ und einer „Lex Wissing“. 

Die Ampel höhle ein Gesetz aus, nur weil der Verkehrsminister nicht gewillt sei, Maßnahmen zu ergreifen, um in seinem Sektor Treibhausgase einzusparen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045, erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. 

Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. 

Änderungen im Ausschuss 

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte dem Regierungsentwurf am 24. April in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört, unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird. 

Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt. 

Darüber hinaus wird die Stellung des Expertenrates für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen , ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können.

Entschließung angenommen

Zu dem Gesetz hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW eine Entschließung verabschiedet, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor mit Koalitionsmehrheit gegen Union und AfD bei Enthaltung der Linken beschlossen hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um „im Lichte des Stands des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können“.

Darüber hinaus soll die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für sämtliche Energie-Infrastruktur vorgesehen werden. Für Energie-Infrastruktur wie Erzeugungskapazitäten, Netze, Speicher und CO2-Leitungen, deren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar auf Grundlage der Richtlinie beschleunigt werden kann, soll die Beschleunigung auf andere Weise forciert werden, indem der europarechtlich möglichen Spielraums ausgenutzt wird. Vorbild könnten die Beschleunigungseffekte bei der Realisierung der LNG-Terminals. 

Die Entschließung betreffe die beschleunigte Realisierung der künftig zu bauenden Energie-Infrastrukturprojekte, die für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig seien, also keine Kohlekraftwerke, heißt es in der Entschließung. (mis/vom/26.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

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Katharina Dröge

Katharina Dröge

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Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

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Miersch, Dr. Matthias

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Karsten Hilse

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Hilse, Karsten

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Christian Dürr

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Dürr, Christian

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Dr. Thomas Gebhart

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Gebhart, Dr. Thomas

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

FDP

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Katrin Zschau

© Maximilian König

Zschau, Katrin

SPD

Karsten Hilse

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AfD

Katrin Zschau

Katrin Zschau

© Maximilian König

Zschau, Katrin

SPD

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Gruppe Die Linke

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

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Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

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Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8290 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 391 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8670 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 181 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/11183 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 286 KB — Status: 24.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8290 (Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung 20/11183: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11183 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-klimaschutz-klimaschutzgesetz-974134

Stand: 20.06.2025