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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Einstufung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (20/8629) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Die Unionsfraktion hatte am Ende der Debatte den Eintritt in die zweite Beratung beantragt, wozu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen wäre. Die Mehrheit aus Koalitionsfraktionen und Linksfraktion lehnte diesen Antrag ab, der nur noch von der AfD-Fraktion unterstützt wurde.

Die CDU/CSU-Fraktion hat zudem einen Entschließungsantrag (20/8785) vorgelegt, der in der dritten Beratung zusammen mit dem Gesetzentwurf abgestimmt werden soll.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen. Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten den Angaben zufolge 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023.

Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug laut Bundesregierung jeweils rund 0,1 Prozent. Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.

Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat habe für das Asylverfahren zunächst die Folge, „dass vermutet wird, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gelte jedoch auch für Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten, dass der Antragstellende angehört wird und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen. (sto/12.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern und für Heimat

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Michael Sacher

Michael Sacher

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Sacher, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/8629 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 348 KB — Status: 02.10.2023
  • 20/8785 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksache 20/8629 - Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 167 KB — Status: 11.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Geschäftsordnungsantrag CDU/CSU abgelehnt
  • Überweisung 20/8629 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Georgien und Moldau auf dem Asyl-Prüfstand

Zeit: Montag, 6. November 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Große Zustimmung insbesondere von der kommunalen Seite, ansonsten durchaus auch Skepsis und Ablehnung: Diese Bandbreite zeigte sich bei einer öffentlichen Experten-Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (20/8629). Zudem ging es um einen Gesetzentwurf (20/7251) und einen Entschließungsantrag (20/8785) der CDU/CSU-Fraktion. Darin fordert die Unionsfraktion, neben Georgien und der Republik Moldau auch Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen.

Sachverständige bewerten Regierungsentwurf unterschiedlich

Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg, begrüßte Zielsetzung und Umsetzung des Gesetzentwurfs. Die Einstufung setze ein Signal an Menschen aus jenen Herkunftsstaaten, dass das Asylverfahren für sie nur in wenigen Fällen in einen längeren asylverfahrensabhängigen Aufenthalt oder gar in einen Daueraufenthalt in Deutschland münde. Er sprach von einem Baustein für eine Verringerung der Zahl aussichtsloser Asylverfahren. Bei der Einstufung handle es sich um eine rechtliche Vermutung, die im Einzelfall widerlegt werden könne.

Patrick Dörr, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands, verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1996. Danach spreche gegen die Einstufung eines Staates als sicheres Herkunftsland, wenn eine soziale Gruppe wie LSBTIQ* nicht vor politischer Verfolgung sicher sei. Weder Ghana noch Senegal, die sich bereits auf der Liste sicherer Herkunftsstaaten befänden, noch die im Gesetzentwurf neu aufgeführten Länder Georgien und Moldau und erst recht nicht die „LSBTIQ*-Verfolgerstaaten“ Marokko, Algerien und Tunesien erfüllten diese Voraussetzungen.

Konzept der sicheren Herkunftsstaaten

Kay Hailbronner, Universität Konstanz, machte klar, dass das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten der Reduzierung des Asylrechts auf tatsächlich Schutzbedürftige diene. Dies liege im wohlverstandenen Interesse von denjenigen Asylbewerbern, die Anspruch auf Schutz haben, wie auch im öffentlichen Interesse an der sinnvollen Nutzung beschränkter administrativer und finanzieller Ressourcen. Eine Beschleunigung des Asylverfahrens im Inland löse das Problem der Rückführung noch nicht.

Karl Jüsten, Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro, brachte auch im Namen des Rates der Evangelischen Kirche die Skepsis gegenüber dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zum Ausdruck. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) stelle fest, dass jeder Mensch das Recht habe, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dies setze voraus, dass jeder Asylantrag unvoreingenommen und gründlich geprüft werde. So müsse berücksichtigt werden, dass etwa in Moldau die Roma erheblich diskriminiert würden. Er appelliere ausdrücklich dafür, beide Länder nicht als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

Gerald Knaus, European Stability Initiative (ESI), warf einen Blick auf die österreichische Praxis und kam zu dem Schluss: Wenn Deutschland die Zahl der Asylanträge aus den beiden Ländern reduziere, die aussichtslos sind, gewännen die Schutzsuchenden, gewänne Deutschland und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Ausweitung auf Algerien, Marokko und Tunesien

Miriam Marnich, Deutscher Städte- und Gemeindebund, strich heraus, dass es dringend erforderlich sei, die Fluchtmigration entschieden auf die tatsächlich Schutzbedürftigen zu begrenzen. Sie begrüßte demzufolge die im Wesentlichen inhaltsgleichen Gesetzentwürfe – und ausdrücklich auch den Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, auch Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen. Akzeptanz und positive Grundhaltung der Bevölkerung drohten zu kippen. Es sei notwendig, die Zahl der Menschen, die aus wirtschaftlichen und damit asylfremden Gründen nach Deutschland kämen, durch die Ausweisung sicherer Herkunftsländer zu begrenzen.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, ergänzte, das Konzept sicherer Herkunftsstaaten müsse ausgeweitet werden. So bereite im Moment der Blick auf die Türkei große Sorgen. Sie sei in diesem Monat Hauptherkunftsland und habe Syrien und Afghanistan überholt.

Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern 

Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag, unterstützte die nahezu identischen Gesetzentwürfe. Sie erklärte, es sei von immenser Bedeutung, dass die Rückführung von ausreisepflichtigen Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive seitens des Bundes konsequent unterstützt werde. Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern müssten dringend ausgeweitet werden, um eine beschleunigte und geordnete Rückführung zu ermöglichen

Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, vertrat die Auffassung, das Ziel der beiden Gesetzentwürfe, eine zügigere Bearbeitung und Entscheidung von Schutzgesuchen von Staatsangehörigen Georgiens und der Republik Moldau zu ermöglichen und eine schnellere Rückkehr von Personen zu erreichen, deren Schutzgesuche abgelehnt wurden, erscheine durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erreichbar. Zum selben Befund kam er bezüglich der im Entschließungsantrag genannten Staaten Algerien, Marokko und Tunesien.

Menschenrechtssituation in Georgien und Moldau

ans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, befand, die Voraussetzungen für die Bestimmung Georgiens zum sicheren Herkunftsland seien erfüllt. Durch freiheitliche und demokratische Strukturen habe Georgien die Grundlage für einen überparteilichen und leistungsfähigen Staatsapparat geschaffen, der rechtsstaatlich handle und staatlichen Schutz gegen die Verletzung von Freiheits- und Menschenrechten gewährleiste. Auch die Republik Moldau erfülle die Voraussetzungen. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage habe sich Moldau zu einem freiheitlichen und demokratischen Staat entwickelt, der von rechtsstaatlichem Handeln geprägt sei. Einschränkungen bezogen auf den Schutz von Frauen und Kindern sowie sexuellen Minderheiten berücksichtige die Entscheidungspraxis des Bundesamtes. Sie spiegelten sich aber nicht in einer hohen Verfahrenszahl wider.

Für Christoph Tometten, Deutscher Anwaltverein, begegnet die Bestimmung Georgiens und Moldaus zu sicheren Herkunftsstaaten durchgreifende verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken. Von dem Gesetzgebungsverfahren solle Abstand genommen werden. Die menschenrechtliche Situation in beiden Staaten entspreche nicht den Vorgaben des Grundgesetzes und der Asylverfahrensrichtlinie.

Thomas Volk, Konrad-Adenauer-Stiftung, bezog sich auf den Entschließungsantrag. In Marokko, Algerien und Tunesien könne nicht von systematischer Verfolgung im Sinne von Flucht und Vertreibung auslösenden Bewegungen gesprochen werden. Die meisten Menschen aus den Maghreb-Staaten seien Wirtschaftsmigranten, wie Umfragen zeigten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen. Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten den Angaben zufolge 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023.

Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug laut Bundesregierung jeweils rund 0,1 Prozent. Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.

Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat habe für das Asylverfahren zunächst die Folge, „dass vermutet wird, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gelte jedoch auch für Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten, dass der Antragstellende angehört wird und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen. (fla/sto/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/7251 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 213 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/8629 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 348 KB — Status: 02.10.2023
  • 20/8785 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksache 20/8629 - Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 167 KB — Status: 11.10.2023

Tagesordnung

  • 57. Sitzung am Montag, dem 6. November 2023, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 57. Sitzung - 6. November 2023, 14.00 Uhr - sichere Herkunftsstaaten

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 1. November 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 6. November 2023, 14.00 Uhr - Sichere Herkunftsstaaten

Stellungnahmen

  • 20(26)82-2 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksache 20/8629
  • 20(4)286 - Stellungnahme - Deutscher Anwaltverein - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksache 20/8629
  • 20(4)325 A - Stellungnahme - apl. Prof. Dr. Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 B - Stellungnahme - Patrick Dörr, Lesben- und Schwulenverband e. V., Berlin - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 C - Stellungnahme - Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner, Universität Konstanz - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 D - Stellungnahme - Prälat Dr. Karl Jüsten, Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro, Berlin - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 E - Gemeinsame Stellungnahme - Miriam Marnich, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag e. V., Berlin - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 F - Stellungnahme - Christoph Tometten, LL.M., Rechtsanwalt - Deutscher Anwaltverein - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 G - Stellungnahme - Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag, Berlin - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 H - Stellungnahme - Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785
  • 20(4)325 I - Stellungnahme - Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin - Sichere Herkunftsstaaten Georgien - Moldau - BT-Drucksachen 20/8629, 20/7251, 20/8785

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8629, 20/9005, 20/9243 Nr. 1.7). Einzig Die Linke stimmte gegen das Gesetz.  

Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Regierungsentwurf vorgelegt hatte (20/8785), wurde mit 404 Stimmen abgelehnt. 252 Abgeordnete votierten namentlich für den Antrag. Auch ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zum Thema (20/7251) wurde mehrheitlich nach einfacher Abstimmung abgelehnt. Nur die AfD stimmte mit der Union. Zu den Gesetzentwürfen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/9284) vor. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/8629) darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen.

Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten den Angaben zufolge 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug laut Bundesregierung jeweils rund 0,1 Prozent.

Zügigere Bearbeitung von Asylanträgen

Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern sollen daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, sodass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet.

Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.

Keine Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat

Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt.

Die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat habe für das Asylverfahren zunächst die Folge, „dass vermutet wird, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gelte jedoch auch für Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten, dass der Antragstellende angehört wird und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen.

Der Bundesrat hatte am 20. Oktober keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben (20/9005).

Gesetzentwurf der Union

Die CDU/CSU-Fraktion führte in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (20/7251) aus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vorlägen. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 sei dies nur in 24 von 14.180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11.498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldauischen Staatsangehörigen der Fall gewesen.

Wie die Fraktion zugleich darlegte, können durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten Asylverfahren ihrer Staatsangehörigen zügiger bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt.

Deutschland weniger attraktiv als Zielland

Mit dem Gesetzentwurf werde „zudem einer der Beschlüsse, die der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern getroffen hat, zeitnah umgesetzt“.

Deutschland werde dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv, hieß es in der Vorlage weiter. Durch die „zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge“ würden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies gehe im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. (vom/sto/ste/16.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Keuter

Stefan Keuter

© DBT/ Inga Haar

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AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

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Clara Bünger

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Die Linke

Peggy Schierenbeck

Peggy Schierenbeck

© Peggy Schierenbeck/ Katja Thiele

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SPD

Josef Oster

Josef Oster

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CDU/CSU

Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

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SPD

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/7251 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 213 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/8629 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 348 KB — Status: 02.10.2023
  • 20/8785 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksache 20/8629 - Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 167 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/9005 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten - Drucksache 20/8629 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 116 KB — Status: 26.10.2023
  • 20/9243 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 4. Oktober bis 2. November 2023)
    PDF | 192 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/9284 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8629, 20/9005, 20/9243 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7251 - Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
    PDF | 202 KB — Status: 13.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8629, 20/9005 (Beschlussempfehlung 20/9284 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 20/8785
16:45:42: Beginn der Abstimmung
17:12:25: Ende der Abstimmung
Gesamt: 656 Ja: 252 Nein: 404 Enthaltungen--
Entschließungsantrag 20/8785 abgelehnt

Gesetzentwurf 20/7251 (Beschlussempfehlung 20/9284 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-georgien-moldau-976588

Stand: 19.06.2025