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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Schweden: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/7307) zur Ratifizierung von Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Königreich Schweden in den Bundestag eingebracht. Laut Begründung erfolgt mit dem Vertragsgesetz die Umsetzung des am 18. Januar 2023 unterzeichneten Protokolls zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschafts- und Schenkungsteuern. Außerdem sichern sich beide Staaten gegenseitig Beistand in Steuerfragen zu. Insbesondere geht es bei den Änderungen des Abkommens um die Verankerung der Mindeststandards der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten für eine internationale Unternehmensbesteuerung. Diese soll vermeiden, dass Unternehmen gar keine oder verminderte Steuern zahlen. Weitere Beratung wird die Vorlage im Finanzausschuss erfahren.

Bankenverkehr: Ein von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr (20/7347) sieht dazu Änderungen in Paragraf 675g Absätze 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Er wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die CDU/CSU-Fraktion will es Banken ermöglichen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden zu ändern. Die Fraktion begründet ihren Entwurf mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Das Gericht hatte Ende April 2021 die bisherige Praxis, Änderungen der AGB über eine sogenannte Zustimmungsfiktion zu ermöglichen, für rechtswidrig erklärt. Wie die Fraktion ausführt, habe das BGH-Urteil „im praktischen Kundenverkehr vielerlei Folgen und Reaktionen hervorgerufen, die sich allesamt als negativ für beide Seiten (Bank und Kunde) als auch als unpraktisch erwiesen haben“. So würden regelmäßig vorzunehmende vertragliche Anpassungen ohne Zustimmungsfiktionsklausel deutlich erschwert, heißt es weiter. Nach Darstellung der Unionsfraktion verfolgt ihr Entwurf den Lösungsansatz, „dass die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion erreicht werden, wobei dem Kunden eine Art Überlegungsfrist, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss, eingeräumt wird“. Er könne frei entscheiden, ob er aktiv werden will. „Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet“, heißt es weiter.

Betreuungsvereine: Ein weiterer Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten“ (20/7352) stand auf der Tagesordnung. Federführend weiterberaten wird die Vorlage im Rechtsausschuss. In dem Antrag heißt es: „Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen.“ Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten. Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche Umsetzung“ des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, „um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“. 

Luftqualität: Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ (20/7354) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten. Die CDU/CSU-Fraktion dringt darin auf eine Verschiebung neuer EU-Vorschriften zur Luftqualität und fordert die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen über eine Änderung der Richtlinie 2008 / 50 / EG über Luftqualität und saubere Luft aus dem Jahr 2008 für einen Aufschub einzusetzen, damit Regelungsvorhaben wie etwa der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft oder die Elektromobilität erst Wirkung zeigen könnten. Außerdem soll die Bundesregierung sicherstellen, dass in der aktuellen Energiekrise Privathaushalte und Unternehmen durch die neuen Regelungen der Luftqualitätsrichtlinie nicht „unverhältnismäßig stark belastet“ werden, heißt es in der Vorlage. Weitere Forderungen der Unionsfraktion beziehen sich unter anderem auf die Technologieoffenheit in Bezug auf Heizsysteme, „bürokratiearme und für Kommunen tragbare Umsetzungen“ mit Blick auf die Erstellung von Luftreinhalteplänen sowie bezahlbare Preise für konventionelle Kraftstoffe. Auch solle die Bundesregierung für eine Verschiebung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Luftqualitätsgrenzwerte bis 2040 eintreten, deren methodische Herleitung durch Experten eingehend zu überprüfen und sich gegen die gesetzliche Möglichkeit von kommunalen Fahrverboten einsetzen. Die Anwendung von Ordnungsrecht müsse insgesamt „maßvoll und praxistauglich“ sein, fordern die Abgeordneten. Bei den Vorschriften zur Luftqualität müssten „Verhältnismäßigkeit, Technologieoffenheit und Machbarkeit im Vordergrund stehen“.

Benin-Bronzen: Die Unionsfraktion dringt auf die öffentliche Ausstellung der aus deutschen Sammlungen an Nigeria restituierten Benin-Bronzen. In einem Antrag (20/7252), der im Ausschuss für Kultur und Medien federführend beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, in diplomatischen Verhandlungen mit Nigeria die Ausstellung der Benin-Bronzen im Edo Museum of West African Art zu realisieren und so den Vorgaben für die Bereitstellung von vier Millionen Euro durch die Bundesrepublik Deutschland nachzukommen. Der Umstand, dass Nigerias Staatspräsident die Eigentumsrechte an den Benin-Bronzen ausschließlich an den Oba, den Nachfahren jener ehemaligen Königsfamilie, „die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen wie dem Sklavenhandel zur Entstehung der Bronzen beigetragen“ habe, sei „mehr als bedauerlich“ heißt es im Antrag. „Es ist die Umkehrung dessen passiert, was wir im Sinne der ursprünglichen Erklärung zum Umgang mit den in deutschen Museen und Einrichtungen befindlichen Benin-Bronzen von 2021 eigentlich versuchen - nämlich die Zugänglichmachung identitätsstiftender Kulturgüter für und die Eigentumsübertragung an die heutigen Herkunftsgesellschaften als Ganzes und nicht lediglich an einzelne Nachfahren.“ Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll die Bundesregierung zudem vor der Rückgabe weiterer Benin-Bronzen mit Expertise der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sicherstellen, dass die Objekte in Nigeria öffentlich zugänglich und vor Zerstörung oder illegalem Handel geschützt werden und hierbei die international Standards der Fürsorge für das Menschheitskulturerbe angelegt werden. Aufbauend auf der Benin-Dialogue-Group soll im Austausch mit anderen europäischen Staaten, insbesondere Frankreich und Großbritannien, eine gemeinsame Leitlinie für die Rückgabe abgestimmt werden. 

Wärmewende: Die AfD will mit einem Antrag die „Wärmewende stoppen und stattdessen die sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten“ (20/7356). Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „die Wahl zwischen verschiedenen Heizungssystemen dem Bürger zu überlassen“, zur Stromversorgung das Angebot an grundlastfähiger Kraftwerkskapazität unter Einbeziehung von Kohle- und Kernenergie auszuweiten, sämtliche Fördermaßnahmen „sogenannter erneuerbarer Energien“ sowie deren Privilegierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schnellstmöglich einzustellen und auf den kurzfristigen Ausstieg aus dem Treibhausgas-Emissionszertifikathandel der Europäischen Union (EU-ETS) sowie aus allen entsprechenden nationalen Bepreisungen (zum Beispiel BEHG) hinzuwirken.

Gebäudeheizungsarten: „Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten – Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren“ (20/7357) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags. Die weitere, federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie.

Afrika: Die AfD-Fraktion will den Kampf gegen die zunehmende Umweltverschmutzung durch Kunststoffmüll zu einem vorrangigen Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern machen. Zudem soll die Bundesregierung „das Narrativ einer deutschen Verantwortung für den Klimawandel und für daraus abgeleitete Umweltschäden sowie sonstige negative Auswirkungen in Afrika“ zurückweisen, fordert sie in einem Antrag (20/7360), der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. In der Begründung heißt es, in Afrika spiele sich derzeit eine Umweltkatastrophe ab, „die weder durch die These der vermeintlichen Verantwortung der Industrieländer für den vorgeblich fast nur anthropogen verursachten Klimawandel noch durch eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik eingedämmt werden kann“. Die zunehmende Umweltzerstörung und Entwaldung sowie die hochproblematische Handhabung des Kunststoffmülls gehören aus Sicht der AfD zu den Hauptursachen für Krankheiten, Armut und Hunger in Afrika. Vor diesem Hintergrund hält sie es für geboten, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nachhaltige Entsorgungssysteme zu fördern.

Afrika II: Bei den deutschen entwicklungspolitischen Investitionen im Rahmen der europäischen „Global-GatewayInitiative“ soll es nach dem Willen der AfD-Fraktion „zum Wohle Afrikas und der deutschen Wirtschaft“ vorrangig um wirtschaftliche Zusammenarbeit gehen. So sollten deutsche Rohstoffinteressen in Afrika, insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo, klar formuliert werden, fordert sie in einem Antrag (20/7358), der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. Innerhalb der EU soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass für Rohstoffinteressen entsprechende Korridore gefördert werden. Von „ideologisch begründeten Zielvorgaben bei Energieversorgungsprojekten“ soll sie absehen. Stattdessen sollten sich die Vorgaben an den strategischen energiepolitischen Entscheidungen der afrikanischen Partner ausrichten.

Kalte Progression: Ein Gesetzentwurf der AfD zur Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an die Folgen der kalten Progression (20/6144) wird federführend im Finanzausschuss beraten. In dem Gesetzentwurf der Fraktion heißt es, die Folgen der kalten Progression sollten durch eine neue Tarifformel im Einkommensteuergesetz in Zukunft vollständig für jedes Jahr abgebaut werden. Ziel sei es, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Damit könnten die derzeit entstehenden heimlichen Steuererhöhungen beseitigt werden. Der Entwurf sieht die automatische Anpassung der Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und eine automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz vor. Diese Normierung erfolge mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Ausgangspunkt dafür soll die Prognose des Verbraucherpreisindexes der Bundesregierung für das jeweils laufende Jahr sein. Etwaige Prognosefehler seien im Folgejahr zu berücksichtigen. Dieses Indexierungsverfahren stellt nach Ansicht der AfD-Fraktion sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolge.

Luftwaffe: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den spezialisierten Kräften der Luftwaffe und zur Sicherheit von Lufttransportmissionen Zulagen gewähren“ (20/7359) wird im federführenden Verteidigungsausschuss beraten. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Soldaten der Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe die in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) vorgesehene Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr in Höhe von bis zu 500 Euro monatlich zu zahlen. Bislang werde diese Zulage den Air Mobile Protection Teams nicht ausgezahlt, obwohl sie gemäß Definition ebenfalls spezialisierte Kräfte der Bundeswehr seien, heißt es in dem Antrag. Die spezialisierte Kräfte und die Spezialkräfte der Bundeswehr müssten ihre Kenntnisse in einer langwierigen Ausbildung erwerben, um den hohen Ansprüchen ihrer Einheiten zu genügen, heißt es im Antrag der AfD. Die Air Mobile Protection Teams würden als spezialisierte Kräfte der Bundeswehr ihren Teil zum Fähigkeitsspektrum der Streitkräfte leisten. Ihren hohen Wert hätten sie zuletzt in Afghanistan im August 2021 beim Evakuierungsflug aus Kabul unter Beweis gestellt. 

(ste/22.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6144 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an die Folgen der kalten Progression
    PDF | 200 KB — Status: 24.03.2023
  • 20/7252 - Antrag: Im Umgang mit den Benin-Bronzen Voraussetzungen für geordnete Rückführungen mit Augenmaß schaffen
    PDF | 151 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/7307 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. Januar 2023 zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen)
    PDF | 1 MB — Status: 19.06.2023
  • 20/7347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
    PDF | 197 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7352 - Antrag: Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten
    PDF | 153 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7354 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
    PDF | 148 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7356 - Antrag: Wärmewende stoppen - Die sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten
    PDF | 181 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7357 - Antrag: Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren
    PDF | 173 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7358 - Antrag: Deutsche entwicklungspolitische Investitionen im Rahmen der Global-Gateway-Initiative zum Wohle Afrikas und der deutschen Wirtschaft vorrangig auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit ausrichten
    PDF | 178 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7359 - Antrag: Den spezialisierten Kräften der Luftwaffe zum Schutz und zur Sicherheit von Lufttransportmissionen Zulagen gewähren
    PDF | 168 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/7360 - Antrag: Entsorgung von Kunststoffmüll zum Gegenstand der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika machen - Die deutsche Abfallwirtschaft einbeziehen
    PDF | 166 KB — Status: 20.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Sachverständige für bessere Finanzierung der Betreuungsvereine

Zeit: Montag, 18. September 2023, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Um die Sicherstellung der Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer ging es in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 18. September 2023. Neun Sachverständige nahmen dabei Stellung zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7352), in dem unter anderem eine „bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder“ gefordert wird. Der Antrag wurde fast ausnahmslos begrüßt, mehrere Sachverständigen bemängelten jedoch eine ungenügende Konkretisierung. Dem Antrag zufolge ist eine bessere Finanzierung  auch notwendig, um die Betreuungsstrukturen erhalten zu können. Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und auch wegen gravierender inflationsbedingter Mehrkosten.

Thorsten Becker vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V. (BdB), sprach in seiner Stellungnahme von einer ernsten Lage. Der Vorsitzendes der nach seinen Worten größten Interessenvertretung von Betreuern und Betreuungsvereinen, der auf Einladung der SPD-Fraktion an der Anhörung teilnahm, sagte, es drohe „großer Flurschaden in der Betreuung“. Diese Entwicklung habe sich schon vor Jahren angekündigt. Er habe an mehreren Anhörungen zu dem Thema im Rechtsausschuss teilgenommen. Es gehe also um ein bestens bekanntes Problem. Heute müsse man feststellen, dass bereits Schaden eingetreten ist. Betreuungsvereine hätten aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen aufgegeben oder planten dies in absehbarer Zeit. Die schlechten Rahmenbedingungen träfen auf die neuen Anforderungen des Betreuungsrechts, und es fehlten Fachkräfte. Betreuungsvereine und Berufsbetreuer benötigten deshalb eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit.

Schilderungen aus der Praxis

Die Sachverständige Anke Gebler-Bock vom Lebenshilfe Betreuungsverein e.V. für den Kreis Heinsberg schilderte den Abgeordneten den aufwändigen Betreuungsalltag, um deutlich zu machen, dass eine fachgerechte und angemessene Finanzierung benötigt werde, um auch in Zukunft die Versorgung sicherzustellen und attraktiv zu bleiben. Mit der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts ergebe sich ein hoher Mehraufwand im Führen von Betreuungen und in der Querschnittsarbeit. Tarifgebundene Arbeitsplätze könnten sich nicht alle Betreuungsvereine leisten. Dem sollte Abhilfe geschaffen werden. Auch die zusätzlichen Kostensteigerungen durch den Krieg in der Ukraine spiegelten sich enorm im Betreuungsalltag wieder. Die kommunale Finanzierung gewährleiste ihrem Betreuungsverein Sicherheit, erklärte Gebler-Bock, die von der Unionsfraktion eingeladen wurde. Ihr sei aber bekannt, dass es bundesweit Betreuungsvereine gebe, die keine kommunale Förderung erhielten, und die täglich um ihre Existenz kämpften.

Dr. Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., die von der SPD-Fraktion eingeladen wurde, bezog sich in ihrer Stellungnahme auf  zahlreiche Rückmeldungen örtlicher Betreuungsvereine aus fast allen Bundesländern. Sie bestätigte die Aussagen von Frau Gebler-Bock und erklärte, die Kostensteigerungen der letzten Jahre hätten dazu geführt, dass sich viele Betreuungsvereine vor dem Aus befinden und sich bereits aufgelöst haben. Schon vor der Betreuungsrechtsreform habe es Kostensteigerungen gegeben, die bei der Anpassung der Vergütung im Jahr 2019 nicht berücksichtigt wurden. Von der  angekündigten Vergütungssteigerung in Höhe von 17 Prozent seien tatsächlich lediglich 12,3 Prozent angekommen. Ein noch verheerenderes Bild zeige sich bei der Landes- und Kommunalförderung der Betreuungsvereine. Die Finanzierung der Querschnittsarbeit sei in den überwiegenden Bundesländern miserabel und unzureichend. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüße deshalb den Antrag der Unionsfraktion, wonach die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen ist.

Mehr Aufwand muss besser vergütet werden

Thomas Künneke vom Berliner Verein  Kellerkinder sagte, die neue menschenrechtliche Zielsetzung der Betreuungsrechtsreform benötige einen intensiven Kontakt zwischen Betreuenden und Betreuten. Diese zusätzliche Zeit, um den tatsächlichen Willen einer betreuten Person zu erkunden und zu unterstützen, müsse sich bei der Berufs- und Vereinsbetreuung in einer höheren Vergütungspauschale beziehungsweise in einem höheren Stundenkontingent wiederfinden. Künneke brachte auch eine Verringerung des Bedarfs an rechtlicher Betreuung ins Spiel. Laut einer Regierungsstudie benötigten 5 bis 15 Prozent der zu Betreuenden bei einer angemessenen Unterstützung durch andere Hilfen keine Betreuung. Dies seien bis 200.000  betreute Personen, die aus Sicht seiner Organisation in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden, obwohl dies nicht notwendig wäre. Es sollte ein Anreiz für Berufsbetreuer und -betreuerinnen geschaffen werden, der eine vorzeitige Beendigung einer Betreuung ermöglicht, sagte Künneke, der von der Unionsfraktion eingeladen wurde.

Hülya Özkan, die ein Betreuungsbüro in Bielefeld führt, berichtete den Abgeordneten aus ihrer Praxis. Der Antrag sei gut, komme aber zu spät, weil das System rechtlicher Betreuung bereits kollabiere, sagte Özkan, die von der Linksfraktion eingeladen wurde. Kolleginnen hätten bereits ihre Büros geschlossen, weil sich die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr lohne. Die Betreuungsbehörden hätten Probleme, Betreuerinnen mit freien Kapazitäten oder überhaupt neue Betreuerinnen zu finden. „Wir Betreuerinnen leisten mehr Arbeit, obwohl wir weniger verdienen“, sagte Özkan. Mit der Erhöhung des Schonvermögens zum 1. Januar 2023 habe ihr Büro weniger Einkommen. Die Kostensteigerungen durch die Inflation, die Energie- und Sachkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns hätten zu weiteren Einbußen geführt. Um diese zu kompensieren, sei sie gezwungen, mehr Betreuungsfälle anzunehmen. Das gelte auch für die Betreuungsvereine. Unter diesen Umständen könne die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht wie vom Gesetz gewünscht gewährleistet werden. Jede große Reform habe immer für Mehrarbeit gesorgt, so Özkan. Dies habe sich aber nie in der Vergütung widergespiegelt.

Freie Berufsbetreuer fühlen sich benachteiligt

Svetlana Sonnenberg vom Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) kritisierte dagegen den Antrag in ihrer schriftlichen Stellungnahme als „einseitig“. Der BVfB vertrete die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer in Deutschland. Nach einer Schätzung des Institutes für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik seien 81,3 Prozent der Berufsbetreuer freiberuflich tätig. Lediglich rund 17,5 Prozent der Berufsbetreuer arbeiteten als Angestellte eines Betreuungsvereins. Vor diesem Hintergrund sei es bemerkenswert, dass in dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion nur auf die Situation der Betreuungsvereine und der ehrenamtlichen Betreuer eingegangen und die weitaus größere Gruppe von Berufsbetreuern schlichtweg ignoriert werde. Darüber hinaus erschöpfe sich der Antrag im Wesentlichen in Behauptungen, die durch keine Zahlen oder wenigstens Beispiele belegt würden. In dem vorliegenden Antrag werde die wirtschaftliche Situation der Betreuungsvereine allgemein beklagt und nicht eindeutig zwischen der Finanzierung der Betreuertätigkeit und der Finanzierung der Querschnittsarbeit differenziert. Der BVfB halte dies für grundsätzlich falsch und problematisch, so Sonnenberg, die von der FDP-Fraktion eingeladen wurde.

Wie Bettina Stevener-Peters von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) erläuterte, werden die Betreuungsvereine finanziert aus den Einnahmen der Vergütungspauschalen für die professionell geleistete Betreuung durch ihre Mitarbeiter sowie durch Zuschüsse der Länder und Kommunen, durch die die Querschnittsfunktionen abgedeckt werden sollen. In diesem Kontext sei allerdings „klar zu konstatieren, dass die Betreuungslandschaft in Deutschland seit Jahren unterfinanziert ist“.  Auch der durch die Betreuungsrechtreform 2023 verursachte Mehraufwand, für den keine Vergütung vorgesehen sei, stelle für viele Betreuungsvereine sowie für selbstständige Berufsbetreuer und -betreuerinnen eine existenzielle Bedrohung dar. Stevener-Peters, die auf Einladung der Unionsfraktion an der Anhörung teilnahm, verwies auch darauf, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Schonvermögensgrenzen erhöht worden seien. Dadurch gälten mehr Menschen als mittellos, mit der Folge, dass sich die Einkünfte der Betreuer und Betreuerinnen reduzierten und dies zukünftig ausgeglichen werden müsse.

Anwälte kämpfen mit steigenden Kosten

Markus Trude, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, sagte, auch bei Anwaltschaft gebe es einen hohen Anteil von Rechtsanwälten und -anwältinnen, die Berufsbetreuungen mit übernehmen. Aus Erfahrung könne er berichten, dass die Kollegen und Kolleginnen mit erheblichen Kosten zu kämpfen haben. Dies beträfe nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die inflationsbedingten Kosten. „Ein Mehr in der Tasche“ bleibe für die Berufsbetreuer und -betreuerinnen durch den geplanten Ausgleich leider nicht. Zudem seien die Betreuungen sehr viel umfangreicher geworden. Dies führe dazu, dass man je Betreuung einen erheblich höheren Arbeitsaufwand habe. Dadurch verbleibe weniger Zeit für zusätzliche  Betreuungen. Nötig sei sehr viel mehr Geld, um diese wichtige und sinnvolle Arbeit auch leisten zu können. Wenn die Betroffenen mehr von dieser Arbeit haben sollen, müssten Betreuer und Vereine in die Lage versetzt werden, diese Betreuung auch zu leisten, so Trude, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen wurde.

Sanna Zachej von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), die auf Einladung der SPD-Fraktion teilnahm, erklärte, die Wahrnehmung der unterschiedlichen Aufgaben der Betreuungsvereine müsse auskömmlich finanziert werden, daher sei eine unverzügliche Anpassung der Betreuervergütung notwendig, um eine flächendeckende Insolvenz der Betreuungsvereine zu verhindern. Wegen der in den Ländern unterschiedlichen gehandhabten Finanzierung der Querschnittsaufgaben nähmen einige Betreuungsvereine seit Monaten gesetzliche Aufgaben ohne eine ausreichende Refinanzierung wahr. Auf diese Weise drohe die Betreuungsrechtsreform kaputt gespart zu werden, bevor sie für die betroffenen Menschen Wirkung entfalten könne. Die anstehende Evaluation der Betreuervergütung sollte genutzt werden, so Zachej, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und die unterschiedlichen Parameter darauf hin zu prüfen, ob diese noch zeitgemäß sind und eine tatsächliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen.

Antrag der Union

„Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen“, heißt es in dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Die Finanzierung von Betreuungsvereinen speise sich aus der Einnahme der Vergütungspauschalen für die professionell geleistete Betreuung durch ihre Mitarbeiter sowie durch Zuschüsse der Länder und Kommunen, durch die die Querschnittsfunktionen abgedeckt werden sollen, so der Antrag weiter.

Die Betreuervergütung sei nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither hätten sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Des Weiteren setze sich fort, dass Betreuungen zunehmend kompliziert und aufwändig werden: Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht erfordere, dass der Wille der zu betreuenden Personen stärker als zuvor zum zentralen Orientierungsmaßstab des gesamten Handelns in der Betreuung wird. Diesen Vorgaben des (bundesgesetzlichen) Betreuungsgesetzes, das die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt, könne die Praxis nur gerecht werden, wenn mit erhöhtem Zeitaufwand auf die individuellen Wünsche der Betreuten eingegangen wird.

Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“. (mwo/18.09.2023)

Dokumente

  • 20/7352 - Antrag: Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten
    PDF | 153 KB — Status: 20.06.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 63. Sitzung - 18. September 2023, 15.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V.
  • Stellungnahme Lebenshilfe Betruungsverein e. V.
  • Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
  • Stellungnahme Hülya Özkan
  • Stellungnahme Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V.
  • Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Abgesetzt: Debatte über Finan­zierung der Betreuungs­vereine

Eine Mitarbeiterin geht in die Beratungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen in Hannover (Niedersachsen). Wenn Menschen wegen einer Krankheit oder Behinderung in rechtlichen Belangen Hilfe brauchen, kommen gesetzliche Betreuer zum Einsatz.

Die Sicherstellung der Finanzierung von Betreuungsvereinen wird gefordert. (© picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte)

Über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten“ wollte das Parlament ursprünglich am Freitag, 13. Oktober 2023, im Anschluss an eine 40-minütige Debatte abstimmen. Die Abstimmung über die entsprechende Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (20/8578) wurde aber von der Tagesordnung abgesetzt.

Antrag der Unionsfraktion

„Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen“, heißt es in dem Antrag. Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen. Zum einen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei. Zum anderen aufgrund „gravierender inflationsbedingter Mehrkosten“.

Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche“ Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, „um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“. (scr/hau/10.10.2023)

Dokumente

  • 20/8578 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7352 - Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten
    PDF | 175 KB — Status: 28.09.2023

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Betreuungsvereine erhalten Sonderzahlung

Die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer wird zeitlich begrenzt erhöht. Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, hierfür einstimmig den Weg frei gemacht und in diesem Zuge auch eine „Inflationsausgleichs-Sonderzahlung“ ermöglicht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes“ (20/8864) wurde bei den parlamentarischen Beratungen im Rechtsausschuss noch in Teilen geändert (20/9360). Im Übrigen nahm das Plenum eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung nun unter anderem aufgefordert ist, zeitintensive Berichts- und Dokumentationspflichten im Bereich des Betreuerwesens auf den Prüfstand zu stellen.

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Thema (20/7352) wurde gemäß einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/8578) mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. AfD und Linke votierten für den Antrag 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Wie die Fraktionen in dem Gesetz ausführen, berichteten insbesondere Betreuungsvereine von einer existenzbedrohenden Situation. Verwiesen wird einerseits auf die stark gestiegenen Preise und andererseits auf die erhöhten Personalkosten. Diese würden vor allem bei Betreuungsvereinen anfallen, die ihre Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen. Die im Gesetz vorgesehene Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Wie die Fraktionen weiter ausführen, soll an der im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 vorgesehene Evaluierung des Vergütungssystems festgehalten werden. Danach soll das Bundesministerium der Justiz bis zum 31. Dezember 2024 einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Eine weitere Änderung in dem Gesetz betrifft die Pflicht für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, einen aktuellen Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Dieser Auszug soll künftig direkt von den Behörden eingeholt werden können.

Im parlamentarischen Verfahren nahm der Rechtsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktion noch eine Änderung im Gerichts- und Notarkostengesetz an. Wie die Koalition zur Begründung anführte, sollen die den Ländern durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuer entstehenden Kosten durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über mehrere Jahre hinweg kompensiert werden. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung über das Gesetz einen Bericht zur Finanzierbarkeit (20/9388) vorgelegt. 

Antrag der CDU/CSU

Laut Antrag der Union leisteten Betreuungsvereine „einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen“, hieß es in dem Antrag. Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten.

Von der Bundesregierung forderte die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem sollte sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche“ Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, „um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“. (scr/ste/17.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Stefan Kaminski

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/7352 - Antrag: Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten
    PDF | 153 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/8578 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7352 - Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten
    PDF | 175 KB — Status: 28.09.2023
  • 20/8864 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
    PDF | 268 KB — Status: 17.10.2023
  • 20/9360 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8864 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
    PDF | 323 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9388 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/8864, 20/9360 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
    PDF | 169 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8864 (Beschlussempfehlung 20/9360 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/9360 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/8578 (Antrag 20/7352 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 18.07.2025