Aussprache über Nationales Reformprogramm 2023
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. November 2023, erstmals das „Nationale Reformprogramm 2023“ beraten, das die Bundesregierung als Unterrichtung (20/6200) vorgelegt hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Nationales Reformprogramm 2023
Die Bundesregierung berichtet in ihrem Reformprogramm von „Maßnahmen, die der Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen dienen“. Grundlage dafür seien die länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union vom 12. Juli 2022 und der „Länderbericht Deutschland 2022“ der EU-Kommission vom 23. Mai 2022.
Neben den Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen berichtet die Regierung über das „makroökonomische Ungleichgewichteverfahren“ inklusive der Entwicklung des deutschen Leistungsbilanzüberschusses.
Darüber hinaus wird über Fortschritte bei der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, der Europäischen Säule Sozialer Rechte und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen informiert. Die Ergänzungen des Nationalen Reformprogramms zum Jahreswirtschaftsbericht 2023 der Bundesregierung beziehen sich erstens auf die Verringerung der Abhängigkeit Deutschlands bei fossiler Energie durch die Beschleunigung der Energiewende, zweitens auf die Modernisierung der digitalen Infrastruktur in Deutschland und drittens auf aktuelle Entwicklungen in der Finanz- und Steuerpolitik. (vom/emu/30.11.2023)