Fragestunde

Fragestunde am 15. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 15. November 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/9233), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

18 der insgesamt 46 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 14 und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit sieben Fragen. Jeweils vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Drei Fragen sollte das Bundesministerium der Justiz beantworten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen waren mit jeweils zwei Fragen konfrontiert. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Dr. Thomas Gebhart beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger insgesamt abgerufen wurden. Gebhart wollte auch wissen, wie hoch der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller, differenziert nach Heizöl und Pellets, war.

Der baden-württembergische Abgeordnete der Linken Gökay Akbulut wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, welche Unterstützungsleistungen die Bundesregierung für Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, aber mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland anbietet, die sich aktuell in Gaza aufhalten und aufgrund des gegenwärtigen Krieges ausreisen möchten. Sie fragt zudem, wie viele Personen – deutsche Staatsangehörige und/oder Personen mit deutschen Aufenthaltstiteln – gegenwärtig noch auf eine Evakuierung aus dem Gazastreifen nach Deutschland warten.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragte das Bundesministerium der Finanzen, ob Finanzminister Christian Lindner darauf hinwirken will, die Besteuerungsfreigrenze für gemeinnützige Vereine zu erhöhen. Falls nein, wollte Peterka wissen, warum er dies nicht plant.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium der Justiz, ob die Bundesregierung weiß, dass in Dänemark die Autos von Rasern beschlagnahmt und zwangsversteigert werden können, wenn diese die Höchstgeschwindigkeit um mehr als hundert Prozent überschreiten. Falls ja, erkundigte sie sich, welche Schlüsse die Bundesregierung daraus zieht und ob es bereits Überlegungen für ähnliche Gesetze in Deutschland gibt.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.11.2023)

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