Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. November 2023, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Unternehmensbasisdatenregister: So wurde etwa der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes“ (20/8866) mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Hierzu hat der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/9358) vorgelegt. Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen. 

Vergaberecht: Auch eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/904720/9243 Nr. 2.2,) auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/9343) wurde einstimmig angenommen. Das Gremium hatte empfohlen auf die Ablehnung oder Änderung der Empfehlung zu verzichten. 

Globaler Süden: Der Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Das Recht auf Bildung stärken – Grundbildung im Globalen Süden als Basis gesellschaftlicher Teilhabe auf- und ausbauen“ (20/3495) wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FPD und AfD bei Abwesenheit der Fraktion Die Linke angenommen. Grundlage war einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (20/4586).

Istanbul-Konvention: Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD lehnten den Antrag der Linken mit dem Titel „Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen“ (20/4589) ab. Der Familienausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/9337) vorgelegt.

Bürgergeld: Ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben unter Hartz-IV-Niveau – Betroffenen den vollen Inflationsverlust ausgleichen“ (20/7641) wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Grundlage war die vom Ausschuss für Arbeit und Soziales erarbeitete Beschlussempfehlung (20/9361 Buchstabe a).

Strombedarf: „Strom gehört zum menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung decken“ (20/8723) lautet der Titel eines weiteren Antrags der Linksfraktion, der mit den den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt wurde. Auch hier hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussvorlage (20/9361 Buchstabe b) eingebracht. 

Industriepolitik: Abgelehnt wurde zudem der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Deindustrialisierung verhindern – Aktive Industriepolitik für Klima und Beschäftigung als robuste Antwort auf das US-Gesetz zur Bekämpfung der Inflation“ (20/6545). Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD stimmten dagegen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (20/7008). 

Industriestrompreis: Ein weiterer von der Linksfraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Bezahlbaren Strom sichern – Industriestrompreis einführen, Stromsteuer abschaffen“ (20/8855) wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt. Hierzu hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/9356) vorgelegt. 

PCK Schwedt Raffinerie: Die Abgeordneten stimmten auch gegen den Antrag der Linken „PCK Schwedt Raffinerie retten und transformieren – Deindustrialisierung Ostdeutschlands verhindern“ (20/4762). Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD lehnten den Antrag entsprechend der Beschlussvorlage des Energieausschusses (20/6359) ab.

Feiertage:  Den Antrag „Auf das Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachholen“ (20/3615) lehnten die Parlamentarier mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD ab. Die Abstimmung über den Antrag der Linken erfolgte auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/5385). 

Tempolimit: Der Bundestag stimmte gegen den Antrag der Linksfraktion zur Einführung eines Tempolimits (20/1914). Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD lehnten den Antrag entsprechend der Beschlussvorlage des Verkehrsausschusses (20/4297) ab.

A 100: Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD stimmten auch gegen den von der Linken eingebrachte Antrag, der die „A 100 qualifiziert beenden“ sollte. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/6440 Buchstabe b) vor.

Imkerei: Abgelehnt wurde auch der Linken-Antrag „Leistungen von Bienen und Imkerei honorieren – Einführung einer staatlichen Bestäubungsprämie“ (20/7569). Der Landwirtschaftsausschuss hatte in seiner Beschlussempfehlung (20/8487) eine Ablehnung empfohlen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD stimmten entsprechend der Empfehlung gegen den Antrag.

Getreideabkommen: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (20/7029) stimmten die Parlamentarier gegen den Linken-Antrag „Getreideabkommen fortsetzen, Märkte kontrollieren – Welternährung sichern“ (20/6715). Abgelehnt wurde der Antrag von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD.

Bodenreform: Entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (20/7427) wurde der Antrag der Linken „Das Erbe der Bodenreform verteidigen, Flächen gemeinwohlorientiert verpachten“ (20/6548) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. 

Petitionen: Darüber hinaus hat das Parlament einer Reihe von Petitionen zugestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 459 bis 472 (20/920920/921020/921120/921220/921320/921420/921520/921620/921720/921820/921920/922020/922120/9222). 

Anhebung der Verjährungsfristen bei Bußgeldverfahren

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, die Frist der Verfolgungsverjährung in Bußgeldverfahren von drei auf neun Monate anzuheben, um Verursacher bei Verkehrsdelikten erfolgreicher ermitteln zu können. Der Eingabe zufolge ist es derzeit möglich, im Anhörungsbogen eine fiktive Person als Fahrer zu benennen, um das Verfahren durch Ermittlungen der Bußgeldbehörde so lange zu verzögern, dass in der Folge Verfolgungsverjährung eintrete. Ein derartiges Vorgehen sei bislang nicht strafbar, was nicht länger hinnehmbar sei, schreibt der Petent.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 8. November verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz „als Material“ zu überweisen, und sie den Fraktionen „zur Kenntnis zu geben“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss fest, dass die Ausführungen des Petenten, wonach das beschriebene Verhalten der tatsächlichen Fahrerin oder des Fahrers nach aktueller Gesetzeslage weder straf- noch bußgeldbewehrt ist, „im Ergebnis zutreffend sind“. Ein solches Vorgehen widerspräche aber der gesetzlichen Intention, wonach derjenige, der den Verkehrsverstoß begangen hat, auch die dafür vorgesehene Sanktion tragen muss, befinden die Abgeordneten. Daher teile der Ausschuss das Anliegen des Petenten, es zu unterbinden, dass sich die einen Verkehrsverstoß begehende Person dadurch ihrer Verfolgung wegen der Ordnungswidrigkeit entzieht, „indem sie im Anhörungsbogen eine fiktive Person als Fahrerin oder Fahrer angibt und es so zu Verzögerungen bei der Ermittlung gegen die tatsächliche Fahrerin oder Fahrer und zum Eintritt der Verfolgungsverjährung kommt“.

Bundesregierung spricht von „komplexer Fragestellung“

Nach Auskunft der Bundesregierung handle es sich um eine komplexe Fragestellung, weshalb zunächst noch weitere fachliche Prüfungen für denkbare Regelungsalternativen erforderlich seien, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies schließe auch die von dem Petenten vorgeschlagene Verlängerung der Frist für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ein. Eine solche Verlängerung könne laut Regierung nicht isoliert betrachtet werden kann. Vielmehr müsse das generelle System der Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten im Blick behalten werden.

Mit Blick darauf hält der Ausschuss die Eingabe für geeignet, „in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“. Es bedürfe einer praktikablen Lösung, die insbesondere auch verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, heißt es in der Beschlussempfehlung.

(hau/ste/mtt/16.11.2023)

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